Ferienzeiten tauschen - wie seht ihr das?

  • Hi zusammen,


    wir stehen vor folgendem Problem:


    Letztes Jahr hat zwischen KM und KV ein Umgangsrechtsstreit stattgefunden, bei dem eine Vereinbarung geschlossen wurde, wo auch sämtliche Ferienzeiten geregelt sind. Unter anderem ist hierin festgelegt, dass KV die ersten 3 Sommerferienwochen das Umgangsrecht hat und die KM dann die zweite Sommerferienhälfte. Auf Bitten des KV, eine Regelung mit aufzunehmen, dass bei Bedarf die Ferienzeiten getauscht werden können, meinte der Richter, dass dies nicht nötig wäre, das sollte selbstverständlich sein. Die KM bestätigte dies dem Richter, dass sie es genauso sehe und die Passage, dass Ferienzeiten getauscht werden können, wurde nicht mit aufgenommen.


    Dieses Jahr im Februar bat der KV die KM, die Sommerferien tauschen zu können, da er aus beruflichen (!) Gründen nur in der zweiten Ferienhälfte Urlaub bekommen konnte. Dieses lehnte die KM ab, da sie bereits im November des Vorjahres ihren Urlaub beantragt hätte und diesen nicht verschieben/tauschen könne. Daher konnte die Tochter (9) die Sommerferien nicht wie üblich mit dem KV verbringen, worüber sie todtraurig war, zumal bisher ausschließlich der KV mit ihr in den Urlaub gefahren ist. Sie ließ sich nur beruhigen durch die Zusicherung, im Folgejahr wieder gemeinsam in den Urlaub zu fahren. Die Tochter wurde dann in dieser Zeit von den Eltern des KV betreut.


    Da sich bereits im Oktober abzeichnete, dass nächstes Jahr die gleiche Situation entsteht wie dieses Jahr und nur ein Urlaub in der zweiten Sommerferienhälfte möglich ist, hat der KV Anfang November bei der KM nachgefragt, ob im nächsten Jahr der Tausch in Ordnung gehen würde. Dieses lehnte die KM jedoch mit den Worten, nach gründlicher Überlegung solle alles so bleiben, wie in der Vereinbarung festgehalten, und ohne Angabe von Gründen ab. Dies würde leider erneut bedeuten, dass der Tochter der bisher praktizierte Umgang in den Sommerferien mit dem KV verwehrt bzw. erheblich eingeschränkt würde und eine gemeinsame Urlaubsreise fände wiederholt nicht statt. Auf Nachfrage beim Jugendamt, ob diese darin unterstützen könnten, um im Interesse des Kindes eine Lösung zu finden, erhielt der KV lediglich die Antwort, da hätte er eben Pech gehabt, Vereinbarung ist Vereinbarung. Die Nachfrage bei der KM mit der Bitte um Mitteilung der Ablehnungsgründe blieb bisher unbeantwortet, die KM stellt sich in der Hinsicht tot. Ein gerichtlicher Weg kommt für den KV eigentlich nicht in Frage, da in der Vergangenheit alle jeweils ausschließlich von der KM initiierten gerichtlichen Verfahren (pro Jahr ca. 1 - 2 Gerichtsverfahren) grundsätzlich zu großen psychischen Belastungen des Kindes geführt haben und aus eigenem Erleben seitens der KM und deren neuem Ehemann mit der abwertenden Meinung über den KV vor dem Kind nicht hinter dem Berg gehalten wird.


    Hat hier der KV bzw. eigentlich das Kind (!) wirklich Pech gehabt? Leider ist der KM mit Vernunft im Interesse des Kindes nicht beizukommen. Sie hat mehrfach erkennen lassen, dass es ihr ausschließlich darum geht, dem KV das Leben schwer zu machen und nutzt hierfür jede ihr sich bietende Gelegenheit.


    Vielen Dank schon mal für Eure Ideen und Tipps!

  • Hi,
    also mal zur grundsätzlichen Ilumination der Umstände: Mist gebaut hat hier der KV, indem er sich auf eine Vereinbarung geeinigt hat, die der de facto offenbar gar nicht umsetzen kann. Da wäre beim benannten Gerichtsverfahren der Moment gewesen anzusprechen, dass das so nicht passt zeitlich. Dem Richter ist mit Sicherheit egal, wer welche Ferienhälfte übernimmt. Insofern ist es hier nun etwas kurz gegriffen, der Mutter den schwarzen Peter zuzuschieben, weil der Vater falsch geplant hat.


    Zudem der Tochter ja mit Nichten der Umgang verwehrt wird - der fand ja offenkundig auch im letzten Jahr statt und zwar so, wie der Gesetzgeber es u.a. vorsieht: Das Kind erlebt alltag mit dem Umgangselternteil. Und Alltag ist, dass der Vater arbeitet.


    Wenn der Vater jetzt also die Vereinbarung ändern möchte und die Mutter will außergerichtlich keine Änderung, dann muss er eben einen gerichtlichen Änderungsantrag stellen. Aber eines sollte man sich bewusst machen - dieses "ich habs verrafft aber nun ist die KM die Böse denn das Kind leidet ja, wenn´s nicht in den Urlaub fahren kann" ist Instrumentalisierung des Kindes. Just saying.

  • Dieses lehnte die KM jedoch mit den Worten, nach gründlicher Überlegung solle alles so bleiben, wie in der Vereinbarung festgehalten, und ohne Angabe von Gründen ab.


    Das tut mir sehr leid für das Kind. Bei uns gibt es auch eine festgeschriebene Ferienregelung, an die ich mich, so gut es geht, halte, aber es gibt z. B. auch Gründe, diese anzupassen, z. B. wenn wir im Herbst auf Gemeindefreizeit fahren (wollen), was den Kindern sehr wichtig ist, und die gerichtliche Regelung dazu nicht passt. Ich glaube daran, dass es immer möglich ist, eine gemeinsame Lösung zu finden, wenn denn beide das wollen und das Wohl der Kinder im Blick haben, aber wenn das nicht von beiden Seiten aus möglich ist, dann bleibt dem KV nur, seine Zeit entsprechend der Regelung zu planen. Auf Entgegenkommen der KM kann er ja nun, wenn ich das recht verstehe, überhaupt nicht hoffen.


    Da er die KM nicht ändern kann, wird ihm nichts anderes bleiben, als sich zu fügen, auch wenn es sehr ärgerlich ist. Notfalls immer wieder das Gespräch in Begleitung (professioneller) Dritter suchen.

  • Ich würde mir ernsthaft Gedanken machen, den Arbeitgeber zu wechseln. So habe ich es ca 1 Jahr nach der Trennung auch gemacht.
    Ich habe gesagt, was ich mindestens verdienen muss (weniger als in der Branche üblich), um zB den KU zahlen zu können (TU wurde reduziert) und dass ich definitiv von 1700 bis 1900 Uhr nicht zur Verfügung stehe, nach bedarf von zu Hause arbeite. Neuer Chef bot sogar an, eine Art Kindergarten im Büro einzurichten, für den Fall, dass KM tagsüber mal ausfällt.



    Wenn die KM so bockig ist, bleibt sie das auch, solange sie dem KV damit schaden kann. Das nimmt mutmaßlich erst ab, wenn der KV Teflon beschichtet ist und die Schikanen der KM ins Leere gehen.

  • Aber eines sollte man sich bewusst machen - dieses "ich habs verrafft aber nun ist die KM die Böse denn das Kind leidet ja, wenn´s nicht in den Urlaub fahren kann" ist Instrumentalisierung des Kindes.


    Tut mir leid, ich kann so etwas aus dem Eingangsbeitrag der TS überhaupt nicht herauslesen. Aber wenn die Regelung aus Sicht des KV so gar nicht funktionieren kann, weil er immer darauf angewiesen ist, tauschen zu können, dann sollte er sich wirklich überlegen, was er an seinem Leben ändern kann, um mit dieser Regelung zu leben - des Kindes zuliebe. Leider kann so ein Beschluss eben auch ein wunderbarer Vorwand sein, sich auf Elternebene überhaupt nicht mehr bewegen zu müssen, aber es ist völlig müßig, sich darüber Gedanken zu machen, wer woran schuld ist. Die Mutmaßungen hier gehen m. E. entschieden zu weit und sind durch nichts gedeckt.


    Dass die KM die Böse sei, hat so niemand behauptet. Dass sie sich nicht bewegt und das, was der Richter als selbstverständlich bezeichnet hat, eben nicht tut, ist wohl ein Faktum. Kann man von ihr nicht erwarten, auch wenn es sehr zu wünschen wäre. Das scheint mir ohnehin ein vernünftiger Weg zu sein: NICHTS vom anderen Elternteil erwarten und sein Leben entsprechend einrichten.

  • dieses "ich habs verrafft aber nun ist die KM die Böse denn das Kind leidet ja, wenn´s nicht in den Urlaub fahren kann" ist Instrumentalisierung des Kindes. Just saying.

    Hi Tüftels,


    nichts liegt dem KV ferner, als das Kind zu instrumentalisieren. Der KV hat ja gerade im Verfahren beantragt, dass eine Tausch-Passage mit aufgenommen wurde, was sowohl Richter als auch KM als unnötig angesehen haben. Leider kennst Du die ganzen Umstände drumherum nicht und es würde bei weitem den Rahmen sprengen, diese hier darzulegen. Mir ging es mit meiner Anfrage darum, ob es außer den gerichtlichen Weg noch eine andere Möglichkeit gibt, hier eine Lösung zu finden, ohne gleich mit dem radikalsten Weg anzukommen. Zudem war der KV zum Zeitpunkt der Vereinbarung noch arbeitsuchend (im alten Handwerksberuf kaputt geschafft, dadurch berufsunfähig, mehrere Operationen, Umschulung in gezwungenermaßen kaufmännischen Bereich, Legastheniker, ohne Berufserfahrung... und mit Sicherheit keiner, der daheim rumsitzt und "auf besseres Wetter" wartet).


    Und by the way: nicht immer ist der KV der Böse.....



    Ich glaube daran, dass es immer möglich ist, eine gemeinsame Lösung zu finden, wenn denn beide das wollen und das Wohl der Kinder im Blick haben, aber wenn das nicht von beiden Seiten aus möglich ist, dann bleibt dem KV nur, seine Zeit entsprechend der Regelung zu planen. Auf Entgegenkommen der KM kann er ja nun, wenn ich das recht verstehe, überhaupt nicht hoffen.


    Da er die KM nicht ändern kann, wird ihm nichts anderes bleiben, als sich zu fügen, auch wenn es sehr ärgerlich ist. Notfalls immer wieder das Gespräch in Begleitung (professioneller) Dritter suchen.

    Hallo Musicafides,



    es geht dem KV genau darum: um eine gemeinsame Lösung, die das Wohl des Kindes im Blick hat. Daher auch sein - leider erfolgloser - Versuch, mit Unterstützung des Jugendamtes genau diese zu finden.


    Ich würde mir ernsthaft Gedanken machen, den Arbeitgeber zu wechseln.

    Hallo Summerjam,



    leider ist das aus den oben genannten Gründen nicht so einfach. Der KV ist froh, wenn er überhaupt einen Job bekommt, obwohl er sich verzweifelt darum bemüht. Und was ihm in aller Regel als Gehalt angeboten wird, ist mehr als lachhaft. Ich freue mich sehr für Dich, dass Du so einen tollen Arbeitgeber gefunden hast. Leider ist das aber eher die absolute Ausnahme. Im Moment ist der KV dankbar für jeden Job, den er machen kann, damit er wenigstens Berufserfahrung sammeln kann, um nicht immer wieder genau deswegen unter anderem abgewiesen zu werden.



    Noch mal zusammengefasst:
    Es geht hier nicht darum, irgend jemanden den schwarzen Peter zuschieben zu wollen, sondern ich habe versucht, eine (hoffentlich) relativ neutrale Ablaufbeschreibung zu geben und die Situation zu erklären, vor der der KV jetzt steht und aus der er einen Ausweg sucht im INTERESSE seines KINDES.

  • Tja, blöd gelaufen - eine Vereinbarung - die er nicht einhalten kann.
    Ich glaube, ich würde auch nicht ändern wollen - diesen Sommer hätte er doch mit dem Ag schon nächsten Jahr abstimmen können.
    Wenn er grundsätzlich nicht kann - wegen Werksferien oder ähnliches - dann muss er die Vereinbarung ändern lassen.


    Tausch-Passage ist ja schön und gut - aber MUSS dann der andere ET oder KANN er zustimmen ??? Im Zweifel bringt ihn das nicht weiter.

  • Tausch-Passage ist ja schön und gut - aber MUSS dann der andere ET oder KANN er zustimmen ??? Im Zweifel bringt ihn das nicht weiter.


    Man kann auch durch eine solche Passage den ET nicht dazu zwingen, zuzustimmen. Es ist eben so, dass der Beschluss geltend ist und alles andere ist guter Willen (oder eben auch nicht). Wenn sich beide Eltern einig sind, etwas anders als im Beschluss machen zu wollen, ist alles prima, wenn aber ein Elternteil sich dem Kompromiss (grundsätzlich) verweigert, dann gilt eben immer der Beschluss. Insofern kann man ja froh sein, wenn es einen solchen gibt ... man kann eigentlich immer nur selbst Entgegenkommen zeigen, auch wenn man sich da reichlich blöd und vielleicht auch ausgenutzt vorkommt. Andererseits: wenn man weiß, dass man auf den anderen ET nicht zählen kann, dann ist das ja auch schon eine gute Basis, um das meiste im Sinne des Kindes regeln zu können.

  • Einen gerichtlichen Beschluss kann nur ein Gericht ändern.


    Einen Vergleich können beide ET einvernehmlich ändern oder wieder übers Gericht.


    Sehr viel mehr Optionen gibt es nicht

  • Scheinbar haben es die Eltern nicht geschafft einen Umgangsplan zu erarbeiten und es ging vor Gericht. ( weil man sich nicht einigen KONNTE)


    Nun hat man sich vor Gericht geeinigt. Ehrlich gesagt würde ich mich auch an den Plan halten wollen. Man plant ja auch als BET, auch wenn es scheinbar für andere selbstverständlich ist, daß man ja jederzeit umplanen kann.


    Die Ferienzeit war lang bekannt, da sollte es doch möglich sein im Job 2 Jahre im Voraus Urlaub zu beantragen. Zumindest eine der 3 Wochen.



    Wenn er das nicht kann ist das sicherlich schade...aber wirkloch nicht Schuld der KM.


    Klar kann die KM was dran ändern...aber warum sollte sie? Vor allem, wo sie doch verklagt wurde für diesen Umgangsplan.