Alleiniges ABR als UET ?

  • Guten Abend in die Runde.


    Zum Hintergrund:
    Trennung erfolgte, ist und bleibt hoffentlich so harmonisch wie es jetzt ist.
    Umgang zwischen KM und mir besser als man noch "verheiratet" war und doch schon getrennt war.


    Kinder leben bei KM.
    KM hat eine psychische Erkrankung. Dank Medis soweit im Griff jedoch kann (muss nicht, ist aber wahrscheinlich) eine erneute Erkrankungsphase eintreten.
    In diesem Moment ist es wichtig, die Kinder sofort zu sich nehmen zu können.
    KM und ich sind uns soweit einig, dass bei Scheidung wir das GSR anstreben jedoch das ABR bei mir als UET liegen soll.


    Wie die Überschrift schon sagt geht meine Frage dahin:
    Wenn beide Eltern sich einig sind, kann das ABR auch beim UET liegen?


    Angenehmen Abend noch

  • Ich wüsste nicht warum du mit alleinigem ABR, nicht auch bestimmen kannst, dass im Moment, der Lebensmittelpunkt der Kinder bei der KM liegt.
    Aber warum du jetzt unbedingt alleiniges ABR brauchst, dass du doch ohnehin mit GSR in der Pflicht bist, wenn KM ausfällt, erschließt sich mir auch noch nicht...
    Würde das JA sonst die Kinder in Obhut nehmen womöglich, ist das die Befürchtung?


    Viele Grüße!

  • Viele Grüße!


    Hast PN


    @all:
    Es geht nicht darum die Kinder bei KM zu belassen sondern in einer Erkrankungsphase der KM, ohne wenn und aber die kinder sofort zu mir nehmen zu können. Weil KM jetzt in der Stabilität es regeln möchte , dass dann gegen ihren dann kranken Willen die kinder zu mir kommen können. Sie möchte nicht noch einemal das den kindern antun wie sie es schonmal getan hat.


    LG und noch einen angenehmen Abend

    Einmal editiert, zuletzt von Inkamann ()

  • Spricht nichts dagegen
    Hab auch ABR und die kleine hat mit meinem Einverständnis bei KM gelebt

    dass dann gegen ihren dann kranken Willen die kinder zu mir kommen können

    Problem ist mit ihrem dann kranken Willen kann sie auch auf ABR klagen
    bzw gegen deinen Willen die Kinder bei sich behalten


    Problematisch da man jederzeit Widerspruch einlegen kann und neu Klagen

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Guten Abend in die Runde.
    Danke für die Antworten. :thumbup:


    Damit es erstmal kein Problem darstellt werden wir das ABR festlegen.
    Was in einer entsprechenden Erkrankungsphase passiert, steht dann zur Diskussion....wobei ich hoffe da drumrum zu kommen.


    Angenehmen Abend noch
    :winken: