Guten Abend in die Runde.
Zum Hintergrund:
Trennung erfolgte, ist und bleibt hoffentlich so harmonisch wie es jetzt ist.
Umgang zwischen KM und mir besser als man noch "verheiratet" war und doch schon getrennt war.
Kinder leben bei KM.
KM hat eine psychische Erkrankung. Dank Medis soweit im Griff jedoch kann (muss nicht, ist aber wahrscheinlich) eine erneute Erkrankungsphase eintreten.
In diesem Moment ist es wichtig, die Kinder sofort zu sich nehmen zu können.
KM und ich sind uns soweit einig, dass bei Scheidung wir das GSR anstreben jedoch das ABR bei mir als UET liegen soll.
Wie die Überschrift schon sagt geht meine Frage dahin:
Wenn beide Eltern sich einig sind, kann das ABR auch beim UET liegen?
Angenehmen Abend noch