Deputaterhöhung "durch die kalte Küche"

  • Hallo


    Vielleicht kann mir ja schon mal jemand erklären, ob folgendes so in Ordnung ist. Gefühlt ist es das nämlich nicht:


    Ich habe eine Teilzeitstelle. Seit etwa vier Wochen hing im Lehrerzimmer die Liste der Sollstunden, daneben die zu gebenen Stunden. Die können sich durch Entlastungsstunden, Überstunden und so weiter ändern. Nun kam die Stundenverteilung rum und ich zähle eine Stunde mehr. Damit wird mein volles Deputat ausgeschöpft, Entlastungsstunden sind komplett raus gerechnet.


    Ok, dachte ich. Entweder ein Rechenfehler an einer Stelle oder ? Erklärung: Es konnten mit meinen Fächern keine neuen Lehrer eingestellt werden. Die Entlastungsstunden werden verrechnet, das könne man dann ja auszahlen lassen, indem dann zum Halbjahr "oder so" das Deputat erhöht würde. Dies habe ich abgelehnt: Ich würde mir bei der Teilzeit was denken und hätte auch für zwei Jahre die Stundenzahl fest geschrieben. Das fand man mal ganz doof von mir. Ich betonte, dass ich die Stunden bitte schön als Ausgleich wieder haben möchte und auch bitte zeitnah. Ich hatte bereits 10 Überstunden angesammelt und es gab böses Blut, mir die zurück zu geben. Klar, das fehlt ja im Plan. Nun ist aber absehbar, dass so bald keine Entlastung durch neue Kollegen kommen wird. Ich brauche die Stundenentlastung, von einer Auszahlung habe ich nichts.


    Kann ich auf die Stunden bestehen? Muß ich auf die Auszahlung eingehen und auf Entlastungsstunden verzichten? Wann muß ein Ausgleich erfolgen?


    Liebe Grüße,
    Lucca

  • Es gilt die im Vertrag festgelegte Stundenzahl.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Volleybap,


    die festgelegte Stundenzahl wird durch besagte Entlastungsvereinbarungen reduziert. Die bekomme ich dieses (Halb-)Jahr nicht, weil warum auch immer nicht genug Personal da ist. Ich werde also Plusstunden aufbauen. Im Moment finde ich nichts dazu, wie zeitnah die zurück gegeben werden müssen, ob überhaupt. Denn die Schule wird nie in der Lage sein, entspannt Überstunden abbauen zu lassen. Ich möchte sie aber nicht ausgezahlt haben. Eigentlich möchte ich sie gar nicht machen, das ist aber wohl meine Dienstpflicht.


    Mal davon ab, dass es immer besser ist, vorher mal mit den Leuten zu reden. Es nervt mich, sowas immer erst im Plan zu sehen.


    Gruß

  • Hi Lucca,


    Dies ist leider bei uns im sozialen Bereich eine gängige Praxis, Stellen werden nicht besetzt und Personal übergeplant.
    Es ist auch so im Dienstplan..das ist total frustrierend.
    Wünsche dir dass du ein Weg findest, dich zu wehren.

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole

  • Ich habe eine Teilzeitstelle. Seit etwa vier Wochen hing im Lehrerzimmer die Liste der Sollstunden, daneben die zu gebenen Stunden. Die können sich durch Entlastungsstunden, Überstunden und so weiter ändern. Nun kam die Stundenverteilung rum und ich zähle eine Stunde mehr.


    1 Stunde pro Woche - erstmal befristet für das 2. Halbjahr 2016?

  • Hallo Lena


    Ja, diesmal ist es eine Stunde / Woche. Wie lange? Tja, ich weiß es nicht. Und derzeit wurde weder mit mir deswegen gesprochen noch mir mitgeteilt, wie dies vergütet werden soll. Erfahrungsgemäß ist es aber schwer, die Stunde in Freizeit zurück zu bekommen. Ich mache aber ganz bewußt Teilzeit.


    Gruß

  • Kommt drauf an, ob Du Angestellte, oder Beamtin bist-


    Angestellte im TV schauen.... Beamtin im entsprechenden Gesetz :frag


    (Bei Bundesbeamten gilt die Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung)
    in den Bundesregeln kann für (manche Beamte) Mehrarbeit mit entsprechenden Zuschlägen, bei TzBesch entsprechend ihrem Stundensatz vergütet werden-
    aber nur dann, wenn nicht innerhalb eines Jahres ausgeglichen werden kann- gugst Du hier
    Bis zu 5 Stunden/Monat (oder bei Tz entsprechend weniger) sogar ohne Vergütung und/oder frei ;-) ergibt sich aus § 88 BBG


    Wenn der Dienstherr nachweist, dass er aus zwingenden dienstlichen Gründen kein frei gewähren kann, dann zahlt er spätestens nach einem Jahr aus-


    Ich bin Vollkraft, und muss demnach 5 Stunden Mehrarbeit ohne irgendetwas mtl. leisten- meine Kollegin ist TeKr mit der Hälfte der WAZ, und muss somit "nur" 2,5 leisten
    Bei einem Beamten wäre das Angebot :sonne

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ich weiß nicht genau, wie der aktuelle Stand der Dinge ist. Insofern würde ich mich als Beamtin bei solchen Fragen IMMER an den örtlichen Personalrat wenden.


    Entlastungsstunden habe ich in 20 Dienstjahren als Grundschullehrerin nur einmal gehabt - ein halbes Jahr lang eine Stunde für die Betreuung einer Anwärterin und das vor ca. 16 Jahren. Es gibt diese Stunden, ja.... aber.


    Ich habe Zeiten erlebt, in denen 3 (?) Stunden ohne Ausgleich (weder finanziell noch zeitlich) zu akzeptieren waren. Das ist allerdings auch schon wieder etliche Jahre her. Ich hoffe, ich erinnere mich richtig, aber ich meine, dass man vor 2 Jahren zwar zu Mehrarbeit verpflichtet werden konnte, diese Mehrarbeit dann aber auch ausgeglichen / vergütet werden musste.


    Die Personalräte, die ich kennen gelernt habe, waren alle sehr fit.

  • Als Beamtin in Teilzeit musst du der Mehrarbeit zustimmen, v.a. wenn du die Teilzeit mit dem Kinderparagraphen begründet hast. Jede Stunde, die du mehr arbeitest, muss dir von Anfang an bezahlt werden und zwar nicht als Überstunde, sondern als reguläre Arbeitsstunde, das ist für den Arbeitgeber teurer.
    Im Einzelfall hängt es natürlich vom Bundesland ab.
    Ich würde auf jeden Fall den Personalrat anrufen!


    Edith :Die Entlastung sStunden dürfen die nicht oben drauf rechnen, das wäre genau Mehrarbeit. Sie können dich natürlich alle Stunden unterrichten lassen, aber dann würdest du die Tätigkeit, für die du die Entlastungsstunde bekommst natürlich nicht mehr machen, also zb keine Steuergruppe mehr.

    Liebe Grüße
    Die Elefantendame


    Umwege erweitern die Ortskenntnis

    Einmal editiert, zuletzt von elefantendame ()

  • Elefantendame: Die Entlastung bekomme ich für "meine" Flüchtlingsklasse und für mein Korrekturfach. Aber wenn diese Stunden entsprechend in der Konferenz festgelegt wurden, dann ist es binden, richtig?


    Aber ich werde Montag mal versuchen, bei der BezReg jemanden zu erreichen.


    Lieber Gruß