Sommerferien mit Kind nach Spanien in den Urlaub

  • Zu folgender Situation.
    Übernachtungen finden endlich wieder statt. Begründung für die Aussetzungen, wie gehabt, gibt es keine. Gericht und Jugendamt haben mit der Kindesmutter mal wieder gemeinsame Sache gemacht. Alles, was die Kindesmutter vorgetragen hatte, hat sich nicht bewiesen, aber wird geglaubt und Verfahrensbeistand hat das Kind versucht, zu instrumentalisieren. Hilfe kam erst von der Beratungsstelle.
    Da ich nun meinen Jahresurlaub geplant hatte und mit der Kindesmutter im Einvernehmen die ersten 3 Sommerferienwochen nutze, möchte ich auch gerne für 2 Wochen in den Urlaub fahren. Der Kindesmutter wurde schon vorgetragen, dass die evtl. in den Niederlanden verbracht werden sollte. Hier zeigt die Kindesmutter auch wieder ihr Gesicht, in dem sie ihre Machtspielchen auslebt und ganz direkt sagt, nein, das ist Ausland, da gebe ich keine Zustimmung. Als ich fragte, welche Einwendungen sie genau hat, meinte sie nur, das klären wir dann, wenn es soweit ist. Langsam glaube ich, dass es bei ihr garnicht um die Tochter geht, sondern nur um ihre Machtspielchen zu treiben, da sie ganz genau weiß, sie hat alle Beteiligten auf ihrer Seite.
    Nichtsdestotrotz habe ich mich dennoch einmal schlau gemacht und Angebote bzgl. der Niederlande eingeholt. Hinzu kommen Deutschland, Dänemark, Tschechien und Polen. Leider ist mir aufgefallen, dass dies für mein Budget viel zu teuer ist. Auf diversen Seiten werden mir aber andere Urlaubsorte angezeigt, die auch mit dem nötigen Geld vereinbar wären.
    Bei der Beratungsstelle habe ich das gezielt angesprochen, dass in den Nachbarsländern es einfach zu teuer ist und hatte auch mit dem Gedanken gespielt, nach Spanien zu fliegen, da dort die Unterkunftskosten sowie Verpflegung einfach perfekt in den Rahmen passen. Hinzu kommt noch das Wetter. Wer will schon gerne Urlaub dort machen, wo es die meiste Zeit nur regnet. Ich habe mir sämtliche Angebote eingeholt (Reisebüro, Internet, Freunde, Bekannte) Alle bestätigen mir, dass es schwierig in nahe Umgebung sein wird, etwas passendes zu finden. Und ich denke, für die Kleine mit ihren 6 Jahren wird es auch ein schönes Erlebnis werden.
    Die Kindesmutter hat mich leider nicht ausreden lassen und direkt gesagt, nein geflogen wird nicht. Natürlich auch ohne Gründe. Die Beratungsstelle meinte nur, man kann auch Urlaub in Belgien machen, da gibt es auch schöne Orte.


    So wie ich das sehe, muss ich nach den Pfeifen von anderen tanzen, indem man mir vorschreibt, wo ich den Urlaub mit der Tochter zu verbringen habe. Mal davon abgesehen, muss auch dies mit dem Geld vereinbar sein.
    Gibt es denn keine Möglichkeit, den Urlaub im Ausland zu verbringen, wo auch alle Optionen miteinander passen (Familienfreundlich, Verpflegung, Wetter, Kosten)
    Ich möchte ehrlich sein, ich habe keine Lust, das wieder von einem Gericht entscheiden zu lassen.


    Und so langsam möchte ich mich mal festlegen und buchen. Angebote sind jedenfalls da.

  • Klar, es gibt keinen Grund dagegen.
    Einfach machen - es ist ein europäisches Land und die Anreise kürzer als an die Spitze von Dänemark.
    Lebensmittelpunkt ist bei dir - alles gut.
    Für den Flieger würde ich ggfls die Meldung vom Einwohnermelde Amt mitnehmen, das Kind bei dir alleine gemeldet ist.


    Eine Reisegenehmigung bekommst du ohne Probleme vor Gericht - da müßte sie schon Herzprobleme oder ähnliches als gesundheitsgefährlich anführen.

  • Da ich nun meinen Jahresurlaub geplant hatte und mit der Kindesmutter im Einvernehmen die ersten 3 Sommerferienwochen nutze, möchte ich auch gerne für 2 Wochen in den Urlaub fahren.


    Heißt das, es ist nur zwischen euch geregelt mit dem Urlaub, oder gibt es einen gerichtlichen Beschluss zur Ferienregelung nach dem dir drei Wochen Ferienumgang zustehen? Wenn es so ist, dass es einen gerichtlichen Beschluss gibt, liegt es in deinem Entscheidungsrahmen wo ihr die Zeit verbringt.
    Wenn nicht, wirst du dich wohl um einen Beschluss bemühen müssen.

  • Lebensmittelpunkt liegt bei ihr - leider ... nun Verdacht des Kindes auf ADHS. -.- War vorsehbar - nun andere Sache. ABR hat sie, GSR besteht weiterhin.


    Wir haben vor der Beratungsstelle eine Vereinbarung getroffen, Ferienregelung aber unter uns, was auch die Stelle bezeugen kann.


    Es geht um den Flug, wo die Ex aus belanglosen Gründen, sofern es welche gibt ihrer Meinung, strikt dagegen ist.


    Reisepass muss beantragt werden, auch das sehe ich als schwierig.


    Urlaub in den Nachbarsländern ist definitiv zu teuer. Ich gehe die ganze Zeit arbeiten, das Kind zeigt ihre Freude bei allen Umgängen, auch sie sollte einfach mal mit Papa etwas Neues erleben.


    Wenn ich mir Ziele in Spanien, Türkei, etc. anschaue und mit Nachbarsländern vergleiche, dann merkt man schon Unterschiede.


  • Ich möchte ehrlich sein, ich habe keine Lust, das wieder von einem Gericht entscheiden zu lassen.


    Und so langsam möchte ich mich mal festlegen und buchen. Angebote sind jedenfalls da.

    LASS ES VOM GERICHT KLÄREN!!!!


    Das ist das einzige was ich dir raten kann. Aus eigener schmerzlicher Erfahrung kann ich dir sagen, das das m.E. die einzige Möglichkeit ist, Sicherheit zu haben.
    Bei uns ist es so, das die Kinder bei mir wohnen schon immer und auch nach der Trennung.
    Ich habe nicht gewusst, dass es zu Problemen kommen kann, wenn ich im Ausland Urlaub mache, geschweige denn ich ihn fragen muss (haben gemeinsame Sorge). KV hat mir diesen Sommer einen Strich durch die Rechnung gemacht, indem er den Urlaub mit den Kiddies in die Türkei verweigert hat. Der Flug war schon gezahlt, KV hatte mündlich zugestimmt und später einen Rückzieher gemacht. Leider war für das Gericht trotz Eilantrag auf Erlaubnis zu "spät" beantragt, weshalb ich mit den Kiddies nicht fliegen konnte. KV selbst hat weder "Ferienumgang" noch sonst was im Sommer an Umgang wahrgenommen.


    Bitte kläre es rechtzeitig also jetzt und mache nicht den Fehler wie ich das "mündliche" als bindend zu erachten, zumal deine KM ja offensichtlich jetzt schon offen verweigert.
    Klar ist der Gang vor das Gericht immer nervend aber dann hast du wenigstens Klarheit und ein bindendes Dokument, welches die KM nicht umgehen kann. Besser als zu buchen und dann finanzielle Verluste zu machen und enttäuscht zu sein, den Urlaub nicht so verbracht zu haben wie man es gerne gehabt hätte.


    VG
    Josie

  • Reisepass muss beantragt werden, auch das sehe ich als schwierig.


    Es geht um den Flug, wo die Ex aus belanglosen Gründen, sofern es welche gibt ihrer Meinung, strikt dagegen ist.


    da hat hier so manche Dame vor den Sommerferien schon schlucken müssen.
    Da solltest du mal klar ansetzen - Zustimmung bis xy und Paß einfordern - Kosten für Bild (ca. 10-15 Euro) und Paß (6 oder 8 ???) solltest du übernehmen und wenn sie zuckt,
    zerr sie vor Gericht. Meine Güte - Mallorca ist 13. Bundesland. Türkei würde ich aktuell meiden.

  • Wenn ihr keine gerichtliche Ferienregelung habt sehe ich hier viel Überzeugungsarbeit auf dich zukommen.


    Andernfalls müsstest du eine feste Ferienregelung im Umgangsbeschluss fixieren lassen, ihn also dahingehend ändern dann bleibt es dir überlassen, wie du die Zeit verbringst.


    So natürlich theoretisch auch, aber es gibt ja keine feste Regelung, und da kann die KM dann tatsächlich Schwierigkeiten machen. Also versuche sie zu überzeugen, und ihr die Ängste zu nehmen.

  • Die Regelungen werden mit Hilfe der Beratungsstelle gemacht, hier sehe ich auch kein Problem. Auch die Kindesmutter hat Angebote, hälftige Weihnachtsferien zu nehmen, nur durch das Chaos mit den Nicht-Übernachtungen kann ich die Ferien nicht wahrnehmen, auch ist das nicht relevant.


    Türkei war nur ein Beispiel, was nicht bedeutet, dass ich das in die enge Auswahl einbeziehe, aufgrund der politischen Lage :-)


    Ich habe das Thema Spanien wie gesagt bereits erwähnt, nächster Schritt wäre die Beantragung eines Reisepasses mit der Kleinen. Die Kindesmutter lehnt aber schon das Thema Ausland ohne Benennung von Gründen ab. Die Beratungsstelle geht darauf ein, indem sie meint, Belgien ist doch auch schön, sprich sie befürwortet das Ganze noch und das kann nicht sein.


    Ich muss auch auf meinen Geldbeutel achten. Was nützt mir Belgien, wo 1. das Wetter noch nicht mal garantiert ist und ich wie gesagt das garnicht bezahlen kann. Für eine Woche ohne Verpflegung bezahle ich genausoviel wie für 2 Wochen mit Verpflegung in Spanien. Ob ich nun 2,5 h mit dem Auto fahre, wobei es noch zum Verfahren von Strecken kommen kann oder ob ich einen Direktflug nach Spanien nehme, würde keine Rolle spielen.


    Ich denke an erster Stelle immer an unsere Tochter. Die Kindesmutter begründet noch nicht mal ihre Ablehnung. Fliegen sei gefährlich, das sind Strecken ins unbekannte Nachbarland auch, zumal Belgien in der Vergangenheit auch Ziel politischer Angriffe war.


    Es kann auch nicht sein, dass das Gericht und deren Konsorden sich immer wieder über das Kindeswohl hinwegsetzt und die Mutter immer wieder hilft, ihre Machtposition auszuüben. Letzter Fall war eindeutig, als das Gericht gegen den Willen des Kindes OHNE NENNENSWERTEN Grund die Übernachtungen ausschließt, weil die Mutter mir nicht vertraut. Und auch, wenn das Kind Rotz und Wasser heult, weil es nicht bei mir schlafen konnte, zeigt nur, dass an diesem Gericht keine positive Hoffnung besteht.

  • Es gibt keine gerichtliche Ferienregelung. Solange kann er zwar den Wunsch haben ins Ausland zu fahren, aber da wird so wie ich das sehe entweder Überzeugungsarbeit nötig sein, oder ein Beschluss.


    Den Gang vor's Gericht will der TE nicht.


    Deshalb sehe ich hier noch keinen Auslandsurlaub.

  • Ich würde die KM nachweisbar - also am besten schriftlich - auffordern, dem Urlaub offiziell zuzustimmen und den Pass zu beantragen, dazuschreiben, dass Du natürlich für die Kosten (Fotos und Pass) aufkommst und eine Frist setzen, Wenn diese ergebnislos verstrichen ist, wird Dir nichts anderes übrigbleiben, als zu klagen.

  • Hallo


    Einen Pass, der deutlich teurer ist, benötigst Du nicht, sondern einen Personalausweis. Den müßte die Mutter beantragen, Du kannst anbieten ihn (hälftig oder ganz) zu bezahlen. Belgien ist doch ebenso Ausland wie Spanien? :hae: Was die Sicherheit betrifft wäre mir Spanien glatt lieber als das Land mit den maroden Atommeilern. Wenn Belgien als zumutbar angesehen wird, würde ich fragen, warum Spanien dies nicht sein soll. Sprich: Rechtlich scheint es ja kein Problem zu geben. Mir wäre auch keines bekannt.


    Aus eigener Erfahrung knirscht man (ich) ja bei so mancher Idee des anderen Elternteils mit den Zähnen. Aber letztlich gibt es nur wenig, wo man tatsächlich Handhabe hat. Insofern: Entweder gibst Du nach, weil Du nicht vor Gericht willst. Oder Du boxt es eben durch. Bei der Gelegenheit würde ich dann aber Übernachtungen und AD(H)S gleich mit abklären lassen. WENN dies nämlich tatsächlich diagnostiziert ist, dann könnte es tatsächlich ein Anlass sein, Urlaub, Umgang und Co zu torpedieren. Dann ergibt sich erhöhter Betreuungsbedarf und alles wird ungleich schwieriger.


    Gruß

  • Ich würde die KM nachweisbar - also am besten schriftlich - auffordern, dem Urlaub offiziell zuzustimmen und den Pass zu beantragen, dazuschreiben, dass Du natürlich für die Kosten (Fotos und Pass) aufkommst und eine Frist setzen, Wenn diese ergebnislos verstrichen ist, wird Dir nichts anderes übrigbleiben, als zu klagen.


    Nein, er muss nicht klagen, er kann entspannt aufs FamG zur Geschäftsstelle gehen und dort einen Antrag auf Ferienumgang (von bis) und Herausgabe der Reisedokumente und Krankenversichertenkarten, ersatzweise das Recht diese Dokumente selbst zu beschaffen, beantragen.


    Das kostet nur ganz wenig Geld, manchmal sogar garnichts...


    lg Thomas

  • Fakt ist, die Kindesmutter torpediert alles, was zu torpedieren ist. Siehe vergangene Übernachtskontakte, dass diese mit Hilfe aller Beteiligten es immer wieder schafft, auf ihre Seite zu ziehen. Theoretisch wäre auch ein psych. Gutachten möglich, was das Kind tatsächlich will. Mein Anwalt rät davon ab, weil auch Psychologen die Leute versch.... können, siehe Gutachten.


    Das Gericht hat im letzten Umgangsvermerk nur reingeschrieben, dass die Beratungsstelle aufgesucht wird. Das Gericht schiebt also sein Entscheidung wieder auf Dritte, wie immer. Und das kann es nicht sein. Dementsprechend hat es die Übernachtungskontakte einfach mal ausgesetzt, weil das Kind angeblich unter einen Loyalitätskonflikt leidet. Wo denn bitteschön hat sich das erwiesen? Laut Aussagen der Mutter? Prima!


    Bleibt also nichts anderes übrig, als das Gericht (was ohnehin wieder für die KM entscheiden wird, hinzuziehen). Das Gericht will sich nie festlegen, keine Entscheidungen treffen, beauftragt das gleich mal eine Verfahrenspflegerin, die wiederum erzählt, dass die Tochter zwar Übernachtungen beim Vater will, aber sie auch sagte, dass es auch okay wäre, wenn es bei Tagesumgängen bliebe. Das soll ein 6jähriges Kind mit sozialen und emotionalen Schwierigkeiten erzählt haben? Never!!!


    Auch gibt das Jugendamt keine Antwort auf die Frage, ob nun eine Familienhilfe wie beantragt und genehmigt, im Haushalt der Mutter, installiert ist. Es antwortet einfach nicht auf Schreiben vom Anwalt. Es sollte eine SPFH im Haushalt der Mutter sein, nix ist.

  • Das Gericht ist gehalten im Sinne der Kinder eine nachhaltige Lösung zu finden,es gibt im FamG Bereich keine "Schuld" oder "Unschuld"...


    Dein Zorn ist nachvollziehbar, du hättest einen "taktischen" Vorteil wenn du diesen ausspielen würdest.


    Du muss deine Situation aus Sicht des Kindes betrachten, biete dich an!
    D.h. anstatt sich über einen Zustand (angeblicher Loyalitätskonflikt) aufzuregen musst du die Beratungsstellen in Zugzwang setzten, Schreib denen dass die ein Umgangsmodell für dich auf den Tisch legen sollen, sie dich unterstützen sollen.


    Solche Verfahren gewinnt man nicht indem man sich selbst in den Vordergrund stellt sondern die Kinder, da kann ein Verzicht - zum Wohl des Kindes - durchaus Sinnvoll sein... Das Gericht muss erkennen dass du an die Kinder denkst, nicht an dich selbst...


    Ein guter Anwalt kann das später für dich umsetzten, die Initiative muss aber von dir ausgehen...


    lg Thomas