Steuererklärung nach Elternzeit

  • Hallöchen Zusammen!


    Ich hab mal eine Frage an die Spezialisten.


    Erwartet mich eine Steuernachzahlung?


    Ich war vom 09.12.-23.10. in Elternzeit. Habe Elterngeld und Geld von Krankenkasse und AG bekommen für Mutterschutz, was alles nicht versteuert wurde. Ein bekannter, angehender Steuerberater meinte, ich sollte mir ca. 20% beiseite legen, weil ich nachzahlen müsste (natürlich völlig utopisch sich was beiseite zulegen während der Elternzeit).


    Nun habe ich einen Artikel gefunden in dem folgendes steht:


    Mod.-Hinweis. Text entfernt. Hier bitte keine Texte einstellen, die man nicht selbst verfasst hat. Zitate unterliegen dem Urheberrecht. Die nicht genehmigte Nutzung kann zur kostenpflichtigen Abmahnung des Forums führen und zur Strafverfolgung des Posters. Und das will ja keiner. Daher solche Texte zusammenfassen und/oder ggfls. verlinken. Volleybap


    Unverheiratete Eltern gäben ihre Steuererklärung getrennt ab. Daher müsse eine unverheirate Mutter nach Erziehungsurlaub und Elterngeld in der Regel keine Steuern nachzahlen, da sie vor der Elternzeit bereits dem Gehalt angemessene Lohnsteuer gezahlt habe. Vielmehr könnte es sogar zu einer Rückzahlung kommen, wenn sie Werbungs- und Betreuungskosten etc. geltend machen könne. ((Zusammenfassung Volleybap in der Hoffnung, den Inhalt richtig wiedergegeben zu haben))




    Ich kann das irgendwie nicht glauben. Wer hat Erfahrung? Wer war in der Elternzeit schon alleine und kann mir seine Erfahrungen mitteilen?


    Ganz liebe Grüße!

  • Ich bin keine Expertin in Steuersachen und habe nur etwas Halbwissen durch einen 6-monatigen Aushilfsjob bei einem Steuerberater, also bitte nicht auf das verlassen was ich jetzt schreibe. ;)


    Aber Grundsätzlich würde ich auch nicht davon ausgehen, dass du mit einer hochen Nachzahlung rechnen musst. Das Elterngeld an sich muss ja nicht versteuert werden, es wird nur eben auf das Einkommen angerechnet, und das ist das Problem bei verheirateten Paaren, wenn der andere Elternteil arbeitet. Du hattest ja aber kein steuerpflichtiges Einkommen während der Elternzeit, oder? D.h. verpflichtet zur Abgabe einer Steuererklärung wirst du ja sowieso nur durch die 2 Monate, die du in diesem Jahr gearbeitet hast und in diesen 2 Monaten solltest du eigentlich zu hohe Steuern gezahlt haben, eben wie wenn du ein ganzes Jahr gearbeitet hättest.


    Ich glaube mich zu erinnern sowohl eine alleinerziehende Mutter in Elternzeit, wie auch jemanden, der 10 Monate Arbeitslosengeld 2 bezogen und dann 2 Monate gearbeitet hatte in so ein Steuerprogramm eingegeben zu haben, und beide haben eine Rückzahlung bekommen und das Prinzip sollte ja das gleiche sein. Für die Zeit ab dem 23.10. kannst du ja wahrscheinlcih auch noch Betreuungskosten geltend machen?


    Also wie gesagt, ohne Garantie, aber ich würde eher mit einer Rückzahlung rechnen. Wenn du aber innerlich auf eine Nachzahlung eingestellt bist, dann kannst du ja auch einfach dabei bleiben und dich dann doppelt freuen. ;)

  • Je nach Einkommen im Kalenderjahr kann das Elterngeld bis zu 14% die Steuer nach oben treiben und je nach Tätigkeit sogar zu einer Rückforderung führen...


    Bei mir war das auch so, ich hatte während der Elternzeit Einkünfte in Höhe von 360,50€ Monatlich angerechnet bekam und das Elterngeld voll in die Einkommenssteuer gerechnet wurde...


    Damals hatte ich am 15.3.2007 einen Antrag auf Elterngeld gestellt. Dieser wurde vom 3. bis zum 14 Lebensmonat genehmigt.


    Zahlbetrag ab dem 18.3 bis zum 18.2.2008 waren 1800€/Monat.


    Im Zeitraum 1.1.2007 bis 18.3.2007 hatte ich Einkünfte und ab dem 18.3.2008 ebenfalls wieder...


    In der Steuererklärung 2007 und 2008 wurde das Elterngeld vollständig dem Einkommensatz zugeordnet... Die Einkünfte der beiden Kalenderjahre wurden dann durch 12 geteilt und als Monatliches Einkommen wieder vom Elterngeld zurück gefordert...


    lg Thomas


  • Bei mir war das auch so, ich hatte während der Elternzeit Einkünfte in Höhe von 360,50€ Monatlich angerechnet bekam und das Elterngeld voll in die Einkommenssteuer gerechnet wurde...
    lg Thomas


    Meinst du, du hattest diese Einkünfte zusätzlich zum Elterngeld in diesen Monaten? Bin mir grad nicht sicher wie der Satz gemeint ist.


  • Meinst du, du hattest diese Einkünfte zusätzlich zum Elterngeld in diesen Monaten? Bin mir grad nicht sicher wie der Satz gemeint ist.



    Nein, eigentlich nicht...


    Die Einkünfte wurden jeweils VOR und NACH der Elternzeit erzielt, waren aber nicht abgrenzbar...
    Das betrifft viele Freelancer, Selbständige und Leute die sonstige Einkünfte haben (Kapitalerträge etc)


    Beispiel: Du arbeitest "Projektorientiert" als Freelancer... (Einkünfte aus selbständiger Arbeit)
    Kind kommt am 1.7 zur Welt, vom 1.1 bis zum 30.6 arbeitest du an einem Projekt mit, gehst dannach in Elternzeit.
    Im Oktober bekommst du deinen "Lohn" für das Projekt ausbezahlt...


    Die zuständige Stelle rechnet dir nun dieses Geld auf 12 Monate (Betrag / 12) und verteilt diese Einkünfte auf die Elternzeit (Juli bis Dezember)


    Steuerlich wird der erhaltene Betrag + Elterngeld relevant.


    Daher ist es u.U. sinnvoll mit dem AG vorher abzusprechen wann welche Leistungen bezahlt werden, u.U kann ein Abschlag auf die geleistete Arbeit oder ggfls Vorkasse im Dezember des Vorjahres sinnvoll sein oder aber dass die Zahlung erst nach der Elternzeit erfolgt...


    lg Thomas

  • kurz geantwortet:


    ja, du solltest mit einer Nachzahlung rechnen... für eine genauerer Aussage bräuchte es schon mehr Details und zahlen. Leider ist es aber so das Elterngeld, ALG1, Krankengeld und sogar Kurzarbeitergeld ua. den Steuersatz erhöhen und somit meist zu keiner Erstattung führen, was nur der Fall ist wenn abziehbare Ausgaben höher als Elterngeld etc. ist.

  • Elterngeld ist steuerfrei. So lange Du nicht verheiratet bist wird es nicht versteuert.


    Bei Ehepaaren wird es aber als Einkommen angerechnet.


    Nebeneinkünfte während der Elternzeit werden aufs Elterngeld angerechnet.


    Wenn man selbständig ist, kann man dies ganz locker umgehen, indem man die Rechnungen nach Ende der Elternzeit schreibt. Es gilt nicht der Tag des Erwerbs, sondern der an dem gezahlt wurde. Zuflussprinzip.


    Deswegen haben wir übrigens nicht letztes Jahr geheiratet, sonst wäre mein Elterngeld versteuert worden.


    2 meiner besten Freundinnen sind Steuerfachangestellte...


    Ach ja...falls Du in den anderen beiden Monaten gearbeitet hast und Steuern gezahlt hat wirst Du die wieder bekommen. So war es bei mir letztes Mal.


    Dieses Mal hab ich die Elternzeit bescheuert getimed. Ich war das ganze Jahr in Elternzeit...wäre es nur je ein halbes Jahr gewesen hätte ich ne ordentliche Rückzahlung bekommen für beide Jahre...

  • Elterngeld ist immer steuerfrei, auch bei Ehepaaren!


    Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Und wird dann immer noch nicht versteuert. Es erhöht aber den persönlichen Steuersatz, der nach gesamtem Einkommen festgelegt wird. Die Steuern werden aber nicht auf das Elterngeld gezahlt, nur berechnet von dem restlichem Einkommen ohne Elterngeld.


    Und selbständig, Rechnungen am Ende der Elternzeit schreiben, naja, es kommt ganz darauf an...

  • Elterngeld ist steuerfrei. So lange Du nicht verheiratet bist wird es nicht versteuert.

    Das ist so nicht richtig. Auch Nicht-Verheiratete müssen Elterngeld versteuern. Nur wenn man das ganze Jahr ausschliesslich Elterngeld hat, dann bleibt es steuerfrei, weil sich die Progression nicht auswirkt.


    Deswegen haben wir übrigens nicht letztes Jahr geheiratet, sonst wäre mein Elterngeld versteuert worden.

    Als Verheiratete muss man keine gemeinsame Steuererklärung abgeben. In deinem Fall wäre dann eine getrennte Veranlagung eine Möglichkeit gewesen... :-)

    Wenn man selbständig ist, kann man dies ganz locker umgehen, indem man die Rechnungen nach Ende der Elternzeit schreibt. Es gilt nicht der Tag des Erwerbs, sondern der an dem gezahlt wurde. Zuflussprinzip.

    Auch hier bitte Vorsicht: steuerrechtlich ist man verpflichtet, den Leistungszeitpunkt anzugeben, und innerhalb sechs Monate eine Rechnung zu schreiben...

  • Wieviel hast du in den Monsten verdient ?
    Bist du da überhaupt steuerpflichtig?
    Sagen wir mal du hast 12.000 in 3 Monaten verdient und 4200 Euro Steuern bezahlt
    und dann 9 x 1800 Euro Elterngeld bekommen - dann würden die 12.000 und die 9 x 1800 = 16.200 + 12.000 = grob 28.000 als Steuersatz berechnet. Der ist dann vielleicht 4 % höher und damit müsstest du dein Einkommen also die 12.000 nachversteuern - das wären dann 100-120 Euro.

  • Ich weiß es nicht genau aber ich habe in den 2 1/2 Monaten nicht mal 6000 Brutto bekommen. Zusätzlich aber weiterhin 300 Euro Elterngeld weil ich dieses Elterngeldplus mache.
    Elterngeld hab ich 1.165 bekommen.
    Das klingt für mich ja so, als würde ich glimpflich davon kommen? :D


    Danke euch :)

  • Als Verheiratete muss man keine gemeinsame Steuererklärung abgeben. In deinem Fall wäre dann eine getrennte Veranlagung eine Möglichkeit gewesen...


    Komisch, meine Freundin arbeitet im Steuerbüro und die meinte, getrennt veranlagen würde in dem Fall nicht gehen.


    Auch hier bitte Vorsicht: steuerrechtlich ist man verpflichtet, den Leistungszeitpunkt anzugeben, und innerhalb sechs Monate eine Rechnung zu schreiben...


    Auch diese Regelung wäre mir neu. Wäre aber cuh kein Problem, da es die letzten 6 Monate betrifft.


    Wieviel hast du in den Monsten verdient ?
    Bist du da überhaupt steuerpflichtig?


    Es waren ein paar Tausender. Die Steuern wären nicht das Problem, die zahle ich gerne. Da ich aber den Höchstsatz an Elterngeld bekommen habe, wäre mir jeder Euro, den ich ausgezahlt bekommen hätte, direkt vom Elterngeld abgezogen worden.
    Mein Chef hat mehrfach angefragt, ob ich nicht auch bei ihm arbeiten könne in der Elternzeit, aber nur auf Teilzeittätigkeit und das geht schlicht nicht. Es fun ktioniert nur mit freiberiuflicher Tätigkeit, die haben echt alles versucht.


    Da ich das alles rechtlich korrekt haben wollte, habe ich sowohl bei der Elterngeldstelle, als auch beim Steuerberater nachgehakt, wie ich das machen kann. Und so hab ich das dann getan.

  • Ich weiß es nicht genau aber ich habe in den 2 1/2 Monaten nicht mal 6000 Brutto bekommen. Zusätzlich aber weiterhin 300 Euro Elterngeld weil ich dieses Elterngeldplus mache.
    Elterngeld hab ich 1.165 bekommen.
    Das klingt für mich ja so, als würde ich glimpflich davon kommen? :D


    Danke euch :)

    Das klingt fast so, als wäre dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag von ca. 8.652 Euro ...und somit kommt es zu keiner Nachzahlung... sondern in deinem Fall eher zu einer Erstattung ;-)

  • Yey :):):) Danke :)
    Und selbst wenn keine Erstattung sondern + - 0 wär ich schon froh. Hatte befürchtet ich müsste nen ordentlichen Batzen nachzahlen

    das wäre dann wenn dein einkommen über 9000 Euro liegen würde ohne Elterngeld uä...

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