Umgangsregelung wird nicht eingehalten. Urlaub???ABR??

  • Hallo, ich habe mich vor 6 Monaten von dem Vater meines 2-jährigen Sohnes getrennt. Seitdem (und auch vorher schon) kümmert er sich kaum. Er sagt Termine nicht ab, hält sich nicht an die Zeiten, bringt ihn zu früh wieder nach Hause usw. Er hat ihn nichtmal an Weihnachten genommen. Ihn nur kurz gesehen. Dort habe ich ihm auch mitgeteilt, dass er einen Termin beim Jugendamt kriegt wegen des Umgangs. Danach war ich im Urlaub 2 Wochen und er hat mich andauernd angeschrieben und auch öfter behauptet, dass er dem Urlaub nicht zugestimmt hätte. Das hat er allerdings schon im Oktober mündlich. Das Jugendamt meinte zu mir, dass dies kein Problem sei und ich habe extra 2 Tage vor meinem Urlaub nochmal da angerufen um sicher zu gehen und sie vorgewarnt, dass er das behaupten könnte. Er nimmt mir die Trennung sehr übel, hat aber eine neue Freundin, mit der er auch im Februar zusammenzieht. Jetzt hat er mir gesagt, er wolle im März mit dem kleinen und ihr und ihrem Kind für 3 Tage in den Urlaub. Das halte ich für keine gute Idee, da der kleine ihn Anfang Dezember das letzte Mal länger(2Std) gesehen hat und auch noch nie bei ihm geschlafen hat. Seitdem er weiß, dass ich das Jugendamt eingeschaltet habe, schreibt er mir andauernd(auch im Urlaub) wann er den kleinen sehen kann und jetzt hatte er den 1. Termin seit Anfang Dezember, den er eingehalten hat. Abgemacht waren 4 Std und er hat ihn nach 3 Std wieder nach Hause gebracht. Jetzt habe ich Angst, dass der kleine mit ihm in den Urlaub darf. Er kennt ihn ja kaum! Er freut sich zwar ihn zu sehen, aber das tut er bei jedem, der freundlich zu ihm ist. Das Jugendamt meinte zu mir, dass der Vater sich erstmal regelmßig an Termine halten muss, bevor er bei ihm schlafen darf, aber ich habe trotzdem Schiss, dass er ihn mitnehmen darf. Und jetzt erreiche ich niemanden beim Jugendamt. Ich bin auch am überlegen, ob ich das ABR beantrage, da er mir den urlaub, ohne Angabe von Gründen verbieten wollte.

  • Ruhig bleiben, auch wenns schwer fällt!!


    Dann bekommst du das hier: :knuddel


    Und dann gebe ich dir den Rat: warte den Termin beim Jugendamt ab. Vorher zu agieren lohnt nicht, es strapaziert nur deine Nerven. ABR wirst du nicht bekommen, Drohungen rechtfertigen kein ABR.

  • Im ersten halben Jahr muss sich das erstmal sortieren und die Emotionen schlagen hoch.


    Warum kennt das Kind den Vater kaum, wenn ihr 1,5 Jahre zusammen gewohnt habt?


    Wann sieht er denn das Kind nun aktuell im Januar?


    Das ABR berechtigt auch nicht zur Umgangsaussetzung.

  • Ich bin auch am überlegen, ob ich das ABR beantrage, da er mir den urlaub, ohne Angabe von Gründen verbieten wollte.


    Das ABR regelt den Wohnsitz bzw. den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes und kann jederzeit bei Gericht beantragt werden. Man sollte zweierlei wissen (und ich spreche aus Erfahrung): einerseits gibt man mit jeder Klage bei Gericht seine eigene Entscheidungsfähigkeit ab, andererseits profitieren von gerichtlichen Verfahren vor allem Anwälte, Verfahrensbeistände und Gutachter. Will sagen: jedes Gerichtsverfahren kostet Zeit, Nerven und Geld, und meistens werden dadurch auch nicht die Probleme gelöst, mit denen man zu tun hat. Was versprichst Du Dir denn davon?


    Mir hat es geholfen, mich möglichst unabhängig von der Mutter meiner Kinder zu machen. Zwar ist das eine andere Situation, weil sie eher mehr Umgang als weniger möchte, aber trotzdem habe ich immer einen Plan B, falls ein Umgang mal nicht klappt (z. B. kürzlich wegen Streiks des ÖPNV, als sie den Umgang mit ihrer Tochter abgesagt hat.)


    Damit meine ich: wenn er Kind nimmt, ist gut, wenn nicht, ist es auch gut. Unabhängig davon ist das Beste, was Du Deinem Kind vermitteln kannst, dass Du für es da bist. Alles andere kannst Du wenig beeinflussen.


    Vor dem Termin beim JA solltest Du Dir genau überlegen, was Du denn tatsächlich möchtest. Das Argument, er kennt ihn ja kaum, um damit zu begründen, dass das Kind nicht mit KV in Urlaub soll, könnte Außenstehende vermuten lassen, dass Deine Bindungstoleranz eingeschränkt ist.

  • lös dich mal von der vorstellung das das jugendamt irgendwelche entscheidungen trifft. er muss als vater also garnichts. er kann von dir verlangen, dass er umgang möchte und du darfst verlangen das er sich dann auch danach richtet.


    mach eine umgangsvereinbarung für ihn fertig und baue dort übernachtungen ein. wenn er die umgänge und übernachtungen wahrnimmt, ist das schön und wenn nicht, kannst du es nicht ändern. wenn er also im märz urlaub mit seinem kind will, dann steht dem nichts im wege und du kommst mehr so rüber als willst du irgendwas durchsetzen, was er so nicht bringen möchte.


    das jugendamt kann beratend zur seite stehen, aber die haben zu keiner zeit bestimmt, dass er erst eine anzahl x umgänge wahrnehmen muss, bevor der nächste vom jugenamt bestimmte schritt eingeläutet wird. das steht dem jugendamt garnicht zu.

  • Ich muss ehrlich gestehen, dass ich das seinerzeit über meine Anwältin habe regeln lassen, u. a. auch das ABR, welches mir ohne Gerichtsverhandlung zugesprochen wurde, da der KV sich in keinster Weise für Umgang etc. interessiert hat und auf Schreiben des Gerichts nicht reagiert hat, daher hat der Richter gleich (ohne Verhandlung) das ABR auf mich übertragen.


    Was den Umgang bei solch einem kleinen Kind angeht: Wenn bis dato nichts mit Übernachtungen war, kann der KV nicht ausm off verlangen "Urlaub, ohne vorherige Übernachtungen". Das weiß ich von meiner Anwältin, wie gesagt, ich hatte seinerzeit keine Lust auf BlaBlaBla beim Jugendamt, aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.


    VG
    Grace

    :thumbup: Always look on the bright side of life! 8)

  • Bis März ist ja noch ein bisschen Zeit und scheinbar möchte der Vater ja nun mehr Umgang. Ich würde versuchen, dass der Vater ihn diesen Monat noch ein paar Mal nimmt für ein paar Stunden und dann ab Februar bei ihm übernachtet. Wenn das alles klappt, würde dem Urlaub ja nichts entgegen stehen.


    Ich kenne die Situation, in der du steckst. Bei uns hat sich der KV die ersten 10 Monate gar nicht interessiert (Trennung schon in der SS) und wollte ihn nach einmaligen Sehen gleich mit zu sich nehmen (Entfernung 40 Autominuten). Da habe ich mich quer gestellt, weil er für Sohni ein Fremder war. Ich habe dann durchgesetzt, dass wir den Umgang langsam ausweiten, ähnlich der Eingewöhnung in einer Krippe. Nach 10 Treffen hat er ihn dann alleine für 8 Std mitgenommen. Übernachtungen gab es dann 3 Monate später, da war unser Sohn 16 Monate alt. Leider hat unser KV den Umgang auch oft abgesagt und ich hatte ebenfalls Bedenken Sohn nach wochenlanger Kontaktpause dem KV mitzugeben. Es war schwer loszulassen, aber es war gut. Denn nun ist Sohn 4,5 Jahre alt und alle 4 Wochen von Freitag bis Sonntag da und hat sich immer auf den Umgang gefreut.

  • Warum kennt das Kind den Vater kaum, wenn ihr 1,5 Jahre zusammen gewohnt habt?

    Er kennt ihn kaum, weil der Vater auch in der Beziehung sich kaum um den kleinen gekümmert hat und die meiste Zeit weg war. Er hat ihn auch da Tageweise mal nicht gesehen.


    Ich möchte ja, dass der KV sich kümmert aber er hat seit der Trennung 4 Termine eingehalten. Bei allen anderen hat er entweder gar nicht erst abgesagt, abgesagt oder hat den kleinen zu früh wieder gebracht. Da stelle ich mir die Frage, wie das denn im Urlaub klappen soll? Da kann er ihn mir nicht früher bringen. Ich habe Angst, dass er ihn dann seiner neuen Freundin gibt und die kennt unser Sohn nicht wirklich(1x gesehen). Ich würde mich wirklich freuen, wenn alles klappen würde mit dem Umgang, aber es kommt mir bei dem KV so rüber, als würde er mir nur eins auswischen wollen. Warum behauptet er denn, dass er dem Urlaub nicht zugestimmt hat und warum zeigt er erst seit dem 1. Urlaubstag wirklich Interesse, um ihn dann beim nächsten Termin wieder eine Std zu früh nach Hause zu bringen?
    Deswegen denke ich, dass es noch nicht gut wäre, wenn er mit ihm in den Urlaub fährt. Der KV hat nächste Woche auch wieder keine Zeit ihn zu sehen und dann ist schon Februar.


    Mit dem ABR hatte ich gedacht, kann der KV mir bei Urlauben nicht mehr im Wege stehen. Er weiß wie wichtig es mir ist und ich bin 3x im Jahr im Urlaub. Insgesamt ca. 3 Wochen.

  • Ja, mein Anwalt meinte auch, dass ich ihn nur informieren muss. Aber ich bin mir so unsicher, weil das Jugendamt meinte, dass ich mindestens seine mündliche Zustimmung brauche.
    Haben das geteilte Sorgerecht

  • Wo willst du denn hin? Sind das gefährliche Länder mit Reisewarnung? Dann muss er zustimmen, außerhalb der EU muss er auch zustimmen. Sonst kannst du reisen wohin du willst. So zumindest habe ich es vom Anwalt gehört und auch hier so gelernt :-D

  • Nein, gefährlich ist es nicht. Nur in Europa und teilweise zur Familie in Österreich und auch in Deutschland. Also da hat unser Sohn auch Bezugspersonen. Das wäre ja wirklich eine sehr große Erleichterung für mich, wenn mir das das Jugendamt auch so bestätigt.


    Aber ist es dann andersrum auch so? Könnte er dann auch jederzeit sagen, dass er ihn mitnimmt? Davor habe ich echt Angst, weil der kleine halt wirklich keine Bindung zu ihm hat.Und auch der KV weiß nicht, was er mit dem kleinen machen soll. Er hat ihn schon in der Beziheung nur mir überlassen und auch unserem Besuch, wenn jemand da war. Hat ihm z.B. erst 1x die Zähne geputzt

  • Naja, solange keine Übernachtung stattfindet, wird es sicher schwer einen Urlaub zu machen.


    Aber wenn es Übernachtungen gibt, ja, da dann darf der natürlich auch mit Papa in den Urlaub.


    Meine wird nie zum Urlaub mit Papa, Next und den Kindern mitgenommen. Nur bei Familienbesuchen ist sie dabei. Ich finds schade, sie vermisst es noch nicht. Ich hoffe aber, dass sie später auch mal mitgenommen wird vom Papa.

  • Wenn er dort schon öfter übernachtet hat und alles gut läuft, bin ich auch die letzte, die einem Urlaub im Wege stehen würde. Aber zur Zeit würde ich mich stark weigern ihm den kleinen mitzugeben.

  • Danach war ich im Urlaub 2 Wochen und er hat mich andauernd angeschrieben und auch öfter behauptet, dass er dem Urlaub nicht zugestimmt hätte.


    Ja und? Dann hat er halt nicht zugestimmt, Du hast ja auch nicht zugestimmt, daß er mogends mit dem Bus zur Arbeit ist und nicht mit dem Auto...Wo Du mit Eurem Kidn die Zeit verbringst geht ihn genausowenig an, wie es Dich etwas angeht, wo er mit dem Kurzen in seienr Umgangszeit ist!


    Das Jugendamt meinte zu mir, dass der Vater sich erstmal regelmßig an Termine halten muss, bevor er bei ihm schlafen darf,


    Richtig, denn ein Kind ist keine Puppe, die man aus dem Schrank holt, wenn einem gerade danach ist. Wenn er den Kurzen, so wie ich das verstanden habe, gerade 4x gesehen hat, für nichtmal 4 Stunden in den letzten 6 Monaten, sorry, da würde ich nicht sagen: Macht Euch mal 3 schöne Tage, bis dann!!!
    Kontinuität ist das A und O in dem Alter, der Knirps ist 2 Jahre, da ist jemand, den man nur alle paar Wochen 3 Stunden sieht nun wahrlich keine Bezugsperson, sondern eher sowas wie "ich glaub, den hab ich schonmal gesehen".


    In dem Alter sind Kinder noch sehr fixiert auf die Bezugspersonen, meine Kinder hätte ich in dem Alter nichlmal zur Oma gelassen für so eine lange Zeit und da war der Kontakt deutlich enger! Eine Nacht woanders ( bei der Tagesmutter, die AUCH mehr Kontakt hatte zum Kind als der KV in diesem Fall ) war schon hart, das war damals aber notwendig, da ich nachts arbeiten musste und schön war es nicht für das Kind. Es war ein notwendiges Übel, von dem Kind sich imemr 2 Tage erholen musste und mich quasi umklammert hat.
    Hätte ich die Wahl gehabt, wäre es anders gelaufen.


    Das wäre ja wirklich eine sehr große Erleichterung für mich, wenn mir das das Jugendamt auch so bestätigt.


    Warte bloß nicht darauf, daß das Jugendamt Dir hilft. Das Jugendamt hat nur ein Interesse: Wenig Arbeit!
    Am wenigsten Arbeit haben sie, wenn derjenige, der am ehesten nachgibt, das auch tut. Kindswohl ist da eher zweitrangig.
    Daß der Vater einverstanden sein muß mit Deinem Urlaub ist schlichtweg falsch.
    Und schonmal garnicht, wenn es die Umgangszeit nicht betrifft.


    Andersrum hättest Du dann ja auch das Recht zu bestimmen, wann er wo mit Eurem Kind hinfährt...also müsste er Dich dann ja vorher fragen, wenn er mit Kind seine Mutter besucht oder zu Ikea fährt!


    Was ich Dir aber empfehlen würde: Mach einen Umgangsplan, dannunddann kann er Kindchen holen, aber NUR ( er ist ja sehr unzuverlässig ) , wenn er bis zum Vortag 18.00 Uhr bestätigt, daß er dieses Mal den Umgang wahrnehmen möchte. Ansonsten planst Du die Zeit anders.


    Dein Kind ist kein Lückenbüßer, das nur dann abgeholt wird, wenn man gerade nix Besseres zu tun hat!


  • klingt ehr so, als würdest du es kontrollieren wollen.

    Nein, kontrollieren würde ich es nicht nennen. Ich möchte einfach nur das beste für mein Kind. Ich glaube nicht, dass es ihm gut tun würde, wenn er mit jemandem, den er kaum kennt, für 3 Tage getrennt von mir ist.



    Was ich Dir aber empfehlen würde: Mach einen Umgangsplan, dannunddann kann er Kindchen holen, aber NUR ( er ist ja sehr unzuverlässig ) , wenn er bis zum Vortag 18.00 Uhr bestätigt, daß er dieses Mal den Umgang wahrnehmen möchte. Ansonsten planst Du die Zeit anders.

    Danke, so werde ich es machen!:)

    Und schonmal garnicht, wenn es die Umgangszeit nicht betrifft.


    Er hätte in der Zeit höchstens 2 Termine gehabt, worauf ich mich auch nicht hätte verlassen können. Deswegen habe ich es mit ihm abgesprochen. Dass er jetzt behauptet, er hätte dem nicht zugestimmt ist denke ich nur, weil er hofft, dass er mir damit eins reindrücken kann.