Soll ich das ABR beantragen?

  • Hallo liebes Forum,


    ich bin neu hier und bräuchte dringend euren Rat. Danke schon mal an alle, die das hier durchlesen!! :-)


    Ich (w., 37) habe mich vor mehr als 2 Jahren, also im November 2014, von meinem Mann (42) getrennt. Wir hatten 2002 geheiratet, haben 2 Kinder (7 und 10 Jahre alt) und das Scheidungsverfahren läuft seit Kurzem.


    Mein Ex-Mann wollte von Anfang die Trennung nicht, akzeptiert sie im Grunde immer noch nicht. Er nimmt es mir sehr übel, dass ich ihn verlassen habe. Ich bin damals aufgrund von häuslicher Gewalt aus meinem Haus mit den Kindern ausgezogen und später, nachdem er eine andere Wohnung gefunden hatte, wieder zurückgezogen. Angezeigt hatte ich ihn damals nicht, obwohl ich guten Grund dafür gehabt hätte.


    Die Kinder leben also bei mir, das war für uns beide auch sofort klar: weil ich mich von Anfang an viel mehr um sie gekümmert habe, aufgrund der Wohnsituation, wegen seines Schichtdienstes und seiner Persönlichkeit. Gegenüber den Kindern ist er noch nie gewalttätig geworden, allerdings war er mit ihnen auch noch nie über einen längeren Zeitraum allein (mehr als 2 Tage). Außerdem hat unser kleiner Sohn kurz vor der Trennung mitbekommen, wie mich mein Ex-Mann gewürgt hat.


    Zurzeit ist es so, dass sie ca. 1 x pro Woche (abhängig von seinem Dienst) für ein paar Stunden bei ihm sind, manchmal übernachten sie am Wochenende bei ihm. Oft bringe ich sie zu ihm und hole sie wieder ab.


    Ich selbst arbeite wegen der Kinder nur in Teilzeit, glücklicherweise komme ich finanziell dennoch ganz gut aus, da meine Arbeit gut bezahlt wird.


    Nun zu meinem Problem:


    Mein Ex-Mann kommt aus Algerien, hat während unserer Ehe aber auch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.


    Früher sind wir ab und zu nach Algerien zu seinen Eltern und Geschwistern geflogen, ich war insgesamt 5 x dort, das erste Mal 2003, das letzte Mal 2012. Meine Tochter war 3 x mit uns dort, mein Sohn 2 x, allerdings erinnert er sich da nicht mehr dran, weil er so klein war.


    Nun ist meine Sorge, dass er mit den Kindern wieder nach Algerien fliegen will. Er meinte zu mir, dass er das dieses Jahr machen will. Für mich ist das eine Horrorvorstellung!!


    Und zwar aus verschiedenen Gründen:


    Das Land ist unsicher. Ich bin dort gewesen und habe mich nicht sicher gefühlt. Es wurde von Jahr zu Jahr schlimmer. Ich war mit meinem europäischen Aussehen dort bekannt wie ein bunter Hund, weil es im Norden Algeriens praktisch keinen Tourismus oder andere Ausländer gibt. Ich bin total aufgefallen. Zwar sehen unsere Kinder weniger auffällig aus, aber sie sprechen die Sprache nicht, nicht mal bruchstückhaft.


    Überall auf den Straßen gibt es Militärkontrollen, ich habe das Haus nur in Begleitung meines Ex-Mannes oder seiner Geschwister verlassen, im Dunkeln kann man dort nicht mehr unterwegs sein.


    Die Reise ist extrem anstrengend, auch wenn der Flug nicht lange dauert. Das Problem ist die Fahrt vom Flughafen in Algier bis zum Elternhaus meines Ex-Mannes: eine mehrstündige, extrem anstrengende, in meinen Augen riskante Autofahrt.


    Außerdem sind die Kinder es nicht gewohnt, einen längeren Zeitraum ohne mich, nur mit meinem Ex-Mann zu verbringen, was für meine Tochter weniger ein Problem wäre, aber für unseren Sohn sehr wohl.


    Dabei glaube ich gar nicht so sehr, dass mein Ex-Mann mit unseren Kindern in Algerien bleiben würde (auch wenn das nicht 100%-ig auszuschließen ist), aber er könnte schlicht für ihre Sicherheit nicht garantieren. Das ist überhaupt nicht möglich in solch einem Land.


    Zurzeit haben wir das gemeinsame Sorgerecht. Den Umgang zu ihrem Vater
    will ich ja nicht unterbinden. Ich habe nur ständig Angst, dass er mit
    den Kindern eines Tage ausreist.



    Was also würdet ihr an meiner Stelle tun?



    Soll ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen?



    Ich bin sehr dankbar für Antworten!!! Mich beschäftigt dieses Thema sehr :rolleyes2:

  • Es könnte schwierig werden zu verargumentieren, dass eine Reise, die vorher mehrfach(!) mit beiden Kindern gemacht wurde jetzt "plötzlich" so gefährlich sein soll, dass via Sorgerechtsbeschnitt etwas dagegen unternommen werden müsste. Zudem das ABR kein Recht beinhaltet dem andren Elternteil die Gestaltung des Umganges oder den Ort vorzugeben.


    Eine andere Sache ist es, wenn die Kinder ansonsten nicht einmal über Nacht bleiben und dann von eben auf jetzt eine Woche oder länger beim UET bleiben sollen, zudem noch im Ausland wo der BET im Notfall nicht helfen kann.


    Allerdings würde ein Gericht wohl die Frage stellen, warum die Kinder nicht übernachten.

  • Ich denke du brauchst nicht das ABR zu beantragen, sondern kannst bei Gericht damit argumentieren, dass zur Zeit eine Reisewarnung vom Auswärtigen Amt für Algerien besteht, sollte er tatsächlich die Absicht haben zu fliegen.
    http://www.auswaertiges-amt.de…erienSicherheit_node.html


    Dass, die TS in der Vergangenheit diese Reise unternommen hat, spielt keine Rolle. Die Reisewarnung besteht im Moment, und sie kann aus eigener Erfahrung sagen, wie unsicher das Land ist.


    Sollten tatsächlich konkrete Reisepläne da sein, reicht ein Einstweiliges Anordnugsverfahren.

  • Gesetz eben dem Fall man war nicht bei entsprechender Warnung früher zusammen auch da.


    Dann stellt sich eben die Frage inwiefern jetzt die Situation eine andre sein soll.

  • Das ABR erlaubt dir, den Hauptwohnsitz der Kinder zu bestimmen. Auf Umgangszeiten und Urlaubsreisen hat das ABR keinen Einfluss.


    Grundsätzlich hast du den Familienkontakt zu erlauben. Es müssen besondere Gründe vorliegen, um eine Reise verweigern zu können. Das sind sicherlich weder anstrengende Autofahrten noch die mangelnde Sprachfähigkeit der Kids. Auch die von dir befürchtete Fremdheit der Kids mit dem Vater ("war noch nie mehr als 2 Tage mit ihnen allein") zieht nicht als Argument: Ihr wart verheiratet, habt zusammen gelebt. Da wird unterstellt, dass ihr euch gemeinsam um die Kids gekümmert habt. Für anderes müsstest du sehr handfeste Belege haben.


    Berufen kannst du dich derzeit einzig darauf, dass es für Algerien anscheinend Reisebeschränkungen gibt. Die müsstest du dir mal ansehen auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
    Wenn der Ex hier einen Arbeitsplatz hat und damit sozial eingebunden ist, greift auch nicht die Angst um eine Entführung. Da müssten konkrete Belege vorgelegt werden.


    Reisen kann er nur in konkreter Absprache mit dir und sollte dabei deine Ängste entkräften. Denn die Pässe der Kids liegen ja bei dir.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ein einfaches Nein aus Sicherheitsgründen sollte genügen !
    Aber vorsichtshalber würde ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

  • Aber vorsichtshalber würde ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.


    Nur wegen der theoretischen Möglichkeit, dass der KV die Kinder nicht nur zum Urlaub mit in seine Heimat nehmen könnte? Wenn der Hauptwohnsitz dort ist und bleibt, wo die TS lebt, dann nützt das ABR wohl recht wenig, und die Kinder müssten schon einen wesentlichen Vorteil haben, dass das ABR nicht mehr gemeinsam ausgeübt wird. Kann aber auch sein, dass man da als Mutter bei manchen Richtern im Vorteil ist. Jedes Gerichtsverfahren hat aber auch Potenzial, das Verhältnis zwischen den streitenden Parteien nochmals zu verschlechtern. Und teuer ist es außerdem, wenn Du Dir einen Rechtsanwalt dazu nimmst. Außer, die Allgemeinheit bezahlt das (man nennt das auch Verfahrenskostenhilfe).

  • Ein "einfaches" Nein reicht sicherlich nicht. Denn es besteht nur eine Teilreisewarnung. Da müsste das Reisegebiet überprüft werden. Und das ABR hat mit Umgang und Urlaubsreisen zur Familie nichts zu tun. Mit ABR könnte ich die Reise nicht verhindern.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nur wegen der theoretischen Möglichkeit, dass der KV die Kinder nicht nur zum Urlaub mit in seine Heimat nehmen könnte?


    Nein nicht nur wegen der theoretischen Möglichkeit da die TS ( die den Mann ja kennt ) dies relativ ausschließt.
    Algerien ist kein sicheres Land ! Die TS möchte schlichtweg den KV nicht mit den Kindern alleine so weit fahren lassen.
    Ich verstehe sie ! Aber vielleicht reicht es ja auch aus mit KV über die Befürchtungen zu reden ?
    Ich glaube nur ein ET kann doch keinen Reisepass für ein Kind beantragen ?

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

    Einmal editiert, zuletzt von Antje77 ()

  • Es besteht eine Teilreisewarnung, das heißt nicht für das ganze Land, aber sehr wohl für den Norden, den die TS als Zielgebiet für die Reise angibt.


    Da reicht es, wenn sie den KV nun informiert, dass sie aufgrund der Gefährdungslage im Land einer solchen Reise nicht zustimmt.


    Auch wenn sie dort früher schon war, ist dies belanglos, da sie ja im Gegenteil weiß wie gefährlich es ist.


    Die Zustimmung zur Reise ist erforderlich, und ich gehe davon aus, dass die Pässe bei der TS liegen. Da kann sie ihn dann zeitnah informieren, dass sie dem nicht zustimmen wird.


    Sicherheitshalber (auch wenn der algerische Pass abgegeben wurde), würde ich dennoch bei der algerischen Botschaft nachfragen, ob für die Kinder algerische Pässe existieren.

  • Erst einmal vielen, vielen Dank für eure Antworten !!! :-)


    Ich habe mir die Seite des Auswärtigen Amtes angeschaut und das, was dort steht, deckt sich HAARGENAU mit dem, was ich in Algerien erlebt habe!


    Für die Kabylei, aus der mein Ex-Mann stammt, besteht eine Reisewarnung, da Entführungen, Terroranschläge etc. drohen, gerade für Europäer.


    Es wird davor gewarnt, nach Einbruch der Dämmerung mit dem Auto unterwegs zu sein, da man an falschen Straßensperren angehalten und ausgeraubt, entführt werden kann.


    Selbst die hohe Gefahr schwerer Unfälle durch die Straßenverhältnisse wird beschrieben!


    Ich habe das selbst genauso empfunden, daher ist die Autofahrt nicht nur "anstrengend", sondern gefährlich. Es gibt in den Autos hinten oft keine Anschnallgurte, geschweige denn Kindersitze, es fahren dort nur junge Männer im Alter von ca. 20-30 Jahren (Frauen und ältere Menschen gar nicht), was zu chaotischen Verhältnissen, überhöhten Geschwindigkeiten führt. Das Verkehrsaufkommen ist mangels ausreichender Infrastruktur auf den wenigen Straßen extrem hoch, die Straßen sind unzureichend gesichtert und befestigt.


    Ich selbst bin dorthin gereist (2003), als noch keine Reisewarnung bestand. Das war vor dem arabischen Frühling, als die Terrorgefahr noch nicht so hoch war. Als ich das letzte Mal (2012) mit den Kindern dorthin fuhr, war es eine extrem belastende Reise. Unser Flugzeug hatte Verspätung und wir mussten in der Dämmerung fahren, selbst mein Ex-Mann wurde da panisch. Danach wollte ich dort nicht mehr hin.


    Viele der Beiträge berücksichtigen die Sicht des Vaters. Das ist natürlich gut und richtig. Auch mir liegt es fern, den Kontakt einzuschränken.


    Aber das Problem ist, dass wir eben nur vor der deutschen Gerichtsbarkeit die gleichen Rechte haben. Mein Ex-Mann dürfte nach jetzigem Stand mit vollem Recht das Land mit seinen Kindern verlassen. Sobald er aber algerischen Boden betritt, habe ICH als Mutter null Rechte mehr. In Algerien entscheidet allein der Vater über die Kinder. Ich könnte ABSOLUT NICHTS tun. Das habe ich schon recherchiert. Auch der deutsche Staat könnte ABSOLUT NICHTS tun.


    Da mein Ex-Mann beide Staatsangehörigkeiten hat, genießt er zurzeit auf beiden Seiten die vollen Rechte. Ich aber nur in Deutschland. In Deutschland ist es beispielsweise so, dass die Unterschrift und die ANWESENHEIT BEIDER Elternteile bei der Behörde notwendig ist, um den Kindern Reisepässe auszustellen. In Algerien bzw. bei der algerischen Botschaft kann das allein der Vater machen. Die Mutter wird nicht gefragt, muss nicht einmal eine Unterschrift leisten. Das bedeutet, dass ICH nur im Einverständnis meines Ex-Mannes für die Kinder deutsche Reispässe ausstellen lassen kann, algerische Reisepässe kann mein Ex-Mann im Alleingang und ohne mein Wissen bekommen.


    Wir haben also NICHT die gleichen Rechte!


    Und ich habe eben Angst. Zumal mein Ex-Mann mehrfach seine Unberechenbarkeit und aggressive Art gezeigt hat.


    Die Frage ist jetzt: Was kann ich präventiv machen, um ein einigermaßen gleiches Recht herzustellen? Ein "einfaches NEIN" dürfte wohl kaum reichen, jedenfalls nicht bei meinem Ex-Mann.


    Wie kann ich mich etwas absichern?


    Wie kann ich mit dieser latent bedrohliochen Situation umgehen?

  • hm, war es nicht so, dass man, wenn man getrennt lebt, die Unterschrift des KV's nicht mehr braucht? oder war das nur beim Kinderpass und nicht beim Kinderreisepass ?


    Also bei dem Kinderpass für meinen Sohn habe ich.,letztes Jahr, nicht die Unterschrift des KV gebraucht - ABR liegt allerdings bei mir.

  • In Algerien bzw. bei der algerischen Botschaft kann das allein der Vater machen.


    Haben die Kinder auch beide Staatsangehörigkeiten?


    Du musst Dir ehrlich die Frage stellen, ob Du wirklich eine Gefahr darin siehst, dass der Vater sich die Kinder schnappt, und für immer ab macht-
    ist das eher ein theoretisches Gedankenspiel, oder mehr etwas, was Du Dir selber kaum vorstellen kannst?
    Immerhin kann er ja danach nie wieder zurück nach DE- Fakt ist, sollte er diesen Gedanken hegen- dann würde Dir weder das ABR, noch das ASR wirklich weiterhelfen :-(


    Einen Urlaub dort kannst Du bei der aktuellen Lage mit Sicherheit unterbinden- da werden ihm auch die entsprechenden Behörden, und vermutlich sogar sein eigener
    Anwalt entsprechend ins Gewissen reden :daumen
    unwahrscheinlich, dass er damit durch kommt

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Nochmals mein Rat: wende dich an die algerische Botschaft. Gerade, wenn du die deutschen Pässe hast und er dann von dir eine Absage bekommt. Sollte er hinter deinem Rücken Pässe für die Kinder ausfertigen lassen, und du hast die entsprechende Information, dann kannst du zusätzlich noch einen Antrag auf Grenzsperre stellen.

  • Um richtig reagieren zu können, wenn Ex von dir eine Reiseabsage bekommt, musst du dich in die rechtlichen Abläufe reindenken. Sucht der Vater den juristischen Weg in Deutschland und begründet den Reiseantrag mit Familienkontakt,musst du beweisen, was dem entgegen spricht. Wenn die AA-Reisebeschränkung für den Reiseort zutrifft, ist das ein shr starkes Argument.


    Hast du die Sorg, dass der Vater gegen deinen Willen ausreisen wird mit Kids, musst du ie Reisepässe sichern. Die gibt es ja wohl bereits - oder seid ihr ohne Kids da gewesen? Wichtig für dich: Ihr lebt getrennt und die Kinder bei dir. Reisepässe kannst allein du beantragen. Ohne Unterschrift des Vaters. Ohne seine Unterschrift oder Anwesenheit. (So die rechtsverbindlichen Ausführungsbestimmungen zum Passrecht).
    Haben die Kids jedoch beide Staatsangehörigkeiten, könnte der Vater algerische Pässe organisieren. Das könntest u vielleicht herausbekommen, wenn du regelmäßig eine entsprechende Anfrage an die algerische Botschaft stellst.


    Gerichtlich könntest du eine Ausreisesperre durchsetzen. An Flughäfen in der EU greift das meist. Weniger gut funktioniert das, wenn der Vater mit Auto und Fähre unterwegs wäre. Da hilft dann nur, wenn du eine Umgangssperre durchsetzt oder aus Entführungsgefahrgründen einen betreuten Umgang. Das ist jedoch schwierig.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • wenn er die kinder hätte entführen wollen, dann wäre das schon längst geschehen. dann braucht er weder deine pässe dafür, noch ein flugzeug. das funktioniert über die grünen grenzen in der eu recht zügig und problemlos.

  • wenn er die kinder hätte entführen wollen, dann wäre das schon längst geschehen


    Entnimmst du woraus?


    Davon mal abgesehen, dass die TS nicht eigentlich davon ausgeht, dass der KV die Kinder entführen will sondern es für schlicht zu gefährlich hält dort in den Urlaub zu fliegen, kann einen ein Kindesentzug jederzeit erwischen. Das weiß ich aus eigener Erfahrung. Irgendwelche Pässe wird der KV dann auf jeden Fall brauchen, und das gilt auch für den Landweg! Gerade innerhalb Algeriens wird auch häufig kontrolliert.

  • verstehend lesen, hilft auch dir: wenn er hätte die kinder entführen wollen, dann wäre das bereits geschehen. dazu sagt er nicht mal bescheid und geht einfach mit den kindern. wenn er mit den kids in deren heimat fahren will, dann holt er sich notwendigerweise eben die erlaubnis beim gericht. wenn es keine angriffsmeldung oder reisewarnung für seine heimatstadt gibt, steht auch einer reise nach algerien nix im weg.