Halbe Stelle Anrechenbarer Betrag ALG II

  • Hallo,


    ich brauche noch mal euer Schwarmwissen bzw. vielleicht weiß das hier einer. Ich hab hier zwei Arbeitsverträge liegen für ne Halbtagsstelle 20-25h Wochenarbeitszeit und Verdienst Netto um die 700€. Damit bleibe ich ja vorerst auf jeden Fall Aufstocker nur wieviel darf von dem Geld auf das ALGII angerechnet werden. Ich hab mich jetzt durch diverse foren gewühlt und werde aber leider nicht wirklich schlauer. Bis jetzt komme ich immer wieder zu dem Ergbenis, dass der Verdienst fast komplett angerechnet werden und mir durch diesen Freibetrag dann 170€ blieben von dem was ich erarbeitet habe quasi.


    Zweite Frage ist was zur Steuerklasse. Ich hab zur Zeit noch Steuerklasse I und mein Kleiner ist auch noch nicht mit eingetragen, weil das wird jetzt die erste Erwerbsfähigkeit nach der Elternzeit. Kann es sinnvoll sein auf Steuerklasse II zu wechseln? und wo kann man sich zu so nen kram denn ma beraten lassen gibts dafür Beratungstellen? So viele Fragen sorry aber ohne Kind wars einfacher was das angeht. Bewerben Job annehmen oder eben nicht und fertig :schiel


    Für Infos wäre ich sehr dankbar vielleicht weiß hier ja einer was und kann mir da weiterhelfen :)



    Lg Julie

  • Es gibt bei uns zum Beispiel direkt im Rathaus eine Alleinerziehenden -Beratungstelle, wo sie einem die verschiedenen Möglichkeiten durchrechnen. Es gibt auch SGB2-Beratungsstellen bei den Gewerkschaften.


    Wenn du Unterhalt bekommst, könnte es u.U auch Sinn machen sich aus dem SGB2 zu verabschieden und Wohngeld zu beantragen...


    Erkundige dich mal!

  • die ersten 100 euro sind anrechnungsfrei beim einkommen. darüber hinaus werden 20% freibetrag gewährt. gerechnet wird das vom bruttobetrag und vom netto abgezogen. gehen wir mal von 600 euro aus, hättest du 240 euro freibetrag. die differenz ist der betrag der als einkommen angerechnet werden würde.
    möchtest du wissen wieviel alg2 rum kommen würde, kannst du es einfach in einem alg2-rechner über google ausrechnen. die beträge kommen ca. hin.


    wenn du nun alleinstehend bist, dann solltest du in die steuerklasse 2 wechseln. in deinem fall wird es nicht viel ausmachen, was du dabei gut machst, aber kleinvieh macht auch mist :). steuerklassenwechsel machst du beim finanzamt. wenn kv nicht zahlt, kannst du dir auch den vollen kinderfreibetrag eintragen lassen. vorteile hast du davon allerdings nicht.

  • Bis jetzt komme ich immer wieder zu dem Ergbenis, dass der Verdienst fast komplett angerechnet werden und mir durch diesen Freibetrag dann 170€ blieben von dem was ich erarbeitet habe quasi.


    Dir bleibt dein ganzes netto - du bekommst nur weniger Leistungen.


    100 Euro sind anrechnungsfrei d
    für das Einkommen von 101 bis 700 Euro sind 20 % frei - also nochmal ca. 140 Euro
    dazu ggfls. Werbungskosten wie Fahrtkosten


    Dein Finanzamt hat sicher eine offene Sprechstunde - da kannst du die Steuerklasse ändern lassen.


    Wie unterscheiden sich die beiden Verträge ? Am Ende "machen" - ein Fuß in die Tür bekommen, ggfls. lassen sich langfristig die Stunden aufstocken.

  • Da klink ich mich doch mal mit ein, weil das für mich vielleicht auch demnächst interessant wird...
    Bekommst du denn für dein Kind Unterhalt oder bekommt es zumindest teilweise auch was aus dem Bezug?


    Und an die anderen...
    Ab welchem Betrag kann man (bzw. macht es Sinn) Wohngeld anstatt aufstockendem Alg II beantragen wenn man nur für sich selber Alg II bezieht?

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

  • Da klink ich mich doch mal mit ein, weil das für mich vielleicht auch demnächst interessant wird...
    Bekommst du denn für dein Kind Unterhalt oder bekommt es zumindest teilweise auch was aus dem Bezug?


    Und an die anderen...
    Ab welchem Betrag kann man (bzw. macht es Sinn) Wohngeld anstatt aufstockendem Alg II beantragen wenn man nur für sich selber Alg II bezieht?

    Das kommt sicherlich auf verschiedene Faktoren an. Vor allem wie hoch die Miete ist. Im Internet gibt es auch Wohngeldrechner, da bekommt man die beste Antwort.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Guten Morgen ihr Lieben,


    Jemand hatte gefragt was der Unterschied ist zwischen den beiden Stellen. Die einen lassen sich wie es scheint auf eine wöchentliche kernarbeitszeit ein trotz dass es stationäre Altenpflege ist. Alles andere ist halt mit nem 16 Monate alten Krümel schwierig. Am Wochenende ist mir das Scheiss egal welche Schicht ich mache, da können mein Partner meine Mama und meine Oma den kleinen nehmen alle hier auf der Nähe. Aber in der Woche geht das eben nicht bzw. meine Oma schafft das nicht den gesamten Tag ihn zu nehmen.


    Mal sehen warte jetzt gerade auf die Angebote was die Anpassung der Arbeitszeit angeht und das werde ich auch verschriftlicht in den Vertrag fordern, hab so oft schon erlebt wenn Kolleginnen von mir aus Elternzeit wieder kamen und es wurde kernarbeitszeit gesagt und letztlich hatten die tierische Probleme die Kinder unterzubringen, weil es dann doch Schicht war.


    Zum Thema Jobcenter denen vertraue ich hier von der Tapete bis zur Wand bin 4 Monate gerannt damit diese unglaubliche kompetenten Menschen (*ironie aus*) meine Heizkosten in Form von Gasabschlag anerkannt haben.... Das Versuch ich lieber ne Beratungsstelle zu suchen.


    Lg

  • Wenn Du 700 Euro netto hast, dann sind das ja ca. 1000 Euro brutto. Das ist für die Berechnung der Freibeträge sehr wichtig, denn die beziehen sich auf das Brutto. 100 Euro Grundfreibetrag und dann 20% vom Rest (in Deinem Fall, ist auch in § 11b SGB II nachzulesen).
    Also 900 * 20% = 180 Euro + 100 Euro Grundfreibetrag macht 280 Euro, was von Deinem Netto abgezogen wird. Zuzüglich 30 Euro Versicherungspauschale.


    Zudem solltest Du Dich von dem Gedanken lösen, dass Dir ja nur "soundsoviel" von Deinem Einkommen bleiben. Das ist ja Quatsch. Es bleiben Dir 100% von Deinem Einkommen, aber die Unterstützung für Bedürftige verringert sich, weil Du eben mehr Einkommen aus eigener Kraft erwirtschaften kannst. So funktioniert unser Sozialstaat - nur wenn auch die SGB II-Empfänger solidarisch sind und im Rahmen ihrer Möglichkeiten versuchen, die monatlichen Transferleistungen zu verringern und aus eigener Kraft über die Runden zu kommen, kann das System auf Dauer funktionieren. Wenn aber "alle" denken: "das lohnt sich ja gar nicht, da bleiben mir ja nur 300 Euro übrig", dann bricht irgendwann das System zusammen.

  • Zuerst mal ich hätte die Freiheit vom JC noch zu Hause zu bleiben bis mein Kind drei Jahre alt wird. Also denke ich ganz sicher nicht jo das arbeiten lohnt sich nicht wenn mir so uns so viel angerechnet werden. Ich will arbeiten damit ich aus dem ALG raus komme, weil diese ständigen Schikanen und das hin und her gerenne hinter meinem Geld mir nur noch auf den Keks gehen und mich so was von Nerven kosten. Also ich bin sicher nicht auf dem Stand wenn ich nur so und so viel von dem Geld behalten darf dann lohnt es sich nicht!
    Zum anderen hatte ich die Jobvermittlung schon am Hintern da war mein Kind nicht einmal 1 Jahr alt und ich hatte noch keine Kita bzw Tagesmutter Betreuung für meinen Sohn...

  • Also die Frage war jetzt nicht wie Drücke ich mich am besten vorm arbeiten und es war kein rumheulen a la ich darf ja nur und so und so viel behalten.
    Ich bin nur das erste mal im Bezug und bis jetzt wurde ich vom bis jetzt eigentlich nur beschissen und ohne Anwalt würde ich immer noch in einer 1 Zimmer Wohnung sitzen, weil drei Anträge abgelehnt wurden, da ich angeblich nicht anspruchsberechtigt wäre. Daher hier die Fragen, weil jedes Mal wennn ich dann im JC einen Termin mache erhalte ich entweder nur bedingt antworten auf meine Frage oder eben auch gar keine oder bekomme erst keinen Termin. Also ich denke ganz sicher nicht es lohnt sich nicht auch nur 20 h arbeiten zu gehen.

  • Bis jetzt komme ich immer wieder zu dem Ergbenis, dass der Verdienst fast komplett angerechnet werden und mir durch diesen Freibetrag dann 170€ blieben von dem was ich erarbeitet habe quasi.


    Hi, Julie_87,
    Aus dem obigen Ausgangspost ging das halt so hervor, dass Dir das "zu wenig" erscheint, was Du von Deinem verdienten Geld "behalten" darfst.
    Ich spreche Dir nicht ab, dass Du negative Erfahrungen mit dem JC gemacht hast, damit wärst Du sicherlich nicht alleine... Genauso gibt es viele, die positive Erfahrungen gemacht haben. Wie immer ist das leider abhängig von der Person, die da gerade sitzt. Du kannst überall einen netten Menschen oder ein Ar.......och erwischen.


    Ich hoffe trotzdem, dass meine Berechnung Dir geholfen hat, oder nicht?


    LG
    Susanne




  • Hallo Susanne,


    danke für deine Rechnung, es hat mir geholfen. Und ja das ist das zweite Jobcenter was mir in Folge das Leben zur Hölle macht und jeglicher Antrag fast nur noch über den Anwalt durchgesetzt wird. Hab heute meinen Arbeitsvertrag da eingereicht und durfte mir anhören wie nur 25 h, wir sind von vollzeit ausgegangen :cursing: davon war nie die Rede, weil dafür die Betreuungssituation für meinen Sohn gar nicht ausgelegt ist. Bin ja schon froh dass ich überhaupt ne halbe stelle machen kann und er endlich einen Betreuungsplatz hat.


    Und was mich sauer macht bei denen ist dieses Druck ausüben obwohl ich noch ein Recht darauf hätte zu Hause zu bleiben und andere hängen hier in dieser wunderbaren Wohnsiedlung es wird ein Job nach dem anderen geschmissen, weil alles nicht gut genug ist und Sanktionen kommen jetzt erst nach dem der Dritte Job mit Absicht geschmissen wurde, weil es war zu anstrengend. Das regt mich echt auf wenn jemand zu faul ist zum Arbeiten und so lange damit durch kommt und ich kämpf mir für jeden Pups einen ab, damit ich mich und mein Kind durchbrige.


    Ich würde sogar jetzt trotz dass mein Sohn gerade erst über ein Jahr ist auch Vollzeit gehen, aber ich hab leider keinen Ganztagsplatz für ihn bekommen. Ich will nur von diesem verdammten Amt weg.


    Aber ich danke dir trotzdem für deine Mühe und nimms das bitte nicht persönlich aber die kosten mich gerade Nerven ohne Ende :wand


    Lg

  • Vielleicht solltest du auf den Spruch...dachte Vollzeit...einfach mal sagen, mein Sohn ist unter drei, wenn ich will, könnte ich bis er drei ist zuhause bleiben. Ich meine, es ist nun mal die Wahrheit und kein SB hat solche Sprüche abzulassen...du bist Kunde

  • Vielleicht solltest du auf den Spruch...dachte Vollzeit...einfach mal sagen, mein Sohn ist unter drei, wenn ich will, könnte ich bis er drei ist zuhause bleiben. Ich meine, es ist nun mal die Wahrheit und kein SB hat solche Sprüche abzulassen...du bist Kunde


    Interessiert die doch gar nicht. Geht links ins Ohr rein und rechts raus. Die verhalten sich nun mal so, weil sie Fallzahlen abarbeiten müssen. Ob die sich dabei rechtsbrüchig verhalten, spielt auch keine Rolle, denn das wird von oben gedeckt. Ohne einen gewissen Grad an emotionaler Abgestumpftheit kann SB den Job ohne Gewissensbisse auch gar nicht erledigen.


    Auf solche Ansagen erwidert man allenfalls noch: "Kann ich das bitte schriftlich und rechtsmittelfähig von Ihnen haben?"


    Ansonsten kann man sich den Atem sparen.


    Als ich vor knapp drei Jahren fünf Gerichtsverfahren gegen das JC zeitgleich am Laufen hatte, habe ich die ganze Abteilung mit Fachaufsichtsbeschwerden eingedeckt (weil zum wiederholten Male nicht mal Grundrechenarten im Bescheid korrekt abgebildet waren) und die Mitarbeiterin der Widerspruchsstelle mit einem Befangenheitsantrag beglückt weil die sowieso immer abschlägig beschieden hat. Der Geschäftsführer des JC schrieb mir dann summarisch zu allen Beschwerden, daß die Arbeit seiner Mitarbeiter tadellos sei und es bei den bisherigen Zuständigkeiten bliebe. Man habe sich sogar besonders für mich erkundigt, wie man meine Anträge doch noch positiv bescheiden könne. In einer späteren Gerichtsverhandlungen kamen dann die fachlichen Fehlleistungen zur Sprache, die sich wie ein roter Faden durch meine Bescheide zogen. Dazu meinte der Vertreter des Landkreises zum Richter:"Die (Sachbearbeiter) haben da einen Fehler gemacht.".
    Da wurde ich sehr hellhörig und habe nachgefragt, ob ich das schriftlich von ihm haben könnte und er das ggf. vor einem Zivilgericht wiederholen würde. Seine Aussage wäre mir sehr wichtig, da ich gerade eine Zivilklage gegen Landkreis vorbereiten würde. Auch strafrechtlich relevante Tatbestände seien zu prüfen. Nötigung zu einer Handlung unter Androhung eines empfindlichen Übels (Sanktion), Aufforderung zu einer Straftat (Unterhaltspflichtverletzung) durch "Nichtbezahlensollen" des Kindesunterhalts, Aufforderung zu einer Straftat, nämlich der Fürsorgepflichtverletzung der Kinder mit der Folge einer Kindeswohlgefährdung (Nichtzahlen der beantragten Sozialgelder), Gefährdung der Kreditfähigkeit des Unterhaltspflichtigen durch Kostenrisiko (Aufforderung zur Unterhaltsabänderungsklage), gewerbsmässiger Bandenbetrug (Prellen von Sozialleistungen), Zuwiderhandlung gegen das Schikaneverbot,, usw., etc..
    Bedauerlicherweise hat sich der Bevollmächtigte dann gar nicht weiter zu den Gründen der Rechtsfehler in den Bescheiden geäußert. Der Richter am Sozialgericht wollte die auch nicht wissen, sondern nur die Auswirkungen abstellen.