Hallo Zusammen,
kann mir jemand einen Tip geben, wo oder im welchen Bereich steht, dass sich der KV an den Kosten für die Betreuung beteiligen muss, wenn das Kind in die Grundschule geht?
Hintergrund:
KV beteiligt sich nicht an der Erziehung, wünscht keinen Kontakt zum Kind. Mein Sohn hat darunter sehr gelitten.
Ich habe danach die Kostenbeteiligung während der Kitazeit angestrebt und mit anwaltlicher Hilfe auch erreicht.
Leider finde ich nirgends etwas im Internet oder sonst wo, dass die Kostenbeteiligung vom KV auch in der Grundschule fortgeführt werden muss.
Und der KV wird sich nicht freiwillig beteiligen. Der Herr kauft sich ein Segelboot, aber bei seinem Sohn wird jede Erbse gezählt.
Ein Hinweis auf einen Paragraphen würde sehr weiterhelfen.
Also falls jemand etwas weiß, vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße
Lale