Hallo zusammen,
Die liebe Ex meldet sich mal wieder und will Überraschung (!!!) Geld sehen.
Diesmal geht es um den gerichtlich vereinbarten steuerlichen Nachteilsausgleich. Nur: da sie schon mehrfach sehr zu ihrem eigenen Vorteil agiert hat, möchte ich das alles gerne prüfen lassen. Es geht also noch zum Steuerberater. Aber vielleicht kann mir vorab schon mal jemand eine große Richtung sagen?
Geltend gemacht wurde im Jahr 2014:
Unterhalt in Höhe von 9600 € für die Jahre 2012 und 2013
sowie der jährliche nacheheliche Unterhalt in Höhe von 4800 €, zusammen also 14200 €.
Kann es sein, dass der steuerliche Nachteil, den mein Mann seiner Ex-Frau nun ausgleichen muss, bei knapp 2800 € liegt? Das heißt, er muss noch einmal 2800 € oben drauf zahlen?
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße,
Maumau
(die es echt spannend findet, wie sehr Ex-Männer gemolken werden können, wenn Ex-Frau es richtig anstellt UND die es sehr bedauert, dass sie selbst einen wirklich grottenschlechten Anwalt hatte <- sorry, der musste sein, Nachrichten von der Ex waren bzw. sind nie gut und außerdem hatte ich heute einen richtigen Scheixx-Tag...).