Unterhaltsvorschuss 2017 - auch für Kinder über 12 Jahre?

  • Na ja, das ist ja jetzt nicht Thema des Threads...


    aber da uns keine gültige Adresse bekannt ist (laaaaange Geschichte - fragt lieber nicht...) , gibt es aber einen entsprechenden Email Verkehr, der dem Bafög Amt zugetragen werden
    kann.
    Der Vater seiner Freundin (also der Freundin meines Sohnes) ist zudem Anwalt für Familenrecht und somit sehen wir dem Ganzen recht entspannt entgegen.


    Wenn wir eins gelernt haben, dann, das Hunde meist bellen aber nicht den Mumm haben, zu beißen.......



    Zurück zum Thema...


    Es scheint also tatsächlich so, das es zumindest ein Amt gibt, das bereits UV Leistungen für Kinder über 12 Jahren geleistet hat.
    Es gibt wohl auch Fälle , wo der UV bereits von den Sozialleistungen/Wohngeld abgezogen wurde, obwohl er überhaupt noch nicht gezahlt wurde....



    Was die Frage angeht, wie lange es wohl dauert, wenn erst der/die Unterhaltspflichtige angeschrieben wird und Stellung nehmen muss: Dazu hat Volleybap weiter oben eine sehr
    ausführliche Erklärung gegeben.

  • Für meine Kleine habe ich ja eine Beistandschaft und in den letzten zwei Jahren immer sehr unterschiedlich bis gar keinen Unterhalt bekommen. Bei meiner letzten Info an die Beistandschaft erwähnte ich den Antrag auf UV bei Kindern ab 12 Jahren. Ich bekam kurz danach einen Brief mit der Info welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, daß das Gesetz noch nicht verabschiedet ist etc., ich aber einen Antrag stellen kann und das nachträglich ab dem Monat der Antragstellung gezahlt wird :wow
    Ich glaube bei dem KV ist diese Info noch gar nicht angekommen, denn diesen Monat hat er sehr wenig gezahlt... die Kurze ist im Juni 12 geworden...


    Werde den Antrag am WE stellen :D

  • Wie ist das?

    Normalerweise sollten sie nicht besonders viel Zeit für die Antwort geben. Es geht wohl eher darum dass geprüft wird ob nicht eventuell doch Unterhalt gezahlt wird und der/ die Antragsteller nicht doppelt abkassieren wollen.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • In den Bundesgesetzblaettern 47 und 48 von dieser Woche ist auch noch nix zu sehen. Nicht wichtig, wie es scheint ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn ich bedenke, das ich, wenn das Geld tatsächlich erst Ende September ausgezahlt wird, dann schon 1072 Euro bekommen würde (Nachzahlung für 3 Monate und Zahlung für Oktober) , so drängt sich mir der Verdacht auf, das diese Behördenwillkür vielleicht damit zu tun haben könnte, das man so noch mit den Geldern arbeiten kann.


    Wenn man keine Anträge hat oder keine Mitarbeiter muss man auch nicht zahlen. Wird dieser unsägliche Streit ums Geld , der ja anfangs auch die Gesetzesänderung blockiert hat, jetzt auf unserem Rücken weiter ausgetragen?


    Wer weiß was "die da oben" so unter sich ausgemacht haben. "Macht Euch mal keine Sorgen... so schnell müsst ihr nicht zahlen, wir zögern das Ganze noch ne Weile raus"

  • und wer bis dahin in Hartz4 rutscht, hat voll die A-Karte..... die Nachzahlung wird dann nämlich voll berücksichtigt/angerechnet/verrechnet....


    Ich finde es unverschämt, daß es möglich ist, das nun noch so lange rauszuzögern.... Angeblich waren sich doch alle Politiker im letzten Jahr schon einig !!! Das Gesetz sollte eigentlich schon seit Januar gelten !! Da war doch nun wirklich genug Zeit, die nötige Infrastruktur bei den Kommunen aufzubauen !!!
    In meiner Stadt besteht man darauf ein eigenes Formular (mit dem Wappen-Kindl und wohl ein paar zusätzlichen Fragen) zu erstellen und nur das darf dann verwendet werden !!! Machen die auch beim Wohngeld so - Wer hat schon Zeit und Geld, dann deshalb rumzustreiten .....


    Andrerseits, wenn man sich die Statistiken anschaut, wer wählen geht - da gehen die Geschenke eben an andere Bevölkerungsgruppen.....

  • Das Familienministerium hat gestern verkündet, dass der Bundespräsident das Gesetz für die Ehe für Alle unterschrieben hat.
    Kaum drei Wochen nachdem es beschlossen wurde.


    Und das Unterhaltsvorschussgesetz dauert sooo lange?
    Die wollen was von Amtswegen erzählen, das es ein normales parlamentarisches Verfahren ist.
    Aber die Ehe für Alle ist ruckzuck in Kraft.


    Bitte versteht mich nicht falsch, dieses Gesetz ist gut und wichtig und es ist toll, dass das jetzt so schnell ging.


    Aber wir schauen in die Röhre und sehen mal wieder, wo unser Platz in der Gesellschaft ist....

  • Wer von uns geht denn zu den Wahlen?????
    Ist doch logisch, dass die Parteien es vor allem denen recht tun, die bei den Wahlen ihre Stimme abgeben. Und das sind nun mal nicht gerade AE, Aufstocker......
    Außerdem,wie hoch ist der Anteil von AE, Schwerbehinderten... in unseren Volksvertretungen ???? Ist doch klar, wo da die Prioritäten gelegt werden. :heul:kotz

  • Also nur mal kurz zur Info:


    Ich habe gestern tatsächlich eine aktuelles Bewilligungsschreiben für ein Kind über 12 Jahren gesehen.
    Und die Mutter sagt, die dort angekündigte Nachzahlung von 268 Euro für Juli sei bereits vor Eingang dieses Schreibens auf ihrem Konto gewesen.


    Entweder hat da ein Amt einen Riesenbock geschossen, oder die anderen Ämter nutzen das Schlupfloch Veröffentlichung , um die Zahlungen hinaus zu zögern.

  • "Ehe für Alle" kostet eben fast nichts, bringt frei Haus Wählerstimmen und die alten Garden kommen "modern" rüber.
    Selbst wenn die Presse das aufnehmen würde, und das das tut sie nicht, würde kein Schwinn danach krähen.
    AE haben keine Lobby.

  • jetzt hackt doch nicht auf der Durchbringung dieses Gesetzes und auf der Durchführung der einzelnen Landkreise so ewig rum.


    Es kommt und wir freuen uns :-)

    Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist,

    habe ich beschlossen glücklich zu sein


    Voltaire

    Einmal editiert, zuletzt von slim ()

  • Unser normalerweise recht schläfriges Jugendamt bewegt sich auf einmal :wow Vergangenen Donnerstag hat mich das Arbeitsamt gleich 2x dazu aufgefordert im Juli noch den UHV zu beantragen, also bin ich Freitag mit ausgefülltem Antrag (war der für Kinder unter 12 auch schon so lang??) und allen Unterlagen zum Jugendamt marschiert und hab mit der Sachbearbeiterin drüber geguckt, ob alles da ist. Mit einer schnellen Bearbeitung soll ich mal nicht rechnen, bei ihnen stapeln sich bereits die Anträge und unterschrieben ist da sowieso noch nix, evtl. wird ab Januar gezahlt. Fragen zum UHV konnte sie mir auch nicht beantworten, also trab ich Mittwoch vor der Arbeit zum Arbeitsamt und löcher da meine Leistungs-SB. Wenns blöd läuft fallen wir komplett raus und stehen damit schlechter da als jetzt, wenns gut läuft bekommen wir ~20 € Wohngeld und behalten den Anspruch auf GEZ-Befreiung und das BuT-Paket. Als ich Freitag dann nach Hause kam, lag ein dicker Brief vom Jugendamt im Briefkasten. Nachdem die Herrschaften der Beistandschaft anscheinend 7 Jahre lang Däumchen gedreht und Nase gepopelt haben, haben sie jetzt auf einmal innerhalb von 2 Wochen (da hatte ich nämlich nachgefragt, obs denn mal was Neues gibt) zumindest die Adresse vom KV herausgefunden, ihn angeschrieben und dazu aufgefordert, den UHV für Juli an sie zurückzuzahlen :hae: und ab August regelmäßig zu zahlen.




    Wer von uns geht denn zu den Wahlen?????
    Ist doch logisch, dass die Parteien es vor allem denen recht tun, die bei den Wahlen ihre Stimme abgeben. Und das sind nun mal nicht gerade AE, Aufstocker......
    Außerdem,wie hoch ist der Anteil von AE, Schwerbehinderten... in unseren Volksvertretungen ???? Ist doch klar, wo da die Prioritäten gelegt werden. :heul:kotz


    Warum sollten AE und Aufstocker nicht wählen gehen?

  • Wenn das Wohngeld bzw. PB gekürzt oder durch den verlängerten UHV wegfallen würde wäre es nicht so toll. Ich freue mich dass es länger UHV gibt. Mal sehen bis durch Unterhaltsstufe ab 12 hab ich ja noch viel Zeit.

  • faith: leider liegt die Wahlbeteiligung unter Durchschnitts-AEs, Hartz4-Empfängern, Geringverdienern..... deutlich niedriger als unter den Gutverdienern und Rentnern. - rein statistisch!!. Quintessenz: je höher das Haushaltseinkommen, umso größer die Wahlbeteiligung. Hat wohl auch damit zu tun, dass jemand, der über materielle Sicherheit verfügt, mehr an der Gestaltung seiner Zukunft interessiert ist. Da gibt es interessante Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen.


    By the way, habe heute zufällig auf die Homepage meiner Stadt geschaut, das neue Formular ist online !!!! Immerhin arbeitet dort anscheinend jemand..

  • Während das "Ehe-für-alle"-Gesetz im Bundesgesetzblatt jetzt veröffentlicht worden ist, sehe ich den erweiterten Unterhaltsvorschuss immer noch nicht (bin allerdings auch unterwegs und unkomfortabel bei solchen Suchorgien ausgerüstet.) Das ist schon ärgerlich, falls es immer noch nicht veröffentlicht worden sein sollte.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hab meinem jugendamt ne kurze Mail geschrieben ob mein Antrag angekommen ist und wann ungefähr mit einer Bewilligung zu rechnen wäre.


    Heute die Antwort. Da das Gesetz bisher nicht veröffentlicht ist kann eine Bearbeitung der Anträge noch nicht erfolgen, daher wird es auch bis zur Bewilligung noch einige zeit dauern.
    Bitte sehen sie von weiteren Rückfragen ab.


    Wenigsten weiß ich das mein Antrag angekommen ist.....


    Gruß

  • jetzt hackt doch nicht auf der Durchbringung dieses Gesetzes und auf der Durchführung der einzelnen Landkreise so ewig rum.


    Es kommt und wir freuen uns :-)


    Grundsätzlich gebe ich dir Recht. Issja bissher auch immer jejanjen oder so.
    Nichtsdestotrotz stapeln sich bei mir die Ausgaben. Und neben allgemeinen Familienausgaben wie neue Wama, Tierarztrechnungen und Auto-Reps, ist Sohn ganz gut dabei. Neues Handy braucht der gute Mann z.B.. Also, bei mir landet da garnichts. Bisher ist es immer jejanjen, aber irgendein Finanzgott hat mich die letzten Monaten v.a. mit außerplanmäßigen Ausgaben voll auf's Korn genommen, die ich so in der Häufung auch noch nicht hatte. Und ohne KU seit 10-11 Jahren lassen sich auch mit guten Mittelstandsgehalt (aber nicht soooo gut) wenig Rücklagen bilde. Wenn ich da lese "Januar", na, danke auch. Da "brauch" ich es auch nicht mehr, da hat mich schon die JSZ vom Arbeitgeber gerettet (was auch nicht jede/r bekommt). Nicht das Familienministerium, dass sich seit Monaten selbst mit Blumen der AE-Nächstenliebe zuschmeisst.


    Das bei mir ist nicht umsonst kursiv, ich muss hier den meisten nicht erzählen, dass das alles von einem Gehalt gestemmt werden muss. Und deshalb: OK ist es nicht das auszusitzen und hinter den Kulissen auf "unsere" Kosten, das Ganze auszufechten. Man fühlt sich da schon ein bißchen ver-äppelt. Erst große Backen machen, dann Juli statt Januar, und jetzt Open End. Die großen Backen ärgern mich da noch mehr als das Geld.
    Ich denke finanziell geht es einigen noch enger als mir gerade. Das Beispiel von denen die zwischenzeitlich ins H4 plumpsen, wurde ja als Beispiel schon genannt. Neues Schuljahr steht an, neue Herbst/Winterklamotten bei einigen, z.T. auch Klassenfahrten - für schmale Kassen richtig schmerzhaft, da könnte ein UVG wirklich für Entlastung sorgen.

  • Pressemitteilung des Ministeriums:


    Verbesserungen beim Unterhaltsvorschuss kommen rückwirkend zum 1. Juli 2017



    Die von Bundestag und Bundesrat bereits Anfang Juni beschlossenen Neuregelungen zum Unterhaltsvorschuss werden rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft treten.
    Der Ausbau des Unterhaltsvorschusses ist Teil des umfangreichen "Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften". Hierzu läuft noch das übliche formelle Prüfverfahren, bevor es dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vorgelegt wird. Im Gesetzentwurf ist in jedem Fall sichergestellt, dass die Verbesserungen auch bei einer Ausfertigung nach dem 1. Juli 2017 rückwirkend zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten und dass alleinerziehende Mütter und Väter die notwendige Unterstützung erhalten.
    Ab 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird für alle Kinder aufgehoben. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 Euro brutto monatlich erzielt. Es wird gewährleistet, dass der Staat mit Unterhaltsvorschuss oder SGB II im Bedarfsfall lückenlos für alle Kinder einspringt, wenn sie ihnen zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten. Zugleich wird für die Haushalte, die nicht hilfebedürftig sind bzw. durch eigene Erwerbseinkünfte unabhängig von Grundsicherungsleistungen werden könnten, ein wichtiger Anreiz geschaffen, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.
    Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige Leistung für alleinerziehende Eltern und ihre Kinder. Das bestätigt nicht nur die Gesamtevaluation der familienbezogenen Leistungen. Er sichert nicht nur die finanzielle Situation der alleinerziehenden Familien ab, vielmehr gelingt es durch die Bemühungen der Unterhaltsvorschussstellen oft, dass der Unterhalt durch den Partner fließt. Der Unterhaltsvorschuss sichert verlässlich die wirtschaftliche Stabilität der Familien und trägt zu ihrem Wohlergehen bei.
    Alleinerziehenden wird empfohlen, einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss nach den neuen Regelungen noch im Juli 2017 beim zuständigen Jugendamt (Unterhaltsvorschussstelle) zu stellen.



    Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.bmfsfj.de bzw. www.familien-wegweiser.de.