Unterhalt Beistandschaft

  • Die Herunterstufung in der DüTa ist eine Kann-Bestimmung. Sie greift ausgesprochen selten, wenn ein eigentlich Unterhaltsberechtigter eigene (genügende) Einnahmen erzielt.


    In der vorliegenden Konstellation könnte es, wie Gerichte schon ausgeurteilt haben, im Mangelfall genauso gut sein, dass dem Vater ein "Wohnvorteil" angerechnet wird, um den Kindesunterhalt für alle Kinder besser sicherstellen zu können und die Mutter des jüngsten Kindes ggfls. Sozialgelder beantragen muss. Wenn es - wie hier wahrscheinlich - an die Grenze zum Mangelfall gehen könnte, gibt es oft auf die eine "Karte", die gezogen wird ("Unterhalt für die Mutter") auch noch eine "Gegenkarte".

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo,


    ich hatte gestern einen Termin bei der Beiständin.


    Herabstufung um 2 Stufen (seit Mutterschutz) wird gefordert von der gegnerischen Anwältin, so daß wir beim Mindestunterhalt angekommen sind. Das ist für mich auch nicht so strittig. Soll hier auch nicht diskutiert werden, da er ja dadurch auch einen geringeren Selbstbehalt hat.


    Jetzt wird wieder der Abzug von Krediten besprochen:


    Bei uns gab es eine ehebedingte Fahrzeugfinanzierung. Das Fahrzeug (KV fährt es seit Trennung 2013) konnte letztes Jahr im Juli 2015 mit Zuzahlung von ca. 3000 Euro (wegen Mängel) an das Autohaus zurückgegben werden. (Restrate wäre 15000 € oder Fahrzeug wird im AH abgegeben).


    Im Gerichtsvergleich letztes Jahr im Juni war ich bereit, dass er den Mindestunterhalt auf 600 Euro kürzt befristet für ein Jahr um diese 3000 Euro für sich nicht als Belastung zu haben und das Fahrzeug abgeben kann. Im Vergleich wurde nur der Unterhalt von 600 € benannt, leider aber nicht warum diese Kürzung stattfindet.


    Nun wurde ja durch die Beiständin neu berechnet, er hat sein Einkommemn offengelegt. Hier zeigt er eine neue Finanzierung auf, bei einen anderen Kreditgeber, da er für das selbe Fahrzeug die Restrate 15000 € neu finanziert hat und das Fahrzeug nicht, wie im Vergleich besprochen, zurückgegeben hat.


    Die Beiständin macht mir keine Hoffnung, sie will auch die neue Rate, zumindest die Zinsen vom Unterhalt abziehen. Einklagen will sie den Betrag nicht, da sie keine Erfolgsaussicht sieht und die Kinder vor den Gerichtskosten schützen will.


    Konnte ich es gut beschreiben?


    Ich sehe nicht ein, dass jetzt für weitere 6 Jahre das Fahrzeug abgezogen wird und die Kinder im das Fahrzeug so zusagen finanzieren. Für die Arbeit benötigt er kein Fahreug. Es ist außerdem eine große Familienkutsche.


    Sie will jetzt erstmal die neue Berechnung ohne Abzug Kredit an ihn senden, aber vor GEricht nicht verfolgen. Wie kanns jetzt weiter gehen?


    VG

  • Der PKW - neu finanziert - hätte auch ein anderes Fahrzeug sein können - ist sein Privatvergnügen und gerade als Mangelfall in seinem Selbstbehalt schon berücksichtigt = sein Problem.
    Aber natürlich stellt sich sein Anwalt erstmal "dumm" und fordert - probieren kann man es ja mal.
    Was hat der Mutterschutz mit dem Unterhalt zu tun - er ist erstmal NUR den Kindern bis zum SB verpflichtet - reicht es dann nicht zum Leben - können die beiden aufstocken lassen.

  • Ich empfinde es auch als Privatvergnügen auf Kosten des Kindesunterhaltes einfach neu zu finanzieren. Nur die Beiständin sieht es nicht so. Sollte der KV nicht zahlen, wird sie nicht klagen, hat sie gesagt. Nur wie gehe ich dann weiter bor?


    Seit die Next im Mutterschutz ist, wird in der Tabelle um 2 Stufen herabgestuft. Er hat mit unseren 3 Kindern und der Next 4 Unterhaltsverpflichtungen. Ab Geburt des Kindes 5 Verpflichtungen. Sie war Studentin und hatte kein Einkommen.


    LG

  • Dann ist doch aber die Beiständin falsch informiert! Eine neue Finanzierung ist nunmal nicht abzugsfähig, auch nicht, wenn er die für das selbe Auto angefangen hat. Ich würde das nicht einfach so hinnehmen. Hier hat doch bestimmt jemand ein Urteil parat, was du der Dame hinlegen kannst.


    Die Frage ist wohl eher: um wieviele Euros handelt es sich denn insgesamt und lohnt sich dafür der Kampf "ums Prinzip"?

  • Seit die Next im Mutterschutz ist, wird in der Tabelle um 2 Stufen herabgestuft. Er hat mit unseren 3 Kindern und der Next 4 Unterhaltsverpflichtungen. Ab Geburt des Kindes 5 Verpflichtungen. Sie war Studentin und hatte kein Einkommen.


    Zuerst ist er für die Kinder Unterhaltspflichtig jetzt 3 später 4
    und erst wenn da was übrigbleibt bekommt Next etwas

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • nur mal kurz aus unserer aktuellen Neuberechnung...


    bei uns 3x Unterhaltsberechtigte Kinder aus 1. Ehe ( Altersgruppe 2+2+3), einmal Baby aus unserer Beziehung plus ich. Ich war erwerbstätig, Elterngeld deckt aber gerade so den Mindestbedarf.


    Vorher Unterhalt nach Stufe 6, jetzt Unterhalt nach Stufe 4. Laut bereinigtem Netto wäre noch Stufe 7 drin gewesen bei neuer Berechnung ohne mich plus Baby, jetzt um 3 Stufen runter.


    Erst war ich komplett aus der Berechnung draussen, dann wurde ich als Zählperson, da berechtigt, mit aufgenommen und jetzt gibt es sogar eine berechnete Summe, die mir theoretisch gezahlt werden müsste, trotz oder wegen Elterngeld... Und uns hat jeder was anderes erzählt.


    Also Mutter und Baby sind definitiv Zählpersonen. Baby mit tatsächlichem Geldwert, ebenso wie bereits vorhandene Kinder. Mutter ( ich) bekommt nur Geld, wenn über dem Selbstbehalt noch was übrig ist. Und bei uns hat das Jugendamt berechnet und der Anwalt geprüft...wir könnten ja besche****en.


    Selbst das Auto darf, wenn es für die Arbeit unabdingbar ist, in Ratenform in der Berechnung abgesetzt werden. Denn es sichert den Unterhalt, da es den Arbeitsweg möglich macht. Diese Kriterien müssen aber erfüllt sein. Diesen Streitpunkt hatten wir innerhalb unserer Berechnung zwar nur theoretisch, aber auch prophylaktisch, da unser Dicker in absehbarer Zeit (2-4 ) Jahre, nicht mehr ohne immense Reperaturkosten zu fahren sein wird, aber die Rufbereitschaften ein Auto zwingend erfordern. Und wenn der Fall eintritt, wird es nicht anders möglich sein, als einen Kredit zu nehmen und der darf dann den Selbstbehalt nicht tangieren. Denn, so O-Ton der offiziellen Leute vom Amt, muss es dem Vater möglich gemacht werden, seinen bisherigen Job so auszuüben, wie er es im Familienverbund machen würde, da es den Unterhalt der Kinder sichert.


    Wenn wir unsere Unterlagen wiederhaben, schreibe ich auch gerne den offiziellen Text dazu.


    Edith findet die ganze Zeit Rechtschreibfehler...entschuldigt ;)

  • Vielleicht könnt ihr mir noch einmal weiterhelfen. Ich war heute wieder bei der Beiständin, da der KV nicht auf die Zahlungsaufforderung reagiert.


    Gefordert wird vom durchschn. Netto 2350 Euro. Berechnung: meine 3 Kinder (11,12,15) seine Tochter 5 Mon und Next ohne Einkommen. Am Ende wird es unterste Stufe Mindestunterhalt wegen Herabstufung.


    Altersvorsorge wird 112 Euro abgezogen. Bei 5 unterhaltspflichtigen Personen ein Mangelfall. Darf man da berufsbedingte Aufwendungen 5 % abziehen. Er wohnt 500m von Arbeitsstelle entfernt.


    Die PKW Finanzierung ist strittig (240 €) (Ehefahrzeug nach Scheidung neu finanziert, habe ich weiter oben schon mal erläutert). Weiterhin will er einen Kredit abziehen, der nach Trennung aber vor Scheidung zur Einrichtung seiner Wohnung aufgenommenn wurde (130 €).


    Die Beiständin will nicht klagen, macht sich wenig Hoffnung.


    Wie kann ich vorgehen? Wie kann ich jetzt zum Anwalt wechseln und VKH erhalten, wenn eigentlich das Jugendamt dies kostengünstiger erledigen kann, dann wird doch VKH verwehrt. Aber JA will ja nicht klagen.


    Die Beiständin will noch einmal warten, ob KV reagiert.


    VG

  • Das müsste eigentlich für 4x Mindestunterhalt reichen. Selbstbehalt ist 1100 Euro, da bleiben 1250 zum Verteilen.
    AV darf nur abgezogen werden, wenn mindestens Unterhalt Stufe 1 gezahlt wird.


    LG

  • Pkw und Kredit sind, wenn so wie dargestellt, nicht abzugsfähig.
    Altersvorsorge in vielen OLG-Bereichen in der beschriebenen Konstellation auch nicht (kommt ein bisschen darauf an, wann die begonnen wurde. Noch zu Ehezeiten? Manche Gerichte zwingen zur zeitlichen Aussetzung.) Die Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen könnte man hier zumindest anzweifeln und den genauen Kostennachweis fordern.


    Die Beistandschaft stellt sich mutmaßlich die Frage, wie hoch die Summe zwischen dem, was er jetzt zukünftig leisten will und dem, was vielleicht erzielt werden kann, letztlich ist. Für 20 Euro wird sie nicht kämpfen wollen. Bei 200 sähe das vielleicht anders aus ...


    Vielleicht hofft sie aber auch auf Einsicht des Vaters: Muss der in ein Verfahren eintreten, muss er auch ordentlich Verfahrenskosten berappen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Altersvorsorge wird 112 Euro abgezogen. Bei 5 unterhaltspflichtigen Personen ein Mangelfall. Darf man da berufsbedingte Aufwendungen 5 % abziehen. Er wohnt 500m von Arbeitsstelle entfernt.


    bei einem Mangelfall wohl kaum.


    Natürlich kann man abwarten - nur wie lange noch- zwei Wochen?
    Ich würde zumindest schon mal eine Auskunftsklage anstreben.

  • Die Auskunftsklage würde aber mit Pauken und Trompeten verloren gehen: Der Vater hat ja Auskunft gegeben. Es geht hier um die Bewertung bzw. darum, was an Summen "bereinigt" werden darf und wie viele Köpfe vom unterhalt partizipieren und in welche Stufe der Vater einzuordnen ist.


    Auskunftsklage würde nur etwas bringen, wenn man nachweisen könnte, dass die Angaben falsch sind und der Vater ein nicht offen gelegtes Zusatzeinkommen hat.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Der PKW - neu finanziert - hätte auch ein anderes Fahrzeug sein können - ist sein Privatvergnügen und gerade als Mangelfall in seinem Selbstbehalt schon berücksichtigt = sein Problem.


    hat der Mutterschutz mit dem Unterhalt zu tun - er ist erstmal NUR den Kindern bis zum SB verpflichtet - reicht es dann nicht zum Leben - können die beiden aufstocken lassen.

    sein Problem? So sieht es die Beiständin und die gegnerische Anwältin nicht. Von dort habe ich jetzt ein Vergleichsangebot über 700 Euro bekommen, in dem sie die Raten voll abziehen. Das Nettogehalt leigt über 2300. Derzeit bekomme ich 600 Euro. 3Kinder bei mir, er ein neues Kind und Next ohne Einkommen.


    Gibt es denn keine Urteile, wo ich mal nachlesen kann, was ihr hier schreibt... Schuldenabzug erst wenn Mindestunterhalt erreicht ist... berufsbedingte Aufwendungen bei Mangelfall (Weg ARbeitsstätte 500 m).


    Der letzte Vergleich wurde letztes Jahr vor GEricht aufgenommen. 600 Euro, damit er das Auto beim Autohaus abgibt. Finanzierung hätte geendet mit Abgabe Fahrzeug und zusätzlich 3000 Euro an Bank.


    Aber er hat nicht abgegeben, sondern Restwert über 6 Jahre weiterfinanziert, die Raten wollen sie jetzt abziehen.
    Im VErgleich vor dem GEricht wurde nur der BEtrag aufgenommen, aber nicht warum Reduzierung auf diesen BEtrag erfolgt. Dies war allerdings Thema bei der Verhandlung. Gibt es da Tonbandaufnahmen, auf die man bestehen kann. Da hat meine Anwältin nicht aufgepasst. Was kann ich jetzt tun? Habe bei dieser Anwältin nächste Woche Termin und will sie zu dem Vergleichsangebot beim Jugendamt befragen.


    Ich bräuchte ein paar Urteile um mich auf das Gespräch vorzubereiten. Hat jemand was parat?


    Viele Grüße

  • Urteile helfen dir gar nichts, wenn es zu einem Vergleich kommt. (Genaueres hatte dir aber im Thread AlwaysHope zur Rechtlage und den Paragrafen geschrieben. Lies das vielleicht noch einmal durch. Wenn du doch Urteile haben willst, dann geh auf die Homepage des für dich!! zuständigen Oberlandesgericht und schaue, ob es da über die Suchfunktion öffentlich gestellte FamGerichtsurteile zur Unterhaltsberechnung im Mangelfall gibt. Die meisten OLG stellen ihre Sachen ins Netz.)
    Ansonsten setze dich noch mal mit dem Taschenrechner hin und gucke, um welche Streitsumme es tatsächlich geht. 700 Euro will der Vater zahlen bei 2350 unbereinigtem Nettoeinkommen. Mittlerweile dürfte das 4. Kind da sein und müsste auch angesetzt werden.


    Ist der Vergleichsvorschlag einzig vom gegnerischen Anwalt und weitergeleitet oder auch von der Beistandschaft empfohlen?


    Und wie sah deine/die ursprüngliche Forderung der Beistandschaft aus?
    Der gegnerische Anwalt hat jetzt gerade die Basarverhandlungen eingeleitet. da trifft man sich üblicherweise ungefähr in der Mitte von erster Forderung und erstem Angebot. Du musst gucken, ob das deinen Vorstellungen entspricht. Sonst hilft nur der Klageweg über Anwalt, wenn die Beistandschaft (und das sollte schon eine Warnung sein) keine Erfolgsaussichten sieht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • und mit dem Auto ist so ne Sache.... bei einer vermuteten Zahlungszeit von so um die 20 Jahre kann ein neues Auto durchaus als sinnvoll angesehen werden-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

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