Versetzung----Verständnisfrage

  • Hallo,


    ich habe da mal eine Frage an die Lehrer/Innen unter euch.....folgendes:


    Nach dem Halbjahreszeugnis kam ein neuer Junge in Sohnemanns Klasse, er kam aus der 8. Klasse eines anderen Gymnasiums aus der Nachbarstadt und mußte - dann aus welchen Gründen auch immer - in die 7, Klasse Gymnasium zu Sohnemann......nun behauptet der "neue" ,er könne gar nicht sitzenbleiben in der 7. er würde ganz automatisch in
    die 8. Klasse versetzt werden - egal wie miserabel seine Noten
    seien.......
    :hae: :hae: :hae: - wie kann das gehen?

  • Da greift Paragraf 67 aus der Schulordnung für Gymnasien in Bayern:
    (1) Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Schülerinnen und Schüler freiwillig wiederholen oder spätestens zwei Wochen nach Ende des Halbjahres aus den Jahrgangsstufen 6 bis 10 in die vorherige Jahrgangsstufe zurücktreten; sie gelten nicht als Wiederholungsschülerinnen und Wiederholungsschüler.
    (2) Schülerinnen und Schüler, die eine der Jahrgangsstufen 5 bis 10 freiwillig wiederholen, aber dabei das Ziel der Jahrgangsstufe nicht erreichen, erhalten anstelle des Jahreszeugnisses eine Bestätigung über das freiwillige Wiederholen und die dabei gezeigten Leistungen mit der Bemerkung, dass das Vorrücken auf Grund des früheren Jahreszeugnisses gestattet wird.

    Er hat ja die 7. schonmal bestanden und kann deswegen nicht durchfallen, hatte dann aber wohl in der 8. so große Probleme, dass er zurückgegangen ist.


    Ansonsten: :winken::-)

  • In NRW geht das nur in den ersten beiden probejahre in Klasse 5 und 6. Ab 7 kann man schon sitzenbleiben.sohni kommt jetzt in Klasse 7,die beide probejahre sind um.gott lob

  • Feli, das ist nicht richtig. Auch hier in NRW ist es so wie oben beschrieben...

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~