Freiwillig weniger Unterhalt - Regelung?

  • Vielen Dank Volleybap und Lena für die Zeit, die ihr euch immer nehmt
    und den anderen auch Danke für die Geduld.


    Ich bekomme dann mit dem neuen Gesetz bei 450€ Unterhalt vom EX
    ca. 20-90€ aufstockenden UV (je nach Alter) und dann wäre eine Ratenzahlung seitens des EX bzgl. Rückstand verloren. Mehr als 50€ denke ich käme da nicht rum
    Und wenn er mit den 450€ schon am SB ist, wurde ja gesagt kommt erstmal gar nix.


    Dann ist fraglich, ob ich es dann überhaupt verrechnen lasse mit UV oder warte bis
    er den Rückstand irgendwann tilgen kann.
    So zahlt er ja für sich selbst, da er bei der UV-Kasse weniger Schulden macht.

  • Mir ist nicht verständlich, wie du auf diese Zahlen kommst und woher du diese Ideen hast.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich bin auch raus ....


    a) die Aufgabe des Anwaltes/Gerichts ist den KU zu ermitteln
    b) Rückstände wird er wahrscheinlich nicht zahlen können, solange er KU zahlen muss
    c) die UVG Stelle sehen ich hier gar nicht im Boot bzw. erst wenn festgestellt und geschrieben würde, das der KU Satz pro Kind unter dem UVG Satz liegt und das neue Gesetz überhaupt kommt


    Konzentriert euch also auf AAAAAAA

  • Bap, ich hatte die Summen an den UVG-Sätzen die kommen sollen errechnet.
    (201€ bis 12 und 268€ ab 12, wenn beide 12 sind stocke ich knappe 90€ auf, ab Juli 20€)


    Es kam nun heute tatsächlich Unterhalt. Für Januar und Februar je 350€.
    Ex will ab März dann laufend 450€ zahlen, ohne Titel, so der Stand heute Mittag.


    Heute Abend dann ein Telefonat. Er macht den Titel, aber nur über 450€, nicht über
    meine geforderten 600€ ab 2018. Er kann sich das nicht leisten, muss dann das Auto verkaufen
    und holt die Kinder definitiv nicht mehr ab. Kennt ihr ja bereits alles.


    Ich habe gestern schon meinem Anwalt geschrieben er soll den Antrag einreichen, da die
    Frist Freitag verstrichen war.


    Ich halte nun auch nicht mehr an den 450 und 600€ fest, sondern lasse das Gericht berechnen.

  • Stimmt :lgh


    Ich warte nur noch auf Rückmeldung meines Anwalts.
    Bin ich froh, wenn ich auch diesem nicht mehr hinterher rennen muss.


    Meine Tochter sagte heute sie wurde von Next gefragt,
    ob sie sich vorstellen kann, wieder zu ihnen zu ziehen.
    Die versuchen echt alles um ihre Kohlen zu retten!


    Zeigt wieder, wie dämlich ich war.


    Hat EX nun eigentlich bessere Karten, wenn er bis Termin
    die 450€ zahlt und ist es wahrscheinlicher, dass er diese Summe
    dann für immer durch bekommt?

  • Wenn dein Anwalt nicht in die Puschen kommt, dann ist deine Tochter volljährig. Und dann muss sie selbst klagen ... nicht mehr du in ihrem Namen ...


    Wenn geklagt wird, dann rechnet der Richter. Und zwar so, dass jeder nachrechnen kann. Unterhalt durch Beschluss ist keine Basarverhandlung.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi,


    mal eine andere Frage. Ich habe meinem Anwalt am 06./07./20.02. geschrieben
    ohne Reaktion. Kann man da nichts machen?
    Macht ein Wechsel für den Gerichtsantrag noch Sinn und was wäre mit dem Beratungsschein?
    Oder kann man sich bei der Anwaltskammer beschweren?

  • Da bin ich auch gespannt. Ihr bekommt auf alle Fälle bescheid.
    Ich habe nur sehr viel um die Ohren. Letzte Woche wurde noch unser Wohnwagen
    in Frankreich gestohlen, immer was los. Das "normale Geschäft" läuft halt immer neben
    diesem Mist weiter. Aber ihr kennt das ja ;-)

  • Ja, danke dir fürs Mitgefühl, in der Tat blöd jetzt.
    Ich arbeite wieder 25Std. seit September und bin gespannt, was das
    Gericht mir an Kosten auferlegt. Zuletzt war ich immer befreit wegen
    dem Elternurlaub.