Unterhaltsvorschuss 2017 - auch für Kinder über 12 Jahre?

  • Exakt so habe ich das erwartet. Alles andere hätte mich tatsächlich gewundert.


    Edit:


    In diesem Faden aus September hatte ich es schon im U....


    Ist UVG nicht Sache der Kommunen? Da kann man natürlich viele tolle Geschenke versprechen, die klamme/pleite Kommunen zahlen sollen. Später heisst es dann von der S "Sorry, ich wollte ja..."

    Einmal editiert, zuletzt von Summerjam ()

  • Allein die Körpersprache spricht schon Bände. Sie kann ja nicht mal richtig in die Kamera gucken und sieht aus als würde sie gleich anfangen zu heulen. Für mich sieht es so aus als hätte sie für ihre Vorarbeit richtig was zu hören bekommen.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Es ist doch jetzt nicht nur die Frau, der man "die Schuld" in die Schuhe schieben kann, weil sie angeblich nicht überzeugend genug war, sondern auch die (Gegenseite), die sich nicht darauf einlassen möchte, sich nicht überzeugen lassen möchte
    bzw, die sich da nicht hineindenken2 können /wollen...falls man über jemand wettern möchte


    Abwarten.....

  • Volleybap


    du warst doch am Anfang auch nicht davon überzeugt...deshalb verstehe ich deine Aufregung jetzt nicht...


    Ich habe auch deutlich geschrieben warum: Weil ich Unterhaltsvorschuss nicht für die Lösung halte - und er ist es ja auch nicht - für diejenigen, die auf ALG 2 sitzen. Da hätte ich gern mehr substantielle Änderungen gesehen (wobei mich das Argument, dass der UVG eine größere Menge AEs genau aus dem ALG rausholen könnte, absolut überzeugt. Das wäre klasse. Ich sehe aber auch das Argument der Kommunen, dass gerade in dem Bereich dann AEs aus der Berechtigung für die Teilhabe rausrutschen, weil sie über die Bemessungsgrenze kommen. Und dann aus dem wenigen Mehr auf einmal Dinge zahlen müssen, die sie sonst bezuschusst bekommen hätten).


    Ich hätte neben dem Ansatz, AE-Familien steuerlich der Klasse 3/Familien gleichzustellen, eigentlich auch, dass nicht jene AEs mit hohem, überdurchschnittlichen Einkommen füllhornartig UVG beziehen dürfen. Das Geld wäre besser am anderen Ende der Nahrungskette ...


    Doch das ist egal. Eine umfassende Lösung wollte das FamMinisterium wohl nicht anpacken. Und hätten diese Herrschaften wohl auch nicht auf die Reihe bekommen. Was ich aber wohl kritisiere und wo ich deiner Argumentation überhaupt nicht folgen kann, ist der Verweis darauf, dass ja hier die kommunen auch versagt hätten: Dazu ein klares Nö. Es ist der verdammte Job der Familienministerin, eine Gesetzesvorlage so vorzubereiten und abzusprechen, dass die Abstimmungsberechtigten überzeugt werden. Und genau das hat Schwesig unterlassen. Keine Absprachen, keine Fachleute befragt, nichts geklärt. Keine belastbaren Zahlen auf den Tisch gelegt. Nichts mit dem Finanzministerium geklärt. Nicht mit der eigenen Fraktion, nichts mit dem Koalitionspartner. Nichts mit den Ländern und den Länderchefs. Dafür aber vollmundig vor die Presse getreten und den AEs den Mund wässrig gemacht. Und dabei die Sache - wenn sich nicht noch jemand erbarmt - so an die Wand gefahren, dass sie nach der Wahl wohl einfach vom Mantel des Schweigens überdeckt wird. - Womit haben wir es verdient, dass gerade im FamMinisterium dauernd die politischen Flachpfeifen installiert werden? Familie scheint nicht wichtig... Und das ärgert mich enorm.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Sehr gut erklärt, Volleybap.


    (Ich bin so sauer, weil mir nicht in den Kopf will, wie ein teuer bezahlter Politprofi mit einer ganzen Truppe Staatssekretäre solch ein gutes und wichtiges Vorhaben schlicht an die Wand setzt. Wie kann man solch eine Sache lautsprecherisch in den Medien verkünden, ohne zu überblicken, was das bedeutet und wer zustimmen muss? Da scheint wer mit seinem Job überfordert - und die AEs müssen es bitter ausbaden. )


    Das macht gerade dieser "Politprofi" immer so. Die Latte der Pseudoerfolge wird immer länger. Außer viel Zeitungspapier bleibt nichts. Sie müsste eigentlich "Bundesankündigungsministerin" heißen. Aber das paßt auch zum Rest der Truppe, den die SPD gerade zu bieten hat. Ich warte jeden Tag auf den Vorschlag, Herrn Maas zum Bundeskanzlerkandidaten zu machen. Dann heißt künftig wohl Sechs Prozent, Danke.


    Zitat

    Für mich sieht es so aus als hätte sie für ihre Vorarbeit richtig was zu hören bekommen.


    Welche Vorarbeit? Es wurde einfach nur etwas gefordert. Das Finanzierungskonzept, säumigen Unterhaltsschuldnern den Führerschein wegzunehmen, überzeugte auch nicht wirklich. Damit kann man keine Kassenlöcher bei Kommunen stopfen, die den UV vorfinanzieren müssen.

  • okay


    der Mitarbeiter sagte damals schon, als man sein Gehalt angeben musste, dass diejenigen mit überdurchschnittlichen Einkommen keinen Unterhaltsvorschuss bekommen....



    du meinst sie hat einen schlechten Job gemacht, alles für die Zukunft vermasselt....kann ich jetzt nicht wirklich beurteilen,..
    aber wie oft geht ein guter Vorschlag im Leben / bei der Arbeit unter und das liegt nicht unbedingt an der betreffenden Person sondern.....auch... am Gegenüber


    ich vertrete hier keine Partei

  • okay


    der Mitarbeiter sagte damals schon, als man sein Gehalt angeben musste, dass diejenigen mit überdurchschnittlichen Einkommen keinen Unterhaltsvorschuss bekommen....


    So lang es keine Zahl dazu gibt, geschweige Paragraphen, kann man als Mitarbeiter seine Meinung dazu sagen, aber mehr auch nicht. Ich arbeite auch (noch) in einer Kommune, je höher man ab einer bestimmten Stufe in der Hierarchie geht, desto dümmer wird's.
    Ich sehe dazu auch keinen Anlaß. Ist es jetzt schon so, dass die Höhe des Unterhalts vom Einkommen des BET abhängig ist? Meines Wissens nicht. Für mich wäre das auch eine Ungleichbehandlung, in dem Fall ggü. vermeintlich "reichen" Kindern.


    Zum Thema an sich: Wenn das nun garnicht kommt, fall ich vom Glauben ab. Sofern das überhaupt noch möglich ist. Eine Verbesserung der finanziellen Situation Alleinerziehender stand im Koalitionsvertrag und viel getan hat sich seitdem nicht. Die Benachteiligung egal ob ggü. echten(!) Familien (auch ohne Kinder, eine Ehe zu schließen reicht ja schon) bis hin zum eu-weiten Vergleich, der AE in BRD besonders abgabenbelastet ausweist, zeigt immer wieder das AE zu den Gear*ten gehören. Da ist die Politik insgesamt in der Bütt, die Scheswig-"Affäre" nur ein weiterer Tropfen zum Faßpegel. Es ist eben nicht gewollt, wir immer noch die Schmuddelkinder in der Gesellschaft, wie anno tobak.

    Einmal editiert, zuletzt von butterblum ()

  • Sorry wenn ich mich nochmal einmische:


    Selbst wenn das Gesetz die Hürden nimmt wissen wir alle nicht WIE genau es formuliert wird und wie die entsprechende Anwendung gestaltet wird.


    Wahrscheinlich bekomm ich wieder Schelte, ist aber egal:


    Es wird wohl - langfristig - auf eine Grundsicherung für Kinder hinaus laufen und es wird wohl im Gesetz die Leistungsfähigkeit des Unterhaltschuldners als Anspruchsvoraussetzung verankert werden.
    Dann ändert sich - de Facto - kaum etwas...


    Solange AE mit Sozialbezügen ein höheres Einkommen darstellt als man durch Arbeit im unteren Einkommensegment erwirtschaften kann liegt ein Systemfehler vor, dieser muss korrigiert werden, nicht bei den unterstützten AEe sondern bei den arbeitenden Familien und AEen.


    lg Thomas


  • Der Typ hat einen festen Job (Architekt, aber "arm" gerechnet) und hat mit seiner jetzigen Ehefrau ein Szene-Lokal aufgemacht (was ich aus der Presse erfahren habe).
    Ich habe keine Ahnung, was ich noch machen kann und wie ich eine Pfändung beantragen soll, ohne Anwalt, ohne überhaupt (außer Titel) was in den Händen zu haben.....


    Da er sich ja angeblich "arm" gerechnet hat ist irgendwann eine Unterhaltsauskunft erfolgt, die Zahlen hat er also auf den Tisch gelegt und die waren wohl auskömmlich ansonsten wäre das Verfahren nicht abgeschlossen worden.
    In der Regel sind die Unterhaltsschuldner dann aber auch tatsächlich arm, der Beruf "Architekt" oder Selbständig impliziert zwar den Reichtum, inwiefern dieser aber vorhanden ist kann nur anhand der Zahlen bewertet werden.


    lg Thomas

  • butterblum


    bezog sich auf volleybap Angst,dass manche Eltern mit überdurchschnittlichen Einkommen füllhornartig Unterhaltsvorschuss beziehen..könnten...
    seine Ansicht...genauso wie die Ansicht, dass 200Euro Unterhaltsvorschuss nicht ausreicht und deshalb "sinnlos" wäre,..verstehe ich auch nicht,
    aber eben Ansichtssache

  • Was weiterhin mehr als mies ist, dass für Kinder, die keinen Unterhalt bekommen, und das betreuende Elternteil in neuer Ehe lebt, weiterhin kein UVG gezahlt wird ( brauchen die nix ?????? ) .


    Wir wären längst aus Hartz4 raus, wenns UVG für ebensolche Kids geben würde, ich müßte mich nicht jedesmal sozusagen nackig machen beim Jobcenter und mich behandeln lassen wir ein Stück Vieh - und das alles nur weil Erzeuger von Sohn1 und Erzeugerin von Stiefkind kein Bock haben ( ja ist so ! ) Unterhalt zu zahlen. Erzeuger bescheißt alle, aber auch wirklich alle, Nachweise darüber haben sämtliche Ämter - und was macht der Kerl ? Verdrückt sich mal wieder ins Ausland, ohne eine Adresse anzugeben und ohne sich aus Deutschland abzumelden. Erzeugerin ist auch unbekannt verzogen und macht momentan gut Kohle ( Facebook sei Dank kann man alles nachlesen und sich Fotos dazu anschaun ) .... Klasse *kotz* aber sich mal um die Kids kümmern? Für Erzeuger existiert Kind nicht und für Erzeugerin ist Kind ein Antidepressiva was nicht mehr wirkt und seitdem kein Nutzen mehr hat.

  • Was weiterhin mehr als mies ist, dass für Kinder, die keinen Unterhalt bekommen, und das betreuende Elternteil in neuer Ehe lebt, weiterhin kein UVG gezahlt wird ( brauchen die nix ?????? ) .


    So "böse sich das anhören mag..."


    Wenn ihr euch scheiden lässt, bemisst sich dein Unterhaltsanspruch und Versorgungsausgleich am gleichen unterhaltsrelevantem Einkommen deines Mannes, als hättest du kein Kind. Der Ex Mann kann nicht daher kommen und sagen, dieser Teil meines Einkommens war aber für das Stiefkind und ist daher nicht Teil der ehelichen Verhältnisse. Die Rechtssprechung geht bei Ehen davon aus, dass sie mit Haut und Haar gefressen werden. Die AGBs der Ehe reicht dann der RA des Vertrauens bei Scheidung nach. Mit anderen Worten: Der Gesetzgeber geht davon aus dass Ehe mit Solidarität einhergeht. Mann heiratet nicht nur Frau, sondern Frau mit Kind.


    Aber mein Erklärungsversuch wirft auch neue Fragen auf. Warum erbt der neue Ex Mann dann nicht die Unterhaltspflicht für das Stiefkind? Tja... vermutlich, weil sonst niemand mehr AEs heiraten oder mit ihnen wohnen würde, und damit der Staat als Zahler der BGs im SGB II ganz alleine stünde.


    Vielleicht liegt es aber auch daran, dass UVG weder nach den Regeln des Unterhalts nach BGB, noch nach denen eines Vorschusses im allgemeinen versuct zu regeln.


    Je mehr ich darüber nachdenke, desto ehr bin ich der Meinung, dass UVG und vieles mehr einfach komplett eingestampft gehören. Reformieren kann das wohl niemand mehr. Analog zu BER: Abriss und neu bauen ist schneller und günstiger.

  • Zitat

    Mann heiratet nicht nur Frau, sondern Frau mit Kind.


    das ist mir schon klar, in diesem Fall sogar Mann heiratet Frau mit Kinder und Frau heiratet Mann mit Kinder, von jedem lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt.


    Zitat

    Wenn ihr euch scheiden lässt, bemisst sich dein Unterhaltsanspruch und Versorgungsausgleich am gleichen unterhaltsrelevantem Einkommen deines Mannes, als hättest du kein Kind. Der Ex Mann kann nicht daher kommen und sagen, dieser Teil meines Einkommens war aber für das Stiefkind und ist daher nicht Teil der ehelichen Verhältnisse


    Mein Mann wird, ebenso wenig wie ich, jemals Unterhalt zahlen können. Wir bekommen zu seiner Rente ( die nicht für 5 Personen reicht) und dem Unterhalt meines Jüngsten, sowie dem Kindergeld, ergänzend Hartz4. Würden die andern beiden Kinder ebenso Unterhalt bekommen oder zumindest UVG, wären wir aus Hartz4 raus. Als wir damals geheiratet hatten, haben wir uns schon sehr überlegt, ob das Sinn macht vom Finanziellen her, denn irgend wovon muß man ja schließlich auch leben, vor allem wenn man Kinder hat. Und finanzielle Nachteile durch eine Heirat wäre in unserm Fall mehr als unvorteilhaft gewesen. Damals bekamen alle Kids kein UVG mehr, da die 6 Jahre voll waren bzw. 2 Kids über 12 ( mein ältestes Kind lebte noch bei uns damals ) .
    Stünden wir jetzt vor der Wahl, Heirat oder nicht, würde ich lieber unverheiratet bleiben, dafür aber UVG beziehn für die Kids und mich nicht wie ein Stück Vieh beim Jobcenter behandeln lassen müssen ( ich hab durch ein Mobbing seitens einer ehem. Fallmanagerin Angstattacken gehabt und bin kurzzeitig in eine Depression geschlittert ) . Für mich wäre das auf jeden Fall das kleinere Übel.


    Da ich 2 behinderte Kids betreue und zusätzlich ein seelisch behindertes Stiefkind, sowie meinen behinderten Mann unterstütze, fällt Erwerbstätigkeit in den nächsten Jahren weiter flach. Also weiter Hartz4.......

  • Da er sich ja angeblich "arm" gerechnet hat ist irgendwann eine Unterhaltsauskunft erfolgt, die Zahlen hat er also auf den Tisch gelegt und die waren wohl auskömmlich ansonsten wäre das Verfahren nicht abgeschlossen worden.
    In der Regel sind die Unterhaltsschuldner dann aber auch tatsächlich arm, der Beruf "Architekt" oder Selbständig impliziert zwar den Reichtum, inwiefern dieser aber vorhanden ist kann nur anhand der Zahlen bewertet werden.


    lg Thomas


    Stand hier irgendetwas von "abgeschlossen"? Nein.
    Richtig, der Herr hat seine Einkünfte offen legen müssen, dies hat aber nicht ER getan, sondern er war damals noch Angehöriger bei der Bundeswehr und war im BFD (Berufsförderungsdienst), wo es 75 % der Bezüge gibt; die Bundeswehr hat die Einkünfte rausgegeben und die Sachbearbeiterin beim Bund hat Original gesagt "Dieser Mann ist eine Schande für die Bundeswehr und den "Titel" Vater dürfte er sich im Leben nicht holen". So lange er beim Bund war, wurde gezahlt - von der Bundeswehr, danach nie wieder. Keine Auskünfte, kein nichts.


    Also erzähl bitte nichts von wegen er wäre ja so ein "Armer" und das Architekten nichts verdienen würden, da kommt mir die Galle hoch.


    Ehrlich gesagt, geht's mir um meine Kinder und wenn der Vollhorst auf der Straße deshalb leben müsste - wer sich nicht kümmert, nicht zahlt, wem seine Kinder so offensichtlich egal sind, hat von mir nicht einen Funken Mitleid oder Verständnis verdient.

    :thumbup: Always look on the bright side of life! 8)

  • Der verlinkte Artikel beruht allerdings auf den alten Fakten der vergangenen Woche. Und schreibt alles schön. Die noch anstehenden Verhandlungen laufen diese Woche - und müssten bis zur letzten Bundestagssitzung ein fertiges Gesetz ausarbeiten, das so durch den Bundestag geht und dann durch den Bundesrat.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • So, ich weiß ein wenig mehr...


    Ein merkbar vom Thema frustrierter Sachbearbeiter erklärte mir vorhin:
    " Jaaaaa..... unsere liebe Frau Schwesig mit ihrem völlig unausgegoren Schnellschuss....."


    Es ist wohl nicht mehr davon auszugehen, daß der Gesetzesentwurf zurückgehalten werden kann. In der Behörde wird bereits über zusätzliche Sachbearbeiter, deren Arbeitsplätze und das weitere Vorgehen diskutiert. Unabhängig natürlich von der völlig unklaren Situation der Finanzierung....


    Ein Grund, warum ich dieses Schreiben erhalten hätte, sei die Menge an Anträgen zeitlich ein wenig zu entzerren.
    Im Raum stehe der .... eher unwahrscheinliche 01. April bzw., was realistischer sei, der 01.07.17 als Start.
    Ich möge mich bitte mit der, für mich, zuständigen Sachbearbeiterin... die derzeit krank ist... :evil: in Verbindung setzen.