Unterhaltsvorschuss 2017 - auch für Kinder über 12 Jahre?

  • Hallo zusammen,


    weiss jemand, ob ich den UHV für Kind (16) auch weiter bekomme, wenn Kind nicht mehr zu SChule geht und "Praktika" macht? Also welche die nicht im Rahmen einer Ausbildung sind, die den Zeitraum bis zu einer Ausbildung überbrücken sollen? Ich weiss nur, dass im Bewilligungsschreiben der UHV Stelle stand, dass ich eine diesbezügliche Änderung melden muss. Woraufhin ich mal gegoogelt habe, und heraus gefunden habe, dass der Unterhaltsanspruch bei Kind (15+) nur besteht, wenn es eine Ausbildung macht..


    Übrigens hier auch Berlin, UHV läuft seit Oktober ohne Probleme, gedauert hat es ca. 4 Monate

  • Nun ist bei mir tatsächlich auch noch am Freitag die Nachzahlung für den Grossen gekommen und dann läuft es im neuen Jahr monatlich weiter....Es war schon ein hartes Stück Arbeit, die Warterei und im Hinterkopf das Versprechen vom Stadtrat, dass bis 10. November alle Anträge von regulären UHV-Beziehern wären abgearbeitet. Da hat sich der Gute zu weit zum Fenster rausgelehnt. Habe eine Freundin mit Sohn, die hat bis heute nur ein Schreiben bekommen, wo sie noch ein Zusatzfragebogen ausfüllen sollte und nochmal ihr Einkommen nachweisen sollte ???? Und so geht es glaube ich noch vielen....haltet durch und trotzdem ein guten Start ins Jahr 2018 und für mich wars das in diesem Forum... :winken: :winken: :thanks:

  • Ich "weiß" seit Anfang Januar 2018, dass ich keinen Anspruch (mehr) auf UHV habe, weil mein Ex und ich seit Anfang Oktober 2017 komplett auf Wechselmodell umgestellt haben (den Antrag habe ich aber im Juni 2017 gestellt). Dieses Wissen habe ich aber von der Dame von der Wohngeldstelle, nicht von der Unterhaltsvorschusskasse. Diese hat sich da nämlich mal intern umgehört, um berechnen zu können ob und wie hoch mein Wohngeldanspruch ist. Ich bräuchte sooo dringend diesen blöden Ablehnungsbescheid, damit das mit dem Kinderzuschlag weiter laufen kann, die wollen den Kinderzuschlag-Antrag nämlich nicht bearbeiten, solange der Ablehnungsbescheid vom UHV nicht da ist.. :kopf:radab ich könnte so.. :wand

    LG, Mellie :strahlen


    Mein Baujahr: 09/1984
    Baujahr der Kinder: 2x 06/2008 &
    AE: 05/2011 :anbet

  • ....., weil mein Ex und ich seit Anfang Oktober 2017 komplett auf Wechselmodell umgestellt haben


    Aber dann müßtest Du doch für Juli, August und September noch Anspruch haben !!???




    Ich hatte heute endlich den Brief mit den Änderungsbescheiden im Briefkasten - mußte alles doppelt und dreifach lesen - noch bürokratischer und unverständlicher kann man die Bescheide kaum formulieren !! Bin mal gespannt, wann das Geld auf dem Konto ist und ob der Betrag dann stimmt, mein Kleiner ist nach dem 1. Juli 12 geworden......


    LG


    Soleil

  • Ich "weiß" seit Anfang Januar 2018, dass ich keinen Anspruch (mehr) auf UHV habe, weil mein Ex und ich seit Anfang Oktober 2017 komplett auf Wechselmodell umgestellt haben (den Antrag habe ich aber im Juni 2017 gestellt). Dieses Wissen habe ich aber von der Dame von der Wohngeldstelle, nicht von der Unterhaltsvorschusskasse. Diese hat sich da nämlich mal intern umgehört, um berechnen zu können ob und wie hoch mein Wohngeldanspruch ist. Ich bräuchte sooo dringend diesen blöden Ablehnungsbescheid, damit das mit dem Kinderzuschlag weiter laufen kann, die wollen den Kinderzuschlag-Antrag nämlich nicht bearbeiten, solange der Ablehnungsbescheid vom UHV nicht da ist.. :kopf:radab ich könnte so.. :wand


    Na dann viel "Vergnügen", wenn die Sachbearbeiterin der Wohngeldstelle sich "intern mal umhört", um zu erfahren, wie sie Wohngeldansprüche berechnen und entscheiden kann.


    Dass dein Antrag von der Wohngeldstelle nicht bearbeitet und entschieden wird, sollen sie dir bitte schriftlich geben. Als Grund nenne, dass du damit dann die UVG-Stelle um Bearbeitung bitten kannst ... Die sind jetzt seit 7 Monaten dran. Da andere Kommunen längst alles abgearbeitet haben, gibt es hier keine Ausrede mehr für irgendeine Verzögerung.


    Ob dir wirklich kein UVG zusteht, ist m.W. beileibe nicht sicher. Die Gesetzesabsicht war und ist, dass der UVG vor anderen Sozialleistungen gezahlt werden soll. Das hebelt hier deine Sachbearbeiterin aufgrund von "Hörensagen" aus. Sie sollte in die Ausführungsbestimmungen gucken ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • wir bekommen kein uvg, da junior um 8euro immer noch anspruch auf hartz 4 hat mit uvg.


    das jobcenter wollte unbedingt das ich es beantrage, telefonisch konnte ich schnell mit der uvg stelle klaeren. das es keinen sinn macht.


    derzeit wuerde es mir auch keinen vorteil bringen. druecke aber allen fest die daumen. das es bei euch klappt mit den antraegen!

    Kinder die geliebt werden, werden erwachsene die liebe schenken koennen.


    [font='Tahoma, Arial, Helvetica, sans-serif'] "In meinem Leben habe ich unzählige Katastrophen erlitten. Die meisten davon sind nie eingetreten."

  • Ich habe bisher immer noch keinen Bescheid.
    Habe per Email drei Sachstandsanfragen gestellt und bis darauf keine eine Reaktion erhalten.
    Dann scheint wohl doch was dran zu sein das wir bis zum 30.6. nicht mit einem Bescheid rechnen können.
    Es ärgert mich nur etwas das wir Hartz IV Bezieher quasi zur Beantragung genötigt wurden, mit Androhung von Sanktionen im Falle einer Nichtbeantragung und Anfragen einfach so ignoriert werden

  • Ich habe bisher immer noch keinen Bescheid.
    Habe per Email drei Sachstandsanfragen gestellt und bis darauf keine eine Reaktion erhalten.
    Dann scheint wohl doch was dran zu sein das wir bis zum 30.6. nicht mit einem Bescheid rechnen können.
    Es ärgert mich nur etwas das wir Hartz IV Bezieher quasi zur Beantragung genötigt wurden, mit Androhung von Sanktionen im Falle einer Nichtbeantragung und Anfragen einfach so ignoriert werden



    genau das!
    und die nette frau von der uvg stelle war noch ziemlich genervt weil sie hunderte von antraegen bekommen-die keinen anspruch haben. das sehr viel zeit in anspruch nimmt.
    dabei ist es laut ihrer aussage so, dieses ist unnoetig, das jobcenter ist selbst in der lage auszurechnen ob ein antrag sinn macht.
    ich bin froh das ich alles telefonisch regeln konnte-denn das ging am schnellsten.


    druecke dir die daumen, das es bei dir schnell bearbeitet wird und der nervige papier-kram vom tisch ist!

    Kinder die geliebt werden, werden erwachsene die liebe schenken koennen.


    [font='Tahoma, Arial, Helvetica, sans-serif'] "In meinem Leben habe ich unzählige Katastrophen erlitten. Die meisten davon sind nie eingetreten."

  • Hallo,


    mich würde mal interessieren, wer von Euch, die anspruchsberechtigt sind, immer noch kein Geld/Bescheid haben !?


    Ich habe für den Großen immer noch weder das eine noch das andere, die Nachzahlung summiert sich schon auf über 2000 Euro!


    und beim Kleinen bekomme ich zwar seit Feb wieder UHV, aber da fehlen noch die Monate zwischen 12. Geburtstag und Januar !!! über 1000 Euro mittlerweile !


    Telefon beim JA läuft Band, Emails bekommt man nur automatisierte Antwort und "richtige" Briefe werden einfach nicht beantwortet !! so langsam bin ich echt am Verzweifeln.


    Weiß jemand, ob die NACHZAHLUNG angerechnet wird, wenn ich jetzt Hartz 4 beantrage ? Bzw. wo steht, falls nicht ??


    LG


    LeSoleil


  • Weiß jemand, ob die NACHZAHLUNG angerechnet wird, wenn ich jetzt Hartz 4 beantrage ? Bzw. wo steht, falls nicht ??


    Die Nachzahlung wird in dem Monat auf Hartz IV angerechnet, an dem Sie zufließt. Also wenn sie auf dein Konto kommt. Darüber hinaus kann das einmalige Einkommen auf den gesamten Zeitraum, also 6-12 Monate, verteilt werden. Dann sind deine monatlichen Leistungsansprüche geringer oder entfallen ggf. ganz.


    Vielleicht mal über die (Bezirks)Regierung eine Fachaufsichtsbeschwerde wg. der langen Dauer auf den Weg bringen oder das Anliegen im Jugendhilfeausschuß der Gemeinde/Stadt vortragen.

  • Hello an Alle,


    ich verfolge dieses Thread seit Juli`17, da ich ebenfalls mit neuer Gesetzesgebung Anspruch habe. Meine aktuelle Bearbeitungsdauer liegt jetzt bei 8 Monaten. Letzte Woche noch einmal nachgefragt mit dem Hinweis es könne weitere 8 Monate dauern (per Mail)... :angry Ist das denn rechtens? Ich bin absolut alleinerziehend und gehe 40 Stunden arbeiten...Also wirklich...Mir fällt dazu nix mehr ein...Übrigens: Berlin Tempelhof-Schöneberg!


    Liebe Grüße :-)

  • Das Jugendamt hat drei Monate Zeit, um den Antrag zu bescheiden. Danach kann man versuchen, den Bescheid über
    das Verwaltungsgericht einzuklagen (sofern man vorher nachweislich schriftlich per BRIEF mal nach dem Status gefragt hat).
    Rechtsgrundlage wäre hier m. M. nach §75 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung). Zuwenig Personal ist nach meiner Einschätzung kein Rechtsgrund, um eine Bescheidung zu verhindern. Eine Entscheidung des Gerichts über eine Verpflichtungsklage dürfe sich aber auch recht lange hinziehen.


    Quelle: http://www.buzer.de/gesetz/2431/a34534.htm


  • Die Nachzahlung wird in dem Monat auf Hartz IV angerechnet, an dem Sie zufließt. Also wenn sie auf dein Konto kommt. Darüber hinaus kann das einmalige Einkommen auf den gesamten Zeitraum, also 6-12 Monate, verteilt werden. Dann sind deine monatlichen Leistungsansprüche geringer oder entfallen ggf. ganz.


    Sicher?


    Beim KG für Volljährige wurde bei meiner Stieftochter von Seiten des JC ihre Leistungen vollständig bezahlt und nach Bescheid über das KG, für den Bearbeitungszeitraum das nachzuzahlende KG vom JC vereinnahmt und gar nicht erst an sie ausgezahlt (da das JA sozusagen in Vorleistung gegangen ist). Sie hatten einfach den Anspruch übergeleitet

  • Wenn ich eine Steuererstattung bekomme, dann behält das JC das Geld auch, weil es für den
    Zeitraum der Steuerveranlagung auch für mich in Vorleistung gegangen ist. Spielt im Prinzip doch keine Rolle, das JC kann sowohl mit den künftigen Leistungen aufrechnen als auch zurück fordern (Überzahlung). Das Geld wird so oder so bedarfsdeckend angerechnet. Im Endeffekt ist der UV ein durchlaufender Posten auf dem Bankkonto. In so einem Fall wäre es besser, die UVG Leistungen kämen vor dem SGBII Leistungsbezug zur Auszahlung. Dann dürfte man das Geld behalten.

  • Das Jugendamt hat drei Monate Zeit, um den Antrag zu bescheiden. Danach kann man versuchen, den Bescheid über
    das Verwaltungsgericht einzuklagen (sofern man vorher nachweislich schriftlich per BRIEF mal nach dem Status gefragt hat).
    Rechtsgrundlage wäre hier m. M. nach §75 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung). Zuwenig Personal ist nach meiner Einschätzung kein Rechtsgrund, um eine Bescheidung zu verhindern. Eine Entscheidung des Gerichts über eine Verpflichtungsklage dürfe sich aber auch recht lange hinziehen.


    Quelle: http://www.buzer.de/gesetz/2431/a34534.htm


    Hier müsste eigentlich sogar die Beschleunigungsregel des Gesetzes greifen. Es handelt sich um eine Zahlung, die per Definition zum direkten Unterhalt dient. Da es sich um eine monatliche Zahlung handelt, wäre sie also vor dem übernächsten Zahlungstermin, also spätestens nach 7 3/4 Wochen zu bescheiden ...


    In acht Monaten hat man oft vor Gericht sogar den Unterhalt ausgeklagt - und die Behörde kriegt den Vorschuss nicht gebacken.


    Erklärungen, wie sie hier per Mail gegeben werden, es würde nochmals acht Monate dauern, sind eine absolute Bankrotterklärungen. Da kann man tatsächlich nur zur sofortigen Klage raten. Die mag zwar nicht sofort zur Verhandlung führen. Aber sie wird der Behördenleitung vom Gericht umgehend zur Stellungnahme zugestellt und sollte dort dafür sorgen, dass es gar nicht erst zur Durchführung des Verfahrens kommt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.