Alg2 für Auszubildende

  • Hallo liebe Foris;


    Mit großen Schock habe ich heute eine Neuberechnung meines Leistungsbedarf vom JC erhalten. Somit erhalte ich ALG2 - als Regelleistung in Verrechnung mit Bafög!!!


    Somit verschlechtert sich mein Einkommen um über 100€!!!!!


    Was kann ich tun? Ich habe gerade keine Ahnung was ich tun soll. Es beruht höchstwahrscheinlich auf der Gesetzesänderung. Aber es lässt mich schlechter darstehen!


    Hilfe... ich werde ca. 800€ im Monat (nach ALLEN Abzügen außer Sprit) für 3 personen haben. Inklusive Sprit kosten die ca. 100€ betragen. Sprit kosten gebe ich Bein JC nie an, da ich das Auto meiner Eltern nutze. Außerdem fehlt in der Berechnung ein Zuschuss für Auzubildende für KDU. dieses aber vermutlich aufgrund der neuen Gesetzesregelung wegfällt.


    Es fallen schon 190€ kindergeld weg und Neukosten von 60€ kommen auf mich zu.... ich weiß gerade nicht was richtig ist. Zumal eine Berechnung für einen neuen Bescheid ab November aussteht, dieser die kompletten Veränderungen enthält.


    Aber geht es irgendjemandem auch so????

  • Nachtrag:


    Es wird sich darauf bezogen, dass Leistungen für Auzubildende (Kdu-Pauschale für Azubis) wegfällt.


    Aber es gibt keinen Verweis auf ein neues Gesetz.

  • ich hab auf die Schnelle das hier gefunden-
    vermutlich ist das gemeint-
    wenn ich es richtig verstehe, wandelt sich dieser bisherige Wohnkostenzuschuss um in aufstockendes ALG2-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Aber das ist doch irgendwie eine Unverschämtheit. Ich habe nun weniger raus! Das kann doch nicht wahr sein...


    Ich werde dann wohl mal am Montag auf dem JC stehen.



    (Sorry habe gerade gesehen, dass ich dass falsche Forum erwischt habe - wollte es in Behörden und Sozialleistungen schreiben...)



    Edit: Es macht eigentlich Sinn: Es gibt kein neues Gesetz, da ein Gesetz wegfällt.
    Aber blöderweise lautet din Begründung: ...entfällt der Anspruch auf Leistungen nach paragraph 27 sgb2...
    Oha... da haben sich die Sesselpupser ja was gabz besonderes ausgedacht.... ich soll soviel bekommen wie einer im vollen ALG2 bezug? Weil ich etwa keine Ausgaben habe für Schulweg etc.? Omg... ich bekomme das immer noch nicht auf die Reihe...

    Einmal editiert, zuletzt von celin91 ()

  • So - ich habe einen Paragraph gefunden, der besagt, dass der Kinderbetreuungszuschlag (Pauschale die im Bafög enthalten ist 130€/pro Kind) nicht auf die Sozialleistungen ergo Alg2 angerechnet werden darf, da es ein zweckbestimmter Zuschlag ist.


    Dies habe ich so dem JC weitergegeben (die wußten natürlich von nix) und ich hoffe, dass es so stimmt und sie diesen Zuschlag mir nicht anrechnen. DANN würde ich vom neuen Gesetz profitieren. Zwar nur 10€ oder 20€ mehr aber keine 200€ weniger!


    Vielleicht kann dieses Thema noch nachträglich verschonen werden in Behörden und Sozialleistungen??


    Lg
    von einer Hoffnungsvollen Celin91


    Edit: Zu finden in:


    Zweites Buch Sozialgesetzbuch - SGBII
    Fachliche Weisung Paragraph 11-11b SGBII
    Zu berücksichtigendes Einkommen
    Seite 31 / 5.6 / Absatz (4)


    Stand: 18.08.2016

    2 Mal editiert, zuletzt von celin91 ()

  • Vielen Dank, werde ich machen.
    Wird wahrscheinlich mind. eine Woche dauern bis ich was Neues weiß, wobei das JC hier manchmal ziemlich schnell sein kann.


    Sollte das negativ für mich ausgehen, werde ich rechtliche Beratung in Betracht ziehen... Denn meiner Meinung nach geht o.g eindeutig aus der fachlichen Weisung hervor...
    Ich bin selbst gespannt. :winken:

  • Ah ok... nir weiß ich nicht wie die Situation bei deiner Tochter ist. Denn bei meinem Regelsatz ist die Miete komplett inbegriffen, somit würde Wohngeld wegfallen.

  • Der Anteil im Regelsatz für die Miete ist Wohngeld. Das verstehen viele nicht. Bei meiner Tochter steht im Bescheid...Paragraph bla bla, es könnte ein Anspruch auf SGB II Leistungen bestehen. Tochter 18 mit 2 jähriger Tochter und wohnt mit ihr alleine. Tochter erhält Bafög

  • ××××UPDATE××××


    Der Kinderbetreuungszuschlag wird nicht verrechnet. Somit habe ich 50€ mehr als zu den Zeiten als es den Zuschuss für die KDU für Auszubildende gab.


    :Flowers:Flowers:Flowers:Flowers