Unterhaltsrealisierung im Ausland

  • Mich würde mal interessieren ob es jemanden gibt, der es geschafft hat mit Hilfe des DIJuF tatsächlich Unterhalt aus dem Ausland zu bekommen, speziell USA.


    Deutschen Titel gibt es natürlich und aktuell versucht die Beistandschaft angeblich auf diesem Weg an den Unterhalt zu kommen. Adresse ist bekannt.


    ABER: Ich höre so gar nichts. Habe auch nichts dafür unterschreiben müssen, sondern nur mündlich mein ok gegeben. Das ist nun gut 18 Monate her, und ich habe auch noch nicht einen Brief gesehen, der da geschrieben wurde.
    Ist das normal?
    Es ist mir schon klar, dass das alles dauert, aber hat irgendjemand Erfahrungen?


    Was passiert denn eigentlich, wenn der deutsche Titel dort anerkannt wird? Kann dann auch gepfändet werden? Auch bei den Großeltern, wenn der KV nicht leistungsfähig ist?

  • Da du dafür ja zahlst, hast du alles Recht, da mal den Sachstand zu erfragen.
    USA soll ja besser und schneller geworden sein ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Das klingt jetzt schon komisch.
    Denn du musst für das DIJuF schon einiges an Unterlagen ausfüllen und auch mit dem Beistand zusammen unterschreiben.
    Dann schickt in der Regel der Beistand alles zusammen an das DIJuF und die legen dann los.
    Das Gerade aus USA ist es oft erfolgreich, Geld zu bekommen. Dauert zwar ein bisschen, aber 18 Monate??


    Schau mal, hast du diese Formulare irgendwann schon mal gesehen? Guckst du:
    https://www.dijuf.de/Formulare.html


    Und auch wenn es das DIJuF nicht gern hat, wenn man als Mutter direkt anruft , kannst du doch zumindest dort fragen, ob für Unterhalt für dein Kind überhaupt schon einen Vorgang beim DIJuf angelegt wurde? ?-(

    ^^
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    AH


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  • Vielen Dank! Also ich habe nie irgendwelche Unterlagen ausgefüllt!
    Diese Formulare habe ich auch nie gesehen. ;(


    Den Beistand hatte ich informiert über die Adresse in den USA.


    Etwa eine Woche später hat er mich dann nur angerufen und gefragt, ob ich mit der Zusammenarbeit des DIJuF einverstanden bin, da es mich ja am Ende auch Geld kostet. Deshalb habe ich auch immer angenommen ich müsste da mal was unterschreiben.


    Er meinte aber das wird einfach nur verrechnet. Auch den Arbeitsplatz hatte ich dem Beistand genannt.


    Passiert ist wahrscheinlich gar nichts.... :ohnmacht:

  • Also ohne die Formulare mach das DIJuF doch gar nichts.
    Natürlich haben die noch weniger zu tun, wenn du sowohl einen Titel hast , eine Adresse und einen Arbeitgeber.!
    Da dies nicht noch extra ermittelt werden muss beschleunigt es doch eigentlich die Angelegenheit kolossal! :Hm


    Und das mit dem verrechnen ist nur, wenn monatlich Unterhalt erwirkt wird vom Vater, dann behalten die im DIJuF davon 10 % BearbeitungsGebühr jeweils ein!
    Aber die Pauschale ( wie auf der Website erklärt) wird vorab mit einer Extra Rechnung in Rechnung gestellt!
    Da kenne ich Nix von wegen verrechnen… Die Rechnung erhält das Jugendamt (da die Beistandschaft der Vertragspartner des DIJuF ist) und der Beistand reicht die Rechnung dann an dich zur Bezahlung weiter.
    Da das auch noch nicht stattgefunden hat (?) , befürchte ich fast, dass noch gar nichts eingeleitet wurde beim DIJuF… Verlorene Zeit :nawarte:

    ^^
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  • @ Lena,
    das sind die Abläufe wenn man es über das Bundesamt der Justiz laufen lässt!
    Die machen es auch und zwar kostenfrei.


    Aber hier war ja vom DIJuF die Rede, das beauftragt worden sein soll und die machen es mit den Formularen auf die ich bereits hinwies usw.


    Es sind 2 verschiedene Anbieter für die gleiche Sache:
    Bundesamt für Justiz kostenfrei ,
    DIJuF NICHT kostenfrei

    ^^
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  • So ein Mist!


    Also werde ich mal den Herrn Beistand anrufen und bitten mir den Sachstand zu erklären.


    Aber normaler Weg über die Beistandschaft ist das DIJuF, oder?


    Und ich muss zahlen, auch wenn jetzt womöglich überhaupt kein Unterhalt kommt?


    Inzwischen weiß ich nämlich den Arbeitgeber nicht mehr...

  • Beistand kann über DIJuF gehen, was viele Jahre gern gemacht wurde, da die der einzige Anbieter waren und gute Erfahrungen und Erfolge gerade mit USA hatten.


    Zwischenzeitlich ist der Konkurrent Bundesamt für Justiz es auch recht erfolgreich und arbeitet kostenfrei!.
    Denn selbst wenn das DIJuF kein Geld vom Vater erwirkt, die Pauschale und so weiter musst du trotzdem zahlen!


    Sprich den Beistand mal drauf an wegen hier:


    https://www.bundesjustizamt.de…erdienste/AU/AU_node.html


    Und ja, DIJuF geht nur über Beistandschaft.
    Aber das Bundesamt für Justiz könntest du auch alleine ohne Beistandschaft ( KOSTENFREI) beauftragen, musst dann allerdings die Beistandschaft vorher beenden wenn du es selbst machst.

    ^^
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  • Mit der Beistandschaft scheint das ja sowieso nicht gerade erfolgversprechend bei mir. Der war auch in der Vergangenheit eine ziemliche Trantüte, so dass der KV noch nie KU gezahlt hat.
    Auch wenn ich ihm die Arbeitsstelle genannt habe...(Zu der Zeit als KV noch in D war)


    Es scheint mir da in der Tat sinnfrei weiter mit dem zusammenzuarbeiten.


    Zumal, wenn ich für DIJuF erst mal einiges bezahlen muss, und dann mit dem ungewissen Ausgang, ob überhaupt jemals Geld kommt.


    Darf ich denn überhaupt die Beistandschaft beenden, wenn ich jetzt SGB2-Leistungen für das Kind bekomme? (Und für mich?)


    Vielen Dank!

  • ...wenn Du jetzt SGB2 Leistungen erhälst muss die Beistandschaft sowieso "ruhen" bzw aufhören !


    Denn nach 33 SGB 2 muss nun gesetzlich das Jobcenter sich um den UNterhalt kümmern!!!
    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/33.html


    Sobald du Leistungen erhälst würde ich den Beistand informieren und ggfls dann dort gleich beenden.
    ( zumal er der Brüller wohl nicht war. Nicht mal ne Lohnpfändung in Deutschland hinzukriegen , wenn man den Arbeitgeber weiss zeigt schon deutlich notwendigen Fortbildungsbedarf beim Beistand X( )

    ^^
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  • Hol dir den Sachstand. Je nach Auskunft- läuft oder läuft nicht - geh den Weg übers Ministerium. Sind die erfolgreich, wird hier keine Amtsstelle husten ...

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  • Also ehrlich gesagt verstehe ich deinen Beistand nicht. Ist der ganz neu im Geschäft?
    Oder hast du beim Jobcenter etwas unterschrieben, dass die Unterhaltsansprüche "zurückübertragen" wurden?
    Denn nur dann dürfte der Beistand weiter arbeiten. Ansonsten verhält er sich eigentlich streng genommen gesetzeswidrig…

    ^^
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  • Je nachdem hat er das "unterwegs" gemerkt und einfach stillschweigend die Arbeit eingestellt ... Und vom Telefongespräch gibt es ja keine (Akten)Notiz...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Ich habe nichts unterschrieben beim Jobcenter.


    Der Beistand scheint ja aber auch tatsächlich nicht zu arbeiten. Es ruht dann wohl alles.


    Neu im Geschäft ist der nicht, aber gerade wg des Jobcenters habe ich ihn ja auch immer ganz zeitnah informiert, sobald ich von einer neuen Arbeitsstelle wusste, passiert ist nie was.


    Meine RA hat allerdings damals schon die Augen verdreht, als ich ihr den Namen des Beistands nannte.


    Jobcenter ist natürlich informiert über Beistandschaft und hat auch nie angemerkt, dass ich mir den Titel jetzt wiederholen soll.

  • Na super. So eine Knalltüte als Beistand ist ja wirklich ein Glücksgriff…


    Die Fallmanager oder Leistungsgewährer im Jobcenter wissen übrigens oft nicht, dass sie "backoffice" eine eigene Unterhaltsabteilung haben. :-D
    Die dann vom Jobcenter aus für den Unterhalt zuständig sind und nicht mehr das Jugendamt.


    Bei dieser tollen Beistandschaft kann man eigentlich nur raten, sie schriftlich mit einem Satz zu beenden und unverzüglich um Rückgabe des Titels zu bitten.
    Und den kann man dann dem Jobcenter zur Weiterleitung an die Unterhaltsabteilung aushändigen.
    Und dann muss die Unterhaltsabteilung des Jobcenters ihre Arbeit machen und sich um den Unterhalt vom Vater kümmern… Nicht mehr du :brille

    ^^
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