Umgang: KV holt schleichend Kind zu sich?????

  • Hallo,
    ich hoffe, hier kann mir jemand helfen, bin ziemlich verzweifelt.


    Mein Ex und ich sind nun geschieden, er ist vor 2 Jahren von jetzt auf gleich ausgezogen. Seit dem lebt unsere Tochter (4) bei mir; ich bin im Haus geblieben, um sie nicht völlig zu entwurzeln.
    Unser Verhältnis ist vergleichsweise gut: wir essen sogar 1x pro Woche Abendbrot zusammen und unternehmen ab und zu etwas zu dritt. Das passt natürlich seiner Freundin überhaupt nicht, aber bisher hat er sich durchgesetzt.... Bis jetzt.
    Seit 1 Monat wohnt er mit seiner neuen Madame zusammen und seit dem passieren Dinge, die mich misstrauisch machen.
    Seit einigen Wochen schon bringt er nicht mehr alle Klamotten unserer Tochter nach dem Papa-WE mit, weil diese angeblich schmutzig sind. Auch Lieblingskuscheltiere werden von Papa in seiner Wohnung "vergessen". Dann erzählt er der Kleinen ständig, sie hätte ja 2 Zu Hause, nicht nur mein Haus, usw. Ich habe das Gefühl, er bereitet heimlich den Umzug unserer Tochter zu ihm vor. Auch erwähnt er immer wieder, die Schulen in seiner Umgebung (Großstadt) seien besser,es gäbe bessere und mehr Freizeitangebote usw.
    Ich habe ihn heute darauf angesprochen. Er hat natürlich gesagt, es wäre gar nichts und ich würde da etwas falsch verstehen, aber es sei " ja denkbar, dass sie bei ihm bessere Möglichkeiten hat, wenn sie zur Schule kommt". Dazu erwähnte er noch nebenbei, dass er mit seiner Freundin in eine größere Wohnung ziehen will.
    Ich gab mein Dauerargument zum besten, nämlich, dass die Kleine hier ihre Freunde, den Balettuntericht usw hätte, Grund- und weiterführende Schule zu Fuß sicher zu erreichen sind, etc, was er wie immer überging.


    So. Meine Frage ist nun: da wir das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht haben (und ich durch eine Beantragung des alleinigen ABR kein böses Blut verursachen möchte): kann er sie ohne meine Zustimmung einfach zu sich holen?
    Hat jemand Erfahrung mit sowas? Wie gesagt: eigentlich haben wir keine Differenzen und ein nahezu freundschaftliches Verhältnis und ich möchte es ungern gefährden...


    Ich bin für jede Antwort dankbar!!!!!

  • wenn er kuscheltiere dort hat für das kind, dann würde ich keine mehr mitgeben. wenn er die sachen einbehält, würde ich auch an der stelle nichts mehr mitgeben. das ist ja dann praktisch, dann muss kind nicht ständig irgendwas hin und her schleppen.
    natürlich hat das kind zwei zu hause, dass hat sie richtig erkannt und ist auch völlig in ordnung.


    wogegen du dich nicht sperren solltest ist der wunsch des kindes nach beiden eltern. wenn sie also irgendwann zum vater ziehen will, wird es dich völlig aus der bahn werfen, aber willst du deswegen einen krieg beginnen? du wirst sie gehen lassen müssen und ihr verstehen geben, dass du immer für sie da bist und sie dich immer besuchen darf. so wie es jetzt mit kv passiert.

  • Wenn sie irgendwann bei ihm wohnen will und es für sie auch das Beste ist, würde ich mich dagegen nicht sperren. Wir streben ja beide ein ausgeglichenes Verhältnis an. Was mich ängstigt ist, dass er sie jetzt aus ihrem Umfeld herausreißt.

  • Da eure Tochter jetzt schon seit zwei Jahren mit seinem Einverständnis bei die lebt, kann er sie nicht einfach so bei sich behalten. Da mussten bei dir kkndswohlgefährdende Umstände herrschen


    kleine Kinder sind aber leider sehr beeinflussbar. Selbst entscheiden kann sie allerdings erst mit 14.

  • du machst dir viel zu viel gedanken um geister die noch garnicht erschienen sind. du kannst dein kind nicht halten. wenn er mit ihr darüber spricht, wie es in seinem zu hause läuft, dann sind das tolle abendteuer. du bist zu hause und er ist urlaub alle 14 tage. genieße das leben mit deinem kind, mach dich nicht abhängig davon ob sie da ist oder nicht. beginne auch wieder ein eigenes leben zu leben: freunde, hobbies, freude...das beinhaltet auch dein kind. unternimm mit ihr viele kleine dinge (die kein geld kosten müssen) und schaffe gemeinsame schöne erinnerungen. gib ihr halt, gib ihr kraft, vertrauen und setze grenzen.
    wenn sie irgendwann mit dem gedanken kommt das sie zum vater ziehen will, dann kannst du mit ihm darüber reden wie, wann oder was passieren wird.


    wenn er klagen müsste um das kind zu sich zu holen und das kind dem zustimmt vor dem richter, ist es irrelevant wie alt sie ist. der richter wird ihrem willen folgen. das umso sicherer umso älter sie wird. genauso gut, kann es nach 1-2 jahren sein das sie wieder zu dir zurück will.

  • Das Alter des Kindes ist nicht irrelevant. Sie ist jetzt vier! Da wird kaum ein Richter dem Vater in den nächsten Jahren das ABR zusprechen weil ein junges Kind sagt dass es zum Papa ziehen möchte (und dann vielleicht ein Pony bekommt).


    An deiner stelle würde ich das gute Verhältnis zum Ex bewahren. Umso weniger fühlt er sich zurückgesetzt und zu wenig am Alltag des Kindes teilhabend. Natürlich kann es passieren dass er sie in einen Loyalitätskonflikt bringt, aber da kannst du nicht im voraus verhindern. Im Gegenteil. Wenn du jetzt "komisch " wirst dann fühlt er (oder Next)sich höchstens bestätigt

  • laguso: Es wäre traurig, wenn ein Richter nach der "Aussage" eines 4jährigen Kindes urteilen würde, bei welchem ET es lieber wohnen möchte.


    Das stimmt sicher. Allerdings wird auch bereits dem Willen eines 4-jährigen Kindes Bedeutung beigemessen.
    In unserem Gutachten im ABR-Streit stand ausdrücklich, dass der Wille unseres damals 4-jährigen Sohnes berücksichtigt werden sollte.
    Diesem Rat ist die Richterin auch gefolgt, wie sie in der Begründung u.a. erklärt.
    Bereits im ersten Termin im EA-Verfahren zum vorläufigen ABR hat die Richterin unseren Sohn alleine in ihrem Richterzimmer befragt, wo er denn wohnen will.


    Auch jetzt, im Streit um das ABR vor dem OLG, wird der Wille unseres nun 5-jährigen Sohnes gehört und berücksichtigt.


    Wenn also ein Kind, wie es die TE vermutet, langsam Richtung Umzug zum KV manipuliert wird, kann ich nur zum rechtzeitigen Handeln raten.
    Der (manipulierte?) Wille des Kindes könnte im entscheidenden Moment durchaus den Ausschlag geben.
    Da das Kind allerdings seit mehreren Jahren mit Zustimmung des KV bei der Mutter lebt, müsste der KV schon mit mit richtig guten Argumenten in den Ring steigen, sonst hat er keine Chance.


    Wenn der KV mit dem Ist-Zustand, also dem Wohnsitz des Kindes bei der KM, einverstanden ist, sollte es ihm keine Kopfschmerzen bereiten, dies auch schriftlich zu fixieren.
    Darum würde ich ihn bitten, um Klarheit in die Situation zu bringen.
    Verweigert er seine Zustimmung, sind wenigstens die Fronten geklärt und die TE könnte das ABR auf dem gerichtlichen Wege klären.


    LG
    Joachim

  • ich dachte eigentlich, derjenige bei dem das Kind hauptsächlich wohnt hat das ABR und nicht beide.
    Ich würde auch nichts mehr mitgeben, wenn ich diese nicht mehr zurück bekäme....ich kann nicht alles doppelt einkaufen....zahlt er eigentlich Unterhalt?

  • Vielen Dank für die Antworten. Mir war erstmal die rechtliche Einschätzung wichtig, sodass ich im Ernstfall vorbereitet bin.
    Ja, Unterhalt zählt er, hier gab es auch nie Probleme.
    Zum Thema nichts mehr mitgeben: wenn meine Kleine unbedingt Puppe xy mitnehmen möchte, kann ich ihr das vielleicht noch ausreden. Aber ich denke, dass ich nicht ohne Weiteres mein Kind ohne Kleidung zum Papa schicken kann. Nachher wird der Spieß umgedreht und er sagt, er hat ja keine Kleidung für sie.
    (Wir hatten uns anfangs darauf geeinigten, dass sie bei ihm keine Klamotten hat, da man dann vieles unnötig doppelt kaufen würde.)

  • Für den Umgang würde ich mit Kind zusammen packen und eben auch betonen, dass Dinge, die Kind wichtig sind, auch wieder zurück kommen.
    Für so "wertvolle" Sachen wie Lieblingspuppe oder Lieblingslego hatten meine Kinder immer schnell ein Auge mit drauf, dass die Dinge auch wieder bei "uns daheim" ankommen.


    Was ich aus deinem Posting nicht herauslese, wie häufig der Umgang stattfindet und wie regelmäßig. Oft ist es für UET und Kind einfacher, wenn ein fester Rhythmus oder feste Tage bestehen, wie z.b. Das häufig durchgeführte zweite Wochenende, die Hälfte der Schulferien oder einfach feste Tage in der Woche, z.b. Jeden Donnerstag oder Samstag oder Dienstag oder wie auch immer.
    Dann würdest du vielleicht auch weniger das Gefühl haben, dein Kind wird dir entzogen, und KV hat eine Verlässlichkeit und Routine, was den Umgang mit dem Kind angeht.


    Dass manche Dinge momentan vergessen werden, könnte man dem KV auch einfach der neuen wohnsituation zuschreiben. Dass er in eine größere Wohnung zieht, schlichtweg daran, dass er mit Next nun zusammenlebt.


    Ich persönlich weiß nicht, ob hier ein ABR notwendig ist.
    Einfach zu sich holen kann er eure Tochter nicht.
    Und dass Vierjährige schwärmen, wenn sie mal paar Tage beim anderen ET sind, halte ich für normal und würde es nicht überbewerten.


    LG Jona



    Edit:
    Im übrigen meine ich, wenn das Verhältnis zwischen den Eltern die letzten zwei Jahre gut war, dass es schade wäre, wenn sich dies nun ändern würde.
    So wie es sich liest, war alles relativ harmonisch. Klar ändert sich etwas, wenn neue Partner ins Spiel kommen.
    Als Tipp - Bitte nicht vergleichen mit anderen konstellationen mit vielen Gerichtsverhandlungen und schwerem Soregerechtsstreit.

    Einmal editiert, zuletzt von Jona ()

  • er zahlt unterhalt, er bringt das kind immer wieder pünktlich zurück nach hause und außer das er klamotten einbehält, hast du nichts was irgendwie auch nur im entferntesten darauf hindeutet, dass kind zu vater zieht?
    ich versteh dein problem nicht. wenn er sachen hat, kann er die nutzen und das würde ich nicht mehr mitgeben. wenn er irgendwas rumschimpft, dann hinweis zurück: die sachen sind bei dir, kind hat also wechselwäsche in deinem haushalt. thema zu.


    wo also ist dein problem zur thematiK? klammer dich nicht an dein kind oder habe angst davor das es geht. das könnte den prozess nur beschleunigen, weil du sie einengst. sie ist immer eure tochter, aber nicht DEIN kind allein.

  • Hallo sternensucher.


    Kindern zusammenlebender Eltern wird ohne Weiteres ein Umzug in eine andere Wohngegend oder gar Stadt zugemutet. Wenn es die Lebensumstände erfordern muss es eben auf Freunde, Ballettunterricht etc. verzichten. Und neue Kita/Schule sind schnell gefunden.


    Deine Angst hat mit diesen Umständen wenig zu tun. Du sagst es ja selbst: Kann Er dir euer Kind wegnehmen?
    Und hier haben wir das grundsätzliche Problem von Kindern mit getrennt lebenden Eltern. Es wird ihnen ein Umzug in ihrem Sinne nicht zugemutet wie man es bei Kindern zusammenlebender Eltern tut. Bei ihnen geht es sofort darum, dass ein Elternteil das Kind automatisch verliert. Aber ist das so? Haben wir getrenntlebende Eltern uns nicht selbst gegen ein Zusammenleben mit unseren Kindern entschieden? (um es mal überspitzt zu formulieren)


    Rechtlich ist euer Fall ziemlich eindeutig. Für die Entwicklung eures Kindes kann es aber entscheidend sein, sich den Motiven bewusst zu werden, warum das Kind nicht zwei zu Hause haben soll, ja nicht sogar von einem zu Hause ins andere wechseln sollte.


    Viele Grüße