Unterhaltsvorschuss 2017 - auch für Kinder über 12 Jahre?

  • [quote='Volleybap','index.php?page=Thread&postID=2067611#post2067611']Vielleicht wäre eine Aufforderung an die Familienministerin hilfreicher, eine abgestimmte und mehrheitsfähige Gesetzesvorlage vorzulegen, bevor man laut in der Öffentlichkeit die Posaune bläst, passender.
    Was hier derzeit passiert, ist einfach handwerkliche Schlamperei des Familienministeriums.



    Aber in einem Ausschuss, der ein Gesetzt vorbereitet , sind Vertreter aller Fraktionen im Bundestag. Also auch von der CDU!
    Und jetzt so zu tun als wären die anderen schuld, ist schon scheinheilig.

  • Naja. Man hört ja nicht, wie Schwesig das gemacht hat. Aber anscheinend ist das Gesetz hauseigen gebastelt worden und weder in der Koalition noch in den Regierungsfraktionen abgestimmt worden, geschweige denn auf Machbarkeit überprüft worden und in den üblichen Ausschüssen gewesen. Aber das sind jetzt nur Mutmaßungen anhand Äußerungen von Dritten, die die abgegeben haben. Das FamMinisterium hat sich außer über Facebook und Twitter noch nicht zur Sache erklärt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Naja. Man hört ja nicht, wie Schwesig das gemacht hat. Aber anscheinend ist das Gesetz hauseigen gebastelt worden und weder in der Koalition noch in den Regierungsfraktionen abgestimmt worden, geschweige denn auf Machbarkeit überprüft worden und in den üblichen Ausschüssen gewesen. Aber das sind jetzt nur Mutmaßungen anhand Äußerungen von Dritten, die die abgegeben haben. Das FamMinisterium hat sich außer über Facebook und Twitter noch nicht zur Sache erklärt.

    Das Bundeskabinett hat es am 16.11. beschlossen. Ganz unbeteiligt und unvorbereitet ist die Koalition also vermutlich nicht.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Nur: Was haben die da beschlossen? Ist irgendwo ein Gesetzesentwurf zu finden? Das ist ja anscheinend das Problem. Und wenn er kommt, die heisse Nadel, mit der er gestrickt ist. Da kann man dann nur hoffen, dass keine Maschen gefallen sind ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • [quote='campusmami',index.php?page=Thread&postID=2067483#post2067483
    Aber zum Thema, weiß jemand wie diese ominösen 13 % erhoben wurden? Dass die Umfrage hier im Thread ne andere Tendenz zeigt ist klar, weil die Menschen, die hier im Thread lesen und schreiben schon auch ein persönliches Interesse daran haben, dass das Gesetzt kommt :lach .[/quote]


    Vielleicht habe ich die "Quelle" dazu gefunden. Der Städte- und Gemeindebund schreibt in seiner offiziellen Stellungnahme:


    "Derzeit beziehen etwa 87 Prozent der Kinder, die Unterhaltsvorschuss erhalten, auch Leistungen nach dem SGB II. In all diesen Fällen kommt es zur vollen Anrechnung des vorrangigen Unterhaltsvorschusses auf die SGB II-Leistungen. Da die Beantragung und Bewilligung des Unterhaltsvorschusses häufig erst im Nachgang zur Bewilligung von SGB II-Leistungen erfolgt, finden zwischen Unterhaltsvorschussstellen und SGB II-Stellen regelmäßig aufwändige Erstattungsverfahren statt."


    Daraus könnte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes geschlossen haben, dass auch bei den über 12-Jährigen 87% der Bezugsberechtigten Sozialleistungen beziehen. Da schwingt dann wahrscheinlich das Denken mit, dass Teilzeitarbeit und Arbeitslosigkeit bei Alleinerziehenden an deren Faulheit und Arbeitsunlust liegt und nicht an der mangelnden Kinderbetreuung und fehlendem Zusammenpassen von Arbeitsplatz und Kinderbetreuung. Und dass AEs mit älteren Kindern sehr wohl wieder ins Berufsleben einsteigen (so sie denn noch wer nimmt, wenn man so lange draußen gewesen ist.)


    Die durchs Land getragenen 13 Prozent sind also "für die Tonne". Sowohl, was die Zahl an sich angeht, als auch, aus welchem Denken sie entsprungen ist ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Darf ich hier eine Aussage von Herrn Liebing (CDU) zitieren?


    "Liebe Frau XXX, mir liegt an einer Klarstellung: Diskussionen sind sinnvoll, aber wir sollten bei den Tatsachen bleiben: Über die Inhalte der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes besteht Einvernehmen! Es ist klar, dass wir die Begrenzung der Bezugsdauer auf 6 Jahre aufheben und die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre anheben wollen. Die Ministerin Schwesing hatte seit langem den Auftrag, dafür einen Gesetzentwurf vorzulegen. Jetzt hat sie etwas vorgelegt, aber zum einen die Finanzierung nicht geregelt und zum anderen ein zu kurzfristiges Inkrafttreten vorgesehen. Es wird nicht möglich sein, ein Gesetz in der Woche vor Weihnachtein zu beschließen und es in der Woche nach Weihnachten deutschlandweit in den Verwaltungen umzusetzen. Am Ende würde vor allem Frust bei den antragstellenden alleinerziehenden Müttern und Vätern entstehen, wenn sie im Rathaus Anträge stellen wollen, die dann gar nicht bearbeitet werden können. Ich möchte jedenfalls nur Gesetze beschließen, wenn wir sie auch umsetzen können. Wir müssen davon ausgehen, dass deutschlandweit ca. 1000 zusätzliche Mitarbeiter in den Kommunalverwaltungen nötig sein werden, um die berechtigten Anträge zu bearbeiten. Dafür ist eine Vorbereitungszeit notwendig. Wenn das Gesetz z.B. zum 1.7. in Kraft tritt, können die Leistungen trotzdem rückwirkend erfolgen. Aber umsetzbar sollte das Gesetz schon sein. Das ist der entscheidende Punkt - nicht die Inhalte, die unstrittig sind! MfG, Ingbert Liebing"


    So zu lesen auf seiner offiziellen Facebook Seite als Antwort auf die Frage einer alleinerziehenden Mutter, wieso er die Ausweitung blockiert

  • Das ist nun wirklich eine selten dämliche Argumentation.
    Ein Gesetz, das ab 1.7. rückwirkend zum 1.1. gilt?


    Recht hat er, wenn er eine Gesetzesvorlage einfordert, die alle offenen Fragen klärt (und für den Bürger sind, bitteschön, Fragen der Finanzierung zwischen Bund/Land/Kommune eigentlich egal, wenn der politische Wille da ist, das Gesetz zu machen. Bezahlen tue ich es als Bürger sowieso. In welchen Topf ich die Münzen werfe, ist mir eigentlich schnuppe.): Wer ist tatsächlich berechtigt? Wie ist das Verhältnis zu Zahlungen nach SGB geklärt. Soll/muss jeder bekommen, selbst wenn er Millionär ist? Wird aufs 18. Lebensjahr beschränkt oder aber auf schulische Ausbildung/1. Ausbildung? All dieser Kleckerkram, von dem niemand so recht weiß, was damit ist/wird ...


    Unrecht hat er, wenn er alle Probleme darauf schiebt, dass die Kommunen es nicht gebacken bekommen - auch wenn er da einen CDU-Kommunen-Job führt (Ingolf Liebing ist doch der ehemalige Spitzenkandidat der CDU in Schleswig-Holstein für die kommende Landtagswahl, der das Handtuch geworfen hat, weil ihn niemand haben wollte? Und der irgendein kommunalpolitischer Sprecher der CDU ist.) Jetzt alles auf den 1. Juli zu schieben und dann erst Anträge bearbeiten zu wollen, um dann im September für die ersten neun Monate auszuzahlen - das ist schon ne perfide Kiste. Dabei können es Berechtigte sicher verstehen, wenn sie nach Antrag im Januar nicht zu den ersten gehören, die bearbeitet werden und halt einige ab Februar, andere ab März und die nächsten ab April die Gelder bekommen.
    Um die Betroffenen geht es dem Herrn Liebing nicht, sondern anscheinend um Ruhe in den kommunalen Verwaltungen. - Dann soll er doch mal sehen, wie viele Bürgermeisterämter ihm bei der nächsten Wahl ihre Stimmen geben - oder ob er vielleicht doch menschliche Wähler braucht ... (Die selben Ämter - und das meine ich voller Hochachtung und Dank und Respekt -, die mehreren Millionen Asylanten ein Dach über den Kopf organisieren konnten, werden auch einige Zehntausend UVG-Anträge bewältigt bekommen, wenn sie denn wissen, was im Gesetz genau stehen wird. Da bin ich mir sicher.)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Mich würde interessieren, welche rechtliche Bedeutung diese Facebook-Posts haben ???


    Anscheinend will sich keine Partei die Blöße geben, das Vorhaben grundsätzlich zum Scheitern zu bringen..... GsD stehen die Wahlen an :amok: Also kommt die Änderung tatsächlich!


    Aber profilieren will sich auch jeder.... - auf wessen Kosten?


    Zumal die Kommunen ja nun wirklich lange genug wissen, dass sie grundsätzlich zusätzliche Sachbearbeiter suchen müssen ! wie genau das Gesetz schlussendlich umzusetzen sein wird, kann ja dann im Lauf der ersten Wochen 2017 festgelegt werden. Dafür 6 Monate anzusetzen, finde ich arg übertrieben.

  • Rechtlich verbindlich ist weder ein Twitter noch ein Facebookstatement.Ein Gesetz wird gültig, wenn es vom Bundestag beschlossen und je nach Inhalt vom Bundesrat bestätigt und oder v Bundespräsidenten gepinselt wurde. Und wenn es im Bundesanzeiger veröffentlicht ist.
    Derzeit fehlt noch die Vorlage für die Abstimmung im Bundestag. Könnte alles am 16. laufen. Ob und wann die Komunen vorab über den Personalmehrbedarf informiert wurden, dazu gibt es unterschiedliche Infos. Wie viele Leute eine etwaige notwendige Fachverwaltungsprüfung haben weiss wohl keiner. Die Einstellung von neuem Personal im Verwaltungsbereich ist auf jeden Fall langwierig. Aber bei den Kitas klappt das alles ja auch ganz doll.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Rechtlich verbindlich ist weder ein Twitter noch ein Facebookstatement.


    Immerhin gibt es noch ne offizielle Pressemitteilung des BMfFSJ... ich weiß es muss durch den Bundestag und Bundesrat. Aber das sollte mit Kabinettsbeschluss doch möglich sein :rolleyes2:


    Wie lange die letztendlich für die Bearbeitung benötigen ist doch zweitrangig... es hat doch sowieso keiner daran geglaubt, da im ersten Quartal des Jahres Geld zu sehen... und dann können die Kommunen ja vorrangig die läppischen 13% der Anträge bearbeiten, wo sie nix in ein anderes kommunales Töpfchen zurückzahlen müssten :lach:rauchen:pfeif .

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Letzte Woche oder diese Woche soll(te) der Gesetzentwurf in erster Lesung in den Bundestag eingebracht werden.


    Ich kenne mich da zu wenig aus, ob der Einspruch der Union nun die Lesung verhindert und der Gesetzentwurf so nicht beschlossen werden kann, oder ob es dennoch zu der ersten Lesung kommt und zu hoffen ist, da Gesetz wird dann doch mit dem 16.12. beschlossen.

  • Jedes Gesetz muss zwei Mal im Bundestag diskutiert werden, in den sog. Lesungen. "Die CDU" ist ja nicht dagegen, sondern dafür. Die Regierungskoalition hat das Gesetz ja eingebracht. Aber einzelne Parlamentarier haben Anfragen. Und das könnte zu Überarbeitungen und damit Zeitverzögerung kommen. Oder aber das Gesetz geht so durch. Mit den handwerklichen Problemen, die einige sehen. Dann muss es durch den Bundesrat, da ja die Bundesländer anscheinend zahlen müssen. Da geht es durch, wenn im Hintergrund sich über die Zahlungsmoral starten geeinigt werden konnte. Und dann muss es vom Bundespräsidenten gepinselt werden und mindestens 14 Tage vor Gültigkeit im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Ist alles möglich, wenn es nirgendwo hakt. Und dann muss es durchgezogen werden.
    Übel für die Antragstellen: Unterhaltsvorschuss ist eine monatliche Zahlung. Damit besteht ein Rechtsanspruch auf Bearbeitung innerhalb von vier Wochen. Ansonsten kann der Antragsteller vor dem Verwaltungsgericht klagen ...
    Klar ist: Wer früh beantragt, wird früher Geld beziehen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Letzte Woche oder diese Woche soll(te) der Gesetzentwurf in erster Lesung in den Bundestag eingebracht werden.


    Ich kenne mich da zu wenig aus, ob der Einspruch der Union nun die Lesung verhindert und der Gesetzentwurf so nicht beschlossen werden kann, oder ob es dennoch zu der ersten Lesung kommt und zu hoffen ist, da Gesetz wird dann doch mit dem 16.12. beschlossen.

    Beim stöbern habe ich gestern eine Rede von Frau Schwesig vom letzten Donnerstag gefunden. Eine Grünenpolitikerin hatte ihr dann die Frage gestellt wie das Gesetz ab Januar gelten soll, da das Thema wieder von den Tagesordnungen genommen wurde.


    Es bleibt also spannend was sich unsere tolle Familienministerin da ausdenkt.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Übel für die Antragstellen: Unterhaltsvorschuss ist eine monatliche Zahlung. Damit besteht ein Rechtsanspruch auf Bearbeitung innerhalb von vier Wochen. Ansonsten kann der Antragsteller vor dem Verwaltungsgericht klagen ...
    Klar ist: Wer früh beantragt, wird früher Geld beziehen ...

    Ist das mit allen Geldern so? Beim ALG2 darf es doch auch maximal 6 Monate dauern?!?

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • off Topic an Marc: Verwaltungen sind angehalten, zeitnah Entscheidungen zu treffen. Geht es um wiederkehrende Zahlungen, dann soll die Bearbeitung spätestens zum nächsten Zahlungstermin gefallen sein.
    Ausnahme sind dann natürlich andere in Gesetzen niedergelegte Fristen (dass ist aber selten und meist nicht für den Privatmenschen ...). Allerdings werden alle Fristen quasi außer Kraft gesetzt, wenn der Vorgang "in Bearbeitung" ist. Und er ist in Bearbeitung, wenn die Verwaltung zB eine Eingangsbestätigung schickt oder einen Beleg einfordert usw. Dann gelten andere Fristen, zB die genannte Sechs-Monats-Frist.


    Hier beim UVG kann eigentlich nicht so viel an Belegen gefordert werden, mutmaße ich ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das Jugendamt Düsseldorf hat bereits ein neues Antragsformular online gestellt.
    Anträge sind ab 01.01.17 zu stellen.
    Ich denke,es wird was!!! ^^


    Lg

    Ich war gerade auf der Seite des Jugendamtes Düsseldorf und habe nichts dergleichen gefunden :hae:

  • Ich war gerade auf der Seite des Jugendamtes Düsseldorf und habe nichts dergleichen gefunden :hae:

    https://www.duesseldorf.de/rat…10fc280503e04cf25e5129ef0


    Da steht dass es kommen soll und die Anträge ab Januar zu stellen sind. Das Formular welches dort weiter unten zu finden ist, wird sicherlich das bisherige sein. Da das Gesetz noch lange nicht beschlossen ist, kann man nicht sagen ob es für die betreffenden wirklich dieses Formular wird.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Danke für die Info, ich schaue mir das gleich mal an.


    Also ich habe mir dann auch gerade die oben erwähnte Rede der Ministerin Schwesig angeschaut, sie ist immer noch zuversichtlich, aber mehr als ein
    paar Allgemeinplätze konnte ich jetzt aus ihrer Antwort auf die Zwischenfrage nicht heraushören..