Betreuungspflicht wenn Kind vom Partner krank ist?

  • Hallo liebes Forum,


    ich hoffe, dass mir hier jemand eine rechtliche Auskunft geben kann.
    Mein Lebensgefährte und ich leben seit letztem Sommer zusammen (nicht verheiratet) und haben je ein Kind mit in die Beziehung gebracht. Beide Kinder (7 + 2 J. ) leben bei uns.
    Nun ist es so, dass der Sohn meines Lebensgefährten in letzter Zeit öfters krank war und nicht zur Schule gehen konnte. Da ich momentan noch zuhause bin mit meinem Kleinen, habe ich tagsüber beide Kinder betreuut wenn mein Partner auf Arbeit war. Da er allerdings auch 2 mal die Woche Abends arbeitet, hat er sich zumindest abends von der Arbeit freistellen lassen um sich um sein krankes Kind zu kümmern. Deswegen hat er nun ziemlich Stress auf der Arbeit bekommen, da diese der Meinung sind, dass es meine Pflicht ist, das Kind zu betreuen.


    Ist dies korrekt? Bin ich also verpflichtet die Betreuung zu übernehmen?


    Bitte nicht falsch verstehen, es geht nicht darum, dass ich mich davor drücken möchte. Ich betreue das Kind ansonsten auch wenn mein Partner arbeiten ist oder während der Schulferien. Er hängt nur extrem an seinem Papa und ich habe oft das Gefühl, dass er diese Sicherheit auch braucht, dass Papa da ist wenn er krank ist... Seine Mama kann oder will die Betreuung nicht übernehmen, aber das ist eine andere Geschichte.


    Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße,
    Kady

  • Bist du denn arbeiten? Also es könnte sein, dass sein AG recht hat. Denn wenn die Betreuung ein anderes im Haushalt lebendes Mitglied übernehmen kann (steht auch so auf dem Krankenschein Kind) dann entfällt das Krankengeld. D.h. wenn der AG weiß, dass du Betreuung übernehmen kannst und du bist nicht arbeiten, dann gibt es berechtigte Gründe, warum der AG das nicht versteht.


    Anders wäre es, wenn du arbeiten bist. Allerdings hättest du (laut meiner neuesten Information) auch das Recht Krankengeld für dein Stiefkind bei der KK zu beantragen.


    Was ist denn mit der Mutter? Lebt das Kind dauerhaft bei euch?


    Edith: habe gelesen du bist zu Hause mit dem Kleinen, also dann kann ich es schon verstehen, dass der AG es verlangt. Allerdings war es vielleicht nicht klug von deinem Partner seine Lebenssituation zu Hause auf Arbeit zu erzählen, da ihr so aus der Nummer nicht mehr rauskommt.

  • Was meinst Du mit "hat sich von der Arbeit freistellen lassen"?


    Hat er da einen Pflegetag genommen?
    Oder Überstunden?


    Muss ja grundsätzlich vom Arbeitgeber im Vorfeld genehmigt gewesen sein.....



    Aber grundsätzlich versteh ich es auch nicht. In einer Partnerschaft, ob leibliches Kind oder nicht, ist eine Betreuung da und das ist das, was zählt.
    Auch bei eigenen Kindern gibt es immer Kinder, die mehr auf Mama oder Papa fixiert sind, aber wenn derjenige nicht da ist, dann ist es nunmal so.


    Und mit 7 ist es kein Kleinkind mehr.....


    In vielen Fällen werden Kinder, wenn die Pflegetage nicht mehr ausreichen, von Babysittern, Nachbarn, Tagesmütter oder Familienhelferinnen betreut, weil es nicht anders geht und Mutter oder Vater in die Arbeit gehen müssen. Ich sehe also kein Problem mit der "Stiefmutter".... sorry!



  • Die Veränderung der Lebenssituation bekommt der Arbeitgeber zwangsläufig durch die Änderung der Lohnsteuerklasse mit....
    Wenn jemand vorher Alleinerziehend mit Lohnsteuerklasse 2 war und dann wieder mit jemanden zusammenzieht, ändert sich diese zwangsläufig wieder auf Lohnsteuerklasse 1.


    Außerdem ist es ja auch auffällig, wenn das kranke Kind tagsüber betreut ist, aber abends nicht.....
    Auch bei einer arbeitenden Lebensgefährtin müßte es ja wenn dann gerade umgekehrt sein, oder?

  • Sehe ich genauso Anmida. Patchwork bedeutet für mich auch irgendwie Gleichberechtigung. Es ist ganz klar, dass der Teil egal ob leibliche oder Stiefmutter, der ausschließlich zu Hause ist die Betreuung übernimmt und umgekehrt. Oder beide teilen sich diese, wenn beide arbeiten.


    Oder gibt es da ein Problem mit der leiblichen Mutter? Weil die sich vor Verantwortung drückt? Das ist dann zwar traurig, aber umso mehr ein Grund, dass dieses Kind und dein Partner deine Hilfe braucht. So ist das wenn ein ET gänzlich wegbricht. Und so sollte es im Pachwork funktionieren.

  • hallo,


    ich finde schon, daß der AG recht hat!


    warum kannst du das kind tagsüber betreuen, aber abends nicht? ihr wohnt zusammen und da steht der eine doch für den anderen ein, oder nicht? wird denn mit zweierlei mass gemessen, von wegen leibliches und stiefkind?


    ich meine, wenn dein kind krank wäre, du aber arbeiten müßtest und dein partner zu hause ist, dann wäre es doch auch für dich selbstredend, daß sich dein partner um das kind kümmert, während du die brötchen verdienst, oder?!


    meiner meinung hat das nichts mit betreuungsPFLICHT zu tun, sondern eher mit betreuungsWILLE.....


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Danke für eure Rückmeldungen. Wie gesagt, möchte ich mich nicht vor der Betreuung drücken, sondern lediglich wissen ob mein Partner hier zu recht Ärger bekommen hat.
    Mit "freigestellt" meinte ich, dass er dem AG mitgeteilt hat, dass sein Kind krank ist und ein Arztzeugnis für das Kind auch eingereicht hat. Dies wurde vom AG bisher auch immer so genehmigt. Daher waren wir verwundert, dass dies jetzt plötzlich ein Problem ist. Der Arbeitgeber wusste ja schon länger, dass wir zusammen leben.


    Zu den Fragen:
    Nein, ich bin zurzeit "nur" Hausfrau, da ich für meinen Sohn erst ab September einen Betreuungsplatz habe.


    Das Kind lebt dauerhaft bei uns. Zu der leiblichen Mutter besteht zwar Kontakt, aber der Umgang wurde gerade von alle 2 Wochen auf alle 4 Wochen geändert, weil sie überfordert ist. Aber das tut hier ja nichts zur Sache.

  • dass sein Kind krank ist und ein Arztzeugnis für das Kind auch eingereicht hat. Dies wurde vom AG bisher auch immer so genehmigt. Daher waren wir verwundert, dass dies jetzt plötzlich ein Problem ist. Der Arbeitgeber wusste ja schon länger, dass wir zusammen leben.


    dann kann ich erst recht den AG noch mehr verstehen!


    auf dem attest vom arzt steht doch wahrscheinlich drauf "kind krank vom 12-19"....am 12, 13, 14 und 15 geht der vater ganz normal in die arbeit und am 16 zückt er plötzlich das attest vom arzt :wow ( :tuschel hoffentlich war der 16 kein freitag :rolleyes: ) da denkt sich natürlich der AG auch, warum denn ausgrechnet jetzt das attest?


    oder steht auf dem attest nur "kind krank am 16 abends von 17-24uhr"????


    fest steht für den AG, daß kind immer betreut wurde, weil vater ja in der arbeit anwesend. AG kann sich halt jetzt nicht erklären, warum jetzt ein attest auf den tisch kommt, wo die anderen tage doch alles lief....da verstehe ich den AG, daß er auf die lebensgefährtin in sachen kinderbetreuung zählt!


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Naja siehst du und es wäre doch schön, wenn ihr euch zukünftig wenn du auch arbeiten gehst, die Betreuung teilt, für beide Kinder. Ja die Einwände des Arbeitgebers sind berechtigt. Zwar wird der Lohn gekürzt und die KK bezahlt den Lohnausgleich. Dennoch möchten die meisten AG lieber, dass AN arbeiten kommt. Sollte die KK davon Wind bekommen, dass ein anderes Familienmitglied im Haushalt lebt und die Betreuung übernehmen könnte, dann könnte das Krankengeld zurück gefordert werden.


    Lies dir mal den Krankenschein für ein Kind durch, da wird eindeutig gefragt, ob ein anderes Familienmitglied die Betreuung übernehmen kann, also ja oder nein. Das ganze wird auch auf dich zukommen, wenn du wieder arbeiten gehst.

  • Ich kann mir nicht vorstellen das das den Arbeitgeber auch nur das mindeste angeht. Ich geb meinen Kindkrankschein ab und fertig.
    Und ich hab ehrlich gesagt vollstes Verständnis dafür das man bei seinem kranken Kind sind sein will und das das Kind was von seinem Papa oder Mama haben möchte wenn es krank ist. Zumal es, je nach Erkrankung, abends auch schlimmer sein kann als tagsüber.

  • Eine Kinderkrankschreibung kann man bei AG einreichen wenn niemand im Haushalt die Kinderbetreuung übernehmen kann.
    Du bist in seinem Haushalt und nicht berufstätig. Eine Oma könnte das auch sein.
    Natürlich geht das den AG nichts an. Entweder kümmert sichsich um sein Kind = Kinderkrank oder er hat jemanden dafür.


    Als Ag der den privaten Sachverhalt kennt, würde ich auch "verschnupft" reagieren, da "abends" für mich keine Bergündung ist - in diesem Fall,
    anderes wenn du Nachtschwester wärest und abends selbst los müßtest.


    Hier ist das ganz gut beschrieben

  • Warum sollte es den Arbeitgeber nichts angehen?


    Je nach Vertrag muss während "Kind krank" das normale Gehalt weitergezahlt werden, erstattet werden dem Arbeitgeber aber (je nach seine Wahl) nur bis zu 75%. Also legt der AG was drauf ohne Gegenleistung zu bekommen. Da dürfte es schon interessant sein, wenn ein anderer Erwachsener im gleichen Haushalt das Kind betreuen könnte und der AN dadurch normal arbeiten kommen kann.


    Anders leigt der Fall, wenn im AV etwas anderes verinabrt wurde. Die zweite Variante ist, dass während "Kind krank" der AG für die Freistellung nichts zahlen muss und der AN bei der KK einen Teil seines Gehalt bekommt. Dann hat der AG keinen Verlust, außer den, dass die Arbeit liegen bleibt.

  • Das Kind lebt dauerhaft bei uns. Zu der leiblichen Mutter besteht zwar Kontakt, aber der Umgang wurde gerade von alle 2 Wochen auf alle 4 Wochen geändert, weil sie überfordert ist. Aber das tut hier ja nichts zur Sache.


    jein, trotzdem bleibt sie die Mutter und könnte mit eingebunden werden.


    Wir teilen uns die Kranktage auch auf - das möglichst wenig Arbeitszeit für Mutter, Vater und Stiefvater ausfallen.

  • Hallo,


    ich denke auch, dass der AG nicht bestimmen darf, dass der Partner auf das Kind im Krankheitsfall aufpassen muss!


    Schließlich sagt das Attest vom Arzt bereits aus, dass dies nicht an den beiden Abendstunden funktioniert hat.
    Was der Partner in dieser Zeit gemacht hat, geht den AG nichts an. Die KK wird auch nicht nachfragen.


    Fakt ist, es war keine andere Person da, also musste der KV selbst ran. Und das Ganze hat der Arzt bestätigt.


    Das wäre ja noch schöner, wenn ein AG zukünftig bestimmen kann, dass ein Partner auf das Kind aufzupassen hat.



    Viele Grüße
    Lale

    :sonne :sonne :sonne :sonne :sonne

  • Bekommt er Kinderkrankengeld oder stellt der AG frei - das kann u.U. auch abrechnungstechnisch ein Nightmare werden, wenn Teiltage also einige Stunden abgezogen werden und dann bei der KK beantragt werden müssen und dann auch noch als Ersatzleistung in den nächsten Einkommensteuerjahresausgleich :batsch

  • Sorry für OT, aber was wäre denn, wenn tagsüber Oma käme, abends aber keinen Bock dazu hätte? Dann würde ich doch auch abends nicht arbeiten können, tagsüber aber schon ... manchmal bekommt man ja auch nicht alles wegorganisiert.
    Ich verstehe das rechtlich schon vom AG, aber sollte ich mal in die Situation kommen, dass ich ein kindkrank auslagern könnte, geht es wenn dann nur im Ganzen und sonst lasse ich es aus rechtlichen Gründen lieber komplett und bleibe für die gesamte Krankschreibungszeit zuhause?

  • Sorry für OT, aber was wäre denn, wenn tagsüber Oma käme, abends aber keinen Bock dazu hätte? Dann würde ich doch auch abends nicht arbeiten können, tagsüber aber schon ... manchmal bekommt man ja auch nicht alles wegorganisiert.


    die Krankenkasse definieren das über eine "Person die im Haushalt lebt und die Betreuung übernehmen kann" und ja - dann müßte Zumba am Abend für die Oma oder LG ausfallen


    Ansonsten hat der AG da sicher Verständnis wenn die Oma extra tagsüber kommt - hier klingt das eher nach einem "gemeinsamen Abend auf der Couch" - mal ganz fies ausgedrückt

  • Lale,


    stimmt bestimmen darf es der AG nicht. Aber er muss es auch finanziell nicht bezahlen ;-)


    Aber er kann auch sagen, dass er den AN eben ohne Lohnfortzahlung freistellt.


    Für mich ist es derzeit ein Albtraum das in er Lohnbuchhaltung und in der Buchhaltung darstellen zu müssen. Leider sind die Kinder eine MA öfter krank. Sie hat aber nur eine begrenzte Anzahl an "Kind krank" Tage, die anderen müsste ihr Ehemann übernehmen. Der möchte/kann das nicht. Und so komtm sie gerade in einen Bereich wo sie eben zuhause bleiben muss ohne Leistungen des AG und auch ohne Ersatzleistungen. Ziemlich blöd für sie und ziemlich blöd für meine Chefin, weil die MA eben fehlt.


    Und da seit 2015 der Erstattungsabtrag nicht mehr automatisch über den AG läuft, sondern der AN das selbst beantragen muss (und unsere Software dieses Formular leider nicht selsbt erstellt), darf ich dann immer rechnen, wieviele Tage, Stunden ausgefallen sind, was der Netto und Bruttoverdienst gewesen wäre und am liebsten dann noch Stunden ausrechnen muss, weil eben der Kiga nach 2,5 Stunden Arbeitszeit anruft "Kind erbricht sich... bitte abholen"


    Und wie gesagt, für den AG ist ein krankgeschriebener MA und auch ein MA mit "Kind krank" immer ein "Verlustgeschäft", da er nicht alle Leistungen von der KK zurückerstattet bekommt.

  • die Krankenkasse definieren das über eine "Person die im Haushalt lebt und die Betreuung übernehmen kann" und ja - dann müßte Zumba am Abend für die Oma oder LG ausfallen


    Was im Umkehrschluß übrigens auch bedeutet, dass die KK durchaus die Erstattung des Lohnausfalls verweigern darf. Außer man hat eine wirklich gute Begründung, warum nicht die andere erwachsene Person im Haushalt die betreuung übernehmen konnte