Aufforderung von der Beistandschaft, diese zu beenden.

  • Vielen Dank für die Ausführungen!!!!! Ich denke aber übrigens nicht, dass es etwas zu pfänden gibt. Da sein Vater verstorben ist, könnte es allerdings sein, dass er geerbt hat....


    Kann mir mal jemand sagen, warum es MIR damit so schlecht geht, wenn ich mich mit dem Thema gedanklich auseinandersetze? Ja, es hatte einen Grund, warum ich die ganze Sache an die Beistandschaft abgegeben habe. Aber es kann doch wohl nicht angehen, dass man so überhaupt GAR NICHTS an Zuwendungen seinem Kind zukommen lässt.


    Was mache ich denn jetzt? Wenn ich mir mal nur die Fakten anschaue, benötige ICH dieses Geld bzw. den Unterhalt nicht, um meine Tochter gut zu versorgen. Aber ich könnte es sehr wohl auf ein Konto packen und es ihr irgendwann übergeben.


    Die Frage hatte ich weiter oben schon mal gestellt. Ist es nicht meine Pflicht, das Geld für meine Tochter einzufordern?

  • Ist es nicht meine Pflicht, das Geld für meine Tochter einzufordern?


    Nein, es ist nur dein Recht.
    Zur Pflicht wird es nur, wenn du zuvor ein Recht in Anspruch genommen hast, welches Dritte wiederum verpflichtet, für dein Kind zu zahlen (UVK, ALGII, etc...)
    Aber auch diese Pflicht kann man dir abnehmen, indem Dritte selbst den Gerichtsweg beschreiten.

  • Wenn ich mir mal nur die Fakten anschaue, benötige ICH dieses Geld bzw. den Unterhalt nicht, um meine Tochter gut zu versorgen.


    Genau das ist der Grund, warum Frau Beistand in all den Jahren nicht wirklich motiviert war/ist und die Beistandschaft gern beendet haben möchte. Über den Wunsch der Akteneinsichtnahme wird sie hocherfreut sein. ;-)


    Tochter ist acht, Vater (gerade 30) noch nie leistungsfähig, abgebrochenes Studium, danach Umschulung im IT Bereich mit anschließender Fortbildung. Was er jetzt macht, entzieht sich meiner Kenntnis.Laut Tochter arbeitet er aber.


    Hat er eine Erstausbildung absolviert? Ggf. welchen Berufsabschluss? Im vereinfachten Verfahren kommt es zwar nicht darauf an, aber in einem anschließend möglichen streitigen Verfahren wird er seine Ausbildungs-/Erwerbsbiografie beweisen müssen und dann können ihm mit hoher Wahrscheinlichkeit aufgrund der gesteigerten Erwerbsobliegenheit fiktive Einkünfte hinzugerechnet werden. Das würde seine Verurteilung zum Mindestunterhalt bedeuten. Allerdings könnte in einem streitigen Verfahren auch das Einkommen der Mutter eine Rolle spielen, wenn es entsprechend hoch ist...

    Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

  • Vorab eine Randfrage: Unterhaltsvorschuss hast du beantragt und bekommen über sechs Jahre?


    Ansonsten besteht für dich - so du keine Sozialgelder beziehst - keine rechtlich dir gegenüber durchsetzbare "Pflicht", vom Vater Unterhalt zu erzwingen. Und bei der sicherlich bestehenden moralischen/ethischen Verpflichtung, auch finanziell das Beste fürs Kind zu erreichen, muss sicher "gegengerechnet" werden, was das an eventueller psychischer Belastung für Kind und für dich bedeuten könnte.


    Das ist aber, von außen betrachtet, weniger das Problem. Problem scheint die Untätigkeit der Beistandschaft zu sein. Oder erst einmal (denn wir wissen ja gar nicht, ob sie untätig war), genug Informationen von der Beistandschaft zu bekommen, um die derzeitige Situation richtig einordnen zu können.
    Das wäre also sicherlich der erste Schritt. Infos einzuholen, die dann deine Entscheidung für das weitere Vorgehen auf ein besseres Fundament stellen.
    Im Moment merkst du, wie es einen ankratzt, wenn man nichts weiß und das Kopfkino einem die blödesten Möglichkeiten aufzeigt ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Vielen Dank für die Ausführungen!!!!! Ich denke aber übrigens nicht, dass es etwas zu pfänden gibt. Da sein Vater verstorben ist, könnte es allerdings sein, dass er geerbt hat....


    Kann mir mal jemand sagen, warum es MIR damit so schlecht geht, wenn ich mich mit dem Thema gedanklich auseinandersetze? Ja, es hatte einen Grund, warum ich die ganze Sache an die Beistandschaft abgegeben habe. Aber es kann doch wohl nicht angehen, dass man so überhaupt GAR NICHTS an Zuwendungen seinem Kind zukommen lässt?



    Ich denke DIR geht es damit schlecht, weil es dir bei dem Thema immer wieder vor Augen hält, wie KV gestrickt ist. Wie der Vater deiner Tochter ist...


    Mir persönlich geht es auch oft nicht gut, wenn hier KV weniger, gar nichts oder einen Monat später überweist. Ich vermute, dass es daran liegt, dass das Geld ja nicht für mich, sondern für die Kinder ist.


    Und manchmal will man ja einfach seine Ruhe haben, weil der Alltag stressig genug ist, und solche Zusatzärgerlichkeiten schnell für eine gefühlte Überforferung sorgen.



    LG Jona

  • Ich hab`mir zwischenzeitlich "ein Herz gefasst" und einfach mal beim KV angerufen. Nachdem er mir ein paar Mal ausgewichen ist,
    habe ich doch noch einige Informationen bekommen. Er arbeitet zur Zeit nicht. Er überlegt aber, sich mit einem Bekannten selbständig zu machen. (Ja, ich bin mir bewusst, was das für eventuellen Unterhalt bedeuten könnte....naja.....)


    Der Auskunftspflicht ist er irgendwann nicht mehr nachgekommen, weil es ihm zu lästig war. 8|


    Volleybap
    Unterhaltsvorschuss hatte ich beantragt, nachdem der KV mir zwei Jahre lang versprochen hatte, mir einen monatlichen Betrag zu überweisen und nichts passierte. Damals hatte ich "gehofft", es würde ihm dadurch so sehr auf die Füße getreten werden, dass er sich beruflich bewegen würde.


    Unterhaltsvorschuss endet bald und das Geld liegt für Tochterkind auf einem Konto.


    Andere Sozialgelder beziehe ich nicht.

  • Nach so langer Zeit mag ich hier einfach mal schreiben, wie es weitergegangen ist. Der Vater hat sich definitiv selbstständig gemacht, aber auf diverse Aufforderungen der Beistandschaft nicht reagiert.


    Im vereinfachten Verfahren ist dann vor einigen Monaten ein Unterhaltfestsetzungsbeschluss/Titel ergangen. Die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses (100% Mindestunterhalt und rückständiger Unterhalt) wurde angeordnet.


    Wie geht es denn jetzt eigentlich weiter? Da ich ja immer eine Kopie der Schreiben erhalte, habe ich Ende November nicht schlecht gestaunt. Er wird wieder sehr freundlich dazu aufgefordert, den Unterhalt zu überweisen.....:lach


    Geht das jetzt echt so weiter? Wird da niemand aktiv? Muss ich etwas veranlassen?


    Liebe Grüße Sternenfeuer

  • Nuja wenn ich sehe wie "schnell" die Gerichte bei mir sind wird sich das wohl auch bei dir noch hin ziehen.

    Seit 16 Monaten warte ich auf die Genehmigung vom Amtsgericht des Königs Erbe ausschlagen zu dürfen, da tut sich auch sobald nix neues.

  • Da ist schon eine (juristische) Weiterentwicklung. Es gibt jetzt einen Beschluss über die zu zahlende Höhe. Und auch einen pfändungsfähigen Titel. Jetzt sagt man (Beistandschaft? Anwalt?) halt: Zahle den festgelegten Betrag und den Rückstand.

    Man kann jedoch jederzeit hingehen, und den festgelegten betrag sowie den Rückstand durch den Gerichtsvollzieher pfänden lassen. Wie viel Geduld da jetzt noch geübt wird, liegt auch an dir: Du kannst Anwalt/Beistandschaft oder wer auch immer den vereinfachten Beschluss herbeigeführt hat anweisen, die Pfändung einzuleiten.

    Allerdings kostet das erst einmal ungefähr einen Hunderter. Da musst du für die Gerichtsvollzieherkosten in Vorleistung treten (Ex muss das allerdings auch zahlen). Wenn eine Adresse - Privat oder Firma - bekannt ist, dann kann der Gerichtsvollzieher losziehen. Dabei wird sich erweisen, ob Ex Geld für die Pfändung hat oder nicht.

    (Es gibt zB die Kontenpfändung bei der Bank. Voraussetzung: Man muss die Bank kennen. Steht aber auf den Firmenunterlagen, ggfls. im Netz auf der Homepage, falls er so etwas betreibt). Es gibt die Taschenpfändung. Es gibt die Pfändung von Einrichtungsgegenständen, also Wohnungsbesuch.

    Du musst zumeist vorab entscheiden, welche Pfändungsart der Gerichtsvollzieher durchführen soll ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Herzlichen Glückwunsch, Sternenfeuer , zu dem Teilerfolg auf dem langen, schwierigen Weg.

    Und ich freu mich, dass mein Beistand nach etwa einem Jahr sich von der Staatsanwaltschaft erstmal über die Rechtslage (,die er ja eigentlich kennen sollte in diesem Beruf!) informiert hat und mir schrieb, dass er nun doch seine Arbeit verrichten wird...

    Wird wohl noch ein paar Jahre dauern bei mir. 😅

  • Ich bzw. das JA haben in den letzten 15 Jahren ähnliche Erfahrungen mit dem KV gemacht, wobei sich dieser im Angestelltenverhältnis befindet. I. d. R. hat ihm die Sachbearbeiterin des JA 2 Fristen gesetzt, jeweils kurz vor der Gerichtseinlassung hat er schubweise gezahlt. Eine Lohnpfändung gab es anfänglich auch😕. Ich denke, es steht und fällt mit den Menschen und die Art und Weise, wie sie ihre Aufgaben wahrnehmen. Auf jeden Fall würde ich immer versuchen mit den Ämtern (und auch Widerständen) zusammen zu arbeiten, auch wenn es manchmal schwer fällt.

  • Ich wollte euch mal wieder einen kurzen Zwischenstand geben. Der Gerichtsvollzieher hat den KV besucht, der wollte ihn aber nicht in die Wohnung lassen. Der Aufforderung zur Vermögensauskunft ist er nicht gefolgt und jetzt wurde Haftbefehl erlassen. :ohnmacht:

    Und nun? Was passiert jetzt? Ich bin eigentlich ratlos, warum er sich so überhaupt nicht bewegt.

    Was sind denn jetzt die nächsten Schritte? Das verursacht ja Kosten (60€ für den Gerichtsvollzieher), die ich doch niemals wiedersehe,oder?


    Lg

  • Du musst zwar in Vorleistung gehen für den Gerichtsvollzieher, hast aber das Recht, diese Kosten beim Ex wie die anderen Schulden einzutreiben.

    Haftbefehl ist nun schon eine Hausnummer ...

    Die Mühlen mahlen langsam, aber sie mahlen ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Da stehe ich dann immer ein wenig mit offenem Mund da, wer lässt es denn bitte bis zum Haftbefehl kommen...entweder, da ist wirklich Null Nada Niente da, dann kann man auch die Tür aufmachen, oder es ist genug da und der Mensch ist einfach nur dumm...so oder so...die Katze beißt sich in den eigenen Schwanz...

  • Da spielt Wut mit. Das Gefühl, ungerecht und unfair behandelt zu werden. Und natürlich Trennungsemotionen, die klares und logisches Denken einfach ausbremsen.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Hallo,


    der Haftbefehl bezieht sich auf die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Der wird jetzt nicht abgeführt ins Kittchen.


    Er wird sie dann auch abgeben. Hab ich noch nie erlebt, dass das dann nicht funktioniert hätte. Ich hätte aber noch nen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung und die Geschäftsräume beantragt.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Das läuft ja über die Beistandschaft und ich bekomme immer die Kopien der Schreiben. Zwischenzeitlich konnte ich mit der Gerichtsvollzieherin telefonieren. Sie ist nur zuständig für die Dinge, die "bewegt" werden können.

    Die Beistandschaft meinte, an die Firma könnten sie wahrscheinlich nicht ran, da es einen weiteren Geschäftsführer gibt. Ich bin ratlos....

    Also ihr geht davon aus, dass er die eidesstattliche Versicherung abgibt und dann???


    Danke euch!:blume

  • Also ich zumindest gehe stark davon aus. Ansonsten wandert er ja wirklich ins Kittchen.

    Oder meint er generell, er wäre da besser aufgehoben?


    Warte erstmal ab, was jetzt da passiert und was er angibt. Konten/Außenstände/Geschäftsform der Firma usw.

    Da gibt's sicherlich was zu vollstrecken. Aber es kostet halt erstmal für Dich. Da das jedoch alles über die Beistandschaft geht

    - und Deine macht wenigstens was, was nicht selbstverständlich ist - hast ja nur evtl. Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten. Keine Gebühren für Anträge.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Wenn die eidesstattliche Versicherung abgegeben wird, ist erkennbar, ob Geld vorhanden ist oder nicht. Ist kein Geld da, ist er überschuldet und muss eigentlich konsequenterweise in die Privatinsolvenz (was dann auch direkt die Firma betreffen könnte. Das wird dem Geschäftspartner nicht gefallen, je nach Geschäftsform ...) Bei der Firma wäre die Frage, wie die sich aufgestellt hat. Es könnte schon der Fall sein, dass die GF sich per Vertrag regelmäßig ein festes Gehalt zahlen. Dann kann man m.W. ganz normal eine Gehaltspfändung anberaumen - und beide! GF sind unter Strafandrohung dafür verantwortlich, dass die regelmäßig durchgezogen wird.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Hat sich hier eigentlich etwas getan, über das du berichten kannst/willst, Sternenfeuer?

    Im UV-Bezug ist die Tochter ja sicher und die Unterhalts Kasse müsste zumindest auch Druck machen.

    Du musst daran denken, die Zahlung alle paar Jahre schriftlich einzufordern. Dann laufen beim Vater die Beträge weiter als Schulden auf, bis er irgendwann zahlen kann. Und da solltest du schneller sein als die Vorschusskasse ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.