Reisepass beantragen ohne Unterschrift des KV

  • Guten Morgen, ich habe da mal eine Frage. Und zwar meine ich hier im Forum mal gelesen zu haben, dass für einen Reisepass für Kinder die Unterschrift eines Elternteiles ausreichend ist,wenn die Eltern zwar beide Sorgerecht haben aber getrennt sind,die Kinder aber überwiegend bei einem von beiden leben. Da hab es glaube ich sogar einen Paragraphen...kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen?
    Danke schon mal

  • Ich muß mal ein großes Dankeschön an Euch Ratgeber in diesem Forum aussprechen.
    Ohne das Wissen, was ich hier erfahren habe zur Rechtslage über die Vorschriften der Passbeantragung, hätte ich den Reisepass gestern nicht bekommen.


    Die Dame auf dem Amt, fragte nach dem Blick ins Melderegister, ob ich alleinerziehend sei. Das bejahte ich. Sie machte weiter. Da dachte ich schon, hey super, läuft alles ohne Probleme. Dann war sie irritiert, weil ja ein Vater auf der Geburtsurkunde steht, zu dem aber kein Eintrag im Computer war.
    Sie wollte dann natürlich das Einverständnis des Vaters. Ich habe sie gefragt, warum ich seine Unterschrift brauche. Das sei so bei gemeinsamem Sorgerecht.
    Ich habe sie dann gebeten, mir zu zeigen, wo das steht, weil ich mich extra vorher informiert hätte in der Verwaltungsvorschrift zum Passgesetz und demnach seine Unterschrift nicht notwendig sei.
    Da wurde sie etwas genervt, sagte das könne sie nicht im normalen Publikumsverkehr. Ich habe gefragt, wann ich denn wiederkommen könnte, ich würde dann auch die Vorschrift ausdrucken und mitbringen.
    Sie meinte dann, ich müsste das alleinige ABR mit Gerichtsbeschluss nachweisen, andernfalls kann sie mir den Pass nicht Unterschrift ausstellen. Und ob ich das denn nicht einfach machen könnte oder ob er damit nicht einverstanden wäre.
    Da wurde ich langsam etwas genervt und beharrte darauf, dass es keinen Gerichtsbeschluss gibt da der Aufenthalt der Tochter nie strittig war und sie seit knapp zwei Jahren mit mir allein in einem Haushalt lebt und ich daher berechtigt sei, den Pass auch ohne seine Unterschrift zu beantragen.
    Zwischenzeitlich hatte ein Kollege die Vorschrift rausgesucht und 6.1.3.1. markiert, dass bei GS beide Unterschriften notwendig sind. Ich habe dann weiter vorgelesen "wenn die Eltern zusammen leben", tun wir ja aber nicht. Ja dann ja erst Recht war die Antwort
    Dann habe ich auf 6.1.3.4. verwiesen, dass dies bei getrennt lebenden Eltern mit GS gilt.
    Dann sind sie darauf rum geritten, dass es Ermessenssache wäre, wären Zweifel bestünden. Und die hätte sie mittlerweile.
    Ich habe dann gesagt, ich kann verstehen, dass sie sich absichern möchte, ich das dann aber gern mit ihrem Vorgesetzten weiter besprechen möchte. Sie meinte dann, sie ruft mich an, da sie nicht sagen konnte, wann er anzutreffen sei. 2 Std später erhielt ich ihren Anruf: der Pass kann ausgestellt werden, ich kann ihn abholen.


    Geht doch! Danke, ohne Euch hätte ich 1. von der Rechtslage nichts gewusst und wäre 2. nicht so standhaft geblieben!

  • Genau so hat es sich bei mir im Bürgerbüro auch abgespielt.


    Ich habe dann sogar darauf hingewiesen, das die Nachbarstädte das sogar so auf der HP stehen haben.


    Ich hoffe, das ich bei der Verlängerung dann schon etwas getan hat & es nicht wieder so ein Kampf wird.


    Aber sind ja noch 4 1/2 Jahre.