Begleiteter Umgang, brauche Feedback....

  • Hallo zusammen,


    nachdem ich in letzter Zeit nur viel mitgelesen habe muß ich nun mal wieder zum Wort kommen.


    Ich bin ratlos.... Seit langem bekommen wir ohne richterlichen Beschluß begleiteten Umgang gewährt.
    Nun gab es letztens wieder ein Gespräch, wo über die Erweiterung gesprochen wurde. Soweit so gut.


    Auch wenn ich arbeitsmässig sehr eingebunden bin, fand ich die Erweiterung in Ordnung. Nun ist es
    aber so, dass KV nicht die Bohne dafür tut, das die Bindung besser wird. Selbst nach so langer Zeit
    (ca 1 1/2 Jahre) ist es immer noch notwendig, das eine Vertrauensperson anwesend ist. Alleine würde
    Mini nicht dort bleiben, da es trotz der Häufigkeit keine Bindung gibt.


    Jetzt wurde von dem JA Mitarbeiter angedeutet, dass es sich um die letzte Verlängerung um ein halbes
    Jahr handelt.


    Das hat mich doch etwas ins grübeln gebracht, vor allem, da ich KV kenne. Es gehörte in der Vergangenheit
    nicht zu seinen Stärken die im Gespräch vereinbarten Dinge umzusetzen.


    Jetzt mache ich mich natürlich schon verrückt. Was passiert wenn die Zeit vobei ist? Welche Möglichkeiten
    bestehen? Mini wird bald erst 2 Jahre alt. Wenn ich diese begleiteten Umgänge verlassen würde, was schon innerhalb
    der Möglichkeiten öfter gemacht wurde, rastet Mini total aus und lässt sich nicht beruhigen. Es ist nicht daran
    zu denken, dass diese Umgänge ohne mich stattfinden.


    Was komplett raus fällt, das ich oder eine andere Person aus der Familie diese Umgänge mit ihm alleine begleiten.
    Aber wenn sich an der Ausgangssituation nichts ändert kann ich doch im Anschluß daran nicht einfach Mini
    übergeben. Oder ist dies von der Gesetzgebung so vorgesehen?


    Wie würde ein eventuell eingeleitetes Gerichtsverfahren aussehen? Dies ist denkbar, da ihm die Umgänge zu selten
    sind. Würden Sie solche Dinge wie Bindung überhaupt berücksichtigt werden oder starr nach Umgangsvorschriften gehandelt.


    Ich weiß einfach nicht mehr weiter, wie man die Situation zwischen KV und Mini in einem halben Jahr so hinbiegen soll,
    das der Umgang unbegleitet stattfinden kann. Ich möchte einfach nur, dass Mini die Umgänge genießen kann und dass
    es nicht zu einer Qual wird. Denn darauf könnte ich getrost verzichten.


    Daher wäre ich über jeglichen Vorschlag, der uns ggf. weiter bringt Glücklich!
    Ich möchte nicht, das Mini hinterher der leidtragende ist....


    Danke schon mal an Euch für zuhören!


    Sabrina

  • Hey :)


    Die Tatsache, daß KV mehr Umgang möchte, ist doch eigentlich positiv.
    Vielleicht hat er selbst gemerkt, dass es noch nicht so gut funktioniert und möchte deshalb mehr?


    Wie oft findet sowas denn statt?
    Gibt es Lieder oder Dpiele, die nur er mit Mini singt/spielt? Das fand ich bei uns hilfreich. So hatten die beiden ein paar Rituale.


    Macht Kind nur bei ihm den Aufstand oder generell?
    Ich würde es immer wieder probieren, er soll Kind trösten und ablenken.


    Hast du mal mit ihm gesprochen, über deine Ängste und Wünsche? Ich spreche sowas immer direkt an und wir versuchen eine Lösung zu finden.

  • Guten Tag,


    wenn nach 1,5 Jahren begleiteten Umganges keine Bindung besteht bzw. es nicht möglich ist, unbegleiteten Umgang umzusetzen, hat jemand Mist gebaut. Klingt hart, ist aber so.
    Dazu muss der UET nicht einmal überzogen geschickt im Umgang mit dem Kind sein. Nach so langer Zeit stimmt etwas grundliegendes nicht, wenn es nicht geht. Entweder ist der Umgangsrythmus per se nicht dazu geeignet eine Bindung aufzubauen - dann hätte das Jugendamt fachlich versagt an der Stelle, denn man hätte darauf hinweisen müssen, dass bei einem Kind diesen Alters durch z.B. 14tägigen Umgang keine Bindung entstehen kann, aber leider schreibst du dazu nichts, wie der Umgang in dieser Zeit geregelt war.


    Zum anderen ist es ein bekanntes Problem, dass Umgangsbegleitung mit dem Ziel der Verselbständigung durch direkte Angehörige in 9 von 10 Fällen nicht funktioniert. Da fehlt einfach das Know How, das Kind in die Bindung zum UET hinüber zu begleiten. Und 1,5 Jahre ist ein Statement -da ist nichts dergleichen passiert. Eine Umgangsanbahnung von 0 braucht mit fachlich fundierter Begleitung bestenfalls 8 Wochen bei wöchentlichen Terminen, die definitiv notwendig sind in dem Alter.



    Wenn es vor Gericht geht, wird mutmaßlich entweder vorübergehend noch eine Fachperson eingeschaltet, die den Umgang noch einige Male begleitet bevor er dann unbegleitet stattfindet, oder es wird, je nach Vortrag, tatsächlich beschlossen, dass nichts gegen unbegleiteten Umgang spricht. Tatsächlich kann das Problem auch von alleine verschwinden, sobald der BET aus der Sichtweite des Kindes verschwindet. Hat mans ungeschickt angestellt und das Kind gemerkt, wenn´s geräuscht, sobald Mutti sich entfernt, bleiben brav beide da, dann wird´s ohne kurzes Drama nicht von Statten gehen.

  • Tatsächlich kann das Problem auch von alleine verschwinden, sobald der BET aus der Sichtweite des Kindes verschwindet.


    Wie verhält sich denn das Kind anderen (Erwachsenen) gegenüber? Wenn es jemand anderes geben sollte, bei dem das Kind sich wohlfühlt und nicht Du als TS die ausschließliche Bezugsperson bist, dann sollte es doch möglich sein, dass diese Person beim Kind bleibt?


    Wenn das Kind so ausschließlich auf Dich fixiert sein sollte, wird es zu niemandem anderes eine Bindung aufbauen. Dann dienen diese begleiteten Umgänge auch nicht der Anbahnung, sondern es muss anders mit dem Kind gearbeitet werden. Gerade dann, wenn es ausschließich auf Dich fixiert sein sollte.

  • Was passiert wenn die Zeit vobei ist? Welche Möglichkeiten
    bestehen?

    Da bisher nichts gerichtlich geregelt ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten:



    1.) ihr einigt euch außergerichtlich, auf Umgang ohne Begleitung, auf keinen Umgang, auf Umgang der von einem Bekannten oder Verwandten begleitet wird
    2.) es gibt keine Einigung, dann würde der Umgangselternteil einen Antrag bei Gericht stellen können. Stellt er keinen und ihr seit euch nicht einig geworden gibt es keinen Umgang (erst Mal). Stellt er einen Antrag bei Gericht gibt es ein Verfahren und du und der KV und das JA werden angehört. Ggf. auch die bisherige Umgangsbegleitung. Evtl. bekommt das Kind einen gerichtlich bestellten Verfahrensbeistand. Dann wird der Richter am Ende des Verfahrens entscheiden und es gibt einen Umgangsbeschluss oder einen Umgangsausschluss (für den es sehr gute Gründe geben muss). Oder ihr einigt euch vor Gericht (gerichtlich gebilligter Vergleich). (der ist teurer als ein Beschluss, dass nur nebenbei)


    Ich sage nicht was das beste ist, sondern zähle nur Varianten auf, die es geben könnte.

    Aber wenn sich an der Ausgangssituation nichts ändert kann ich doch im Anschluß daran nicht einfach Mini
    übergeben. Oder ist dies von der Gesetzgebung so vorgesehen?

    Es wird ja am Ende des BU´s eine Empfehlung des Umgangsbegleiters geben... darauf würde ich dann erst Mal warten was da empfohlen wird.
    Wenn das JA und der UB eine Bindung erkennen können und einen unbegleiteten Umgang befürworten, dann wird ein Richter dem vermutlich folgen...

    Wie würde ein eventuell eingeleitetes Gerichtsverfahren aussehen? Dies ist denkbar, da ihm die Umgänge zu selten
    sind.

    Zunächst würde der Kv einen Antrag stellen, den bekommst du auch um Stellung zu nehmen (bzw. dein Anwalt!) und dann gibt es einen Gerichtstermin.
    In der Regel ordnet der Richter vorher an, dass das JA mit beiden Elternteilen sprechen soll (ggf. auch mit dem Kind) und ggf. wird das Gericht einen Verfahrensbeistand bestellen.
    Alle Stellungnahmen (UB; JA; VB) müssten bis zum Gerichtstermin dem Gericht vorliegen.
    Im Gerichtstermin sagen meistens JA und VB auch noch mal mündlich aus und können dem Richter Fragen beantworten (und den anderen anwesenden)


    In der Regel wird ein Richter dann versuchen einen Vergleich zu finden, also etwas worauf du und der KV euch einigen könnt.


    Kommt es zu keinem Vergleich, wird er etwas beschließen:
    entweder unbegleiteten Umgang, BU, Umgangsausschluss (je nach Einzelfall)

    etzt wurde von dem JA Mitarbeiter angedeutet, dass es sich um die letzte Verlängerung um ein halbes
    Jahr handelt.

    Ja, dass ist verständlich, da das ganze ja auch finanziert werden muss...



    Wie sieht der JA und der UB das denn bisher??

  • erstaunlich ist, dass sich der kv auf dieses theater überhaupt solange einlässt. ihr solltet unbegleiteten umgang beginnen und zu übernachtungen alle 14 tage oder will kv das nicht

  • wie kommst du auf diese Idee?


    weil es schon lange überfällig ist, dass die km sich aus der situation rausziehst und vater und kind allein lässt. weil schon mehr als überfällig ist, dass der betreute umgang aufhört. normal sind ein paar treffen zwischen vater, kind und begleiter - km hat dort nix dabei mehr zu suchen. hier läuft gewaltig was schief, warum lässt er sich das überhaupt gefallen?


  • weil es schon lange überfällig ist, dass die km sich aus der situation rausziehst und vater und kind allein lässt. weil schon mehr als überfällig ist, dass der betreute umgang aufhört. normal sind ein paar treffen zwischen vater, kind und begleiter - km hat dort nix dabei mehr zu suchen. hier läuft gewaltig was schief, warum lässt er sich das überhaupt gefallen?

    Das habe ich mich auch gerade gefragt. Der begleitete Umgang ist ja nicht dafür da, dass der BET (egal welchen Geschlechts) immer eine Art "Kontrollinstanz" ist. So kann natürlich keine Bindung zwischen Vater und Kind entstehen. Das Kind wird irgendwie immer auf die (in diesem Fall) Mutter fixiert sein und der Vater wird sich, völlig zu Recht, die ganze Zeit kontrolliert fühlen. Sowas hätte ich mir nie gefallen lassen, außer ich wäre ein verurteilter Kinderschläger den man regelmäßig daran erinnern muss dem Kind auch was zu essen zu geben und es nicht aus dem Fenster zu werfen.


    Die Threadstarterin sagt, dass das ganze schon 1 1/2 Jahre geht. Da frage ich mich schon was für unfähige "Familienhelfer" da beteiligt sind wenn keiner merkt, dass die Anwesenheit der Mutter wohl nicht gerade förderlich für die Vater-Kind Beziehung ist. Sie sagt, das Kind schreit und dreht durch, sobald sie sich entfernt, dafür kann mit Sicherheit nicht nur der Vater was, sondern da stimmt wohl auch etwas im Mutter-Kind-Verhältnis nicht. So ein Verhalten ist, wenn es über ein bestimmtes Maß hinaus geht, nicht normal und sollte schnellstens hinterfragt werden.
    Meine Tochter hat nach einem 3 wöchigen Aufenthalt bei ihrer geliebten Omi auch mal nen Schreier bekommen wenn ich sie abgeholt habe, das hat dann genau 5 Minuten bis zur nächsten Ecke gedauert und dann war eitel Sonnenschein und Papa wieder der Held. Wenn ich sie wiedergebracht habe hat sie auch kurz geschrien wenn ich gegangen bin. Wenn man natürlich gleich hinrennt und dem Kind zeigt dass es nur kurz brüllen muss um Mutti in Alarmstufe zu versetzen, ist vollkommen logisch das sich da nichts verbessern wird. Wie soll das auch gehen ? Wer hatte so eine minder intelligente Idee (bezogen auf den Zeitraum) ?



    Ich stelle mir das grauenhaft vor, sein Kind über so einen langen Zeitraum nur unter solchen Bedingungen sehen zu können. Auch wenn mir absolut bewusst ist dass es Fälle gibt, in denen es nicht anders geht.


    An die TS:


    - Zeige deinem Kind dass sein Vater kein böser Mensch ist und es genau so liebt wie du! *


    - Geh beim Umgang auch mal aus dem Dunstkreis der beiden und gib ihnen mal Zeit ohne dich. Stück für Stück etwas mehr. Ich stelle es mir schrecklich vor die EX (und wir verstehen uns immer noch sehr gut) bei JEDEM Umgang wie eine Glucke dabei zu haben. Am besten noch mit komischen Blicken wenn etwas nicht so läuft wie sie das für richtig hält :angry


    - Lass dein Kind mal beim KV übernachten. Wir haben uns getrennt, da war die Kleine gerade mal 9 Monate alt und VON ANFANG AN gab es Wochenendumgang von Freitag bis Montag über Nacht! Das ist überhaupt kein Problem (außer Kind wird noch gestillt und man kann nicht abpumpen). Wer was anderes sagt ist ein Kindsbesitzer und will dem anderen seine Barby nicht geben. *


    - Zeige dem KV dass du ihn nicht für einen unfähigen Vollidioten hältst (auch wenn er das vielleicht ist) der nur darauf wartet euer Kind zu vernachlässigen/misshandeln. Das merkt er nämlich und es hilft nicht den Druck aus der Situation zu nehmen.


    - Der KV kann nicht wachsen wenn du und die "Helfer" ihn die ganze Zeit mit solchen seltsamen Maßnahmen klein haltet, das ist leider nciht möglich. Also ---> Gebt ihm etwas Raum. *



    Bei euch läuft eine Menge falsch und ihr solltet mal schleunigst die Methoden hinterfragen, denn nicht nur zur Zeugung eines Kindes gehören immer 2 Menschen! 18 Monate und keinerlei Verbesserung, das kann nie und nimmer ausschließlich an nur einer einzigen Person liegen! Auch wenn du das bestimmt nicht gerne hörst, aber so ist es leider!




    Liebe Grüße
    Ichtios



    * immer ausgehend von einem UET, das sein Kind nicht misshandelt

  • Also, dein Kind ist jetzt ca. 2 Jahre alt.
    Wer ist denn diese Vertrauensperson? Eine Umgangsbegleitung?
    Wir hatten vor Kurzem das Elterngespräch für den begleiteten Umgang. Vielleicht liegt es beim Vater eher so, dass man ihm dort die falsche Hilfe gibt? Was war denn das Ziel, die Aufgaben, die zu einem alleinigen Umgang führen sollten?


    Bei uns ist es so, dass der KV Junior, das letzte Mal richtig gesehen hat, war das Kind 2,5 / 3 Jahre alt. Jetzt wird Junior 4 und da ist sich der Vater extrem unsicher im Umgang. Er hat schlicht und ergreifend keine Vorstellung von Kinds Entwicklung und Bedürfnissen. Der KV benötigt halt eine detaillierte Anleitung um sich wieder zuzutrauen sein Kind wieder für ein paar Stunden zu betreuen. Hier hat der Ex verdammt viel Arbeit vor sich. Ich bin auch gespannt, ob sich in den kommenden 17 oder 18 Fachstunden ein Vertrauensverhältnis aufbaut. Kind ist zwar freundlich, aber auch ziemlich Misstrauisch.

  • gut wenn man die anderen beiträge der ts liest, dann ergibt sich schon ein klares anti-kv bild und die weitere einstellung, das dieses kind ihr allein gehört. soweit ich mich erinnere, wollte sie nie umgang für kv.

  • gut wenn man die anderen beiträge der ts liest, dann ergibt sich schon ein klares anti-kv bild und die weitere einstellung, das dieses kind ihr allein gehört. soweit ich mich erinnere, wollte sie nie umgang für kv.

    Oh man, du mit deiner Anti kv Einstellung. Das hilft der Ts nicht wirklich.

  • weil es schon lange überfällig ist, dass die km sich aus der situation rausziehst und vater und kind allein lässt.

    Ich denke nicht das an das pauschal von außen so sagen kann.
    Aber ich finde es generell auch besser wenn BU ohne den BET stattfindet...

    immer eine Art "Kontrollinstanz" ist. So kann natürlich keine Bindung zwischen Vater und Kind entstehen

    dass die Anwesenheit der Mutter wohl nicht gerade förderlich für die Vater-Kind Beziehung ist.

    naja, dass so zu generalisieren finde ich nicht richtig... in Familien die intakt sind, ist die KM auch die ganze Zeit anwesend und dennoch hat der Vater eine Beziehung zu seinen Kindern... das jetzt alles auf die Anwesenheit der KM zu schieben finde ich nicht richtig... dennoch finde ich auch, professioneller BU sollte ohne BET stattfinden, außer bei sehr kleinen Kindern oder Babys oder in speziellen Situationen...


    Das wohl des Kindes beim Umgang (sollte) steht über des Wohlbefindens der Eltern

    ob sich in den kommenden 17 oder 18 Fachstunden ein Vertrauensverhältnis aufbaut

    ja, dass finde ich ich generell schwierig beim BU... teilweise jahre nicht gesehen und dann hat man 1 Stunde pro Woche für ein paar Wochen Zeit... ist alles nicht perfekt