Das klingt ja so, als ob er das allein entscheiden kann, das ist m. E. nicht so. Wenn er zu ihr zurück will muss sie einverstanden sein, will er wieder einziehen und sie soll raus, muss sie auch erst mal etwas finden, und dass er dann einen Anspruch hat, wenn er allein ist halte ich auch für fraglich. So einfach ist das nicht.
"Eigentlich" schon, 1361b regelt die Ehewohnung bei getrenntlebenden Eheleuten, das Schloss austauschen darf sie innerhalb der ersten 6 Monate nicht... Es sei denn sie hätte ihren Haustürschlüssel verloren und müsste deswegen ein neues Schloss einbauen... :brille
Und es ist tatsächlich seine (!) Entscheidung innerhalb von 6 Monaten wieder in die gemeinsame Wohnung zu kommen, sie darf ihm das nicht untersagen, ausser wenn z.b. ihr Leben oder ihre Freiheit bedroht wäre...
lg Thomas