Elternvereinbarung Jugendamt

  • Hallo,


    wir, d.h. der Papa meiner jüngsten Tochter (habe noch zwei andere Kinder die nicht von ihm sind) und ich, haben auf seinen Wunsch hin vor 13 Monaten eine Umgangsregelung beim Jugendamt gemacht/unterschrieben mit der ich vollends einverstanden war und die ich auch sowohl willens als auch in der Lage war mich an diese zu halten - vom Vater vermutete ich das gleiche zumal er mich nach dem Unterschreiben dieser Vereinbarung zum Frühstück einlud u. mir echt ein Stein vom Herzen fiel daß wir eine Lösung gefunden hatten die wie gesagt anscheinend für alle Beteiligten praktikabel und akzeptabel war.


    Nun beantragte der Vater meiner Jüngsten im August quasi pünktlich zum zweiten Geburtstag (er hatte ja angeblich von der Mitarbeiterin des Jugendamts die mit uns die Elternvereinbarung letztes jahr gemacht hatte telefonisch mitgeteilt bekommen daß ihm automatisch ab zweiten Geburtstag der Umgang auf übernachtung ausgeweitet werden würde, was er sich wie er eminte dummerweise nicht hatte schriftlich geben lassen) eien Termin im Jugendamt um eine seinen Rechten entsprechende neue Regelung zu erstellen. Vor vier wochen fand nun dieser Termin statt, er kam leider wohl durch Stau verursacht eine Stunde zu spät zum termin, die dame vom JA und ich hatten jeweils Anschlußtermine nach 1,5 Stunden wobei die JA-Mitarbeiterin dem ganzen sowieso nur eine Stunde einräumen musste. Dies wohlgemerkt obwohl es schon beim termin letztes jahr bei ihrer Amtsvorgängerin gute 1,5 Std. gedauert hatte und da die Fronten noch nicht so verhärtet waren - im letzten jahr wurde ich trotz meines mehr oder weniger freiwiliigen Zutuns (fahren zu ihm, hin und zurück 250 km - er war nach der geburt trotz trennung meinerseits von ihm in der Schwangerschaft noch eine halbe Stunde Autofahrt von meinem Wohnort weggezogen, Gründe unbekannt), dies erzeugt durch Druck auf die Tränendrüse, als dies nicht mehr funktionierte durch Drohungen, Erpressungen, üble Nachrede beim Jugendamt, Jobcenter, im privaten Umfeld sowie bei meiner ehemaligen Therapeutrin hatte er schon in der Schwangerschaft versucht alle Leute für sich zu gewinnen u. von meiner Unfähigkeit, Verlogenheit etc. zu überzeugen, mit Selbstmorde gedroht etc.) über die Umgangsvereibarungen hinausgehenden Kontakt zuwischen Vater und Tochter zu ermöglichen) teilweise 12 Std. am Tag mit kurzen Telefonaten, anschreien, Unterastellungen, auflegen, nach paar Minuten wieder anrufen anschreien, drohen usw. wenn er nicht arbeiten musste von ihm terrorisiert...ihm tat es dan Tags drauf wieder leid, wieder betteln um fahren zu ihm, telefonieren, verzeihen, geloben von Besserung seines Verhaltens...besser wurde nichts und nach einem Zwischenfall Anfang August wo ich mich letzmalig von ihm überreden ließ ihm quasi durch meine Anwesehnheit und die seiner Tochter wenigstens ein paar Tage seines traurigen Urlaubs zu erhellen quasi und ich ihn wieder mal als unberechenbar, impulsiv, im Zorn nicht mehr wirklich ansprechbar erelbte und er mir wieder Angst machte (das war auch der Grund warum ich mich in der Schangerschaft von ihm getrennt hatte u. mir jeder empfohlen hatte so weit wie möglich den Kontakt abzubrechen - was mit gemeinsamens Kind natürlich nicht möglich ist) und ich froh war daß ich es heil aus dem haus schaffte und dann noch im nachbarort ne halbe Stunde Pause brauchte bis ich die 120 km weiterfahren konnte, habe ich mich nicht mehr weiter überreden lassen zu ihm zu fahrne, ihm quasi seinen Haustürschlüssel wieder aufgenötigt und bestand auf überwiegende schriftliche Kommunikation.


    Beim termin im Jugendamt kam er dann wutentbrannt herein, bestand auf telefonischen Kontakt mit mir (da seine Tochter noch nicht wirklich viel redet oder gar telefoniert) sowie auf Umgangswochenenden von freitag auf Sonntag. Dies obwohl er ja ein Jahr zuvor um besuche meinerseits auch beim Jugendamt gebten hatte mit der Begründung jedes zweite WE bereitschaftsdienst zu haben udn deswegen wöchentlicher Umgang ihm nicht möglich sei. Er konnte aber zwei Sonntage im Monat nennen an denen er garantiert arbeitsfrei hätte - danach hat sich herausgestellt daß er auch an den anderen Wochenenden höchstens noch Samstags Bereitschaftsdienst hatte, da sonntags ja in dem Betrieb nie gearbeitet/produziert werden würde. Schon da kam ich mir ein wenig veräppelt vor. Jetzt schreibt die Dame vom JA daß der Umgang an 1.,3. und 4. WE stattzufinden habe, wenn er Bereitschaft hätte an einem Sonntag und dies zweimal (wie bisher auch praktiziert) und einmal wenn er nicht bereitschaft hätte an einem Samstag wörtlcih: abwechselnd einmal samstags und zweimal sonntags). Ich habe dann gesagt daß ich unter diesen Umständen, d.h. daß ich nicht wirklich weiß wann er an welchem tag kommt oder nicht und mir auch nur frühestmöglich bescheid gegeben werden muß in der Vereinbarung bei den zwei Sonntagen die schon seit einem Jahr in der Praxis erprobt und bewährt sind plus von mir eingeräumte extra termine für Familienfeste, Geburtstage, bis zu 5x im Jahr bei Bedarf frühere Abholzeiten für Ausflüge die er unternehmen möchte (ich hingegen muß mich starr an die vorgegebenen zeiten richten), Feiertage bleiben möchte und das mit einem zusätzlichen Samstag, daß eine Idee von mir war aber nicht zur verkomplizierung und verunsicherung beitragen sollte quasi unter der Hand ausprobiert werden könne. Da ich ohnehin auf überwiegend schriftliche Kommunikation bestehe (zum Nachweis beider Parteien u. um Mißverständnisse bzw. Unterstellungen vorzubeugen) und auch die Idee eingebracht hatte ein Umgangsbüchlein einzuführen wo beide Elternteile Neruungen, Wünsche etc. ( durchaus auch Großeltern, verwandschaft väterlicherseits bei Bedarf) kann er dann auch ggfs. dem JA gegenüber nachweisen wie oft er (vergeblich) versucht hat Umgang an einem Samstag zu bekommen, ob der dann auch wie geplant stattfand etc. Auf längere Sicht sind ja natürlich Übernachtungswes angedacht, aber ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstelen permanent nach seiner Pfeife zu tanzen wenn er aus seiner Sicht "frühstmöglichst" mir seine Umgangstermine quasi diktiert/befiehlt (was er ohnehin schon in der vergangenheit für sein gutes Recht hielt - mir eben zu befehlen zB sonntags statt wie vereinbart um 10 schon um halb 8 unser Kind abholen zu wollen u. er mir damals sogar mit Polizei gedroht hatte sollte ich ihm dies nicht ermöglichen). Ob und inwieweit er tatsächlioch berufsbedingt nicht großartig planen kann und keinen Samstag im Monat garantiert bereitschaftsfei hat, er dies auch nicht versucht hat bei seinem AG zu "beantragen" quasi (den job hat er auch erst nach Trennung und Geburt angenommen u. auch dies ohne wirkliche Gründe/Nöte da sein Beruf/Ausbildung auf dem Markt grundsätzlich sehr gefragt ist u. er auch vorher nicht arbeitslos war und sich durch den Job ein mehr an Unflexibilität quasi aufgehalst hat was natürlich den Umgang sehr erschwert bzw. meien Kinder und ich quasi ebenfalls dazu nötigt genauso flexibel und unverplanbar zu bleiben - was dem Kindsvater sehr entgegenkommt da aauch über zwei jahre nach der trennung extrem eifersüchtig ist, mir noch Ende Auugst geschrieben hat daß er sich einfach so benhemen muß weil er mich doch so liebt etc. sprich der Vater hat kein Interesse daran daß speziell ich meine "freie" Zeit wirklich im voraus planen kann.
    Wie das dann mal weitergehen soll weiß oich sowieso nicht, wahrscheinlich kann meine Jüngste dann zb sollte sie im vrein einem Hobby nachgehen nicht an we-veranstaltungen teilnehmen etc. da ich nicht erwarten kann daß der vater auf die Bedürfnisse, Wünsche auch seines eignen Kindes Rücksicht nehmen wird- er redet auch vorm Jugendamt immer nur von "seinen rechten" und daß er da auf keinen fall z kurz kommen darf. Etwas anderes interessiert ihn nicht und scheinbar ist dies auch das wichtigste für das JA, daß ein 40jähriger nicht traurig oder beleidigt und einsam an seinem neuen Wohnort sitzt und sich benachteiligt fühlt.
    Kann mir jemand raten - muß ich diese Elternvereinbarung annehmen bzw. wäre es das beste eurer Ansicht nach u. was ich noch gerne wüsste wie lange bei euch so im Schnitt die vereinbarungen gelten, unsere alte hatte ja open end quasi, die neue wollte die vom JA auf ein halbes jahr begrenzen , mir war das trara und die zeit etc. jedes mal eine neue aufzusetzen, einigung zu finden (jetzt eben schon wieder von terminfindung im September bis zur immer noch nicht erfolgten Einigung zwei Monate, was auch an den "Formulier- u. Kommunikationskünsten" u.a. Defiziten der sehr jungen und total unerfahreren u. wahrscheinlich überforderten Sachbearbeiterin liegt, ich hatte um ein Jahr gebeten (indem sich eh schon viele Änderungen für unser Kind ergeben werden, evtl. Umzug, Kindergartenbeginn, Wiedereinstieg beruf meinerseits) in dem vielleicht auch der vater sich überelgen kann bzw. versuchen kann ob er sich nicht ggfs. wohnortmäßig oder arbeitsmäßig irgendwie in unsere Richtung sag ich mal bewegen kann was eben für alle beteiligten von Vorteil wäre meiner Meinung nach.

  • Mir ist nicht klar, was Du möchtest. Du schreibst lang und breit über den KV und wie er sich verhalten hat, geht es Dir wirklich ums Kind und den Umgang mit seinem Vater oder um etwas anderes? Es liest sich eher so, als würdest Du Dich vor allem über den KV auslassen wollen und damit begründen, dass eine Ausweitung des Umgangs nicht in Ordnung für Dich ist. Aber vielleicht meinst Du ja etwas anderes.


    Ich habe es nur noch nicht verstanden.

  • Ich finde den Text leider auch eher unübersichtlich..


    Könntest du vielleicht noch mal kurz zusammenfassen, worum es in der aktuellen Situation geht?
    Wo seid ihr euch uneinig?
    Was willst du?
    Was will er?

    Mit Gruß :wink
    Vaquera


    Life is simple: Eat, sleep, ride... :love:

  • Mein Eindruck ist, dass die TE so viel schreibt, um auch die Hintergründe darzulegen. Insgesamt wirkt es etwas aufgeregt, was ich aber verständlich finde, vor allem bei neuen Mitgliedern.


    Was ich rauslese: Der KV ist wenig empathisch, besteht auf seine Rechte ohne an das Kind zu denken und macht ihr Angst. Dies war auch ein Grund für die Trennung, die von ihrer Seite ausging. Zudem möchte er sich nicht auf feste Zeiten einlassen, sondern sie und ihre Kinder gern damit "fesseln", dass er seine Umgangswünsche kurzfristig bekannt gibt.


    Wie die Umgangsregelung künftig aussehen soll ist mir nicht ganz klar. Feststeht: Dir stehen ebenfalls Wochenende mit Deinen Kindern zu, allzu flexibel würde ich das also nicht haben wollen, so dass Du auch Wochenenden mit allen Kindern zusammen hast. Auf eine Regelung, dass er an drei Wochenenden pro Monat Umgang hat, würde ich mich da nicht einlassen. Wenn er am Wochenende arbeitet - hat er da evtl. mal in der Woche einen Tag frei? So lange das Kind noch nicht in der Schule ist wäre ja auch das denkbar.
    Ebenso sollten auch Dir Feiertage, Familienfeste und Urlaub mit allen Kindern festgeschrieben werden. Eine Regelung, was Krankheit des Kindes passieren soll, wäre auch wünschenswert. Ich denke zwar, dass sich auch die UET gut um ein krankes Kind kümmern können, aber die Entfernung und daraus resultierende lange Fahrt halte ich nicht bei jeder Krankheit für angebracht.


    Wie wäre es, wenn jeder seine Vorstellungen von künftigem Umgang zunächst mal schriftlich dem JA mitteilt, damit mal geschaut werden kann, ob eure Vorstellungen tatsächlich weit auseinanderliegen?

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Wie wäre es, wenn jeder seine Vorstellungen von künftigem Umgang zunächst mal schriftlich dem JA mitteilt, damit mal geschaut werden kann, ob eure Vorstellungen tatsächlich weit auseinanderliegen?


    Was spricht gegen eine Standard-Regelung: alle 14 Tage am Wochenende, hälftig Ferien und Feiertage?


  • Was spricht gegen eine Standard-Regelung: alle 14 Tage am Wochenende, hälftig Ferien und Feiertage?


    Das Kind ist erst 2 Jahre alt, da ist diese Regelung noch nicht sinnvoll.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Das Kind ist erst 2 Jahre alt, da ist diese Regelung noch nicht sinnvoll.


    Wer sagt denn das? Ist es nicht eher befremdlich, den Umgang des Kindes mit seinem eigenen Elternteil (hier dem KV) einschränken zu wollen? Ist es nicht eher so, dass je schlechter das Verhältnis der Eltern zueinander ist, umso mehr Umgang des Kindes mit dem umgangsberechtigten Elternteil sinnvoll sein kann?


    Welche Gründe gibt es hier im konkreten Fall, den Umgang a priori derart einzuschränken, dass es schlicht unmöglich für das Kind ist, einen auch nur annähernd vernünftigen Kontakt zum sonst abwesenden Elternteil aufzubauen?


    Ich halte solche Äußerungen für schlicht falsch und gefährlich, man muss dies am Einzelfall prüfen und festmachen.

  • Das Kind ist erst 2 Jahre alt, da ist diese Regelung noch nicht sinnvoll.

    wie kommst du denn darauf? das ist eine normale regelung von anfang an und so kind nicht gestillt wird, spricht garnix dagegen und darüber hinaus.


    ich würde die standartregelung nehmen, alle 14 tage von fr-so/mo, hälftige feiertage und ferien. schicke ihm eine umgangsvereinbarung zu, darüber hinaus würde ich mich nicht weiter zucken. wenn er das beim jugendamt verienbaren möchte, dann gerne - aber verbiege dich doch wegen dem menschen nicht mehr. biete an, was du vertreten kannst. alles darüber hinaus lehnst du ab. das recht dazu hast du. du magst gerne ein stück flexibel sein, aber du lebst nun mal vorrangig dein eigenes privates leben.


    wenn er wieder terror macht, dir droht oder stalked, dann ruf die polizei und zeige ihn konsequent an. übernachtungen in dem alter sind völlig normal und warum sollte er sie nicht wahrnehmen. gibt dir die möglichkeit etwas für dich selbst zu tun.

  • Danke für Deine Antwort...ich kann ihm wenn auch keine Umgangsvereinbarung zuschicken, wenn das JA...er kann ja nicht mal im Vormonat angeblich zumindest sagen an welchen Wochenenden er bereitschaft hätte. Bislang hatte er meiens Wissens außer bei krankheitsvertretung , also ungeplanten Dingen, jedes zweite we komplett frei, sonntags sowieso. Jetzt kann er wie gesagt gar nichts mehr sagen bzw. gibt an nur "frühestmöglichst" beshceid geben zu können wann er die Tochter holt...das ist für mich so nicht hinnehmbar.


    Außerdem bin ich froh daß ich mein Kind nicht zum Umgang zwingen muß. Er ist für sie sicherlich keine hauptbezugsperson, d.h. sie vermisst ihn nicht schmerzlich wenn sie ihn eine woche oder auch 14 tage nicht sieht, versteht natürlich auch noch nicht daß das jetzt ihr Papa ist und was das genau bedeutet, packt aber inzwischen schon paar Speilzeuge ein wenn ich ihr sage daß wieder der "Vorname" (alle Männer sind bei ihr Papa, alle frauen Mama) nach "Wohnort des Papas" geht. Durch einen plötzlichen Übernachtungszwang fü sie quasi befürchte ich daß sie den Umgang bzw. ihn u.U. nicht mehr so positiv erlebt. Daneben bleibt natürlich auch die Angst daß er auch bei ihr übergriffig wird bzw. sich ihr als Bezugsperson quasi unentbehlrich zu machen und dann plötzlich den Kontakt abzubrechen. Ich halte ihn nach jahren der zuerst frewilligen Betreuung quasi (meine ex-Therapeutin sah ihn als psychich abhängig von mir an) und die letzten jahre mehr oder weniger aufgezwungenen und der Analyse der geschehnisse bzw. seines verhaltens davon aus daß er eine narzistische Persönlichkeitsstörung hat. was ich natürlich nicht laut äußere, es ist ja auch in seinen Augen absurd daß nicht ich allein sondern die Kombination aus unseren zwei persönlichkeiten plus die Umstände die Trennung usw. veruracht haben könnten - so zumindest seine Meinung. es liegt seiner Meinung nach nur daran daß ich "gaga" bin und nicht erkenne daß er das beste für mich ist. Das einzige wo ich mit ihm dáccord gehe ist daß ich in dieser beziehung unbehlbar und auch therapieresittent bin, ja, ich behaupte in der tat zu wissen was mir guttut und was ich will und nicht will.

  • Außerdem bin ich froh daß ich mein Kind nicht zum Umgang zwingen muß.


    Ich lese in jedem zweiten Satz von Dir Vorwürfe an den KV incl. vermuteter Persönlichkeitsstörungen, und es wäre gut, wenn es Dir gelänge, Dein Bild vom KV nicht dem Kind zu vermitteln.


    Deine Auffassung, das Kind nicht zum Umgang mit dem eigenen Vater zu zwingen, muss ich weder teilen noch verstehen.

  • im prinzip hat er einen an der klatsche und meint das du dagegen eine hast. nun ist ja gut, dass du an allem schuld bist und er der meinung ist auch sonst noch haufen müll bei dir abladen zu möchten. das dem nicht so ist, weißt du und das der klügere einfach nachgibt und die situation aufgibt, weißt du auch - er sicher nicht, da er ja mr superschlau ist.


    du hast das anrecht auf deine hälfte des monats an we mit dem kind. somit ist es völlig rille, wie er das frei räumt auf seiner seite. die diskussion kann von seiner seite aus ganz kurz gehalten werden, wenn er dir einfach sagt wann seine we frei sind. dies sind seine kinderwe. kann er das nicht oder unterstellen wir einfach er will nicht, dann übernimmst du den part des erwachsenen und beendest die situation: meine we sind kw gerade oder ungerade nr x und y. an den beiden anderen we kannst du dafür sorgen das du frei hast oder auch nicht. wie du das machst ist dein problem. wir sind bis uhrzeit 10 uhr samstag zu hause, tauchst du nicht auf, gehen wir über zu plan b.


    urlaub: in den wochen kw x-z...im jahre 2017 nehme ich ostern, weihnachten und drei wochen sommer. wann möchtest du deinen teil der ferien, feiertage, urlaub nehmen - bitte eintragen.


    das könnte per mail und einem google-kalender immer hin und her gehen. bis er sich entschieden hat. daran wird sich gehalten. fertig. wenn er sinnlosdiskussionen anfängt, auf durchzug stellen und auflegen oder im jugendamt das gespräch als nicht zielführend beenden und gehen.


    das du angst hast vor dem übergang zu übernachtungen ist völlig verständlich. aber unterschätze dein mini nicht. sie hat verinnerlicht dass spielzeug und papa zusammengehören und packt ihre tasche. somit ist der übergang zum heia machen dort, für sie glaub ich garnicht so verkehrt. sie vermisst dich in der zeit nicht.


    sollte der typ auf lange sicht nicht funktionieren und beim umgang aussetzer haben oder anfälle dich überfallen oder anfallen zu wollen, dann mach die tür zu, behalte das kind ein und zeige den typen an. ruf dir die polizei, wenn er bei dir theater machen will. oder schaffe übergabesituationen in denen du einfach nicht mehr allein bist.

  • Wenn ein Kind seinen eigenen Vater nicht als (Mit-)-Hauptbezugsperson sieht, dann würde ich sagen, dass es Zeit für mehr und nicht für weniger Umgang ist. Übernachtungen sind bei einem 2-jährigen Kind doch kein Problem. Normalerweise lieben Kinder beide Eltern und wollen mit beiden Eltern Zeit verbringen - man sollte einem kleinen Kind die Chance lassen, diese Liebe auch zu entwickeln. Und Umgang ist auch kein Wunschprogramm eines Elternteil - also weder für dich noch für ihn.


    Alle 14 Tage das Wochenende mit Übernachtung plus die Hälfte der Ferien würde ich für normal halten. Wenn der Vater nur an einem Tag kann, dann könnte man einen Tag unter der Woche zusätzlich machen. Auf 3 zerstückelte Wochenenden würde ich mich auch nicht einlassen - ich denke nicht, dass du das musst. Aber Übernachtungen und ausreichend Umgang kann er mit Sicherheit ohne Probleme gerichtlich durchsetzten, daher wäre eine gütliche Einigung für alle Beteiligten wohl besser.

  • Ich finde auch, dass es nicht sein kann, dass ein ET keinerlei Planungsmöglichkeiten hat. Dann muss er das mit seinem Arbeitgeber regeln, um einigermaßen verlässliche Termine zu finden. Ich finde Lagusos Vorschlag gut. So ähnlich habe ich das anfangs auch mit meinem Ex gemacht, mittlerweile klappt das bei uns gut und er teilt mir mit, was er will/braucht/kann.


    Auf so ein Hickhack würde ich mich nicht einlassen. Wohl aber, auf ein freundliches und respektvolles Anfragen, ob man Wochenenden tauschen kann.


    Wieso alle 14 Tage am Wochenende und hälftige Ferien für ein 2jähriges noch nicht geeignet sein soll, erschließt sich mir auch nicht so ganz. Mehr Umgang wäre natürlich schöner für alle Beteiligten. Allerdings kann ich die TE gut verstehen, wenn sie nicht noch häufiger diese Strecke fahren will und sich zusätzlich einer solchen Behandlung aussetzen möchte. Wieso fährst du eigentlich die Strecke?

    Ich bin eine Mutter - und was ist deine Superkraft?

  • Umgangsberechtigte Elternteile haben sich selbst darum zu kümmern, ihre Kinder abzuholen und wiederzubringen. Nur in Ausnahmefällen würde ich davon abweichen wollen. Welche plausiblen Gründe gibt es für Euch, das anders zu handhaben?

  • könntest Du die geplante Elternvereinbarung (natürlich geschwärzt) hier einstellen?
    vielleicht kann man dann Dein Problem besser erkennen, und einen Gegenvorschlag ausarbeiten?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Also status quo ist laut alter noch gültiger vereinbarung: alle zwei wochen sonntags (1. und 3. KW - 10 bis 18 Uhr - praktiziert wird schon länger auf Drängen des vaters 9.30 bis 9.45 Uhr und Zurückbringen zwischen 18 und 18.30 Uhr.


    Nun ist angedacht. . "a.wöchentlich dreimal im Monat (ein WE ohne Umgang), jeweils das 2.,3. und 4. WE" (wohl quasi "Vorschlag des JA daß drei WEs hintereinander Umgang ist) plus
    b." abwechselnd einmal samstags und zweimal sonntags - samstags wenn Herr XY nicht bereitschaft hat, Sonntags wenn herr XY Bereitschaft hat" (auch wohl "idee" der Sachbearbeiterin, auch wenn sonntags ja eh nie bereitschaft ist ergo egal ist ob "Bereitschafts-WE") plus "die Dienstzeiten sind von
    Herrn XY an Frau XY eine Woche zuvor zu melden, um eine Planung der
    Wochenenden zu ermöglichen
    " - wie hier schon angemerkt wurde mich interessieren die Dienstzeiten nicht unbedingt sondern wann ich den Herrn zur Abholung zu erwarten habe bzw. wann nicht - und ob das wirklich das frühestmögliche ist was der AG quasi gibt oder Herr XY für sich selber schon viel länger oder wie ich es bisher verstanden und gesehen hatte i.d. R. auch jedes 2. WE komplett frei u. Bereitschaft eben nur bei unvorhersehbaren wie Krankheitsvertretung was aber für mich über folgenden Punkt in der vereinbarung geregelt/abgedeckt wäre: "Verschiebungen der Besuchskontakte aus wichtigen
    Gründen sind dem jeweils anderen Elternteil spätestens 3 Tage vor dem Termin
    mitzuteilen, damit dieser sich darauf einstellen kann. Kurzfristige
    berufsbedingte Absagen bzw. kurzfristige Absagen aus wichtigen familiären Gründen können dennoch vorkommen, sollen aber
    die Ausnahme bleiben."
    zeiten:
    Samstags zwischen 09:30 Uhr
    bis 19:00 Uhr (ich hatte hier nochmals aufgrund jammerns des vaters die zeit wäre zu kurz schweren herzens eine halbe Stunde mehr eingeräumt obwohl ich davon nicht begeistert bin da ich dann um 19h ein ausgeschlafenes Kind bekomme u. außerdem da ich seit dem zwischenfall Anfang August beim vater ihn endgültig nicht mehr in die Wohnung lase bzw. möchte, d.h. der Umgang an einem neutralen Ort stattfindet ausrücken in die nächstgelegene belebte Wohngegen und natürlich auch ggfs. zumindest das zweitjüngste Kind miteinpacken muß



    sonntags zwischen 09:30 Uhr bis 18:30 Uhr (ich hatte hier um die auch jetzt schon tatsächlcih lange praktizierte "Kulanzzeit" ab 9:30 bis 10.h gebeten. Ich habe vor einem Jahr nicht ohne grund 10 h angegeben - mit der neuen Regelung wäre ich quasi ab 9.31 Uhr eintreffen bereits zu spät - zumal mein Sohn samstags im Winter Hallentraining hat und die genaue Uhrzeit noch nicht sicher ist, so daß ich u.U. meinen Sohn den ich beim Training noch nicht allein lassen kann wegen dieser abspolut fixen zeit nicht pünktlich zum training bringen)


    "Es
    soll zudem ein kleines Übergabebüchlein geführt werden, um den anderen
    Elternteil über Änderungen oder Neuheiten zu informieren." (idee von mir die ich ausm Internet hatte)


    Weiteres Zugeständnis von mir zu dem ich mich auch eher genötigt fühlte:" bei geplanten größeren Ausflügen oder Festen, die
    ein früheres Abholen erfordern, wird
    Herr Strobl dies vorher im Übergabebuch mitteilen.
    Diese Zeitänderung soll 5mal im Jahr nicht überschreiten. " - das sollte eigtl. nur Ausflüge die der Vater bemängelte nicht machen zu können betreffen, für große familienfeste wie Taufen, Hochzeiten sollte bei tatsächlichem bedarf nach Möglichkeit passende Umgangszeit eingeräumt werden


    Bleibt noch die Gültigkeitsdauer: Der Vater will 6 Monate, ich will ein Jahr - das Übernachten wird "bei gutem und regelmäßigen Umgang ab April 2017 angedacht" - Frage. d.h. ist dann automatisch so? Wäre bei unserer Tochter wohl u.U. zwischen Umzug oder gerade vor Umzug und beginn Kindergarten plus evtl. vor Beginn Internat der großen Schwester. Und was bedeutet "guter Umgang"?


    Daß ist jetzt die glaub ich 5. version der JA-Dame und sie ist nicht willens sie nochmal zu ändern. So wäre sie passend für den Vater und nicht anders.ich kann sie jetzt so akzeptieren oder stehe als Querulanin da - so kommts mir zumindest vor und herr XY ist wieder Mr. Supermann denn er hat ja zum letzten Vorschlag (den er eben auch so mit ihr vorab telefonisch besprochen hatte). fair fände ich wenn sie auch mein "Ideal" produzieren würde u. dem vater schicken würde. Wie gesagt für mich schuat es so aus als ob die JA-dame, die angeblich nur beide Standpunkte in eine vereinbarung bekommen muß u. das ist dann das Ergebnis nach einem letzten telefonat mit dem Vater.


    Zum Thema Kinder und Bindung: Kinder suchen sich natürlich Bindung wo und sofern sie angeboten wird. Ob und welcher Art Bindung funktioniert oder nicht funktioniert bzw. passiert hängt von Kind und potentiellem Bezugspersonen (ob Mutter (biolog. oder soz.), Vater (biolog. oder sozial), Oma, Kindermädchen etc. deren Verhalten und Verfügbarkeit ab - und nicht zwingend von Vater- oder Mutterschaft. Und wie gesagt der vater wird ja als positive erlebte person wahrgenommen. nur eben meiner meinung nach nicht als primäre Bindungsperson, da ist unsere Tochter quasi schon "gesättigt" bzw. sicher gebunden. Als Vater der sein Kind liebt und wirklich nur dessen bestes will sollte man meiner Meinung nach froh sein wenn sein Kind sicher gebunden ist, gerne zeit mit ihm verbringt aber nicht abseits der Zeit mit dem Vater vor Sehnsucht, Vermissen des Vaters vergeht quasi. Ansonsten habe ich dem vater bereits öfter mitgeteilt muß er überlegen ob er nicht mittelfristig zumindest versuchen will seinen lebensmittelpunkt in die Nähe des Wohnortes seines Kindes zu verlagern. Dies lehnt er ab nach dem Motto "is jetzt so, bleibt auch so."




  • Ob und welcher Art Bindung funktioniert oder nicht funktioniert bzw. passiert hängt von Kind und potentiellem Bezugspersonen (ob Mutter (biolog. oder soz.), Vater (biolog. oder sozial), Oma, Kindermädchen etc. deren Verhalten und Verfügbarkeit ab - und nicht zwingend von Vater- oder Mutterschaft.


    Was möchtest Du uns eigentlich damit sagen? Es liest sich alles so unglaublich kompliziert, weil ständig die Elternebene und dem, worum es eigentlich geht - nämlich regelmäßigen und verlässlichen Umgang mit dem Kind - miteinander verwoben sind. Eine Regelung, welche alle Eventualitäten mit berücksichtigt, ist dann kein Rahmen mehr, um Verlässlichkeit und Regelmäßigkeit zu ermöglichen, sondern ein Korsett für alle und praktisch nicht umsetzbar. Je einfacher eine solche Regelung, desto besser.


    Mal eine Anregung von mir: Wie wäre es, sich zu überlegen, welche Art des Umganges denn mittelfristig stattfinden soll und dann evtl. zu entwickeln, wie man Schritt für Schritt dorthin kommen kann? Ihr verliert Euch so im Klein-Klein der tausend Möglichkeiten, ohne auch nur einen Schritt weiterzukommen, weil Ihr an den Details feilt, anstatt am Rahmen.

  • Ich kann nicht ganz nachvollziehen, wieso du unterschwellig die Vaterrolle klein redest. Normalerweise sind die Eltern die wichtigsten Menschen im Leben eines Kindes, auch bei Scheidungskindern. Ich sage normalerweise, denn natürlich gibt es Eltern, die sich aus dem Staub machen oder kaum Kontakt wollen. Das ist dann oft enorm traurig und auch traumatisierend für Kinder, nicht selten beeinflusst einen eine fehlende Bindung oder ein abwesendes Elternteil das ganze Leben lang - nichts, was man jemanden wünschen kann. Eine Kindheit ist lange und es ist ganz normal, dass darin die Eltern, geschieden oder nicht, die Hauptbezugspersonen sind. Dass es noch Omas und Opas gibt, die sehr wichtige Personen sind, spielt doch keine Rolle. Man wird an Liebe und Bezugspersonen nicht gesättigt. Diese Sättigungstheorie verstehe ich daher nicht.


    Von daher ist ja da bei dir scheinbar ein Vater der sein Kind sehr regelmäßig und verbindlich sehen möchte - das ist ja schonmal etwas sehr Gutes. Es geht doch eigentlich nur um Kleinigkeiten bei euch, 2 oder 3 Wochenenden, Übernachtung ab wann etc. Nur 2 Tage in 14 Tagen wäre aber auch sehr wenig, warum geht kein Tag unter der Woche, oder arbeitet der Vater so unregelmäßig?


    Aber wenn man zum Beispiel April 2017 als Übernachtungsstart festlegt, solltest du nicht jetzt schon überlegen, wie du aus der Nummer dann wieder rauskommst und irgendwelche Termine von Geschwistern etc. vorschieben. Übernachtungen sind ganz normal. Unsere Kinder haben von klein auf bei Oma/Opa übernachtet. Vielleicht gönnst du dir selbst eine entspanntere Einstellung. Auf irgendwelche Spielchen des Vaters mit dir musst du nicht eingehen ( er aber auch nicht auf deine), du musst deine Tochter eigentlich auch nicht hinbringen - das ist eigentlich seine Sache.

  • Aber wenn man zum Beispiel April 2017 als Übernachtungsstart festlegt, solltest du nicht jetzt schon überlegen, wie du aus der Nummer dann wieder rauskommst und irgendwelche Termine von Geschwistern etc. vorschieben.


    Es entsteht dann nämlich der Eindruck, als wollest Du den KV aus dem Leben des Kindes herauskicken. Was tust Du, um den Kontakt zum KV wirklich zu fördern? Könnte es sein, dass dieser Kontakt für Dich eher ein "notwendiges Übel" darstellt und Du ihn so minimal wie möglich halten möchtest? Ich kann aus eigener Erfahrung sagen: es ist schon schwer genug, über eine größere Entfernung eine Beziehung zu seinem Kind aufzubauen und zu pflegen, welche verlässlich und stabil ist. Da ist es von Nutzen, wenn der andere Elternteil nicht nur den Umgang ermöglicht, sondern auch in der Lage und willens ist, die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil zu fördern, anstatt diese zu boykottieren. Und zwar unabhängig davon, wie der umgangsberechtigte Elternteil sich dem betreuenden Elternteil gegenüber verhält. Das ist schwer, geht aber.

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