Jetzt ist die Frage wie wahrscheinlich es ist, dass er Mangelfall wird?
Hat jemand Erfahrung / ähnliches Einkommen?
Denn am Ende komme ich übers Gericht sogar schlechter weg?
Ich verstehe die Angaben nicht so wirklich. Was sind die 900 Euro EK-Steuer? Ist das eine einmalige Erstattung oder seine monatliche Steuerersparnis?
Worum geht es bei den sechstausend Euro? Im Moment sehe ich wenigstens 4 Unterhaltsberechtigte. Mit 2.100 Netto wird das sicherlich ein Mangelfall werden, auch ohne die Berücksichtigung aller Kredite. Im ungünstigsten Fall muß er eben Insolvenz anmelden, um den Unterhalt bedienen zu können. Unterhalt geht privaten Kreditverpflichtungen vor.
Wenn er sich den Umgang nicht mehr leisten kann, da kann die Solidargemeinschaft helfen, wenn er denn nur will.
Wer verzichtet, setzt mit oder ohne Titel die Ansprüche auf's Spiel. Denn der Betreuungselternteil muß sich in einer Auseinandersetzung dann ggf. vorhalten lassen, daß sie die Beitreibung der titulierten Beträge nicht konsequent betrieben hat und daher eine spätere Nachzahlung ausgeschlossen werden könnte. Es gab schon Fälle, wo die Unterhaltsschuldner sich da so auf eine Art "Vertrauensschutz" bei der internen Regelung berufen konnten. Nicht vollstreckte Ansprüche aus titulierten, lfd. Unterhaltszahlungsverpflichtungen verjähren regelmässig, wenn deren Erfüllung nicht konsequent verfolgt wird.
Das Jugendamt wird das titulieren, was er möchte, wenn es realistisch ist und die Kinder nicht unangemessen benachteiligt. Das kann also weniger sein, als daß, was du forderst.
Und wenn sich das JA weigert, kann er beim Notar für 20 Euro einen Titel errichten lassen. Der müsste dann wieder per Gericht angegriffen werden, wenn die Titelbeträge offenkundig zu niedrig sind. Man kann auch andere Fälle kaum als Maßstab nehmen, weil das immer Individualentscheidungen sind. Dazu finden Gerichtsentscheidungen im Familienrecht hinter verschlossenen Türen statt und der Richter kann dann quasi nach eigenem Gutdünken entscheiden. Beim einem Einkommen um die 2.000 Euro Netto bezahle ich für eine Mehrkindfamilie über 900 Euro Kindesunterhalt. So wurde es von einem Amtsgericht festgelegt. Das ich dabei unter Berücksichtigung meiner sonstigen Verpflichtungen weit unter meinem Selbstbehalt lande und schon damals SGBII-Leistungen bezog (Bescheide lagen dem Gericht vor), um noch den Umgang finanzieren zu können, hat das Gericht nicht beeindruckt. Das ist mir aber heute egal, denn unterhaltsrechtlich bin ich nicht mehr angreifbar.
Klar ist, er kann bis an den Rand zum Sozialgeldempfänger gedrückt werden. Aber nicht darüber hinaus.
Das sollte jetzt ein Witz sein. Oder?