Unterhaltsvorschuss 2017 - auch für Kinder über 12 Jahre?

  • Ich trau mich ja gar nicht zu hoffen...
    Nächstes Schuljahr wechselt meine Große in die 11.Klasse und ich darf die Busfahrkarte mit ca. 80€ im Monat dann selbst zahlen. Das wäre dann ja abgedeckt. Achja, ich habe niemals einen Cent Unterhalt gesehen und UHV ist vor Jahren ausgelaufen. Irgendwelche anderen Zuschüsse bekomme ich nicht. Es wird so getan, als hätte ich für sie keine Kosten.


    By the way, ich bin dafür, daß auch Beamte volle Steuern zahlen. Warum sollten die eine doppelte Einheitsrente bekommen? gtom

  • hat schon jemand einen Antrag auf UV ab 2017 gestellt?


    ich werde meinen Antrag nächste Woche einreichen, mal sehen was passiert.. ob überhaupt was passiert

    Ich habe mich bei der zuständigen Unterhaltsvorschußkasse erkundigt.
    Dort riet man mir meinen Antrag erst im Januar zu stellen. Irgendwo im Netz habe ich gelesen, das die Jugendämter alle zu früh gestellten Anträge nicht bearbeiten und zurück schicken.


    Ich denke, selbst wenn es wie in meinem Link vorher zu lesen, nicht ab 1.1.17 gezahlt werden kann, so werden sie bei rechtzeitiger Antragstellung dann eine Nachzahlung leisten.


    Kann das schon verstehen, daß die Jugendämter jetzt Panik bekommen, wenn man die Flut der neuen Anträge bedenkt, daß das nicht reibungslos läuft, ist ja logisch.


    Seit dem Post von Hope , wo sie anscheinend selbst beobachtet hat, daß die Ämter emsig Stellen ausschreiben, habe ich wieder ein wenig mehr Hoffnung.


    Übrigens.... nur so am Rande.... der Vater meiner Kinder hat sich nach Jahren der Selbständigkeit mit der Trennung arm gerechnet, lebt jetzt im Ausland am Meer in nem schicken Häuschen mit
    Segelboot und Benz (gehört alles seiner Freundin :-D 8-) ) und zahlt seit 9 Jahren keinen Cent.
    Ich finde, meine Kinder (wird dann ja nur noch eines sein) haben jeden Cent Unterhaltsvorschuss verdient.

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  • Hallo,


    Ich hatte auch bei meinem JA UHV für den Großen ab 1.1.2017 beantragt, abgelehnt, da Gesetz in der alten Form noch gültig ist.... Angeblich nur ein Wunsch von Frau Schwesig.....


    Allerdings sind wohl schon genaue (höhere :sonne ) Beträge bekannt. Leider bekomme ich den Link nicht hin, bitte nach Unterhaltsvorschuss 2017 und Blümlein googlen, dann kommt Ihr auf eine site der RA-Kanzlei mit den neuen Beträgen ab 2017


    Könnte mir gut vorstellen, dass dann vielleicht manche Aufstocker aus Hartz4 rauskönnten....




    LG

  • Auf der Seite von Harald Thome sind bereits einige Zahlen veröffentlicht worden.
    Dort stehen Zahlen für den UHV von 152 € bzw 203 €.

  • Ich habe gestern schon den Bescheid vom Jobcenter bekommen dass der erhöhte UHV ab Januar einrechnet. Es steht aber auch dabei dass noch nicht raus ist wieviel das Kindergeld steigt und ich deswegen dann wieder einen neuen Bescheid bekomme.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Also ich habe diese Woche mit meiner Sachbearbeiterin von der Beistandschaft vom Jugendamt gesprochen und die sie meinte, dass sie sich nicht vorstellen kann, dass es das Gesetz zum 1.1.2017 gibt. Bis jetzt gibt es wohl noch nicht mal einen Gesetzesentwurf. ?-(
    Außerdem meinte sie muss bei den über 12-jährigen geklärt werden wie evtl. eigenes Einkommen von einer Ausbildung berücksichtigt wird. Und bis zu welchem Einkommen des Alleinerziehenden Elternteils es Unterhaltsvorschuss gibt. Sie meinte es kann ja nicht sein, dass ein Elternteil mit 5000 netto noch Unterhaltsvorschuss erhält. Beim normalen Unterhalt ist es wohl auf das 3-fache des Einkommens des Unterhalsschuldners begrenzt.
    Sie rechnet eher zu 1.7.2017 mit dem neuen Gesetz. :wacko:
    Aber sie meinte die Hoffnung stirbt zuletzt und so hoffe ich auf den 1.1. 2017, damit ich die unfähigen Sachbearbeiter von der Kinderzuschlagsbearbeitung los bin :motz::wuetend:wand

  • Könnte mir gut vorstellen, dass dann vielleicht manche Aufstocker aus Hartz4 rauskönnten....


    Wenn mich nicht alles täuscht, dann sind es 2€ Kindergelderhöhung und 9€ UVG-Erhöhung. Ob die 11€ pro Kind ausreichend sind um aus der Aufstockung zu kommen? :frag
    Oder meinst du für die 12+ Kinder?

  • Ja, für die über 12 jährigen bzw. nach der 72 Monate- Frist, die sonst gar nichts bekommen. Sorry, bin nur vom UHV ausgegangen, der für viele nach der bisherigen Regelung ja weggefallen ist, wenn die bisherigen Grenzen erreicht wurden.


  • Dies wäre bei 15€ Stundenlohn der Fall wenn es darauf keine ABZÜGE gäbe. D.h. es gibt Steuerabzüge und Beiträge zur SV auf den Lohn sodass dieser Arbeiter mit 15€ Stundenlohn - der eigentlich nach den Hartz IV Grundsätzen ausreichen würde - eben gezwungen ist Nebentätigkeiten auszuführen um sich minimal mehr Leisten zu können.


    Der Bundesverband der Arbeitgeberverbände formulierte das hier mit genau diesem Stundenlohn vor zwei Jahren schon ganz ähnlich:


    http://www.n24.de/n24/Nachrich…n-muessen-aufstocken.html


    Die These ist, das nicht niedrige Löhne, sondern hohe Unterhaltsverpflichtungen einen Anspruch auf SGBII-Aufstockung begründen.


    Soweit ich das mitbekommen habe, revoltieren jetzt aber noch die Städte und Gemeinden, welche die Mittel für den UV vorfinanzieren müssen.


    http://www.rp-online.de/nrw/st…ich-steigen-aid-1.6387997

  • Es wird von einem Satz von 270 Euro bei Kindern von 12 - 18 Jahren gesprochen.


    Ich habe gestern schon den Bescheid vom Jobcenter bekommen dass der erhöhte UHV ab Januar einrechnet. Es steht aber auch dabei dass noch nicht raus ist wieviel das Kindergeld steigt und ich deswegen dann wieder einen neuen Bescheid bekomme.

    Da würde mich jetzt interessieren, wie alt das Kind ist.
    Denn für Kinder bis 12 Jahren sind ab 2017 tatsächlich Erhöhungen beschlossen.


    Ach.... und da ich nie Unterhalt bekommen habe, muss ich jetzt mal fragen: Sinkt der Unterhaltsanspruch, also der zu zahlende Betrag, wenn das Kind Einkommen hat, wie z.B. Aushilfsjob auf 450 EuroBasis oder Ausbildung?

    Einmal editiert, zuletzt von Ixelle ()

  • Und bis zu welchem Einkommen des Alleinerziehenden Elternteils es Unterhaltsvorschuss gibt. Sie meinte es kann ja nicht sein, dass ein Elternteil mit 5000 netto noch Unterhaltsvorschuss erhält. Beim normalen Unterhalt ist es wohl auf das 3-fache des Einkommens des Unterhalsschuldners begrenzt.


    Raff ich nicht. Ich erinnere mich sehr finster, dass lediglich abgefragt wurde, ob ich bzw. Sohn UH bekomme (nö). Und ob ich unverheiratet bin. Wobei ich letzteres auch nicht verstehe, aber vielleicht falsch in Erinnerung habe... oder bezieht sich das nur auf Stkl2?! :hae:
    Alles sehr verwirrend.


    Btw.: mir haben bei 20h plus Höhergruppierung (auf nicht-öD: Lohnerhöhung) 50,- (!) Euro gefehlt um von H4 auf Gehalt plus eventuell Wohngeld zu kommen. Da kann man sich in etwa vorstellen, das UH bzw. UHV uns drüber gehievt hätten. Da hat mich noch am meisten geärgert: Das mich alle 6 Monate nackich machen mussten mit dem Knebelvertrag namens "Eingliederungsvereinbarung" und haste nicht gesehen. Ja, schon klar der Allgemeinheit zuliebe, aber warum ist da der BET fällig, während der UET sich einen schmalen Fuß machen kann oder charmant aufgefordert wird, doch irgendwann mal sein EInkommen zu erhöhen um seiner Verpflichtung nachzukommen?
    (Ah, ich mecker schon wieder).


    Ich habe außerdem bei uns die Stellenanzeigen für Stadt/Landkreis beäugt: Die suchen keine Sachbearbeiter.
    Und ja das Rumgeschiebe zwischen JA und JC ist Mumpitz. Würde man das ändern, wären Neueinstellungen auch nicht nötig.

  • Sie meinte es kann ja nicht sein, dass ein Elternteil mit 5000 netto noch Unterhaltsvorschuss erhält.


    ist bisher aber so - das Einkommen das BET spielt keine Rolle


    Und ob ich unverheiratet bin. Wobei ich letzteres auch nicht verstehe,


    Ja, schade - da ich keine Stkl. 2 mehr habe - wird das auch 2017 nichts mit UVG :-) - meine Quote bleibt also bei 0 % und der Stiefvater darf es wuppen

  • Ja, schade - da ich keine Stkl. 2 mehr habe - wird das auch 2017 nichts mit UVG :-) - meine Quote bleibt also bei 0 % und der Stiefvater darf es wuppen


    Wobei mir das auch nicht einleuchtet. Okay, Stkl.2 ist klar. Aber der eigene Beziehungsstatus, in dem Fall verheiratet, impliziert dass der Partner des BET für das Kind mit aufkommt, so lang der UET nicht zahlen will/kann.
    Muss man nicht verstehen.

  • Es war bisher schon so, daß man bei hohem Gehalt krin Anspruch auf UHV hat. Das hat mein KV versucht, indem er die Dame dort sufgehetzt hat, daß ich ja tausende von Euros verdiene...die Dame vom Jugendamt hat dann nach meinen Einkommensverhältnissen gefragt und meinte dann aber, daß ich weit weg bin von dem Verdienst bei dem es keinen UHV gibt.


    Warum eine Hochzeit dafür sorgt, daß es keinen UHV gibt ist mir schleierhaft. Der Staat geht scheinbar davon aus, daß man dann ja einen neuen Versorger gefunden hat...


    Nicht jede Hichzeit ist ein finanzieller Vorteil und versorgt finanziell auch gleich die Beutekinder!

  • Also in meinen Zeiten von Hartz 4 war es so, das ich auf mehreren Ämtern meine Anträge stellen musste.


    Da Nesthäkchen noch UVG erhielt, fiel sie aus den Bezügen von Hartz 4, weil das ja als Einkommen angerechnet wird. Also musste ich für sie einen Wohngeldantrag stellen.
    Der wurde dann bewilligt, aber die Leistung wurde dann wiederum mit den Hartz 4 Leistungen verrechnet.
    Dann wurde, da ich schwankendes Einkommen hatte, jeden Monat ein neuer Bescheid erstellt, jeder davon mindestens 10 Seiten stark.
    Meine Akten da im Amt brauchten nen eigenen Schrank.....
    Klar, das dann die Kommunen so viele neue Anträge nicht stemmen können.


    Dennoch ist es so, das UVG viele aus den Sozialleistungen rausholen wird. Und zu fordern, die Hartz 4 Bezieher sollen keine Anträge auf UVG stellen dürfen, grenzt für mich schon an
    Menschenverachtung. Da werden Menschen klassifiziert, das ist unfassbar asozial.


    Ich habe mittlerweile einen Newsletter vom Bundesrat angefordert, der mich über die Tagesordnungspunkte der anstehenden Plenarsitzungen informiert.
    Wenn ich nichts überlesen habe, dann ist da erst mal nichts erwähnt vom UVG.


    Was ich aber daraus gelernt habe: Jedes Ei einer Legehenne hat eine größere Lobby als meine Kinder.

  • Aber der eigene Beziehungsstatus, in dem Fall verheiratet, impliziert dass der Partner des BET für das Kind mit aufkommt, so lang der UET nicht zahlen will/kann.
    Muss man nicht verstehen.


    Mitunter braucht es noch nicht mal die Ehe, um solche Annahmen zu treffen. Nimm die ALG II Bedarfsgemeinschaft als Beispiel. Da muss du per Beweislastumkehr nachweisen, dass du nur der WG Bewohner bist. Schaffst du das nicht, stehst du ohne Krankenversicherung aber dafür mit leerem Kühlschrank da.


    Und im Vergleich Ehe zu Freundschaft Plus verzichtet man sicherlich lieber auf UV, als auf deine gesamte Lebensgrundlage.


    OT: UV sollte umbenannt werden. Mit Vorschuss hat das oftmals nichts mehr zu tun. UV ist mehr und mehr eine Ersatzleistung, bei der von Anfang an klar ist, dass er gar nicht zurück bezahlt werden muss. Es werden ja noch nicht mal alle Unterhaltspflichtigen überhaupt in Betracht gezogen. Deswegen finde ich dieses Gejammere der Ämter ob der geringen Rückholquote auch ehr lächerlich. Könnte man echt drüber lachen, wenn da nicht dieser ewige "Geschlechter-Rassismus" mitschwingen würde. Aber auch daran gewöhnt man(n) sich.

  • Ja, ich finde auch "Unterhaltsersatzleistung" wäre treffender.


    Ich habe übrigens gerade in einem anderen Forum gelesen, das dort eine Alleinerziehende vom gestrigen Besuch beim Jugendamt berichtet


    "Das ganze wird Mitte Dezember dingfest gemacht. Ich war gestern beim Jugendamt und es wurde mir gesagt , dass der Unterhaltsvorschuss auf jeden Fall verlängert wird . Nur ob es wirklich zum 1.01.2017 klappt ist fraglich. Im Dezember werden wir dann wissen ob es der 1.01.2017 oder der 1.07.2017 ist. "



    Damit könnte ich leben.