Hallo liebes Forum,
ich hoffe, dass mir hier jemand eine rechtliche Auskunft geben kann.
Mein Lebensgefährte und ich leben seit letztem Sommer zusammen (nicht verheiratet) und haben je ein Kind mit in die Beziehung gebracht. Beide Kinder (7 + 2 J. ) leben bei uns.
Nun ist es so, dass der Sohn meines Lebensgefährten in letzter Zeit öfters krank war und nicht zur Schule gehen konnte. Da ich momentan noch zuhause bin mit meinem Kleinen, habe ich tagsüber beide Kinder betreuut wenn mein Partner auf Arbeit war. Da er allerdings auch 2 mal die Woche Abends arbeitet, hat er sich zumindest abends von der Arbeit freistellen lassen um sich um sein krankes Kind zu kümmern. Deswegen hat er nun ziemlich Stress auf der Arbeit bekommen, da diese der Meinung sind, dass es meine Pflicht ist, das Kind zu betreuen.
Ist dies korrekt? Bin ich also verpflichtet die Betreuung zu übernehmen?
Bitte nicht falsch verstehen, es geht nicht darum, dass ich mich davor drücken möchte. Ich betreue das Kind ansonsten auch wenn mein Partner arbeiten ist oder während der Schulferien. Er hängt nur extrem an seinem Papa und ich habe oft das Gefühl, dass er diese Sicherheit auch braucht, dass Papa da ist wenn er krank ist... Seine Mama kann oder will die Betreuung nicht übernehmen, aber das ist eine andere Geschichte.
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße,
Kady