Unterhaltsvorschuss 2017 - auch für Kinder über 12 Jahre?

  • ich hatte es so verstanden, dass man die Zeit bekommt zu sehen, wie man selber seine Kinder versorgen kann, bzw. das andere ET "dazu bringen" kann, seinen Anteil beizutragen-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Du Bab, ich glaube schon dass diese Geschichte diverse Halbtagsaufstocker mit 2 Kindern, ich glaube davon gibt es statistisch gar nicht so wenige, aus dieser Hartz 4 Geschichte und dem damit verbundenen sich nackt machen, rausholt... insofern kann ich daran erst mal nix schlechtes finden.


    Das wäre mittelfristig ein Systemfehler. Zum einen hat der Unterhaltspflichtige zu zahlen. Zum anderen ist das UVG zu knapp berechnet, um auf Dauer als Unterhaltsersatz zu dienen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das wäre mittelfristig ein Systemfehler. Zum einen hat der Unterhaltspflichtige zu zahlen. Zum anderen ist das UVG zu knapp berechnet, um auf Dauer als Unterhaltsersatz zu dienen.


    Ja sicherlich, das ist Flickschusterei... aber besser als nix ;-) .

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Dafür das der Unterhaltspflichtige zahlen müsste kann ich den Kindern aber nichts zu essen kaufen. Und der Kinderzuschlag ist ja nochmal einige Euro weniger. Also für mich als noch Aufstocker wäre das wirklich sehr hilfreich. Wenn bei mir der UHV ausläuft und ich wieder mehr arbeite, habe ich weniger Geld als jetzt.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Volleybap


    wenn Ehefrauen sagen , deren Kinder schon jahrelang aus dem Haus sind , sie wollten, ...müssten.... und sollten!!! nicht mehr als 25std/Woche bis zur Rente arbeiten, weil
    sie sonst finanziell schlechter dastehen würden,...ist das auch ein Systemfehler? ;)


    und ich finde fast 200Euro nicht wenig Geld, aber da sind eben die Sichtweisen verschieden...


    Ich mag auch das: der hat , der will und ich will auch, nicht wirklich,....aber ich finde die Situation unbefriedigend, wenn man an sein Limit geht und es gerade so reicht,
    es gibt andere Dinge, die noch wichtiger sind, ich weiss ;)

  • Wäre ja ein Träumchen wenn das echt kommen würde (krieg ja keinen Unterhalt / Unterhaltsvorschuss für meine beiden - da schon über 12).



    Da sollte man doch mal die Überlegung anstellen, ob man den Unterhaltspflichtigen nicht nach dem 12. Lebensjahr hinaus verpflichten kann.
    Die Unterhaltsvorschußkasse zahlt den Unterhaltsvorschuß ja nicht einfach so. Sie holt ihn sich vom Unterhaltspflichtigen zurück. Dieser wird von der Kasse aufgefordert, sein Einkommen zu steigern, um den Mindesunterhalt an die Kasse zurück zahlen zu können.


    In diesem Falle bestünde eine (eingeschränkte) Leistungsfähigkeit zur Unterhaltszahlung. Darauf begründet wird es einem gewieften Anwalt sicherlich möglich sein, eine Unterhaltsforderung (wenn auch in geringerem Maße) geltend zu machen...notfalls gerichtlich.

  • Da sollte man doch mal die Überlegung anstellen, ob man den Unterhaltspflichtigen nicht nach dem 12. Lebensjahr hinaus verpflichten kann.
    Die Unterhaltsvorschußkasse zahlt den Unterhaltsvorschuß ja nicht einfach so. Sie holt ihn sich vom Unterhaltspflichtigen zurück. Dieser wird von der Kasse aufgefordert, sein Einkommen zu steigern, um den Mindesunterhalt an die Kasse zurück zahlen zu können.


    In diesem Falle bestünde eine (eingeschränkte) Leistungsfähigkeit zur Unterhaltszahlung. Darauf begründet wird es einem gewieften Anwalt sicherlich möglich sein, eine Unterhaltsforderung (wenn auch in geringerem Maße) geltend zu machen...notfalls gerichtlich.

    Der Witz war jetzt ziemlich gut :lgh

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
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  • Hab den Beitrag der Bild auch erhalten.
    Bin gespannt was kommen wird, auch wenn ich nicht davon ausgehe, dass da war in die Tat umgesetzt wird.


    Bin immer dafür selbst klar zu kommen. Das UVG als Übergangslösung war sehr hilfreich und wäre auch weiterhin eine schöne Sache.


    Wenn Elternteile sich ihrer Verantwortung nach einer Trennung nicht stellen wollen, wirkt das UVG natürlich hilfreich oder eine andere staatliche Unterstützung von alleinerziehenden, hilfreich wäre hier, wenn der Staat den nicht-zahlenden in die regelmässige Nachweispflicht bringt.


    Wir werden sehen, wie die Entwicklung weitergeht.

    Herzenswärme
    noch immer die beste Energiequelle

  • Zum einen hat der Unterhaltspflichtige zu zahlen. Zum anderen ist das UVG zu knapp berechnet, um auf Dauer als Unterhaltsersatz zu dienen.


    Oft genug (50%?) macht der Unterhaltspflichtige das aber nicht. Fakt. Und Unterhaltsvorschuss zu knapp berechnet ist immer noch mehr als kein Unterhalt.

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Laut der Bertelsmannstudie, die ja u.a. auch genau diese Gesetztesreform als notwendig erachtet. Sind es 50% der AEs, die gar keinen Unterhalt bekommen und immer noch 25%, die unzureichend oder unregelmäßig Unterhalt vom anderen ET bekommen. D.h. ja, dass es nur in jedem 4. Fall so läuft, wie es sollte. Sicherlich wäre der Königsweg es so hinzubekommen, dass alle Unterhalt bekommen und die Welt ein bisschen schöner wäre, das scheint ja aber nicht zu funktionieren. Ich gehe auch davon aus, dass der andere ET beim Bezug vom Unterhaltsvorschuss regelmäßig kontrolliert wird... das war zumindest bei mir so, als ich eine Weile UVG bekommen habe. Und vielleicht hilft das ein paar mehr UETs zum Zahlen zu bekommen :frag


    Für alle die ALG 2 beziehen und nicht durch diese UVG- Leistungen aus dem Bezug rauskommen ist die Reform Kacke, denn sie bedeutet mehr Bürokratie (ein Antrag mehr) ohne dass sich die finanzielle Situation verbessern würde. Wenn man aber davon ausgeht, dass 61% der AEs berufstätig sind, sehe ich da schon eine Chance, den ein oder anderen aus den ALG 2 Bezug herauszubekommen. Das ist dann auch genau die Gruppe, die von der Erhöhung des Steuerentlastungsbetrag Anfang des Jahres so mäßig profitieren konnte. Und für die, die es eigentlich nicht brauchen :frag, so what... Steuergeschenke werden auch nicht nach Bedürftigkeit vergeben ;-) .

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


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    Einmal editiert, zuletzt von campusmami ()

  • Absoluter Pech für die, wo sich der Ex/die Ex abgesetzt hat und der selbst knapp über der Bemessungsgrenze liegt. Wenn man es mit Bildungspaket etc. gegenrechnet hat man quasi noch weniger. Trotz Vollzeitjob.
    Es ist so, als ob ich einen erwerbslosen Hausmann und ein Kind hätte. Da wäre ich mit Steuerklasse 3 gut dabei. Ach man...ich bin echt traurig, wie ungerecht es läuft. Jetzt hab ich mein Nebenjob gekündigt. Ich kann einfach nicht Jahre Vollzeit und Nebenjob stemmen. 2 arbeitsfreie Tage im Monat haben. Von Kindern und das bisschen Haushalt rede ich nicht.
    Na ja...weiter gehts. Irgendwie wird es weiter gehen. Bisschen Geld wiegt nicht auf, dass ich gar keine Zeit hatte.

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole

  • Bei der Einführung und der Idee zum UVG ging man davon aus, dass eine Familie mit (fast) zwölfjährigem Kind schon ein Einkommen hat und damit Unterhalt fließt. Und das Durchschnittseinkommen reicht bei ALG 1 auch für den Mindestunterhalt. Reicht es nicht und steht bloederweise auch der Betreuungselternteil nicht in Lohn und Brot, dann muss es halt über andere Sozialgelder gehen. UVG ist per Definition für die schnelle und unbürokratische Ueberbrueckungshilfe gedacht. Nicht für das pauschale Giesskannenprinzip.


    Hallo, ich stehe in Lohn und Brot und es reicht nicht. Bekomme ergänzendes ALGII. Für mich grenzwertig, da ich dadurch gezwungen werde außer dem Betreuungsunterhalt auch noch den Barunterhalt, für den ja eigentlich die Mutter zuständig ist, zu erwirtschaften. Alles mit den netten Zugaben, die das SGBII so bietet, wie Sanktionen, Meldetermine usw. Das soll gerecht sein? Ich bin nicht mal sicher, dass das mit dem Grundgesetz vereinbar ist, da ich dadurch für das Verhalten Dritter in Haftung genommen werde. Also die Sache mit den anderen Sozialgeldern hat mehr als einen schlechten Nachgeschmack.

  • Frau Schwesig hat auf der bekannten Socialplattform gepostet, dass Bund und Länder sich geeinigt hätten, dass der UVS bis 18 gezahlt wird.


    Der Verband für Alleinerziehende hat das ebenfalls begrüßt.


    Ich warte auf weitere Infos.

  • Frau Schwesig hat auf der bekannten Socialplattform gepostet, dass Bund und Länder sich geeinigt hätten, dass der UVS bis 18 gezahlt wird.


    Der Verband für Alleinerziehende hat das ebenfalls begrüßt.


    Ich warte auf weitere Infos.

    Die weitere Nachricht ist, dass leider der Bundesrat das ganze beschließen muss. Da wird es aber langsam eng für das nächste Jahr. Seit gestern ist die vorläufige Tagesordnung für die nächste Sitzung online und bis jetzt steht dieser Punkt noch nicht drin. Wenn ich mich nicht irre gibt es danach nur noch eine Sitzung in diesem Jahr.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Schade...in der mehrmals zitieren Quelle schrieb Frau Schwesig, das es eine Einigung gab und der UVH zum 1.1.2017 ausgeweitet wird...


    Es wurde dort so formuliert, als wenn es beschlossene Sache ist und auch der Termin eingehalten wird. Nix von wegen...nur der Bundesrat muss noch zustimmen...


    Wahrscheinlich echt nur wieder eine politische Blase...

  • ...hat der Unterhaltspflichtige zu zahlen...
    Oft genug (50%?) macht der Unterhaltspflichtige das aber nicht. Fakt. Und Unterhaltsvorschuss zu knapp berechnet ist immer noch mehr als kein Unterhalt.

    Also ich hab mir mal versch. Statistiken zum Unterhalt angeschaut, aktuell ist es wohl so dass ca. 70% der Unterhaltspflichtigen regelmäßig und in vollem Umfang bezahlen,


    interessanterweise ist diese Zahl bei den nicht erwerbstätigen Alleinerziehenden wesentlich geringer, ich vermute hier einen kausalen Zusammenhang mit dem Bezug von Harz V.



    Sehr aussagekräftig ist nämlich der Unterschied bei den Unterhaltspflichtigen in Bezug auf die Erwerbstätigkeit,


    80% der Erwerbstätigen zahlen während nur 32% der nicht Erwerbstätigen zahlen.


    Rechnet man bei den Erwerbstätigen mal die durchschnittlichen Nettoeinkünfte in Deutschland gegen kommt man darauf dass etwa 22% der Erwerbstätigen Männer (i.d.R das UET) im unteren Einkommenssegment tätig sind, diese Zahl steht in einem direkten Verhältnis zum Anteil der "nicht Zahler"...


    Umgekehrt lässt sich daraus schliessen dass nahezu 100% der "Leistungsfähigen" Unterhaltsschuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen...


    der Unterhalt kommt aber in den wenigsten Fällen den Kindern zugute wenn der betreuende Elternteil mit Harz V lebt, der Unterhalt wird nämlich auf den Harz V Bezug angerechnet.
    Laut Statistik sind nahezu 40% der Alleinerziehenden auf Hartz IV Leistungen angewiesen, man kann davon ausgehen dass die Kinder ebenso diese Leistungen beziehen.


    Genau da liegt aber der Widerspruch in der "Rechnung" der Bertelsmann Stiftung über Kinderarmut.


    Wenn der Unterhalt angerechnet wird dann steht der Harz IV Familie nichtmehr Geld zur Verfügung. Egal ob der Unterhaltsschuldner zahlt oder nicht.


    Dies würde sich dramatisch ändern wenn
    a) der Unterhalt nicht angerechnet würde,
    b) der Unterhaltspflichtige den Unterhalt anteilig seiner Betreuungszeiten kürzen könnte und
    c) der "Leistungsfähige" den geleisteten Unterhalt steuerfrei leisten könnte.


    Bei der "Statistik" ist auch zu berücksichtigen dass die Trennungsrate
    in einem Verhältniss zum Einkommen steht, je höher das Einkommen desto
    geringer ist die Trennungsquote...


    Gruß Thomas