Ich freue mich aufrichtig für jeden, der von diesem neuen Gesetz profitieren darf!
Es wäre allerdings schön wenn es auch für Verheiratete gelten würde.
#heul - so geht es mir auch :nixwieweg:nixwieweg:nixwieweg
Ich freue mich aufrichtig für jeden, der von diesem neuen Gesetz profitieren darf!
Es wäre allerdings schön wenn es auch für Verheiratete gelten würde.
#heul - so geht es mir auch :nixwieweg:nixwieweg:nixwieweg
Verheiratete profitieren doch von der Familiensteuerklasse und der Ersparnis, mit mehreren billiger wirtschaften zu können ... :pfeif:nixwieweg
Stimmt das hatte ich ganz vergessen :brille :thanks:
Liebe Leute,
ihr scheint erfahrener zu sein. Meine Situation: Kindesvater lebt im Ausland. Ich bin mit meinem neuen Partner verheiratet, aber inzwischen sind wir seit Februar im Trennungsjahr, wohnen allerdings immer noch zusammen, weil die Wohnungssuche so schwierig ist. Hätte ich Anspruch auf UVG oder muss man alleine mit Kind wohnen? Auf eine Antwort wäre ich sehr dankbar
Wenn du glaubhaft nachweisen kannst, von deinem Ehemann getrennt zu sein - zum Beispiel durch Zahlung von Trennungsunterhalt -, könnte UVorschuss fliessen.
Zahlungen ab dem 1.9. regelmäßig ????
Unglaublich, was nicht alles möglich ist, wenn Wahlen anstehen.
:tuschel Wenn es so ist, sollten eigentlich jedes Jahr Wahlen sein. Oder zweimal im Jahr.
Zahlungen ab dem 1.9. regelmäßig ????
Unglaublich, was nicht alles möglich ist, wenn Wahlen anstehen.
:tuschel Wenn es so ist, sollten eigentlich jedes Jahr Wahlen sein. Oder zweimal im Jahr.
Naja, noch brüten sie größtenteils drauf rum. Ich hab auf "unserer" Seite geschaut, der Pressesprecher bittet um Geduld, es seien 700 Einträge eingegangen. Wäre vielleicht etwas schneller gegangen, wenn man diesen Extrazettel für Kinder Ü12 online gestellt hätte (der fehlte mir nämlich), statt umständlich jeden einzelen Antragsteller zuzuschicken. Dafür 14 Formulare zum Thema Unterhaltssicherung :pinch:
Ah, ich liebe Verwaltung...
Wow, bei euch wird über den Unterhaltsvorschuss ab 12 Jahre öffentlich auf der Homepage des Jugendamtes informiert?
Bei uns stehen noch immer die alten Bestimmungen!
Ich könnte lachen, wenn es nicht so traurig wäre.
Hallo,
eine Frage, hier haben öfters Frauen, die mit einem neuen Partner verheiratet sind, bereut, dass sie keinen Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss haben. Ist es auch so, wenn der Vater Mangelfall ist?
Aufgrund von welchem Gesetz/ Paragraphen ist es so?
Ich musste ja gezwungenermaßen einen Antrag stellen. Hab nur den Antrag ausgefüllt und hingeschickt. Keine Meldebescheinigung, keine Kopie meines Personalausweises dazu gepackt.
Gestern rief mich die sehr nette Dame vom neuen uvg an. Ich hätte einen Gehaltsnachweis vergessen. Äh nee, ich habe kein Gehalt. Bin Langzeit krankgeschrieben....
Sie überflog dann den Antrag und meinen sgb2 Bescheid und meinte, dann hätte ich wohl auch keinen Anspruch.
Vater zahlt einen €uro zu wenig, ob ich das noch klären könnte, ansonsten müsste sie den ganzen Verwaltungsapparat in Gang setzen wegen einem Euro :batsch:lach
Kurz danach rief sie nochmal an um mir zu sagen das sie mir einen Ablehnungsbescheid zukommen lassen muss. Kind kommt mit uvg nicht auf eine höhere Summe als mit sgb2. (Ja war mir doch klar :frag )
Gleiches gilt für meine knapp 17 jährige Tochter, wobei die gute Frau auch nicht wusste, warum diese von pro Arbeit unter den Tisch fallen gelassen wird. Sie hat sich also auch sehr gewundert... :tuedelue
Wow, bei euch wird über den Unterhaltsvorschuss ab 12 Jahre öffentlich auf der Homepage des Jugendamtes informiert?
Bei uns stehen noch immer die alten Bestimmungen!
Ich könnte lachen, wenn es nicht so traurig wäre.
Naja, ich schätze das ist dann so ein Einäugig-unter-Blinden-Fall ;-). Ich sag ja: Verwaltung. Ich hab früher in einen Rathaus u.a. die Internetseite betreut, es war ein Kampf gegen Windmühlen. Sowas muss zackzack raus und veröffentlicht werden, egal ob KiGa-Streik, neue Vermietungsbedingungen, Gebühren, Formulare. Das nenne ich dann "Bürgerservice". Die Schneeräumverordnung ist nun wirklich kalter Kaffee, aber die ist wenigstens seit den 70ern dieselbe, da muss man keinen Scheit auflegen.
Finja
Ich hatte dieses Hickihacki damals auch mit meinen JC. Ich sollte doch bitte Wohngeld beantragen. Hab ich gemacht. Und der Futzi meinte, ich würde trotzdem noch 50,- € zu wenig haben. Das läßt sich natürlich nicht vorher im JC ausrechnen. Aber gut, das ich und der Wohngeldfutzi beschäftigt wurden
So. Genug gelästert :D.
So. Genug gelästert
Das geht nicht, kommt ja immer was neues :lach
Nachdem ich von Juni bis Dezember im Callcenter gearbeitet hatte, meinte mein SB auch, ich soll mal ALG1 beantragen gehen :wand wie es ausgegangen ist, kann sich jeder denken....
Sorry für OT :tuedelue
Ich hab grade mit meiner Sachbearbeiterin bei der UVG-Stelle telefoniert.
Ich kann mit dieser Dame sehr gut umgehen bis vor 2 Jahren hat sie noch versucht den Unterhalt für meine Jungs einzutreiben.
Seit fast 2 Monaten liegt mein Antrag nun schon vollständig vor.
Leider gibt es dort die Anweisung erst die Fälle zu bearbeiten bei denen zu ersehen ist das UVG abgelehnt wird!
Leider nötigt jetzt auch das Jobcenter alle Alleinerziehenden zur Antragsstellung selbst wenn ersichtlich ist das es abgelehnt wird.
Vor November brauche ich nicht mit Geld zu rechnen.
LG Lille
Ich scheine eine von den wenigen Glücklichen zu sein, bei der alles reibungslos läuft. Bis November ist mein Kind noch nach altem Gesetz in der Zahlung. Letzte Woche habe ich vom Jugendamt den Bescheid erhalten, dass die Laufzeit bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres verlängert wird. :blume
Hallo
Heute lag in meinem postkasten der bewilligungsbescheid für den Unterhaltvorschuss der Kinder. Nachzahlung gibt es im laufe des Monats und ab dann Zahlung regelmässig im vorraus.
Schöne Nachrichten zum Wochenende.
Den Antrag hatte ich am 21.6. eingereicht
Gruß hep
Bekam heute auch den Bewilligungsbescheid... :sonne
Den Antrag stellte ich im Juni, komme aus BW
Ihr Glücklichen. Ich habe auch im Juni den Antrag gestellt und warte noch. Wenn es bis nächste Woche nichts wird, wird es knapp mit dem Geld im Oktober.
Hallo,
am 16.6 eingereicht... hier tut sich leider noch nichts.
Das wird schon.
Vorgestern Bescheid bekommen.
Gestern war das Geld auf dem Konto.
Heute kam von der Finanzbehörde eine Zahlungsavis um mir zu sagen, dass das Geld bald kommt.
Behörden :rolleyes2:
LG Lille
Ich habe heute meinen Bescheid erhalten. Jetzt wird für drei Monate und ab Oktober monatlich ,zu Beginn jeden Monats , gezahlt. *jubel, freut :-)*
Ach ja, Landkreis Diepholz, Antrag vor drei Monaten gestellt