Es hört einfach nicht auf ....!

  • Das kann ich gut nachvollziehen und ist in der Regel vielleicht bei dem ein oder anderen auch sinnvoll. Nur ist dies einer besonderen Situation geschuldet,wobei KV keine Verantwortung übernimmt, sei es bei geregelten Zeiten,bei denen ein Kind im Bett sein sollte .Hinzu kommt, dass Kind Montag morgen eine Fahrtzeit zur Schule von einer guten Stunde auf sich nehmen muss. D.h. er muss um 5 Uhr spätestens aufstehen um kurz nach 7 Uhr an der Schule zu sein.Wo ist da der Sinn?

  • Ja, das ist es.
    Seine Unzuverlässigkeit wird sich in den nächsten Wochen zeigen. Es kommt die Zeit der Depressionen und der Suchtdruck,den er in den vergangenen Wochen zurückhalten konnte wird wieder in den Fordergrund treten.Deshalb ist gerade jetzt die Weiterführung der Alkoholtest so wichtig.

  • Dann wäre es ja vielleicht möglich, dass jemand anderes die Alkohltest übernimmt und der Papa das Kind dann auch erst Montag zur Schule fahren kann. Bei der Fahrzeit sehe ich keinerlei Probleme. Eine Grundschule, die schon um 7 Uhr beginnt, ist ja verdammt früh, wundert mich, dass dieses erlaubt ist. Ansonsten ist es für Papa und Kind deutlich besser den Sonntag noch zu haben. Es ist schade, dass immer alles vor Gericht erstritten werden muss. Wäre es nicht möglich gewesen, mit ihm abzusprechen, dass jemand anderes die Tests übernimmt? Wie lange geht das schon mit den Alkohltests? Und wieso unterstellst Du ihm gleich, dass er den Tests aus dem Weg gehen will?
    Das mit den Kuscheltieren finde ich sehr schade. Habe das Gefühl, dass das Kind damit bestraft wird. Einen Spaßpapa haben so viele Trennungskinder, auch sind viele nach den Umgangswochenenden übermüdet, das ist nun mal so.

  • Bei der vorliegenden Erkrankung des KV würde ich auch stark vermuten, dass er den Tests aus dem Weg gehen will. Ich denke nicht, dass sich Nimak darum reißt, diese Tests durchzuführen, aber wer bitte soll das denn machen?
    Nach den Vorfällen, würde ich auch das Kind nicht erst am Montag völlig übermüdet in der Schule, die ja um 7.30 anfängt, was erlaubt ist, aufschlagen lassen, sondern mich dafür einsetzen, dass es am Sonntagabend zurückkommt.


    Es ist wirklich in viele Fällen besser es geht von Schule am Freitag bis Schule am Montag, das sehe ich aber hier ganz klar anders.

  • Kullerkeks, ich reiße mich wahrlich nicht darum alle 3 Monate vor Gericht zu erscheinen. Um zu verstehen,vielleicht auch nur ansatzweise ,müsstest du dich mit Bipolarität verbunden mit Alkoholabhängigkeit belesen. Selbst dann reagiert jeder Betroffene anders ... sei es mit Agressionen oder Terror .... die Möglichkeiten sind so breit gefächert ,wie es Menschen gibt.
    Da kann ich als Mutter (in diesem Fall) nur Obacht geben und den Spagat zwischen Kindeswohlgefährdung und übertriebener Vaterliebe im Auge behalten. Mit übertriebener Vaterliebe meine ich,das Kind bei jeder Möglichkeit in einen Loyalitätskonflikt zu stürzen und es gleichzeitig emotional abhängig zu machen.
    Es gibt Situationen,da habe ich einfach keine andere Wahl um unser Kind zu schützen.

  • Übrigens hat es den Rest der Woche sehr gut ohne Kuscheltiere vom Papa geklappt. Kann ich in solchen Fällen wie in unseren nur weiterempfehlen. Unser Kind ist mental hier und (so mein Empfinden) nicht ständig an seinen Loyalitätskonflikt erinnert.Ich werde es beibehalten.

  • Und weiter geht's.... KV hat Kind heute um 10 Uhr nicht zu den Herbstferien abgeholt. Auf Nachfrage von mir kam die Antwort ,er befinde sich auf einer Messe in Süddeutschland und würde Sohn dann Montag um 7 Uhr morgens abholen.
    Auf meine Nachfrage wo genau er sich befinde und auf welcher Messe bekam ich keine Antwort. Habe mich nun mit dem Kinder und Jugendnotdienst beraten und werde Montag das weitere Vorgehen mit dem Jugendamt besprechen.
    Könnte mich beim ihm auch auf die Lauer legen und schauen ob er zu Hause ist.... Ist mir aber zu blöd und verbringe diese Zeit lieber mit unserem Kind. Mal sehen WIE es weiter geht...

  • Hallo, das hat nicht mit stalken zu tun, sondern mit Ehrlichkeit. Umgangsbeginn war Samstag 10 Uhr . Das KV nicht kam ist ungewöhnlich, da er in seinen trockenen Zeiten überpünktlich und überkorrekt ist. Es ist kein Einzelfall aus der Vergangenheit,dass KV irgendwelche achso wichtigen Termine vorschob um wichtig darzustehen, in Wirklichkeit lag er betrunken bei sich auf der Couch.
    Natürlich geht es mich nichts an, welche Messe er besucht,und es interessiert mich auch nicht, solange es den Umgang nicht beeinflusst. Ich hatte auch etwas vor an diesem Wochenende , dass ich komplett umstellen musste.Wer bezahlt mir das? Meine Frage nach der Messe war auch nur rhetorisch. Wenn er üblicherweise mal auf einer Messe war,sprach er von dem Ort und nicht ständig von Süddeutschland und betonte dies immer wieder.Das hat mich stutzig gemacht und ich habe es hinterfragt.Zumahl er Montag beim Alkoholtest noch nach Tag und Uhrzeit gefragt hat.


    Ich habe mich aufgrund unserer Vergangenheit und KVs Erkrankung mit dem Kinder und Jugendnotdienst beratschlagt und diese Entscheidung getroffen. Stell dir nur mal vor meine Befürchtung entspricht der Wahrheit ,KV nüchtert bis Montag aus,holt Kind ab und in der Woche, in der Kind bei ihm ist wird weitergetrunken. Was ist wenn dann etwas passiert? Dann trage ich eine Mitschuld,da ich von seinem Trinkverhalten weiß.... Von den anderen Begleiterscheinungen ganz zu schweigen.

  • Ich habe mich aufgrund unserer Vergangenheit und KVs Erkrankung mit dem Kinder und Jugendnotdienst beratschlagt und diese Entscheidung getroffen. Stell dir nur mal vor meine Befürchtung entspricht der Wahrheit ,KV nüchtert bis Montag aus,holt Kind ab und in der Woche, in der Kind bei ihm ist wird weitergetrunken. Was ist wenn dann etwas passiert? Dann trage ich eine Mitschuld,da ich von seinem Trinkverhalten weiß.... Von den anderen Begleiterscheinungen ganz zu schweigen.


    Ich kann die Frage, wie Du Dein Kind vor dem Verhalten des KV schützen kannst, sehr gut verstehen. Die andere Frage ist aber: welche Verantwortung hast Du selber dafür? Eigentlich ist das, worüber Du schreibst, Teil der Alltagssorge, d. h. KV hat sich um das Kind zu kümmern, solange es dort ist. Für den KV und sein Verhalten bist Du aber nicht verantwortlich - Du kennst ja sicher den Begriff der Co-Abhängigkeit.


    Wozu rät Dir die für Euch zuständige Mitarbeiterin des Jugendamts?

  • Nach vielen Telefonaten mit dem Bereitschaftsdienst des JA und der sozialdiakonischen Arbeit werde ich nach dem heute Nachmittag sowieso anstehenden Termin bei meinem Anwalt den KV bitten Sohn heute Abend abzuholen. Dann aber natürlich mit Test.die übereinstimmende Aussage von JA und der Beratungsstelle. Es war korrekt wie ich gehandelt habe, habe aber für diesen eintreffenden Fall kein gerichtliche Handhabe. Also kann KV Kind abholen wann er lustig ist. Alles andere was im Laufe der Woche passiert kann ich eh nicht beeinflussen.
    Natürlich kenne ich diesen Begriff. Nur zu gut. Sehe hier aber null Verbindung zu diesem Vorfall. Es war die Aussage der Mitarbeiterin des Kinder und Jugendnotdienstes am Samstag, die mich auf meine Mithaftung erinnert hat,wenn Kind im Laufe der Woche etwas passieren solltewürde ich Kind rausgeben. Ich habe mich heute den ganzen Vormittag krumgemacht um mich rechtlich abzusichern .ich bin diejenige gewesen,die ihr Wochende canceln und den ganzen Frust vom Kind auffangen musste.

  • du machst einfach zuviel gewese um nix. wenn er das kind nicht abholt, hat er eben pech gehabt. wenn er das kind erst montag abholen will, dann ist das seine sache. ob er in der zwischenzeit betrunken auf der couch liegt, mit micky im keller spielt oder irgendwo auf einer messe ist, geht dich nichts an. was er sonst so macht geht dich nichts an. du solltest einfach mal runter kommen und nicht versuchen deine vorstellungen des lebens auf die des vaters zu übertragen. er lebt nicht so, er meint er ist nicht krank und dann ist er auch nicht krank. fertig.


    geh an die sache ran wie sie ist und nur weil kv samstag nicht kam, wirds dich kein vermögen kosten. :kopf

  • du machst einfach zuviel gewese um nix

    Finde ich nun keineswegs! Es geht doch nicht darum, ob der KV am WE betrunken auf der Couch liegt, sondern aufgrund seiner bekannten Alkohohoabhängigkeit dies womöglich auch die nachfolgende Woche tun wird.


    Das dies nicht im Interesse der TO, aber dann auch leider nicht mehr in ihrer Hand ist, hat sie nun rechtlich klären lassen.
    Da das JA sie ja wohl auf eine eventuelle Mithaftung angesprochen hat, sollte dem Kind dann beim Umgang was passieren.


    Ich weiß nicht, ob du dein Kind für ne Woche Ferienumhang zu jemandem schicken würdest, der u.U die ganze Zeit besoffen ist.


    Zu viel gewese? :radab

  • Da das JA sie ja wohl auf eine eventuelle Mithaftung angesprochen hat, sollte dem Kind dann beim Umgang was passieren.


    Ist das tatsächlich so? Oder geht es eher um eine moralische Verantwortung? Haftet man eigentlich schon mit, wenn es eine latente Kindeswohlgefährdung gibt? Dann dürften viele Gerichtsurteile so gar nicht gefällt werden und viele Kinder würden ohne den aufgrund seiner Erkrankung möglicherweise kindeswohlgefährdenden Elternteil aufwachsen müssen.


    Ich finde das schon ein bisschen merkwürdig vom Jugendamt, dem betreffenden Elternteil damit noch zusätzlich Angst einzujagen.

  • Guten Morgen , die Aussage kam vom Kinder und Jugendnotdienst und ich denke schon ,dass die rechtlich ganz gut aufgestellt sind. Das ist aber auch eine Situation, in der man so verschiedene Meinungen hört und natürlich seine eigene hat. Genau aus diesem Grund die Beratung am Samstag zum aktuellen Vorfall, diese Leute haben täglich damit zu tun.


    Es wurde und wird nicht zu viel Gewese um irgendwas gemacht. Ich habe mich getrennt ,bin in eine andere Stadt gezogen und sehe wie genau das passiert was mir von professioneller Seite vorhergesagt wurde. Und wenn ich am vergangenen Montag früh beim Alkoholtest vom KV höre, dass ich diejenige war, die ihn zum Trinken verleitet habe weiß ich,dass da gar nichts in seinem Kopf passiert ist..... ( bei mir gab es damals aufgrund der Situation absolut keinen Alkohol und ich selber habe auch keinen Schluck getrunken,obwohl wir nicht zusammen gewohnt haben und er nicht bei uns reinkam wenn er alkoholisiert war).....und dann passieren die Vorkommnisse vom vergangenen Wochenende,da darf ich dann schon mal stutzig werden und hinterfragen. Das hat nichts mit Kontrolle zu tun.


    Ich möchte den Elternteil sehen,der sein Kind ohne Bedenken an den UET gibt, sollte der Verdacht des Alkoholmissbrauchs bestehen.

  • Und wenn ich am vergangenen Montag früh beim Alkoholtest vom KV höre, dass ich diejenige war, die ihn zum Trinken verleitet habe


    Du wirst vermutlich immer diejenige sein, welche Schuld daran ist, wenn es für den KV gerade passt. Ohne das in irgendeiner Weise entschuldigen zu wollen, möchte ich Dich ermutigen, Dich abgegrenzt zu verhalten. Bleib in aller Freundlichkeit bei Deiner Wahrheit und nimm keine Schuld auf Dich. Manche Menschen können nicht anders, als die Schuld bei anderen zu suchen und auch zu finden. Das wird sich auch wohl leider nicht ändern. Deshalb: ruhig bleiben und nicht aufregen!

  • Nein,ich nehme diesen Vorwurf auf keinen Fall an,denn sowohl er als auch ich wissen,dass es genau dem Gegenteil entsprach. Ich habe mit einem herzhaften Lachen reagiert, worauf er auch lachen musste. Wir haben zusammen gelacht,wenn auch aus verschiedenen Gründen.... armer Kerl,dass er nichts begriffen hat und armes Kind,dass sein Vater fernab von gesund ist...

  • armer Kerl,dass er nichts begriffen hat und armes Kind,dass sein Vater fernab von gesund ist...


    Ist ein Kind wirklich arm dran, wenn sein Elternteil krank ist - mit welcher Krankheit auch immer? Was bringt es, das Kind deshalb zu bedauern? Was nützt es überhaupt, irgendjemanden zu bedauern? Ich kann mit dieser Haltung, ehrlich gesagt, wenig anfangen.


    Du kannst aber Deinem Kind vermitteln, dass es Dir lieber wäre, der KV wäre nicht alkoholkrank, aber dass er eben so ist, wie er ist. Die Krankheit nicht wahrhaben wollen oder gar verschweigen / verharmlosen, wäre allerdings auch nicht der richtige Weg.

  • Doch, es tut mir leid für unser Kind,dass KV krank ist, bedauern ist vielleicht nicht der richtige Ausdruck. Es tut mir leid für unseren Sohn, dass seine Eltern ihr Verhalten nicht besser gebacken bekommen. Das heißt aber nicht, dass ich unserem Kind dies auch so signalisiere. Da bin ich sehr klar und es geht uns gut damit.


    Unser Kind hat KV noch nicht betrunken erlebt,zumindest hat er das so noch nicht wahrgenommen . Wenn es dann soweit ist,werden wir natürlich über das anders sein des KV reden. Ob ich dann direkt mit Kanonen wie Alkoholsucht und Depressionen schieße bezweifle ich. Kind hat z.B. gefragt,warum Papa immer so schnell spricht... oder wie Kind gegen diese Euphorieschübe des Vaters ankommt,wenn er nicht seiner Meinung ist. Ich finde es "überlebenswichtig" Kind in seiner eigenen Meinung zu bestärken, das er seinem Gefühl vertraut wenn etwas nicht richtig läuft und dass er dann den Mut hat zu handeln.