Freiwillig weniger Unterhalt - Regelung?

  • Hallo,
    Fahrtkosten sind je gefahrenem ! Kilometer zu berechnen. siehe z.B. Leitlinien OLG Frankfurt.
    ( Einfache Strecke ist nur bei der Steuer )


    Das bedeutet also bei Berechnung im Unterhaltsrecht: hin und zurück = daher x2
    Diese Fahrtkosten werden vom Einkommen abgezogen. Das Steuerguthaben, welches er / man unter anderen wohl AUCH wegen hohen Fahrtkosten erhält (ich betone unter anderen) wird natürlich dann auf das Einkommen mit drauf gerechnet.


    Also in zwei Schritten : z.B.:
    Einkommen aus zwölf Monaten + Steuerguthaben = Summe, diese dann : 12 Monate = durchschnittliches monatliches Gehalt/ Einkommen.
    Von diesem monatlichen Einkommen dann die monatlichen Fahrtkosten runter.


    Oder bei Selbstständigen natürlich den Durchschnitt aus dem Einkommen aus 3 Jahren.


    Berechnung Fahrtkosten : 7,5 km x 2 x 0,30 € x 220 Tage : 12 Monate= 82,50 € monatlich

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • hi,


    wenn er sein Einkommen mit "0" angibt ist er doch nicht raus. Wer hat dir denn das erzählt?



    Das ist gängige Praxis, zumal ich keinen seiner Kunden kenne und da auch nicht ran komme. Er gibt (Ltd.) eine Nullbilanz ab und damit muss ich mich begnügen. Das deutsche Finanzamt übrigens auch. Zwangsarbeit gibts ja leider nicht in Deutschland.... Wäre für solche Unterhaltsschuldner aber eine tolle Sache....

  • Das ist hart. Nicht mal fiktives EK?


    Das sind dann die, die "nichts" haben und wo
    man dann bei Trennung 38000€ im Schrank findet
    (Meiner Schwester so passiert :lgh )


    Das ist echt unterste Schublade, da genau diese Frauen
    die Männer oft besonders unterstützen und die Kinder
    sehr viel betreuen.

  • @Falbala
    Auch kein fiktives Einkommen, dafür gibt es den Titel auf Mindestunterhalt. Nutzt nur nix, weil nicht pfändbar....
    Ach herrje, genau so ist es!!!!
    Bei unserem Exemplar sind es Boote, Autos, Reisen usw. Aber alles gut versteckt. Ebenso das Einkommen, das er regelmäßig bezieht, nur beweisen ist eben schwierig.
    Immer das Gleiche!

  • Hallo,
    Fahrtkosten sind je gefahrenem ! Kilometer zu berechnen. siehe z.B. Leitlinien OLG Frankfurt.
    ( Einfache Strecke ist nur bei der Steuer )


    Das bedeutet also bei Berechnung im Unterhaltsrecht: hin und zurück = daher x2


    Klar, sorry, Falbala. Danke, AlwaysHope. Mein dicker Fehler. *sollte von unterwegs ein bisschen konzentrierter posten ... *

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Für eine ordentliche Berechnung braucht ein Anwalt einen Auftrag und das kostet - dein Geld.
    Richte eine Beistandschaft ein und lass die rechnen - da interessieren dich dann auch die km und der Roller nicht - lass da die Profis.
    Die kennen sich auch mit den Kindern, Krediten und Kraftwagen aus.
    Ggfls. würde ich noch einen Hinweis aus Einkünften von Immobilien geben - wenn seine Geschwister seine Immobilie nutzen oder vermieten (Erbengemeinschaft)
    steht ihm die ortsübliche Miete zu.

  • Für eine ordentliche Berechnung braucht ein Anwalt einen Auftrag und das kostet - dein Geld.
    Richte eine Beistandschaft ein und lass die rechnen - da interessieren dich dann auch die km und der Roller nicht - lass da die Profis.
    Die kennen sich auch mit den Kindern, Krediten und Kraftwagen aus.
    Ggfls. würde ich noch einen Hinweis aus Einkünften von Immobilien geben - wenn seine Geschwister seine Immobilie nutzen oder vermieten (Erbengemeinschaft)
    steht ihm die ortsübliche Miete zu.


    Allerdings kann das Monate dauern, bis die mal tätig werden.... bei uns sind es jetzt 11 (!) Monate ohne jegliche Berechnung seitens der Beistandschaft. Mir isses egal, da es im Moment für mich ok ist wie es läuft. Aber heftig finde ich das schon....

  • Also, ich bohr da nicht nach, weil es für mich im Moment vorteilhafter ist, wenn die sich Zeit lassen - Unterhalt fließt, die Höhe ist strittig und der KV wollte sich nicht gütlich mit mir einigen. Deshalb die Beistandschaft.


    Bei der Beantragung meinte halt die Sachbearbeiterin, dass sie sehr viel zu tun haben.

  • Wahnsinn!! Dann doch lieber der Anwalt :-)
    Meiner hat nun berechnet und es dem EX geschickt.
    105% möchte er. Fahrtkosten werden abgezogen,
    ob er mim Roller fahren muss haben ich vergessen zu fragen.


    Ob Zinsen oder Tilgung weg kommt oder beides und von
    welchem Kredit entscheidet das Gericht.
    Er meinte aber die 100% seien immer anzustreben und auch
    wenn 90% raus kommen ist es wichtig, dass ich was Festes vom
    Gericht habe. (Ja, und er seine Termingebühr :lgh )


    Schon manchmal komisch, da rennen die so oft vor Gericht
    und hier gibt es nur eine Richterin und er weiß nicht wie die tickt.
    Klar, dass der Fall immer anders ist, aber eine Tendenz hat man doch?


    EX hatte seine Chance, habe vor zwei Tagen ein Angebot geschickt,
    dass ich Titel über 85% möchte und er bis 2018 anfangs nur 50% und dann
    je nachdem welcher Kredit bei ihm ausläuft gestaffelt mehr zahlt bis 70%.
    Und ich ihm ab und an eine Fahrt zu den Kids zahle. Rückstand auch nur 85%


    Er reagiert nicht mal drauf. Von Next wurde mir zugesichert er ruft heute an.
    Nix passiert. Fühle mich da echt veräppelt. Welche Exfrau macht nach so
    einem Streit und zwei Jahren gar nicht zahlen überhaupt noch Angebote?

  • Mei nervt mich das alles grad. EX rief gestern nun wieder an, er macht den Titel.
    Den Rückstand, da wartet er nun auf den Verkauf des Autos aus dem Erbe.
    Soll noch 2-3 Wochen dauern (klar)


    Mein Anwalt sagt aber nun, wenn ich weniger verlange kann er sich später, wenn
    ich doch mal mehr brauche, auf eine Art Gewohnheitsrecht berufen.


    Ex drohte aber an die Kinder nicht mehr zu holen und wenn er vor Gericht muss
    wegen mir und keine VKH bekommt, da er mind. zu 1/3 ein Haus und Grundstück
    besitzt, dann muss er die Gerichtskosten von ca. 12000€ selbst zahlen und
    evtl. sogar das ABR-Verfahren inkl. OLG und Gutachten und die Scheidung, da es innerhalb
    der 4-Jahres-Frist liegt.


    Ich glaube dann kann ich gaaaanz weit laufen.....

  • Tja, willkommen in der Realität, Herr KV. Was hat er denn erwartet???


    Und eine "Drohung", die Kinder nicht mehr zu holen. Das kann er den Kindern dann ja mal erklären, aber er soll dann nicht anfangen, dass dies Deine Schuld wäre, weil Du zu viel verlangst.


    Der Titel ist das Recht DES KINDES und soll diesen sichern! Eine Verweigerung eines Titels kann nur bedeuten, dass ich als UET meinem Kind etwas bewusst vorenthalten möchte, nichts anderes. Mein Mitleid hält sich da wirklich in ganz engen Grenzen, ohne Scheiß.


  • Hallo Falbala_2,


    wo ist das Problem?


    Er soll einen korrekten (!) Titel unterschreiben und Unterhalt für seine Kinder zahlen, dann erfährt das Gericht von Dir nicht, wie viel Geld er zur Verfügung hat. Ob er dann bei Auskunftsbegehren der Stelle für Verfahrenskostenhilfe ebenso fett lügt wie bei Dir derzeit, ist dann seine Entscheidung und auch sein Risiko.


    Bei allen anderen Varianten, die er da so im Sinne hat machst Du Dich -mit Verlaub- mit strafbar.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,



    die ganz grausam mal anfügt: Kindesvater hatte die Kinder viele Monate lang nicht geholt, nachdem er mit seinen gewalttätigen Überredungsversuchen keinen Erfolg haben durfte bei Dir. Liege ich richtig? Er hat sie erst dann wieder abgeholt, als er Deine Unterhaltsforderungen im Briefkasten hatte? In diesem Falle meine ich, wird er den Umgang sowieso wieder einstellen, sobald er ihm nichts mehr nützt.

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

  • Ja, er wurde öfter ausfällig und ja, er holt Kids
    nur wegen der Sache jetzt und das genau seit dem Erbe.
    Next steuert das alles, schiebt ihn zum Reden vor.
    Ich war schon am Überlegen, ob es daher eine Version
    gibt in der ich Sprit zahle bzw. es abhängig vom Abholen mache.


    Ich tippe schwer es kommt gar nicht zum außergerichtlichen
    Titel, da er die 3000€ Rückstand nicht zahlen wird und wieder
    betteln wird, dass ich mich auf noch weniger einlasse.


    Ich meine zuerst hieß es ich bekomme alles was der Autokauft : 3
    Brüder abwirft und beim letzten Gespräche "werden nur 2000€
    sein" und da mache ich nicht mit, denn der Deal soll für mich auch
    lukrativ sein. Ich komme ihm sowieso weit entgegen.


    Angelogen werde ich auch. Die Karre gibt es bei Mobile nicht unter
    14000€
    Also knallhart entweder 3000 oder Pech!!!

  • Ich tippe schwer es kommt gar nicht zum außergerichtlichen
    Titel, da er die 3000€ Rückstand nicht zahlen wird und wieder
    betteln wird, dass ich mich auf noch weniger einlasse.



    Ich denke mal, wir reden von einem Titel über Kindesunterhalt, oder? Was hat der mit dem Rückstand zu tun?


    An Deiner Stelle würde ich als Minimum auf einen Titel für Mindestunterhalt beim Jugendamt bestehen. Soweit ich weiß, wäre dieser auch zur Not gerichtlich durchsetzbar, d.h. der Vater hat kein Recht, sich einem Titel zu verweigern und kann sogar dazu gezwungen werden. Da es sich um Unterhalt für die Kinder bezieht, würde ich an Deiner Stelle auch überhaupt nicht in diesem Punkt verhandeln. Der Titel ist zu unterschreiben und Punkt!


    Sag mir bitte, warum willst Du ihm immer wieder entgegen kommen, wenn er Dich und die Kinder jedesmal wieder ausnutzt und nur auf seinen eigenen Vorteil aus ist? Nichts anderes steckt dahinter. Das ist keine Einsicht oder Entgegenkommen von ihm, er versucht, auf Kosten der Kinder zu sparen, und Du gibst dann im Zweifel lieber klein bei. Ist es das, was Du den Kindern vorleben willst?


    Sorry, falls meine Worte hart klingen, aber ich möchte Dir die Realität vor Augen führen!

  • Kein Problem, ich weiß wie du es meinst.


    Ich dachte ja bis vor kurzem ich mache es für die Kinder,
    damit er sich noch Sprit leisten kann. Jetzt sagte er aber "mal sehen"
    Ab der Summe von ungefähr 300€ wird er nicht mehr regelmäßig kommen,
    wäre noch okay, wenn es mindestens alle 6 Wochen wäre und dann Frieden ist,
    dann wäre es mir das auch wert, aber was erzählt er dann wieder den Kids?


    Titel hängt nicht mit dem Rückstand zusammen, aber zahlt er jetzt nicht
    binnen 2-3 Wochen 3000€ anstatt mittlerweile knappe 4300€ bin ich
    raus aus der Nummer und es gibt keinen außergerichtlichen Deal mehr ;-)
    Es muss für mich 1. ein guter Wille ersichtlich sein und 2. soll es auch ein
    Zuckerl für mich geben. Wir ziehen um in ein Haus und Kids können das gut
    brauchen.


    2 Jahre hat es ihn nicht interessiert ob es bei uns brennt, jetzt kurz vor Gericht wo
    es bei ihm brennt, kommt er angesch....


    Aber was würdet ihr machen? Echt knallhart vor Gericht ohne Chance?
    Mir geht es rein um die Kinder und Fakt ist, dass es Ärger gibt, wenn ich
    nicht nachgebe :-(
    Davon, dass sie weniger Unterhalt haben merken sie hier nichts, vom Ärger schon
    und wenn er sie nicht mehr holt.


    Zum k.....ist das.


    Manchmal denke ich, ich sollte es darauf ankommen lassen, vielleicht wird
    es hinterher gar nicht so schlimm wie ich denke.

  • Das musst Du bewerten und entscheiden.


    Mit der einen Enscheidung gibst Du ihm nach, verzichtest vielleicht auf Geld, was den Kindern rechtmäßig zusteht, und machst Dich damit in gewisser Art und Weise abhängig von seinem Gusto. Wenn Du ihm entgegen kommst, holt er auch die Kinder regelmäßig, wenn nicht, dann eben nicht.


    Entscheidest Du Dich anders, reagiert er beleidigt und sieht seine Kinder nicht mehr regelmäßig. Vielleicht startet er auch andere Spielchen, Euch wieder leiden zu lassen, dass Ihr eine berechtigte Forderung stellt.


    Bewerten und entscheiden musst Du ganz alleine, aber meine Entscheidung wäre klar.