Unterhaltsvorschuss 2017 - auch für Kinder über 12 Jahre?

  • Wollte auch nur gesagt haben, dass dieser Gesetzesänderungs-Vorstoß der SPD halt wieder arg an die "Fordern und Fördern-Agenda 2010"-Programmatik erinnert und anzuknüpfen scheint, welche damals ja ohnehin parteiübergreifend Zustimmung fand...
    Man will eben weiter "Anreize" schaffen für die "sozial schwachen Familien", wie Du sagst, und die werden von der derzeitigen Politik im erster Linie über ihren Zugang zum Arbeitsmarkt definiert.

  • MaMo
    Dass neben Unterhaltsvorschuss noch Kinderzuschlag gezahlt wird, ist so gut wie ausgeschlossen. Da vom max. Kinderzuschlag nämlich Einkommen des Kindes abgezogen wird und Sowohl Unterhaltsvorschuss als auch Unterhalt oder Waisenrente sind Einkommen vom Kind! Also bleibt nur bei Kindern bis 5 Jahre ein Anspruch auf Kinderzuschlag von 20€. Bei größeren Kindern ist der Unterhaltsvorschuss höher als der Kinderzuschlag.
    Wenn ich es aber richtig gelesen habe, soll die Vorrangigkeit des Unterhaltsvorschusses mit dem neuen Gesetz aufgehoben werden. Das wäre von Vorteil für all jene, die mit Unterhaltsvorschuss knapp aus dem ALG II Bezug rausfallen. Für die kann es finanziell günstiger sein kein Unterhaltsvorschuss zu beantragen und stattdessen Kinderzuschlag. Denn Kinderzuschlag wird beim Wohngeld nicht als Einkommen angerechnet, Unterhaltsvorschuss aber schon.
    Wir hatten die Situation, dass mein Grosser kein UV mehr bekam, aber der Kleine noch. Somit war unser Einkommen für Wohngeld und Kinderzuschlag zu hoch, obwohl der Bedarf nach SGB II in manchen Monaten noch nicht mal gedeckt war! In den Monaten hätten wir dann dafür ALG II beantragen können. Wäre Unterhaltsvorschuss nicht vorrangig gewesen, hätten wir sowohl Wohngeld als auch Kinderzuschlag plus Bildung und Teilhabe erhalten und hätten damit deutlich mehr in der Tasche gehabt!

    @reiselustig, stimmt, der Teufel steckt wie so oft im Detail, wer von all den voll, oder nur halb, oder nur gerade so nicht um SGB-II-Bezug lebenden Eltern-Familien soll da noch durchblicken?! :hae:

  • Hallo,


    gerade gelesen auf der Seite vom Verband der Alleinerziehenden. Das Thema ist beschlossen und man hat sich geeinigt ab 01.07.2017 erfolgt die Unterhaltsvorschußzahlung auch über das 12 Lebensjahr und nicht mehr zeitlich auf 6 Jahre begrenzt. :party:party:party
    Freut mich für alle Alleinerziehende und deren Kinder. :rainbow:


    LG
    Lale

    :sonne :sonne :sonne :sonne :sonne

  • "Es ist geplant, das Gesetzgebungsverfahren im Laufe des Frühjahrs 2017 abzuschließen."



    Es bleibt also wohl doch noch spannend, oder? Wenn es ab dem 1.7. gelten soll wäre es wohl schon nötig dass das Gesetz bis dahin durch ist.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Mal als Cliffhanger: Hab heute ein Schreiben von der Beistandsschaft bekommen.
    Da schuldet "mir" also jemand 22.758,- Euro. DAS hätte dein Neuwagen sein können, Butterblum :lach:flenn
    (Ich denke immer so: Der schuldet mir ein Auto. Könnte auch Urlaub sein oder was von Versace, egal!)

  • Mal als Cliffhanger: Hab heute ein Schreiben von der Beistandsschaft bekommen.
    Da schuldet "mir" also jemand 22.758,- Euro. DAS hätte dein Neuwagen sein können, Butterblum :lach:flenn
    (Ich denke immer so: Der schuldet mir ein Auto. Könnte auch Urlaub sein oder was von Versace, egal!)


    Bei uns ist es ein Pferd :D Aber wir schaffen es auch ohne 8-) (Unterhalt und Pferd )

  • Deshalb "mir". Diese 22.000 sind ja irgendwo hergekommen. Hälftiges Kindergeld abgezogen, natürlich. Ergänzender ALG2-Antrag, Danke KV. Sich nackich machen, Danke. Wäre ja auch mal toll gewesen, was in die private Altersvorsorge zu stopfen. Jetzt brauch ich nicht mehr anfangen, sondern stell mich auf sozialverträgliches Frühableben ein. Ich hätte mich garnicht mobben lassen, wenn ich nicht alleinverantwortlich für den Unterhalt meines Kindes wäre. Und bitte jetzt nicht wegen dem "mein" sticheln: so wie Sohn da steht in Saft und Kraft mit seinen 14 Jahren, hätte ich auch per Badewasser empfangen können. Alles selbst gemacht. Naja, und die Allgemeinheit am Anfang. Sowas nicht sch* zu finden, macht einen nicht edler.
    An 98 von 100 Tagen denke ich nicht dran, dann schlepp ich auch das Nirvana-Shirt mit Engelsgeduld zurück zu Hermes, bestelle Monsieur eine Nummer größer, drück ihm noch einen 20er den Konzertkarten hinterher, frage nicht wo die 11+1 Twix hingekommen sind (wobei mich das schon neugierig macht). Wenn dann in einem halben Jahr der TÜV-Prüfer in schallendes Gelächter ausbricht, werde ich mich trotzdem bedanken bevor ich meinen AG wegen einen Jobticket anhaue. Knapp 23.000 nicht haben, tut den meisten Menschen weh.

  • Was derzeit so zu hören ist:


    JA nehmen ab Juni Anträge offiziell entgegen. Um ab Juli Unterhaltsvorschuss zu erhalten, muss ein Antrag bis spätestens 31.7. gestellt werden. Sonst verliert man jeweils einen Monat (keine Änderung zum Bisherigen, sollte man aber beachten …)


    Zahlreiche Alleinerziehende bekommen Hartz-IV-Leistungen. Damit wird bisher der Unterhaltsvorschuss verrechnet. Im Gesetzentwurf ist Folgendes vorgesehen: Die neue Regelung soll einen Anreiz schaffen aus den Sozialleistungen zu kommen - denn erst ab 600 Euro monatlichem Bruttoeinkommen des AE zahlen Bund und Länder den Vorschuss für ältere Kinder (12.-18. Lebensjahr). (Sonst wird „verrechnet“).
    • Der Anspruch für Kinder zwischen 12 und 18 Jahren greift, wenn das Kind nicht auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen ist
    • oder der alleinerziehende Elternteil bei Hartz-IV-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt.
    Bedeutet für alle, die an der Grenze der 600 Euro verdienen, dass sie hier darauf achten sollten, bis zum 1. Juli /Antrag eindeutige Verhältnisse zu schaffen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das freut mich sehr! So kann ich durchweg mehr für meine Maus sparen! Ich möchte nämlich das sich meine Tochter später ihr Führerschein und eigene erste Wohnung damit finanzieren kann. So wird es wahrscheinlicher, dass ich das bis zum 18. Lebensjahr hinbekomme. Bin sehr happy, wobei das WE sowieso mir sehr viel happiness geben wird.


    Top Start ins WE. :anbet


    Edit:
    kurze frage in Bezug Antrag ... meine Tochter ist 9, muss ich dann da auch ein Antrag stellen oder geht es da nur um die schon über 12igen? Danke für eure Antwort :-)

  • Was derzeit so zu hören ist:


    JA nehmen ab Juni Anträge offiziell entgegen. Um ab Juli Unterhaltsvorschuss zu erhalten, muss ein Antrag bis spätestens 31.7. gestellt werden. Sonst verliert man jeweils einen Monat (keine Änderung zum Bisherigen, sollte man aber beachten …)


    Zahlreiche Alleinerziehende bekommen Hartz-IV-Leistungen. Damit wird bisher der Unterhaltsvorschuss verrechnet. Im Gesetzentwurf ist Folgendes vorgesehen: Die neue Regelung soll einen Anreiz schaffen aus den Sozialleistungen zu kommen - denn erst ab 600 Euro monatlichem Bruttoeinkommen des AE zahlen Bund und Länder den Vorschuss für ältere Kinder (12.-18. Lebensjahr). (Sonst wird „verrechnet“).
    • Der Anspruch für Kinder zwischen 12 und 18 Jahren greift, wenn das Kind nicht auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen ist
    • oder der alleinerziehende Elternteil bei Hartz-IV-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt.
    Bedeutet für alle, die an der Grenze der 600 Euro verdienen, dass sie hier darauf achten sollten, bis zum 1. Juli /Antrag eindeutige Verhältnisse zu schaffen.


    Danke für diese ausführliche Aufstellung. Hab aber trotzdem eine Frage, weil ich es irgendwie nicht geschnallt habe. :rainbow:


    Ich verdiene über € 600,00 brutto / Monat, ich beziehe momentan aufstockendes ALG II, aufgeteilt für mich, 1. Kind, 2. Kind, sind etwas über € 150,00 / Monat. Heißt das, ich muss auf ALG II verzichten und kann dann erst den UVG-Antrag stellen oder erfülle ich die Voraussetzungen, dass ich trotzdem UVG bekomme?
    Was passiert mit dem Bildungspaket? Ich habe keinen Anspruch auf Wohngeld, daher ja das ALG II.


    Da stehe ich noch etwas auf dem Schlauch und würde mich freuen, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte. Danke schön. :rotwerd

    :thumbup: Always look on the bright side of life! 8)

  • Bildungspaket ist immer so eine Sache - eigentlich reicht es dafür an der Bemessungsgrenze zu staatlichen Mitteln zu sein - d.h. man muss nicht zwingend im Leistungsbezug sein.
    Die Frage ist, wie hoch dann euer Gesamteinkommen ist und ob ihr dann noch nah an der Bezugsgrenze seit - oder deutlich drüber - dann könnte das über das Jahr
    für euch ein Nullsummen Spiel sein.

  • Bildungspaket ist immer so eine Sache - eigentlich reicht es dafür an der Bemessungsgrenze zu staatlichen Mitteln zu sein - d.h. man muss nicht zwingend im Leistungsbezug sein.
    Die Frage ist, wie hoch dann euer Gesamteinkommen ist und ob ihr dann noch nah an der Bezugsgrenze seit - oder deutlich drüber - dann könnte das über das Jahr
    für euch ein Nullsummen Spiel sein.


    Okay, das macht Sinn. Wenn ich den UVG bekomme für beide Kinder, lieg ich ja weit über den mtl. Zuschuss von ALG II.


    Aber meine o. g. Frage ist noch aktuell, verstanden hab ich das immer noch nicht (wegen Einkommen Leistungsbezug ALG II etc. pp.)

    :thumbup: Always look on the bright side of life! 8)

  • Unterhaltsvorschuss wird nach den derzeitigen Plänen an ALG-Empfänger zusätzlich bezahlt, wenn sie zu den ALG-Leistungen mindestens 600,- Euro als Aufstocker hinzuverdienen. Da das bei dir der Fall ist, bekommst du nach bisheriger Gesetzesabsicht zusätzlich Unterhaltsvorschuss ausbezahlt. Wer weniger Zusatzeinkünfte als 600 Euro hat, für den wird UVG verrechnet. Der bekommt mutmaßlich nicht mal einen Teilbetrag zusätzlich.


    Du kannst also den Antrag stellen und müsstest absolut berechtigt sein.


    Wenn das Gesetz sauber formuliert wird, müsstest du weiterhin am Bildungspaket teilhaben können (bzw. die Kids natürlich).


    Wo ALG 2 und Wohngeld in Verbindung mit Unterhaltsvorschuss ihre Schnittstellen haben, weiß ich leider nicht bzw. kann das aus den mir vorliegenden Angaben nicht herausfiltern.
    Grundidee des gesetzesvorhaben ist allerdings, dass Gelder möglichst nur noch an einer Stelle beantragt werden sollen - also Verwaltungsverringerung. Wie das Frau Schwesig jetzt in geregelte Bahnen bringt, wird man sehen (müssen).

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Steht denn irgendwo genau definiert aus was die 600 Euro erzielt werden müssen? Darf es da auch Rente sein? Oder Pflegegeld seitens der Pflegekasse? Alles was zum Hartz4 über 600 Euro zusätzlich reinkommt?


    Und was ist, wenn man Leistungen nach dem SGB12 ( Grundsicherung für Erwerbsunfähige und im Alter ) bekommt, z.B. 630 Euro Rente plus 400 Euro vom Sozialamt ( weil kein Unterhalt für das Kind unter 15Jahren, aber über 12 Jahren, gezahlt wird ) ?


    Für mich ist das alles zu undurchsichtig. Meine Freundin ist genau in der Situation, Rente, Sozialhilfe, Kind 13J., behindert , ohne Unterhalt vom Vater, 545 Euro Pflegegeld von der Pflegeversicherung. Würde meine Freundin UVG fürs Kind bekommen ? Oder fällt sich durch alle Raster?

  • WeTogether, ich zitiere mich mal selbst:

    • oder der alleinerziehende Elternteil bei Hartz-IV-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt.


    Eine Rente gilt als Einkommen. Pflegegeld müsste eigentlich auch darunter fallen, da es ja als Ersatzleitung für Fremdbeauftragung/Verdinestausfall gezahlt wird (aber das ist jetzt meine "Baucheinschätzung") Ist also die Rente jenseits der 600 Euro, wäre die Freundin auf jeden Fall bezugsberechtigt. Aber auch - das war ja die andere Bedingung -, wenn das Kind! keine ALG-2-Leistungen bezieht (man müsste jetzt wissen, was die "Sozialhilfe" ist).

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Ich versuch mal aufzudröseln. Mutter, alleinerziehend mit 13jährigem behinderten Kinder, Mutter ist voll erwerbsunfähig auf Dauer.


    Die Mutter bekommt etwas über 600 Euro Rente von der deutschen Rentenversicherung aufgrund der Erwerbsunfähigkeit ( "Frührente" ) .
    Dazu bekommt die Mutter Pflegegeld aufgrund des Pflegegrades des behinderten Kindes, 545 Euro seitens der gesetzl. Pflegeversicherung.
    Dann bekommt die Mutter für das Kind noch Kindergeld, es gibt ältere Kinder außer Haus, das Kind ist Zählkind Nummer 3, ergibt 198 Euro ( wenn ich mich nicht vertue).


    Aufstockend zur Rente und dem Kindergeld ( das Pflegegeld wird nicht angerechnet) bekommt die Mutter vom Sozialamt Grundsicherung ( SGB12) für Erwerbsunfähige und da sie ein Kind unter 15 hat, für dieses Kind gleich mit ( Kindergeld wird als Einkommen des Kindes gerechnet) . Es ist kein Hartz4, da es nicht vom Jobcenter kommt. Der Regelsatz ist aber der gleiche und es werden ebenso angemessene Kosten der Unterkunft übernommen, nur dass die Mutter nicht mehr arbeiten kann und dem Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung stehn muß ( im Unterschied zum SGB2 ) .


    Um die 200 Euro bekommt die Mutter vom Sozialamt aufgestockt. Sie wäre ja quasi besser dran am Sommer mit UVG, als mit der Sozialhilfe, weil mehr bei raus kommt, deshalb die Frage meinerseits.


    Sowie das Kind allerdings 15 wird und als erwerbsfähig eingestuft werden sollte ( das kann ich aber nicht beurteilen ) ist für das Kind das Jobcenter zuständig ( für die Mutter aber nicht, da bleibt das Sozialamt zuständig, da sie ja auf Dauer voll erwerbsgemindert ist ) , das wäre dann eine Misch-BG.


    Ich hab von Frau Schwesig ein wenig den Eindruck, als ob sie alles nur an Hartz4 abmacht und dem Klischee erlegen ist, dass Alleinerziehende grundsätzlich einen Anreiz brauchen zum Arbeiten und eh grundsätzlich Hartz4 bekommen. Ich bin mal gespannt, wann es mal so richtige weitergehende Infos von der Dame geben wird ähm nee, ich meine in Bezug auf das neue UVG-Gesetz, nicht von der Dame persönlich.....

  • Wie gesagt: Es muss bei ALG 2 ein Mindesteinkommen von 600 Euro erzielt werden. Deine Freundin bezieht kein ALG 2. Also ist sie UVG-berechtigt.


    Und wäre sie doch Aufstockerin, greift die zweite Bedingung: Sie hat ein Einkommen jenseits der 600 Euro. Rente ist Einkommen.




    Alle anderen sind laut bisherigen Gesetzesformulierungen bezugsberechtigt: Der Multimilliardär ebenso wie der Rentner.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.