Betreuung bei Krankheit gemeinsames Sorgerecht

  • Hallo zusammen,



    ich habe mal eine Frage, ich teile mir mit dem Vater meiner kleineren Tochter jetzt neu das Sorgerecht. Soweit so gut. Habe ich auch ohne Probleme zu machen zugestimmt, weil das Verhältnis eigentlich ganz gut ist. Wie ist das, wenn sie jetzt krank wird. Muss er dann auch die Kinderbetreuung übernehmen? Ich bin der Ansicht, dass er das genauso gut machen kann wie ich. Er ist jedoch der Meinung, dass sein Job vorgeht. Bis zu einem gewissen Grad habe ich dafür Verständnis, aber auch ich gehe wieder arbeiten und möchte nicht immer zurück stecken in solchen Dingen. Außerdem hat man ja auch nur eine begrenzte Anzahl von Kinder krank Tagen.


    Bin für Aufklärung inwieweit da die Pflicht besteht sehr dankbar und auch, wie ich ihm das klar machen kann, ohne deswegen das ansonsten gute Verhältnis gleich zu gefährden.


    Viele Grüße

  • Die Anzahl von Kindkrank Tagen ist doch eh im Grunde aufgeteilt, Vater 10 Tage, Mutter 10 Tage. Als Alleinerziehende stehen dir dann theoretisch alle Tage zu, also deine eigenen und die des KV, aber man kann die natürlich auch aufgeteilt lassen. Nützt ja nur nix, wenn er nicht will. Zwingen kann man ihn kaum...

    Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für unsere Augen unsichtbar...

  • Übung macht den Meister. :strahlen


    Du könntest im erklären das er gerade in diesen Ausnahmesituationen hervorragend Elternkompetenz erwerben kann.
    Diese Erlebnisse, die meine Tochter und ich miteinander bewältigt haben, haben uns wahnsinnig zusammengeschweißt.


    In seinem Interesse sollte er umfangreiche Umgangszeiten und auch Ausnahmesituationen mit eurer Tochter wahrnehmen.
    DAS ist wichtiger als der Job.


    :strahlen

  • Kinderkranktage hängen nicht am Sorgerecht - sondern am Haushalt/Wohnsitz.


    Da das Kind nicht in seinem Haushalt lebt - kann er keine Kinderkranktage bekommen.


    Natürlich wäre es schon, wenn es selbstverständlich ist, das sich beide Elternteile einbringen zB auch bei den Ferien.


    Das ist aber den klassischen "alle 14 Tage ein Wochenende" eher selten - wenn deutlich mehr Umgang bis zum Wechselmodell belebt wird,
    dann wird das auch zur Selbstverständlichkeit.


    Vielleicht für euch eine Möglichkeit - Umgang und damit auch Pflichten mehr ausbauen?

  • Vielen Dank für eure Antworten, jetzt bin ich ein bisschen schlauer. Schade, dass der Vater nicht auch Kinder krank Tage nehmen kann... irgendwie komisch geregelt., wenn man sich doch Sorge teilen sollte. Ich möchte nämlich genau dass, dass die beiden auch solche Situationen gemeinsam "durchstehen".


    Das alle 14 Tage Model finde ich auch etwas wenig, aber auch hier geht ihm momentan der Job vor :( Hatte ihm mehrfach schon einen Nachmittag die Woche angeboten, Teilnahme an allen möglichen Veranstaltungen. Klar, ist es natürlich doof, wenn man rein rechtlich nicht darf und auf Freistellung beharren kann, aber ich finde halt man sollte gewisse Dinge auch so wollen und da ich ihm das ja alles "erlauben" würde. Schade.


    Aber gut, dann weiß ich zumindest mal wie die grundsätzliche Ausgangslage aussieht.



    Lieben Dank :thanks:

  • können kann er schon :sonne


    nur in Summe nicht mehr, als die 20 Tage-
    entweder er 10 und Du 10, oder Du 20

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Das alle 14 Tage Model finde ich auch etwas wenig, aber auch hier geht ihm momentan der Job vor :( Hatte ihm mehrfach schon einen Nachmittag die Woche angeboten, Teilnahme an allen möglichen Veranstaltungen.


    Kommt mir alles bekannt vor.... nach 2,5 Jahren bin ich nun soweit, dass ich dahingehend keinerlei Erwartungen mehr an den KV habe... denn es gibt immer was, was wichtiger ist als an Veranstaltungen seines Kindes teilzunehmen oder einen Nachmittag in der Woche mit ihm zu verbringen...