Aufforderung von der Beistandschaft, diese zu beenden.

  • Hallo zusammen,


    ich habe Post von der Beistandschaft bekommen. In dem Schreiben werde ich darum gebeten, die Beistandschaft zu beenden. :radab
    Der Kindsvater hätte schließlich ja noch nie bezahlt und würde das in absehbarer Zeit bestimmt auch nicht tun. Eine vorgeschriebene Kündigung lag auch noch dabei. :hilfe


    Kurz zum Hintergrund. Tochter ist acht, Vater (gerade 30) noch nie leistungsfähig, abgebrochenes Studium, danach Umschulung im IT Bereich mit anschließender Fortbildung. Was er jetzt macht, entzieht sich meiner Kenntnis.Laut Tochter arbeitet er aber.


    Irgendwie fühle ich mich wie in einem falschen Film. Der KV ist noch super jung, ganz sicher nicht dumm und ich soll mit welcher Begründung die Beistandschaft aufheben? Das ist doch das Geld meiner Tochter, oder verstehe ich da jetzt irgendwas falsch?


    Klärt mich bitte auf! :thanks::thanks::thanks:
    Lg Sternenfeuer

  • auf den ersten Blich (!) liest es sich für mich so, als würde die Beistandschaft Dir irgendeinen (verdeckten) Vorwurf machen....


    Hast Du vielleicht selber einen Anwalt, der da noch irgendwie mitmischt?
    Ist der KV vielleicht dauerhaft leistungsunfähig (verrentet, oder arbeitsunfähig)?
    Hast Du (vielleicht) wieder geheiratet, und das Amt sieht den Neuen Partner "in der Pflicht"?
    Ist Dein Einkommen (vielleicht) dauerhaft mindestens X mal höher, als das von KV?
    Warst Du vielleicht nicht bereit, PKH zu beantragen?
    Bekommst Du (vielleicht) seit längerem Hartz IV, und das Amt übernimmt quasi die Verpflichtung des KV dauerhaft?


    Wenn Dir nichts davon, oder etwas ähnliches bekannt ist, würde ich freundlich zurückschreiben, dass Du nicht bereit bist, die Beistandschaft zu beenden, und darum bittest, dass diese weiterhin tätig ist, und gleichzeitig um einen Termin bitten.

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

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  • Hallo Luchsie,


    Danke für deine schnelle Antwort. Ich habe keinen Anwalt und halte auch seit Jahren die Füße still. Schließlich stand ja eine Umschulung im Raum und ich hatte fest darauf gehofft, der Vater würde dann irgendwann in Lohn und Brot stehen.


    Auch von den anderen Punkten trifft nichts zu. Bin zwar noch in Elternzeit, aber nicht verheiratet und beginne bald wieder mit Teilzeit. PKH würde ich nicht bekommen, aber die Beistandschaft hat auch nie eine Klage angestrebt.


    Den Anruf, dass ich nicht zur Aufhebung bereit bin, habe ich schon getätigt. Man war nicht sehr begeistert, aber konnte es mir auch nicht wirklich begründen.....


    Ich bin noch immer ratlos.....

  • Hm, komisch, mein Sohn wird bald 14 und ich habe von Anfang an eine Beistandschaft.


    Ich würde da mal persönlich hingehen und fragen, warum Du die Beistandschaft beenden sollst.


    Ich brauche die Beistandschaft immer noch, KV hat noch nie Unterhalt gezahlt, er wird regelmäßig angeschrieben, wenn der Betrag sich ändert und was an Gesamtschulden offen steht, bekomme immer eine Abschrift.


    Neulich musste ich den Kinderzuschlag neu beantragen und der Familienkasse reichte die Aussage nicht, dass ich keinen Unterhalt bekomme. Sie wollten wissen ob ich eine Beistandschaft habe und welche Bemühungen ich unternehme, damit evtl. Unterhalt gezahlt wird. Also habe ich die Briefe, die an den KV von der Beistandschaft gerichtet sind, in Kopie beigefügt.


    Auf keinen Fall die Beistandschaft beenden, wenn Du mal, wie in meinem Fall, Kinderzuschlag beantragen musst, hast Du was schriftliches von der Beistandschaft, dass die Eintreibung von Unterhalt fruchtlos verlaufen ist.

  • Ich zitiere mal:


    "Der Vater Ihrer Tochter bezieht bereits seit mehreren Jahren laufende Leistungen nach SGB II. Ein Ende der Leistungsfähigkeit ist derzeit bei Herrn.... nicht absehbar. Aufgrund dessen konnten von hier auch noch nie Unterhaltsansprüche gegen ihn geltend gemacht werden.


    Es empfiehlt sich daher die Aufhebung der Beistandschaft."


    Mir ist der Sinn noch immer nicht klar. Warum empfiehlt sich die Aufhebung? Wollen die "Karteileichen" entfernen? Wenn ich doch richtig informiert bin, bin ich sogar dazu verpflichtet, das Geld für meine Tochter einzufordern, oder?


    Leg Sternenfeuer

  • Probieren kann man es ja mal - würde ich sagen - der SB hat es versucht.
    Was mich stutzig macht ist der jahrlange ALG Bezug ohne Einschränkungen - und dazu die Aussage des Kindes das er arbeitet.
    Vielleicht hat er einen Arbeitsplatz bei einer Behinderten/Reha-Werkstatt?

  • Naja, es gibt auch Reha-Werkstätten mit Computerarbeitsplätzen - aus irgendeinem Grund hält das JC seit Jahren die Füße still und finanziert sein Leben - das wahrscheinlich nicht ohne Gründe - vielleicht ist er in einer Maßnahme?
    Alles andere wäre Schwarzarbeit.

  • Mhhhhhh... vielleicht frage ich ganz einfach mal unverblümt. ^^
    Eventuell bekomme ich ja eine Antwort von ihm. Tochter mag ihn nicht fragen und für mich soll sie das sowieso nicht machen. Die kam letztens nach Hause und erzählte von einem Brief, den sie gefunden hatte. Papa hätte eine Prüfung nicht bestanden. :wow Da stellt sie natürlich MIR die Frage, um welche Prüfung es denn ging.


    Er vergisst wahrscheinlich, dass unsere Tochter schon ziemlich gut lesen kann. Ganz nebenbei habe ich sie dann noch darüber aufgeklärt, dass sie die Finger von "fremder" Post lassen soll. Trotzdem hatte ich ja keine Antwort für sie.... Ihren Papa fragen mag sie aber glaube ich auch nicht.Echt eine Zwickmühle.....

  • Du kannst der Beistandschaft zB mitteilen, dass nach deinen Infos der Vater arbeitet. "Welche anderen Informationen liegen Ihnen denn vor?"
    Die Beistandschaft sollte dir schon grundlegende Informationen geben, die du ja auch hättest, wenn es keine Beistandschaft gäbe. Der Ex ist verpflichtet, Auskunft über seine Arbeit und sein Einkommen zu übermitteln. ... Da verstößt die Beistandschaft nicht gegen einen Datenschutz, wenn sie dir diese Infos weitergibt.
    Und um die Argumentation der Beistandschaft zu stützen, müssten die auch Infos liefern. Auch Langzeitarbeitslosigkeit ist kein Grund, eine Zukunftsprognose von Nichteinkünften bis zum Erreichen der Volljährigkeit des Kindes abzugeben - es sei denn, es lägen der Beistandschaft Infos über eine dauerhafte Frühverrentung vor. Eine so genannte "Eurorente" würde da noch nicht reichen.
    Ich würde also an der Beistandschaft "rütteln" und gucken, was denn da so "vom Baum fällt".

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich konnte heute noch jemanden bei der Beistandschaft erreichen. Denen hatte ich ja schon mitgeteilt,dass Tochter erzählt,ihr Papa würde bei einer Computerfirma arbeiten.
    Die hatten eine Anfrage bei der Rentenversicherung gestellt und laut denen ist er nicht berufstätig.
    Es fiel dann noch der Satz: "Es tut uns leid Frau Sternenfeuer. Herr .... kommt seiner Auskunftspflicht nicht nach."


    Und nun? Was genau wollen die mir zwischen den Zeilen sagen? Das ich mir einen Anwalt nehmen soll? :hilfe

  • also die Beistandschaft ist ja echt seltsam :hae:


    frag mal, warum Sie den Herren nicht auf Auskunft verklagen-
    oder, Du hättest gerne schriftlich, mit welcher Begründung sie die Beistandschaft beenden wollen,
    mdB. um Akteneinsicht, was bisher geschehen ist!


    und dann würde ich eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung stellen-
    oder mir selber einen Anwalt suchen (hab ich damals auch so gemacht-)
    mit dieser Beistandschaft wird das wohl nix :kopf

    Lieber Gruss


    Luchsie


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  • Ich verstehe auch nicht , wie schwerfällig die Beistandschaft ist.
    Warum fragen die nicht einfach mal beim Job Center an, wie seine beruflichen Aussichten sind? Job Center muss doch "fördern und fordern. "
    Und die können doch am besten eine Aussage treffen: ist er eingeschränkt arbeitsfähig oder könnte er ganztags oder überhaupt? Und wenn nicht, warum?


    Auch wenn er selbst keine Auskunft gibt , dann beschafft man sich die eben anderweitig.
    Muss nicht gleich ein Auskunftsverfahren bei Gericht sein , es gibt doch auch andere Wege.


    Es sei denn , der Beistand zuwenig Zeit, weil er hunderte von Fällen hat und es zu wenig Mitarbeiter dort in der Abteilung gibt. Das ist leider oft der Fall.


    Es kann aber auch genauso sein, dass der Vater zwar bei der Rentenversicherung nicht angemeldet ist, aber selbstständig " im Aufbau" ist und nicht genügend verdient und er bekommt deshalb aufstockend Hartz 4 .
    Oder er bekommt Hartz IV und ist fleißig am Schwarzarbeiten… Gerade in der IT-Branche ist das nicht zu selten…


    Und Schwarzarbeit beweisen? Ist meistens sowohl für die Mutter als auch für den Beistand so gut wie aussichtslos…


    Man kann natürlich die Info, "dass Papa arbeitet " auch an das Job Center mal weitergeben als Beistand. :D
    Dann wird er dort beim Job Center vielleicht noch mal genauer geprüft . Und das Prüfungs Ergebnis kann man dann als Beistand wieder abfragen. Vorausgesetzt es ist Zeit dafür da… Hat der Beistand zu viele Fälle und muss etwas reduzieren, dann ist es vielleicht geneigt, so genannte bisher aussichtslose Fälle zu beenden. Da kraft Gesetz der Beistand nicht selbst beenden darf sondern nur der Elternteil schriftlich ging an dich die Anfrage raus. In der Hoffnung , Du beendet und es ist somit ein Fall weniger-du verstehst?

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

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  • Das vereinfachte Verfahren ist ein Verfahren beim Familiengericht um einen UnterhaltsfestsetzungsBeschluss ( Mit dem man letztendlich auch pfänden könnte , wenn es etwas zu pfänden gibt :-( ) zu bekommen :


    https://dejure.org/gesetze/FamFG/249.html


    In diesem Verfahren kann der Vater jedoch Einwendungen machen und vorlegen, dass er gegebenfalls gar nicht leistungsfähig ist. z.B. wenn man jahrelang Hartz IV bekommt wie er in diesem Fall…
    dann wird das in der Regel nichts werden mit einem Unterhaltstitel…


    Was daher hier zum derzeitigen Zeitpunkt bei einem Vater, der jahrelang Hartz IV bekommt , so ein vereinfachtes Verfahren bringen soll erschließt sich mir nicht ganz?


    Doch selbst wenn das Verfahren durchgeht und man hinterher einen Titel hätte, mit dem man pfänden könnte:
    wohinein soll man denn pfänden, wenn jemand kein Einkommen hat und so weiter?


    Sachpfändung zu Hause verlaufen in der Regel erfolglos. Heißt es gibt kein Geld und im schlimmsten Fall kostet die Pfändung die Mutter nur welches… Dann hat man zu Hause einen so genannten "Titel ohne Mittel "...

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Das angeblich "vereinfachte Verfahren" funzt nur dann, wenn der Zahlungspflichtige keine Einwände hat. Hat er die, platzt die Sache wie eine Seifenblase und alles zieht sich nur noch länger hin.


    AlwaysHope hat die Sache ja mit aller Problematik deutlich erklärt.

    Liebe Grüße



    Bap



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