Betreuungskosten Grundschule? ist das unterschiedlich?

  • Hallo
    Eine Frage an die Eltern mit Grundschulkindern, sofern es nicht schon gefragt wurde..


    Wie hoch sind die Kosten an einer
    ÖGS?
    Verlässliche Halbtagsschule
    Schule von 8-13


    Ist das Schulen abhängig/ Kommunen oder Stadt oder oder?


    Hab heut eine Mail bekommen von einer Schule, in der ich gerne meinen Sohn hätte..
    Aber ich war schockiert dass es 600€ Betreuung pro Jahr kostet& ohne Essen.
    2 mal 300€ Raten.
    Das wären 50€ im Monat.
    U Essen 3.75€ pro Tag.


    Ist das normal??
    Kann man dem Kv dann sagen er zahlt einen Teil und ich?
    Wobei er eh sehr gnauserig ist.. Er könnt ja meinen es wird mit dem Unterhalt abgedeckt,
    Kita u essen u alles zahl ich seit der Kita alleine..
    Bin gerade sprachlos wieviel ich dann arbeiten musst, zumal seine sportlichen Aktiväten dazukommen oder oder..
    Dann kann man sich als AE auf Grundschule kaum ein Urlaub leisten?

  • Also bei uns ist das wie mit den KiTa Gebühren geregelt. Nach Einkommen. Musstest Du da was ausfüllen wie viel Du verdienst etc?


    Ich glaube das fällt unter Mehraufwand und müsste durchaus auch vom KV getragen werden. Außer er ist durch Unterhalt schon an seinem Selbstbehalt, dann kriegst Du leider nichts.

  • Hallo


    Ich zahle im Monat 50€ für die Betreuung bis 13:15. Ich denke, das ist abhängig von der Schule.


    Da es sich um eine Betreuung durch Fachpersonal mit ausgewiesenem pädagogischen Konzept und entsprechender Betreuung / Planung derselben handelt, wurde der Vater aufgefordert, gequotelt zu zahlen. Bei allem Meckern über den Vater, so zeigt er sich bisher doch, wenn das Jugendamt an ihn heran tritt, zahlungswillig. Soweit ich weiß, muß das Konzept nachweisbar sein, dann kann die Betreuung wie im Kindergarten geteilt werden.


    Verpflegung, Hausaufgabenbetreuung ginge jedoch auf meine Kappe. Die Kosten sind meines Wissens nach nicht teilbar, weil im Unterhalt enthalten. Freizeitgestaltung wird komplett durch den Unterhalt gedeckt, da ist Dein Ex nicht knauserig, er zahlt das schon.


    Gruß

  • Bei uns war der Betrag sogar höher, aber es wurde nicht jährlich bzw halbjährlich gezahlt sondern monatlich.
    Desweiteren gibt es Staffelungen, je nach Gehalt kann man Ermäßigung beim Amt für Schule usw. beantragen.
    Bei einem Einkommen von bis zu 1.200,00 Euro (inklusive Kindergeld usw) ist man (bei uns zumindest) zu 100 % befreit, dann zu 70 % bei einem Einkommen das höher ist usw.

    Wer sich den Gesetzen nicht fügen lernt,

    muß die Gegend verlassen, wo sie gelten.

    (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Monsterkrümel.
    Für die Betreuung in der Schule?
    Dann scheint es ja doch Schul und Einkommensabhängig zu sein.?


    Dann muss ich mir doch ne andere Schule aussuchen..


    Richtig den Kindergarten zahl ich selbst, der wurde vom meinem Gehalt gestaffelt& das Mittagessen& Frühstück separat!


    Die Schule sagte mir 600€ in 2 mal raten.
    Ich wollte nur wissen ob man diese mit Kv teilen kann.
    Das es keine Ögs ist sondern eine verlässliche Halbtagsschule, ist das glaub ich fest.
    Mittags kostet 3.75€ pro Tag.


    Lucca. Gnauserig, war so gemeint, dass ich um den Unterhalt gekämpft hab.
    Das1. Jahr hab ich nichts bekommen.
    Er zahlt den reinen Unterhalt. Wenn er den kleinen am Wochenende nimmt, dann bringt er ihn zu seinen Eltern.
    Dort bekommt er essen& wird bespasst.
    Aber das ist ne andere Sache..
    Es gibt die kvs die zusätzlich noch an Kleidung.. Kita bezahlen.
    Die machen es einfach .. Man kann ja nicht alle auf einen Kamm scheren.
    Und es gibt die die nur den Unterhalt zahlen& sich an sonstigen Sachen nicht beteiligen, was ich auch mehr frage& erwarte.
    Mir war wichtig, dass mein Sohn regelmässig vom kv am Wochenende geholt& der Unterhalt eingehalten wird.
    2 Dinge die viel Wert sind.
    Ich wollt nur wissen, ob Kv sich später an dem Schulbetrag beteiligen kann, denn dann muss ich Vollzeit arbeiten, wenn es so ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Emiha17 ()

  • hier kostet die schulbetreuung 100 euro pro monat. zusätzlich 75 euro fürs essen und wenn ich mir das letzte schuljahr bis zum heutigen zeitpunkt anschaue, habe ich alleine an ausflügen, lernmittel, usw ca kanpp 300 euro zahlen müssen.


    die kiga gebühr für meine diva beträgt monatlich 180 euro, dazu kommt nochmal 90 euro für essen/imbiss usw...
    dafür habe ich hier nur einmal jährlich kosten für bastelgeld von ca 10 euro.


    zahlen muss ich das leider alleine....

    ^^ superkalifragelistischexpialigetsich ^^


    "ich bin gerade wie ich bin, weil ich mich jetzt genauso brauche"


    lg chia :wink

  • Der verlässliche halbtagsplatz ist bei uns kostenlos.


    Ab 7.30 ist hier frühbetreuung. Der Unterricht beginnt für die 1.+ 2. Klasse um 8.30, ab der dritten um 8 Uhr.
    Mittwochs hat die ganze schule um 11.30 aus, da gibt es dann eine Betreuung bis 12.45 (normaler schulschluß)


    Zusätzlich wurde jetzt noch eine brotbox-zeit eingeführt. Für Kinder die AG's oder ähnliches um 14 uhr haben. Dann müssen sie nicht für ein Stündchen nach hause. Sie nehmen einfach ein großes Frühstück mit und können dann zwischen 13- 14 uhr in den Raum, dort essen und werden betreut.


    Um 14 uhr beginnt die Hausaufgabenhilfe. Also hat man das kind bis mindestens 14 uhr betreut und danach bis es fertig ist mit Hausaufgaben.

  • Staatliche Schule wird in Deutschland kostenlos angeboten. Hier kann es sich also nicht um bezahlte Schulzeit handeln. Das müsstest du noch einmal genau kontrollieren, welche Begrifflichkeiten da benutzt werden und welche Alternativen es gibt. Allerdings ist in den meisten Bundesländern für den Grundschulbereich eine Regelschule festgelegt. Da könntest du eh nur zwischen staatlicher Schule und Privatschule wählen (oder müsstest einen begründeten Antrag für die Aufnahme in eine andere Schule stellen. Den müsste aber dann der andere Elternteil durch Unterschrift mittragen.)


    Für Kiga-Kosten und für "Hortkosten" in der Grundschulzeit besteht eine Mitfinanzierungsverantwortung des Umgangselternteils, wenn mit der Betreuung pädagogische Ziele verfolgt werden und durch die Betreuung die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt für den Betreuungselternteil sichergestellt wird.
    Du kannst also davon ausgehen, dass der Vater sich, gequotelt nach eurem Einkommen und nach seiner Leistungsfähigkeit an Betreuungskosten nach und vor dem reinen Schulunterricht beteiligen muss.


    Jegliche Kostenberechnungen für den "Hort"etc. liegen in der Hand des jeweiligen Trägers. Es gibt also keinerlei einheitliche Regelungen. Da gibt es Dutzende unterschiedliche Varianten.
    Du selbst kannst deine Aufwendungen steuerlich geltend machen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Für Kiga-Kosten und für "Hortkosten" in der Grundschulzeit besteht eine Mitfinanzierungsverantwortung des Umgangselternteils...


    zusätzlich zum unterhalt?


    also zur zeit erhalte ich ja eh keinen (nur unterhalstsvorschuss vom ja).
    aber sollte er mal wieer zahlungsfähig sein, kann ich das dann einfordern?

    ^^ superkalifragelistischexpialigetsich ^^


    "ich bin gerade wie ich bin, weil ich mich jetzt genauso brauche"


    lg chia :wink

  • Ja. Zusätzlich zum Unterhalt. (Allerdings nur, wenn er "leistungsfähig" ist. Wenn also nach Zahlung des Unterhalts noch ein Betrag von mehr als - Grobwert - 1100,- Euro dem Unterhaltspflichtigen zur Verfügung steht. Wer also schon Minderunterhalt bezieht oder gar keinen, weil Ex nicht leistungsfähig ist, kann sich den Anteil an den Betreuungskosten in der Regel abschminken)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • heisst das 1100 euro nach abzug des kindesunterhalt was er dann im monat zur verfügung hat ... oder muss er davon seine kosten wie miete und anderes dann noch abziehenen...

    ^^ superkalifragelistischexpialigetsich ^^


    "ich bin gerade wie ich bin, weil ich mich jetzt genauso brauche"


    lg chia :wink

  • Um zahlen zu müssen: Mehr als 1100,- nach Abzug des Kinderunterhalts. (Nur auf das Mehr kann Zugriff genommen werden)
    Die 1100 hat er für die Gestaltung seines Lebens. Ob er davon Miete zahlt oder an der Börse spekuliert, ist völlig sein Ding ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • könnte ich in dem falle das auch verpflichtend machen, oder ist es eher eine sache die er machen kann, oder machen muss?


    es wäre ja schon eine wahnsinnige erleichterung, wenn die kosten gerade in der betreuung und dem aussenrum nur hälftig wären...

    ^^ superkalifragelistischexpialigetsich ^^


    "ich bin gerade wie ich bin, weil ich mich jetzt genauso brauche"


    lg chia :wink

  • Ja, die Beteiligung wäre unter den genannten Umständen gerichtlich durchsetzbar.


    Die Kosten werden übrigens nicht hälftig aufgeteilt, sondern nach Einkommen der Eltern gequotelt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich bin ein bissel sprachlos, wie hoch eine Betreuung bis 13.00 Uhr sein soll. Bei uns an der Grundschule ist eine Betreuungszeit von 7.30 Uhr bis 13.00Uhr kostenlos. Erst nach 13.00Uhr gehen die Kinder in den Hort und erst dort werden Hortgebüren nach Einkommen der Eltern berechnet.

  • hallo,


    hier in der grundschule ist die betreuung bis 14uhr kostenlos! ab 14-15.30uhr ist hausaufgabenbetreuung- auch kostenlos. mittagessen gibt´s für 4€/tag. alles organisiert über die nachbarschaftshilfe.
    ich finde beträge von 100€ im monat ganz schön heftig. soviel kostet bei uns der hort.


    bei meinem sohn im gymnasium gibt´s die OGS, kostet 25€/ jahr einmalig für ein kleines snack-buffet am nachmittag. ansonsten können die kinder 4 tage angemeldet werden jeweils bis 16uhr. hausaufgaben werden teilweise durch lehrer/ referendare bzw. studenten betreut.


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

    Einmal editiert, zuletzt von casha ()

  • Hier ist die Schulbetreuung einkommensunabhängig, es geht nach der Uhrzeit bis zu der betreut werden soll.


    Bis 15 h sind es 110 Euro im Monat, bis 17 h dann 170 Euro. Dazu kommt noch das Mittagessen...


    Naja, für mich wäre es trotzdem eine Erleichterung, denn der Kindergarten ist mit 300 Euro im Monat (bis 17 h) zuzüglich Mittagessen doch deutlich teurer...

  • Aber ich war schockiert dass es 600€ Betreuung pro Jahr kostet& ohne Essen.
    2 mal 300€ Raten.
    Das wären 50€ im Monat.
    U Essen 3.75€ pro Tag.



    Schule endet z.T bei um 11:15 Uhr - dann kommt der Hort


    225 Euro plus 70 Euro Essen - 12 Monate zahlbar
    davon sind 4 Wochen zu - die zahlt man auch
    und für 8 Ferienwochen wird Betreuung angeboten für 66 Euro die Woche zusätzlich, weil die Kids dann auch morgens da sind


    = gute 4000 Flocken im Jahr :party:party:party


    Wer "zu wenig" verdient kann einen Zuschuss beim Jugendamt beantragen.