Dann würde ich jedem den es interessiert und dir ganz besonders, ledameblanche, Raten hier im Forum mal den "Leitfaden" zu lesen.
Einmal das Sorgerecht und einmal das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Da geht eindeutig hervor das zu jedem Umzug das Einverständnis des Anderen Elternteils einzuholen ist.
Nicht der UET muss gegen den Umzug klagen sondern der BET muss dessen Zustimmung zur Not auch mit Gerichtshilfe erlangen.
Das ist nun mal so und nicht anders.
LG vom Papa06