Kinder leben noch beim Vater ich möchte ABR aber wie

  • ich käme um die Runden.


    er nicht da er noch unsere gemeinsame ETW abbezahlt


    Das kann auch bedeuten, dass bei einem Wechsel der Kinder er a) KU pflichtig wird und b) dadurch die Hütte nicht mehr halten kann. Wenn es eure gemeinsame Hütte ist, in wie weit hängst du dann mit drin als Zweitschulderin? GGf kommt die Hütte unter den Hammer und damit auch ein Teil deines Vermögens. Und wieso zahlt er eigentlich die Raten für deinen Vermögensteil mit? Glaubst du, er macht das weiter, wenn du einen Krieg um die Kinder vom Zaun brichst?


    So oder so... Du bist aktuell unterhalstpflichtig und leistest natürlich KU für eure Kinder. Du darfst nicht einfach auf Teilzeit wechseln, bzw musst dann dennoch den vollen KU zahlen als wärst du weiterhin mit deinem Vollzeitjob Gehalt beglückt.


    Letzte Frage: An wem ist das Wechselmodell gescheitert. Die Richterin schliesst einen solchen Vergleich mit euch, würdet ihr an einem Strang ziehen. Oben drauf strickt sich die Familiengerichtsbarkeit aktuell um in Richtung "Wechselmodell wird Standard" analog zum gemeinsamen Sorgerecht getrennt lebender Eltern.

  • Mich bringt das hier alles nicht weiter.


    Es bringt dich nicht weiter, NICHT weil wir ....

    weil ihr die anderen bekriegungen und Hintergründe nicht kennt


    nicht kennen. Du kommst nicht weiter, weil du nicht kapierst, dass andere Bekriegungen nichts mit dem ABR zu tun haben.


    Drück dir die Daumen, dass du den richtigen Fokus findest. Vielleicht reicht schon ein Kurs in Selbstbehauptung für dich. Kann ja nicht sein, dass du privat so angreifbar bist und die Kinder dadurch in die Schusslinie geraten.


    ToiToiToi

  • so und damit beende ich das hier denn es bringt mich einfaach keinen Funken weiter!!


    kann es ja auch nicht, denn


    ich werde hier nicht mehr weiter lesen weil ihr die anderen bekriegungen und Hintergründe nicht kennt die da so ablaufen


    hier hat ja niemand eine Glaskugel. Es wäre also hilfreich, du würdest Fragen auch beantworten.


    Und nur weil es Dir nicht schmeckt was Du liest hier zickig ab zu ziehen.....
    Na ja, dann war das mit dem ABR wohl nicht sooo wichtig.



    lg von overtherainbow :rainbow:

  • [quote='mausic06',index.php?page=Thread&postID=2042020#post2042020]Also es geht mich insofern schon was an weil sie mit sicherhiet nicht nur im bett häändchen halten!!!! oder wolltest du das deine Kinder oder dein kind dabei zusieht wie der Papa mit einer anderen Frau Sex hat [quote]


    Spätestens hier zwingt sich mir der Eindruck auf, dass Eifersucht doch eine gewisse Rolle spielt....


    Nur weil man nen stabilen Küchentisch hat, heißt das ja nicht automatisch, dass man sich beim sonntäglichen Familienessen darauf vergnügt..
    :ohnmacht:


    Auch ich fürchte, dass dich das hier nicht weiterbringt - solange dir der Blick für das Wesentliche fehlt.

    Mit Gruß :wink
    Vaquera


    Life is simple: Eat, sleep, ride... :love:

    Einmal editiert, zuletzt von Vaquera ()

  • Die von dir dargestellten Probleme beim Umgang solltest du keinesfalls in die anstehende Gerichtsverhandlung einbringen. Wenn du dich dort beschwerst, dass du während einer Kur des Vaters, der die Kinder anscheinend als Begleitkinder mit in die Kur genommen hat, dir kein Umgang möglich war, wird dir nicht nur mangelnde Sozialkompetenz unterstellt. Es wird dir auch die rechtliche Situation erläutert. Während einer medizinischen Maßnahme an einem anderen Ort, also der klassischen Kur, muss kein Umgang ermöglicht werden.


    Deutlich würde an deiner Argumentation allerdings, dass hier ein großes Verständnis- und Abspracheproblem besteht zwischen den Eltern. Mit der Gefahr, zu eskalieren. Da kann ein Gericht kaum hingehen und einen ABR-Wechsel anordnen. Der würde die Kinder noch mehr zwischen die Mühlsteine bringen.


    Hochgefährlich ist auch deine Vermutung, im beim Ex anscheinend existierenden Familienbett würden zwischen Ex und Next grenzüberschreitende Zärtlichkeiten ausgetauscht. Dies müsstest du beweisen! Und das kannst du nur, wenn du entweder von den Erwachsenen darüber informiert worden wärst, oder aber, wenn du dies aus den Kindern herausgefragt hättest (dann würde dir das Gericht Übergriffigkeit attestieren), oder aber wenn es dir die Kinder glaubhaft freiwillig erzählt hätten (dann hättest du allerdings längst das Jugendamt einschalten müssen und/oder vor Gericht einen Eilantrag stellen sollen).


    Du müsstest Gründe vorbringen und belegen können, was die Situation der Kinder deutlich verbessern würde. Keinesfalls Dinge anführen, die Streit erwarten lassen. Sonst kann der Richter deinem Antrag keinesfalls stattgeben. Und tut er es doch, wird der Antrag sehr schnell vom OLG wieder einkassiert.


    Du solltest die Situation nach der letzten Verhandlung dringend mit deinem Anwalt durchsprechen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Schade, dass du meine Frage nicht beantwortet hast.


    Würdest du bei Gericht vorschlagen, dass du mit dem KV ein Wechselmodell leben wirst, wenn du das ABR bekommst und würdest du es auch tun?


    Mit deiner gerade bockigen Art wirst du jedenfalls vor Gericht nichts gewinnen, schon gar nicht das ABR für eure Kinder. Uns hier kann es egal sein, ob du noch mitliest, dir die Antworten als Denkanstöße zu Herzen nimmst oder nicht. Du bist eine unter vielen. Ob du in Zukunft weiterhin "nur" UET bist oder nicht ist egal.

  • Liebe Leute,


    mausic hat gestern wohl erst die Verhandlung gehabt und ein mutmaßlich unerwartetes Ergebnis bekommen. Da darf man schon durch den Wind sein, viele Fragen und ne Menge Frust haben.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Also es geht mich insofern schon was an weil sie mit sicherhiet nicht nur im bett häändchen halten!!!! oder wolltest du das deine Kinder oder dein kind dabei zusieht wie der Papa mit einer anderen Frau Sex hat???]


    Nun, ich sag mal, man kann an vielen Orten Sex haben, wenn die Kinder im Ehebett schlafen. Je nach Alter des Kindes ( bei Babies zum Beispiel ) halte ich es auch für nicht schädlich, wenn die Eltern Sex haben, während Kind im Babybay schläft. Auch ist es schon vorgekommen, daß Kinder hereingeplatzt sind, während die Eltern / Stiefeltern Sex hatten.
    Ich hab meine Mutter mal beim Sex gehört und fand das ganz schrecklich, ich glaub aber, daß es keinen bleibenden Schaden hinterlassen hat, es gibt Dinge, die man sieht, die möchte man nicht sehen, sind aber kein Drama, WENN man keins draus macht ;)


    ich empfinde das übrigens nicht als Unterschied, ob die Kinder die Eltern oder Elternteil mit Freund/Freundin "erwischt".


    Ich kann mir schwerlich vorstellen, daß die Beiden die Kinder absichtlich aktiv zugucken lassen und das toll finden...wenn das so sein sollte, fällt das unter Kindesmissbrauch...das weißt Du aber nicht und das wäre eine ganz andere Kiste. Dies zu behaupten, ohne es zu wissen würde sicherlich Kinderseelen zerstören.


    es bringt mich einfaach keinen Funken weiter!!


    Nunja, zumindest mir geht es nicht darum, DICH weiter zu bringen, ich finde es wichtig, daß es den Kindern gut geht.


  • so und damit beende ich das hier denn es bringt mich einfaach keinen Funken weiter!!


    vielleicht nicht heute und nicht morgen ... aber denke drüber nach .... auch nicht heute und nicht morgen ...


    ich habe mir wie viele andere hier auch schon dinge anhören müssen, die mir zu dem zeitpunkt gar nicht passten ....
    ich war fühlte mich "missverstanden" und anstatt das sie mein selbstmitleid fütterten und mir "die seele kraulten", mich in meiner sackgasse betsätigten, veränderten sie (gott sei dank!!!) meinen blickwinkel und meine einstellung zu vielem ....


    denk dran ... irgendwann vielleicht ... ^^

    ^^ superkalifragelistischexpialigetsich ^^


    "ich bin gerade wie ich bin, weil ich mich jetzt genauso brauche"


    lg chia :wink

  • So wie ich es verstehe, hatte der KV von Anfang an die Kinder, weil sie im Außendienst tätig war und keine Möglichkeit hatte, die Kinder adäquat zu versorgen.
    Nun hat sie aber ihre Stelle in den Innendienst gewechselt (womöglich um ihre Kinder besser betreuen zu können).
    Das sie sauer ist, das das nun nicht so klappt, wie sie es sich vorstellt, kann ich verstehen.
    Aber warum soll man die Kinder vom Vater wegholen, wenn es ihnen dort gut geht und er womöglich auch während der Beziehung die Kinderbetreuung übernommen hat.
    Daher fände ich Umgangserweiterung oder Wechselmodell wohl die gerechteste Lösung.

  • Das Wechselmodell möchte er nicht! erst nach der Einschukung von der Tochter und das dann evtl auch erst nach 2 Jahren. also dann wenn sie 8 ist.


    Umgangserweiterung sehe ich zwar ein aber dann kann man sich auch auf das Wechselmodell einigen!


    und genau wie due es sagtest ich habe mir schon gedanken darüber gemacht wie ich für meine Kinder möglich machen kann. und bin vom Außendienst in den Innendienst gewechselt mit Vertrauensarbeitszeit!


    So wie ich es verstehe, hatte der KV von Anfang an die Kinder, weil sie im Außendienst tätig war und keine Möglichkeit hatte, die Kinder adäquat zu versorgen.
    Nun hat sie aber ihre Stelle in den Innendienst gewechselt (womöglich um ihre Kinder besser betreuen zu können).
    Das sie sauer ist, das das nun nicht so klappt, wie sie es sich vorstellt, kann ich verstehen.
    Aber warum soll man die Kinder vom Vater wegholen, wenn es ihnen dort gut geht und er womöglich auch während der Beziehung die Kinderbetreuung übernommen hat.
    Daher fände ich Umgangserweiterung oder Wechselmodell wohl die gerechteste Lösung.

  • Hallo in die Runde!


    Das Wechselmodell möchte er nicht! erst nach der Einschukung von der Tochter und das dann evtl auch erst nach 2 Jahren. also dann wenn sie 8 ist.


    Möchten schon aber erst wenn das Kind ein entsprechendes Alter hat.
    Klingt vernünftig. Gerade kleine Kinder brauchen ein festes Zuhause.


    Umgangserweiterung sehe ich zwar ein aber dann kann man sich auch auf das Wechselmodell einigen!


    Nimm doch erst Mal das, was dir geboten wird und einen möglichen weiteren Weg hat KV ja aufgezeigt.


    Es brauch halt Zeit.