Freiwillig weniger Unterhalt - Regelung?

  • Klar, ich habe gestern schon gesagt nicht den schöngerechneten Betrag!!


    Ich wette seine A hat ihm schon gesagt, dass er nicht raus kommt aus
    der Nummer, dem warum sonst kriecht er so?


    Er hat sich auch verplappert, dass seine A gesagt hat, wenn ich verzichte
    dann muss er mir die Füße küssen

  • Mei ist das nervig. Heute meldet er sich nochmal,
    nachdem er mit seiner Anwältin gesprochen hat, was an Unterhalt
    nun realistisch ist.


    Meine Erfahrung zeigt - Anwalt des Umgangselternteils errechnet einen Satz nah am Mindest- KU oder UVG Satz - das ist sein Job - das beste Ergebnis für seinen Mandanten
    beauftragst du einen Anwalt oder die Beistandschaft kommen die auf ganz andere Sätze - gerne mal der doppelte und dreifache.


    Warum läßt er sich professionell von einem Anwalt beraten und du "schluckst" das Ergebnis?


    Ich würde mir da ein eigenes Bild machen wollen - da ich das nicht kann, würde ich die Beistandschaft beim Jugendamt bitten dies zu tun. Die können dann alle Unterlagen
    wie Einkommen und Erträge aus Immobilienbesitz sowie Insolvenzverfahren, Arbeitsweg und weitere Kinder prüfen - das ist deren Job und Alltag.

  • Klar, ich habe gestern schon gesagt nicht den schöngerechneten Betrag!!


    Ich wette seine A hat ihm schon gesagt, dass er nicht raus kommt aus
    der Nummer, dem warum sonst kriecht er so?


    Er hat sich auch verplappert, dass seine A gesagt hat, wenn ich verzichte
    dann muss er mir die Füße küssen


    Ich weiß warum er kriecht - weil das seine einzige Chance ist, billig aus der Sache rauszukommen - er will um jeden Preis eine Prüfung von anderer Stelle vermeiden -
    deshalb die "netten" Angebote.


    Überleg dir gut ob du in der Lage bist, das abzuschätzen.

  • Nimm es mir nicht übel, aber nach allem, was er sich in der Vergangenheit geleistet hat, würde ich ihm erstmal von vornherein gar nichts glauben!


    Was hindert Dich denn konkret daran, die Beistandschaft einzuschalten und den Unterhalt von denen berechnen zu lassen, oder gleich den Weg der Klärung über das Gericht zu gehen? Rücksichtnahme? Auf ihn???


    Irgendwie wirken alle Aussagen von ihm so auf mich, dass es ganz verdächtig riecht...der hat Schiss, und zwar nicht zu knapp! Aber das sollte definitiv nicht Dein Problem sein!

    Einmal editiert, zuletzt von Shielover ()

  • Irgendwie riecht das verdächtig, ja.
    Hab gesagt er kann auch in Privatinsolvenz als Lösung
    "Dann muss ich ja den Unterhalt voll zahlen" :lgh


    Kann ich praktisch die Beistandschaft parallel
    zum Anwalt nutzen?
    Dann rufe ich dich gleich morgen dort an.


    Bin jetzt schon mal soweit, dass ich den Titel mache :-)


    Vielen Dank!

  • Die Steuererstattung fliesst im In-Prinzip auch mit bei der Berechnung mit ein
    wobei 75,-/mtl nicht unbedingt "den Kohl fett machen"





    Ist eine Berechnung beim JA nicht ausgeschlossen, wenn man bereits einen RA beauftragt hat?
    :tuedelue


  • Nein, es geht nur eins von beidem - aber du hast doch keinen Anwalt beauftragt, oder?
    Job kündigen kann er - dann sinkt sein Selbstbehalt um weitere 300 Euro von denen er KU zahlen kann und er bekommt Ärger mit seinem Insolvenzbetreuer !!!

  • EX hat nun seine Anwältin erreicht, die rechnet ihm nichts aus
    ohne Geld zu verlangen.
    Ich hakte nach, dass sie ja sicher schon mal was gesagt haben muss wie er dasteht, sonst würde er mich nicht fragen nach einer außergerichtlichen Lösung.
    Dazu sagte er, sie habe gesagt es komme jedenfalls was raus, aber sie weiß nicht wieviel :lgh


    Ich frage morgen mal meinen Anwalt ob er es ausrechnet kann bzw. was bei unserem Gericht realistisch ist. Erwerbsobliegenheit dürfte ausscheiden, da
    er bereits 48 Std die Woche arbeitet.

  • Habe heute mit der Titulierungsstelle gesprochen.
    Sie darf nicht berechnen, hat mir aber trotzdem bisi was sagen
    können, nämlich, dass die Fahrtkosten wohl abgesetzt werden,
    da keiner EX bei 25km einfach und dem Wetter mit dem Roller schicken
    wird. Mit dem Bus bei 1,5 Std Pendelzeit einfach weiß sie es nicht.


    Bei den Krediten würde sie die Zinsen anrechnen.
    Der eheliche Kredit wurde umgeschuldet. Diesen würde sie evtl abziehen.


    Daher komme ich im besten Fall auf 93% KU, im schlechtesten auf 65%
    Später wenn der Kredit wegfällt 86%


    Bin sehr gespannt wie es nun ausgeht in Wirklichkeit

  • das glaub ich nicht

    Daher komme ich im besten Fall auf 93% KU, im schlechtesten auf 65%
    Später wenn der Kredit wegfällt 86%

    "mein" Richter hat Exi gerade vor 3 Wochen gesagt, dass weniger als 100% DDT nicht drin ist. Und er als arbeitsfähiger Mensch da nicht drumrumkommt. Und wenn der jetzige Job das nicht abwirft muss er sich halt was anderes suchen.


    Und wieso kann er nicht bei Wind und Wetter Roller fahren?


    Ich hab 3 kids, kann mir kein Auto leisten und bin seit August 15 bis auf 2 Wochen (da waren die Straßen arschglatt) Roller gefahren. Bis heute.


    Mima


  • Das ist jetzt auch alles eine vage Pi x Daumen-Rechnung.
    Wenn deine Entfernungskilometerzahl stimmt, dann sind das 25kmx0,3 € x 22 Arbeitstage = 165 €. Dafür fährst du nicht Bus ... Der Roller wäre sicherlich möglich, wenn er denn einen hat ...
    165 € Fahrtkosten ergeben 1980,- Euro Fahrtkosten im Jahr. Er kann also 980,- € zusätzliche Werbungskosten ansetzen. Das könnte bei gut 30% Steuersatz eine Rückzahlung von 360 Euro, also 30 Euro im Monat sein.
    185 Euro zahlt er an Zins und Tilgung für den ehebedingten Kredit. Ob nur Zins oder Zins und Tilgung ansetzbar sind, hängt auch vom Kreditobjekt ab. Die nicht ehebedingten Kredite sind sein Bier. Altersversorgung wird er mutmaßlich nicht haben. Sind wir also entgegenkommend und ziehen Fahrtkosten und den Kredit vom Nettoeinkommen ab. Reden wir also von 350,- Euro Abzug vom Nettogehalt. Sind wir bei 1750,-. Hinzu kommen 30 Euronen Steuererstattung: Sind wir bei 1780.
    Bleiben als Verteilmasse 700,- Euronen auf drei Kinder, nachdem der Selbstbehalt von 1080,- abgesetzt wurde. Wären also 234,- Euro pro Kopf, wenn die alle in der niedrigsten Altersstufe wären. 237,- Euronen wäre der Regelsatz.


    Damit ist man am Regelunterhalt. Und wenn die nächste Lohnerhöhung kommt, sowieso. Lässt sich das der Vater als Mangelfall rechnen, muss er beständig sein Gehalt kontrollieren lassen und immer brav neuberechnen lassen. Da wäre er mit einem Titel über den Mindestunterhalt gut bedient ...
    Sind jetzt Kids über sechs Jahre dabei, verschiebt sich natürlich alles Richtung Mangelfall.


    Ist der Kredit abbezahlt oder wird da nur der Zins berechnet, ist es deutlich kein Mangelfall mehr.


    In dieser Größenordnung müssten eigentlich Anwälte und der Richter rechnen. Die Gegenseite wird natürlich versuchen, jeden Cent noch vom Netto zu ziehen. Denn das bringt hier bares Geld für den Ex.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • mein Ex ist zu dämlich, sein Leben auf die Reihe zu bekommen...hat ca. 50T€ Schulden, ist selbständig, keine Renten- und seit Jahren keine Krankenversicherung.
    Trotzdem muss er den Titel bedienen und wurde erfolgreich auf Auskunft von mir verklagt. Die er bis heute (nach 1 Jahr) nicht erteilt hat.
    Der Richter sagte, wenn er das mit den Steuererklärungen, der Gewinn- und Verlustrechnung nicht hinbekommt muss er sich Hilfe holen oder in ein Angestelltenverhältnis wechseln.
    Sollten die Unterlagen bis Monatsende nicht (also heute :D ) nicht da sein kann er auch gerne einen GV vorbeischicken, der ihn in eine vorübergehende Zweitunterkunft begleitet :aetsch


    Mima



  • Das verstehe ich nicht.... Wenn er sein Einkommen mit 0 angibt, ist er als Selbständiger doch schon raus? Geht bei uns jedenfalls so, es besteht ein Titel, KV ist selbständig, zahlt nix und macht sich ein richtig schönes Leben....

  • hi,


    wenn er sein Einkommen mit "0" angibt ist er doch nicht raus. Wer hat dir denn das erzählt?



    Eine Selbständigkeit muss mindestens den Mindestunterhalt abwerfen, ansonsten fällt es unter "Hobby" und er muss sich einen lukrativeren Job suchen.


    Mein Ex wollte das auch aussitzen. GV kam, wollte bei ihm zuhause pfänden, war nix zu holen. Konto besitzt er auch nicht (auch alle gepfändet, seine Zahlungsmoral ist allgemein eher...naja...)


    Dann kam der GV zu seinen Auftraggebern (man kann auch zukünftige Rechnungen pfänden, also Zahlungen, die Exi dann für die erbrachte Leistung beim Auftraggeber einreicht).


    So hat einer der Auftraggeber in den letzten 3 Monaten insgesamt 1500€ an die Beistandschaft überwiesen :thanks:


    Er kann keine Rechnung mehr bei seinen Auftraggebern einreichen, ohne dass die bis zum Mindestbehalt ans JA überweisen.


    MIma

    Einmal editiert, zuletzt von Mrs Mima ()


  • Also habe ich richtig verstanden und er muss einen steuerlichen Freibetrag für Fahrtkosten anmelden und
    bekommt nicht die 275€ Fahrtkosten?
    Dachte die Strecke st Hin und Zurück zu rechnen.


    Er hat einen Roller angeschafft, extra für die Arbeit, als ich damals während des ABR-Streites monierte,
    dass Kids 2* 1,5 Std unbetreut sind, weil seine Frau ihn in die Arbeit für und abholte um das Auto zu haben.
    Das habe ich sogar schriftlich.
    Den Roller will er übrigens auch absetzen, auch den vom Stiefsohn.


    Unsere gemeinsamen Kinder sind 12 und 10, das weitere Kind 2, die Frau auf Arbeitssuche


    Der eheliche Kredit ist umgeschuldet worden im Mai, zählt der dann noch? Läuft eh 2018 aus.


    Das Auto in dem umgeschuldeten Kredit war 17000€
    Könnte er sich ach n billigeres holen ;-)

  • Fahrtkosten sind nur einfache Strecke. Wenn er den Roller wie schriftlich bestätigt zur Fahrt nutzt, kann er nur weniger ansetzen. Da könnte es aber sein, dass keine Steuer Rückzahlung mehr kommt. - Dreht man an einer Schraube, verändert sich alles... Bin unterwegs und kann die Sätze nicht nachguclen. Ebenso wenig die Unterhalts Sätze für die Kids. Aber er ist knapp Mindestunterhalt

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Habe jetzt nochmal in den OLG-Richtlinien für München
    geschaut, da steht nur 30ct * km
    und ein Urteil aus Hamm gefunden (OLG Hamm, Beschluss vom 09. Juni 2011, Az: II-6 UF 47/11).


    Da ist die Strecke 7,5km nach Google Maps und die Rechnung


    (0,30€ * 7,50km * 2 * 220) : 12


    Ich frage morgen mal den Anwalt was mim realistisch ist, Roller oder Auto.

  • Oder meinst du jetzt rein die Steuer?


    Ich komme da ehrlich gesagt nimmer ganz mit ;-)
    Ist es geläufig die Aufwendungen für Arbeit so zu
    rechnen wir ich und vom Netto abzuziehen oder
    das über Steuer/Werbungskosten zu machen?


    Kommt das am Ende alles gleich