Ich war vor kurzem zwecks Beratungstermin(Scheidung u.Kindesunterhalt )
bei einem Anwalt (Interessenschwerpunke Ehe u.Familienrecht u.a.)
Allerdings kein Fachanwalt.
Nach seiner Aussage ist er schon jahrelang u.a.im Familienrecht
erfolreich tätig u.kennt auch die Richter am hiesigen Familiengericht.
Die Beratung war in meinen Augen eigentlich okay habe aber
ja auch keinen Vergleich.
Was ich etwas komisch finde ist folgendes.
-es wird nur die Scheidung verhandelt dann wäre das Familiengericht
zuständig wo KV wohnt (gemeinsamer früher Wohnsitz)
-wird Scheidung u.Kindessachen z.b.Kindesunterhalt e.t.c.
verhandelt ist das Familiengericht an meinem Wohnort zuständig.
Ich dachte immer wenn ich die Scheidung einreiche ist auch das Gericht
meines Wohnortes zuständig also auch wenn keine
Kindschaftasachen anfallen.
Desweiteren.haben KV und ich einen Ehevertrag unterschrieben
der aber leider noch nicht beglaubigt ist,was bedeutet das er nicht
rechtskräftig ist.
Der Anwalt sagte mir man könne den Ehevertrag noch beglaubigen lassen
dann müsste ich aber noch ein Jahr warten bis ich die Scheidung einreichen kann.
Ist das wirklich so obwohl wir bereits seit 4 jahren getrennt leben?
Ene Kopie des Vertrages würde er dem Gericht beim Scheidungsantrag zur
kenntnisnahme zischicken.
Kann ich darauf vertrauen das der Anwalt gut ist?
Besteht auch noch nach beantragter oder bewilligter Prozesskostenhilfe
die Möglichkeit den Anwalt zu wechseln wenn man nicht zufrieden ist
oder einen besseren findet?
Praktisch ist das dieser Anwalt vor Ort ist.Keine grosse Kanzlei nur ein
Büro und er macht alles selber