Brauche ich einen Anwalt?

  • Hallo,


    mein Mann und ich leben schon seit 4 Jahren getrennt, wir teilen uns unseren 12 jährigen Junior ganz fair, keiner stellt irgendwelche Ansprüche wie Unterhalt etc. an den anderen, ausser den üblichen Kleinkram Streitereien die wohl alle Eltern haben egal ob innerhalb einer intakten Familie oder eben als getrennt lebende Eltern gibt´s keinerlei Streitpunkte :thumbsup:
    Jetzt hat er die Scheidung eingereicht (weil seine Freundin schwanger ist und die beiden heiraten wollen) und ich bekomme ein Schreiben nach dem anderen vom Gericht wegen Rentenausgleich etc. - unglaublich wieviel Papierkram das ist, mir ist schon ganz mulmig weil ich mich frage was der Briefträger wohl von mir denkt :rotwerd
    Jedenfalls steht nun der Gerichtstermin und alle im Freundes- und vor allem Familienkreis meinen ich sei bescheuert weil ich keinen Anwalt habe. Daher jetzt mal die Frage an die -leider- vielen Experten hier: wozu brauche ich einen Anwalt? Wir streiten um nix, wir wollen weiterhin gemeinsames Sorgerecht.
    Würdet ihr einen Anwalt nehmen? Und dem ne Menge Geld für ...was? ?-( bezahlen?
    Sollte mein Mann wider erwarten bei dem Termin plötzlich irgendwelche neuen "Ideen" haben und es doch zu Streitpunkten kommen (was ich WIRKLICH NICHT glaube) ...kann ich dann immer noch einen Anwalt nehmen oder ist es dann quasi zu spät?


    Und natürlich last but not least - wer zahlt eigentlich die Scheidung? Mir ist es völlig Banane ob wir uns scheiden lassen oder nicht - er will die Scheidung und hat sie eingereicht. Ich unterschreib gerne - aber muss ich dafür auch bezahlen? Und wie hoch sind die Kosten denn so ca. wenn es gar keinen Streitwert gibt?


    :thanks: schon mal für Eure Meinungen

  • Ein Anwalt wäre zumindest Hilfreich bei den ganzen Papierkram Thema..Ich weiss ja nicht wie gut du Betucht bist aber je nachdem übernimmt die Gerichtskostenbeihilfe den Anwalt und auch die Scheidungskosten ansonsten werden die Kosten für die Scheidung zu gleichen teilen an dich und deinen Ex weitergegeben und das können schonmal 3000 Euro sein.

    Wenn die Kinder groß sind erfülle ich mir einen Traum.


    Ungestört aufs Klo gehen!

  • Naja vielleicht nehmt ihr euch einen gemeinsamen Anwalt der da mal drüber schaut das das Fair und gerecht abläuft.
    Muss ja nicht wissentlich sein aber bei sowas ist halt immer die Gefahr das man (später teuere) Fehler macht.
    Man weis auch nicht was die Zukunft bringt evtl. denkt einer von euch in x Jahren "hätte ich nur" wenn jemand neutrales drüber schaut kann der Gedanke garnicht aufkommen.

  • Da hänge ich mich als Neuling doch mal gleich dran (ich hoffe, das ist für Dich ok Nutella?).


    Wir wollen das im nächsten Jahr eigentlich auch so handhaben ohne weitere Ansprüche, allerdings mit dem Versorgungsausgleich...


    VG
    Kati

  • @ twins-daddy: das Papierkram Thema war ausschliesslich wegen dem Rentenausgleich. Da greift die gesetzliche Regelung und ein Anwalt würde eh nichts ändern, oder?


    @ Katinka: klar, häng Dich ran. Vllt. fallen Dir ja auch noch Fragen auf die ich noch gar nicht gekommen bin


    @ agrippa+thursdaynext: da wir gegenseitig auf alles verzichten dürfen wir keinen gemeinsamen Anwalt nehmen. Nicht dass das für mich Sinn macht aber gut.


    Und das würde mich jetzt auch brennend interessieren - reine Gerichtskosten können bei null Streitthemen 3tsd betragen :wow ? Na dann kann ich mir eh keinen Anwalt leisten. Ich verdien zwar ganz passabel und kann uns unser Leben allein gut finanzieren aber das hab ich dann doch nicht in der Portokasse :hä

  • Für Teile aus dem Scheidungsverbund, wie etwa dem hier genannten Versorgungsausgleich (Aufteilung der Rentenanwartschaften) herrscht Anwaltszwang. Und wenn du da nicht tätig wirst, wird dir das Gericht ziemlich auf die Füße treten (z. B. mit Ordnungsgeld). Ohne Anwalt kannst du zu bestimmten Angelegenheiten der Scheidungssache keine Anträge an das Gericht stellen und das kann dich auch bei einer gerichtlichen Entscheidung benachteiligen.
    Man kann auch gemeinsam einen Anwalt nehmen und sich die Kosten dann teilen. Aber da der Ex schon einen "eigenen" Anwalt hat, macht das hier wohl keinen großen Sinn mehr. Die Kosten hängen ja maßgeblich von der Höhe des "Streitwertes" ab. Der Mindeststreitwert für eine Scheidung ist 3.000 Euro. Ob es mehr wird, hängt also vom Einkommen der Eheleute ab (Drei Monatseinkommen der Eheleute multipliziert mit Drei). Für eine Scheidung mit einem Streitwert von z. B. 13.000 Euro inkl. Versorgungsausgleich können für den Anwalt schon mal annähernd 2.000 Euro fällig werden.


    Deinen Ex finde ich übrigens ausgesprochen generös. Er hat quasi trotz Trennung die letzten 4 Jahre für deine Rente mitgearbeitet.

  • Also die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert. Da wird dann eine bestimmte Formel angesetzt um die zu berechnen. Ich weiß nicht wie hoch der Streitwert bei eurer Scheidung wäre. Bei uns waren das glaube ich 3000 Euro, danach werden dann die Gerichtskosten bestimmt zu gleichen teilen, also etwa 100 Euro ( über den Daumen!)


    Es geht nicht so sehr um Streitthemen!


    Wir waren uns auch in allem einig und haben gegenseitig auf alles verzichtet!

  • herrscht Anwaltszwang


    Ist das tatsächlich so, wenn es um den Versorgungsausgleich geht? Mein Stand ist, dass Anwaltszwang ausschliesslich in Unterhaltssachen besteht. Unterhalt ist hier ja kein Thema, so wie ich es verstanden habe.


    Davon ab und allgemein: einen sogernannten gemeinsamen Anwalt gibt es nicht. Ein Anwalt vertritt immer nur ein Partei. Selbstredend kann die Partei, welche den Anwalt beauftragt hat, dem Anwalt sagen, wie sich beide Parteien das vorstellen im Sinne von fair, etc...

  • Aber doch nicht an reinen Gerichtskosten! Oder?


    habs nimmer so genau im Kopp erste Scheidung is schon was her weiss nur noch das es um grob 3000 Euro ging die ich dann entrichten durfte ans Gericht

    Wenn die Kinder groß sind erfülle ich mir einen Traum.


    Ungestört aufs Klo gehen!

  • Deinen Ex finde ich übrigens ausgesprochen generös. Er hat quasi trotz Trennung die letzten 4 Jahre für deine Rente mitgearbeitet.

    ähm.. das ist jetzt aber eine etwas veraltete sexistische Sichtweise :P ich verdiene mehr - ich trete mehr rentenpunkte ab. und ich bin ohne irgendwelche Ansprüche aus dem gemeinsamen haus ausgezogen und hab nichts ausser Klamotten mitgenommen...und jetzt zahle ich keinen unterhalt weil wir a) den kleinen 50:50 teilen und b) seine Freundin ja am Tag meines Auszugs schon eingezogen ist (und ja, ich hab sogar geholfen ihre Kartons zu tragen!) und die beiden daher ein gemeinsames Einkommen haben und rein theoretisch ich Ansprüche geltend machen KÖNNTE. Mach ich aber nicht - warum sollte ich, ich kann alleine für uns sorgen


  • Ist das tatsächlich so, wenn es um den Versorgungsausgleich geht? Mein Stand ist, dass Anwaltszwang ausschliesslich in Unterhaltssachen besteht. Unterhalt ist hier ja kein Thema, so wie ich es verstanden habe.


    Ich habe das noch mal überflogen und es scheint tatsächlich so zu sein, das man eine einvernehmliche Scheidung einschl. Versorgungsausgleich mit nur einem Anwalt ausgestalten kann. Den Anwalt beauftragt dann der Antragsteller, also wie hier z. B. der Ex. Für eine Vereinbarung in Form eines gerichtlichen Vergleichs ist ein Anwalt dann allerdings wieder zuwenig.


  • Ist das tatsächlich so, wenn es um den Versorgungsausgleich geht? Mein Stand ist, dass Anwaltszwang ausschliesslich in Unterhaltssachen besteht. Unterhalt ist hier ja kein Thema, so wie ich es verstanden habe.


    Davon ab und allgemein: einen sogernannten gemeinsamen Anwalt gibt es nicht. Ein Anwalt vertritt immer nur ein Partei. Selbstredend kann die Partei, welche den Anwalt beauftragt hat, dem Anwalt sagen, wie sich beide Parteien das vorstellen im Sinne von fair, etc...

    So hab ich das auch verstanden - es herrscht keine Anwaltspflicht. Davon steht auch nichts in der Vorladung....

  • Dann spricht doch nichts dagegen, das so wie bisher laufen zu lassen. Einen Anwalt kannst du m. E. zu einem späteren Zeitpunkt immer noch hinzuziehen. Wenn es aus dem Ruder läuft, kannst du m. W. im Rahmen des noch offenen Verfahrens deine Zustimmung zu dem Scheidungsantrag verweigern. Die Einvernehmlichkeit steht und fällt dann ja quasi mit deiner Zustimmung.


    Zitat

    ähm.. das ist jetzt aber eine etwas veraltete sexistische Sichtweise :P ich verdiene mehr - ich trete mehr rentenpunkte ab.


    Ok. Dann ist das mal ausgesprochen generös von dir. ;-)

  • Ist zwar schon ne Weile her, seit meiner Scheidung, aber wir hatten auch einen gemeinsamen Anwalt. Wir waren uns über alles Einig, Vermögen haben wir aufgeteilt gehabt, Unterhalt haben wir ohne Gericht geregelt.
    Der Versorgungsausgleich ging null auf null auf wegen gleichem Verdienst.
    In diesem Fall muss man nicht hunderte oder gar tausende von € aus dem Fenster werfen.
    Anwaltszwang wegen Versorgungsausgleich gibt es nicht. Ein gemeinsamer Anwalt darf allerdings vor Gericht nicht beide Parteien vertreten, sondern nur einen.

  • super, danke Euch allen. Jetzt komm ich mir nicht mehr so "naiv" vor wie mir alle gesagt haben.
    Im Moment gibt es in meinen Augen keinerlei Grund für einen Anwalt, schön zu hören Angie dass es auch so klappt, danke. Und falls er doch noch dasSpinnen anfangen sollte kann ich mir immer noch einen Anwalt nehmen.
    Nur dass ich tatsächlich mit so hohen Kosten rechnen muss auch ohne Anwalt ärgert mich doch ungemein. Für´s JA-sagen damals waren 80 DM fällig - und für´s Nö-sagen dann ca. 3-4 Tsd ? Also das muss mir mal einer sinnvoll erklären. Das versteh ich ja vllt. wenn da monatelang um jeden Cent gestritten wird oder so traurig es ist um die Kinder - aber doch nicht wenn mit einer einfachen Unterschrift alles geregelt ist! :frag

  • Wir hatten auch nur einen Anwalt - meinen.


    Ansonsten hatten wir schon vorher alles ausgeschlossen, was auszuschließen war: Unterhalt, Vermögen, Versorgungsausgleic. Wir waren uns in allem einig einschließlich dem gemeinsamen Sorgerecht. Bei uns lief es total ruhig und schon fast angenehm. Und dadurch hielten sich auch die Kosten in Grenzen.


    Der, der den Anwalt beauftragt, zahlt.


    Man kann sich über alles streiten... Und dann wird es richtig teuer. Es ist die Frage, ob man das will. Mein Mann und seine Ex reden heute kein Wort mehr miteinander, es besteht ferner auch keinerlei Kontakt mehr zu ihrem Sohn (kein gemeinsames Kind, Gatte hat ihn aber von kleinauf mit groß gezogen). Demgegenüber verstehen mein Ex und ich uns mittlerweile wirklich gut - wir haben uns oft zusammengerissen und nicht ständig neue Fässer aufgemacht, ZUM WOHLE DER KINDER!!!!


    Ich finde und so wie es sich liest, seid ihr auf dem richtigen Weg und macht das richtig klasse! :blume

  • Deinen Ex finde ich übrigens ausgesprochen generös. Er hat quasi trotz Trennung die letzten 4 Jahre für deine Rente mitgearbeitet.


    äh, die TO doch aber auch für seine Rente???


    Mima

  • Mein Wissensstand ist auch, dass ein Anwalt ausreicht (ganz ohne geht nicht, aber die Gegenseite braucht nicht zwingend einen).


    Bei uns war ich der Antragssteller und hatte eine Anwältin, hatte aber bei zwei Kindern Prozesskostenhilfe bekommen
    und kann deshalb nichts zu Höhe der Kosten sagen.
    Aktuell wird geprüft, ob ich doch noch zahlen soll.


    Wie meine Anwältin damals erklärt hat, wird ein Versorgungsausgleich immer gemacht.
    Aber der läuft über die Rentenversicherung. Da ist ein Termin bei der Rentenstelle hilfreicher als der Anwalt meiner Erfahrung nach

  • In Scheidungssachen besteht nach §114 1 FamFG Anwaltszwang, d. h. derjenige, der Anträge bei Gericht stellt / stellen möchte, muss anwaltlich vertreten sein, das betrifft auch schon das Einreichen der Scheidung. Wenn Dein Mann die Scheidung einreicht, brauchst Du theoretisch keinen eigenen, allerdings ist dadurch Dein eigener Handlungsspielraum auch sehr eingeschränkt (siehe dort)