Hallo
Eben lese ich bei SPON, dass mit der Kindergelderhöhung auch der Unterhalt ab 01 Januar steigen wird. Da muß meine Beistandschaft ja schon wieder neu rechnen. Bald wird dem Vater sein deutsches Kind zu teuer...
Gruß
Hallo
Eben lese ich bei SPON, dass mit der Kindergelderhöhung auch der Unterhalt ab 01 Januar steigen wird. Da muß meine Beistandschaft ja schon wieder neu rechnen. Bald wird dem Vater sein deutsches Kind zu teuer...
Gruß
Jep. Das OLG Düsseldorf hat heute die neue Tabelle vorgestellt. So steigt der Satz im Alter 0 - 5 um 7 Euro auf 342. Von 6 - 11 von 384 auf 393. Bis 18 Jahre dann von 450 auf 460 Euro. Der Mindestbedarf für einen Volljährigen steigt von 516 auf 527 Euro.
Noch nicht eingerechnet ist der zu erwartende neue Kindergeldsatz, der noch offiziell Gesetz werden muss. Die für 2017 dann gültige Tabelle wird Ende Dezember veröffentlicht (und in den Leitfaden eingestellt ...).
Wichtig: Es gibt keine Erhöhung des Selbstbehalts.
Für manche leider nur ein Traum!
...auch für mich nur ein Traum
schön wäre es wenn endlich das neue UVG auf den Weg käme und tatsächlich bis 18 Jahre Unterhaltsvorschuss durch die Jugendämter gezahlt würde!!! das ist bei der Zahlungsmoral vieler unterhaltspflichtiger Elternteile längst überfällig
Ja das ist schon langsam ein Witz.
Ich muss da immer an die KU-Zahler denken, die eh schon am SB rumkrapsen. Möcht nicht wissen, wie viele unter diesem zahlen, weil einfach eine ständige Titelherabsetzung finanziell noch mehr zu Buche schlägt.
Na ja, die Familiengerichte wollen ja auch weiter beschäftigt werden - die Anwälte ebenso. Ein paar Herabsetzungen fallen bestimmt dadurch ab.
Frech.
Oh ich freue mich gerade das zu lesen:-)
7€ haben oder nicht.. u 2€ Kindergeld.
Für mich zählt jeder Cent/ Euro.
:ohnmacht: Und mein Ex denkt wunder was er macht weil er für nen 16jährigen und nen 14jährigen 400 Euro Unterhalt zusammen zahlt. Aber gut er kauft ja jetzt ein Haus. :bldgt:
Ich hab die Tabelle nur mal überflogen.
Weiß jemand, wie hoch das Kindergeld ab Januar steigt ( das wird ja hälftig abgezogen)
LG Jona
Um ganze 2 €
Du kannst immerhin einmal im Monat einen Kaffee trinken und ein Stück Kuchen dazu essen! Also sei gefälligst dankbar! :lach
ne, es bleibt bei einem Kaffee - also ohne Kuchen.
Der 1 EUR Kige zieht der KU-Zahler vom KU ab.
Richtig reich sind diejenigen, die keinen Unterhalt bekommen, die bekommen ganze 2 EUR (da klappts dann mit dem Kuchen).
:dribbel
Wow :lach
Da mach ich ja die fette Kohle mit drei Kindern
Mäusele aber nicht abdrehen wegen dem finanziellen Zuschuss schön aufm Teppich bleiben....
Also bleib ich beim Kaffee, Kuchen muss warten. Gleicht gibts selbstzusammengemanschtes Müsli hier.
Jetzt ohne zu blödeln - ich hör mir zwar von meinen Eltern oft an, dass sie damals nur 10 Mark pro Kind bekamen und ich gefälligst dankbarer sein soll - 2 Euro ist nicht einmal der Tropfen auf dem heißen Stein, beim momentanen Preisanstieg von fast allem.
Bin trotzdem dankbar, könnte alles schlimmer sein.
LG Jona
Weiß jemand, wie hoch das Kindergeld ab Januar steigt ( das wird ja hälftig abgezogen)
Ob das erhöhte Kindergeld tatsächlich sofort abgezogen werden darf, steht ja noch nicht fest. Bei der letzen Erhöhung wurde ja auch am Gesetz vorbei entschieden, dass der Abzug erst später erfolgt und BET die Erhöhung (zeitweise) einfach für sich komplett behalten kann.
Wenn der UHV ausgeweitet wird muss ich ja fast überlegen, ob eine Hochzeit sich überhaupt lohnt finanziell... :bldgt:
Daß man durch die 2€ reich wird, wenn man noch nie einen Pfennig Unterhalt gesehen hat, wage ich allerdings zu bezweifeln.
Gut, bei uns sinds 5€...die reichen für Tee und Kuchen...oder für den Luxus einer Spülung beim Frisör...da wir das Geld für die Kinder ja eh immer für den eigenen Luxus ausgeben...die Kinder bekommen davon natürlich nixgarnixüberhauptnüscht!!!
Also ich freue mich über jede Erhöhung. Schließlich ist es zwar nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, aber wir haben auch eine Inflation.
Und wenn nix getan wird, dann sieht es in ein paar Jahren noch schlimmer aus.
Mein Ex wird sich den 1€ auch abziehen. Soll er. Ich frage mich nur, warum der Gesetzgeber das zulässt bei Vätern, die sich nachweislich nicht um ihre Kinder kümmern.
Ich dachte immer es heißt "Kindergeld" und nicht "Steuerausgleichsverfahren". Wenn man Kinder in die Welt setzt, warum dürfen sich manche Väter so aus der Affäire ziehen?
Alle für 2017 anstehenden Erhöhungen: Unterhaltsvorschuss, Ki-Geld, Unterhalt - sind reiner Ausgleich der Inflation, Angleichung an die Lebenshaltungskosten etc. Es ist eigentlich gut, dass das jetzt quasi automatisch passiert und nicht über Jahre und wie auch schon geschehen mehr als ein Jahrzehnt bei der alten Summe bleibt - und man damit Jahr um Jahr weniger im Säckel hatte.
Mit diesen Minimalveränderungen ist Jahr um Jahr zu rechnen. Und es ist gut, dass die Gerichte dem Gesetzgeber das ins Stammbuch geschrieben haben als Pflichtaufgabe. Das "dicke Geld" soll man davon aber nicht erwarten. Das käme nur, wenn die Inflation größer wäre und/oder die Einkommen mehr steigen würden. Ist aber nicht.
Richtige Erhöhungen oder Änderungen wären es, wenn darüber hinaus etwas geschehen würde - was ja vielleicht beim Unterhaltsvorschuss der Fall sein könnte, wenn die Altersgrenze fällt und die zahlungsbefristung.
Wenn Jahr um Jahr jetzt ne Erhöhung kommt wegen der Inflation, müsste doch auch Jahr um Jahr der Selbstbehalt angehoben werden - wegen der Inflation. Oder hat die der Unterhaltszahler nicht? Man darf nicht automatisch davon ausgehen, dass der Unterhaltszahler jedes Jahr ne Lohnerhöhung bekommt.
Also ich finds echt arg. Auf den ersten Blick sinds nur max. 9 EUR (abzüglich 1 EUR KiGe), aber wenn man eh schon am SB rumkaspert oder gar durch die letzten Erhöhungen schon darunter bezahlt, find ich das echt hart auf Dauer.
Der Korrektheit wegen müsste man jedes Jahr den Titel abändern lassen. Wer zahlt denn das?
Der Selbstbehalt wird genauso betrachtet wie die Zahlungen für die Kinder. Und er wird, falls die Berechnungen das ergeben, entsprechend verändert. Hatten wir vor einem oder zwei Jahren auch schon, dass der Selbstbehalt hoch ging und der Unterhalt nicht ...
Titel können verändert werden, wenn sich eine Abweichung von - waren es(?) - 10% zum titulierten Betrag ergeben haben. In die eine wie die andere Richtung. Klar, das kostet dann. Verfahrensgebühr und Anwalt, wenn man übers Gericht geht. Darum hat der Gesetzgeber als goldenen Weg die Titulierung beim Jugendamt möglich gemacht. Da kostet das genau nichts.