Wohin darf der UET mit dem Kind reisen ohne Zustimmung des BET?

  • Ich finds nicht mehr bzw. krieg ich es nicht mehr zusammen, bitte helfen.


    Kann ein UET mit dem Kind innerhalb des Umgangs überall hin?? Wie ist das mit dem Reisepass? Wofür braucht man alles eine Zustimmung vom anderen Elternteil, wenn es um Urlaub geht??

  • Kann ein UET mit dem Kind innerhalb des Umgangs überall hin??


    Innerhalb des Umgangs entscheidet der UET über den Aufenthaltsort des Kindes.
    Reisen in Krisengebiete sind mit dem BET abzustimmen.


    Wie ist das mit dem Reisepass?


    Der Reisepass wird vom BET an den UET übergeben.
    Alles andere würde die Rechte des UET, über den Aufenthaltsort frei bestimmen zu können, einschränken.


    Wofür braucht man alles eine Zustimmung vom anderen Elternteil, wenn es um Urlaub geht??


    Für nix.


    Bei Reisen in bestimmte Länder, wo z.B. ein Visa beantragt oder das Kind vorher umfänglich geimpft werden muss, kommt der UET sowieso um eine Information des BET
    nicht herum.

  • Meines Wissens ist es egal ob UET oder BET, innerhalb Deutschlands ist keine Zustimmung erforderlich, hier kann sich frei bewegt werden.


    Bei Auslandsreisen ist theoretisch eine Zustimmung des anderen Elternteils (bei GSR) erforderlich. Dies gilt vor allem auch bei Flugreisen, am Flughafen kann nach dieser Zustimmung gefragt werden. Wenn die Reise allerdings nicht in Risikogebiete erfolgen soll, hat der andere Elternteil auch keinen Grund, eine Zustimmung zu verweigern.


    Bei einer Auslandsreise muss ein Ausweisdokument für das Kind mitgeführt werden. Ob Reisepass oder Personalausweis liegt an den Einreisebestimmungen des Ziellandes.

  • Ihr seid toll, ich danke euch.


    Ich war mir irgendwie nicht mehr sicher und wurde gerade gefragt, weil ich mich immer so gut auskenne (dank euch :-D ).


    Das mit den Fluggesellschaften habe ich auch schon gehört. Die wollen wahrscheinlich auf Nummer sicher gehen oder?


    Ich muss wohl für den Kroatienurlaub nächstes Jahr mit Oma und Opa eine Zustimmung vom KV haben, aber hier war die Frage nach einer Reise nach Griechenland. Und Mama war geschockt, dass sie theoretisch nichtmal gefragt werden muss.

  • Ja, klar. Habe ich auch gemacht, waren allerdings keine deutschen. Aber trotzdem, wenn er sie braucht und du die sonst nicht beantragen würdest.

    naja und wenn ich brauche finde ich es trotzdem richtig das er die hälfte zahlt wenn es nur einseitig wäre würde ich ALLES von ihm fordern wollen... aber ob das rechtlich zulässig ist weiss ich nicht...

  • Das heißt ich habe natürlich die vollen Kosten gefordert !
    Noch mal zu den Fluglinien: ich selbst habe noch nie diesen "Travel Letter of consent " gebraucht.
    Auch nicht für meinen Sohn mit anderem Nachnamen oder fremde Kinder die ich mit hatte. Hängt vielleicht mit dem Urlaubsländern zusammen ..

  • Es gibt zwei Seiten. Beschrieben wurde die Situation nach deutschem Recht. Es gibt aber immer noch die Rechtssituation in dem Land, in das gereist wird. Hier können ganz andere Vorgaben sein als nach deutschem Recht. Ueblerweise vor allem bei der Ausreise. Infos findet man auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Bap, das stimmt natürlich , aber es gibt tatsächlich spezielle Vorschriften einzelner Fluglinien, die jetzt nicht auf der Seite des Auswärtigen Amtes zu finden sind.
    Lufthansa hat z.b andere als andere Fluglinien, genauso German Wings.
    Da muss man dann noch mal extra auf der Seite der Fluglinie gucken!

  • letter of consent: unsere Tochter reist ja häufiger, um ihren Vater irgendwo in der Welt zu treffen...wir haben jetzt immer sowohl einen von ihm als auch einen von mir geschriebenen letter of consent dabei, um es wirklich reibungslos laufen zu lassen
    was die Zustimmung angeht (Info:unsere Gerichtsbarkeit liegt in NZ, nicht D!): gsd waren die Zielländer nie wirklich heftig, aber in den ersten Jahren war es eine ganz schöne Herausforderung, beide Pässe dem KV auszugeben und zu hoffen, dass ich Tochterkind wiedersehe...

    Am Ende stellt sich die Frage: Was hast du aus deinem Leben gemacht? Was du dann wünscht getan zu haben, das tue jetzt. - Erascus von Rotterdam

  • naja und wenn ich brauche finde ich es trotzdem richtig das er die hälfte zahlt wenn es nur einseitig wäre würde ich ALLES von ihm fordern wollen... aber ob das rechtlich zulässig ist weiss ich nicht...


    Ist das nicht ein wenig inkonsequent.
    brauchst du den pass, der kv aber nicht soll er trotzdem die Hälfte Zahlen. Braucht er ihn, du aber nur nicht soll er ihn ganz zahlen.


    Warum nicht grundsätzlich beide die Hälfte?
    Oder nutzt du den pass dann nicht, wenn der kv ihn komplett bezahlen musste? Darf sehr kv ihn dann behalten?
    Der pass ist doch für das Kind. Da kann man ihn doch auch gemeinsam bezahlen. Streiten kann man sich aber sicher auch noch über jeden mist.


    Ab irgendeinem m Zeitpunkt brauch das Kind ja eh ausweispapiere

  • Das stimmt zwar, aber bei binationalen Kindern hat der Pass nochmal eine andere Bedeutung. Unser Kind hatte z. B schon einen deutschen von mir bezahlten. Den anderen wollte der KV selbst beantragen, und brauchte dazu mein Einverständnis.. Das bekam er insofern , als ich sagte er zahlt ihn, aber ich beantrage ihn, da ich ja ASR habe. Ich wollte nicht seine Unterschrift im Pass haben. Das wollte er nicht....

  • Ist das nicht ein wenig inkonsequent.
    brauchst du den pass, der kv aber nicht soll er trotzdem die Hälfte Zahlen. Braucht er ihn, du aber nur nicht soll er ihn ganz zahlen.


    Warum nicht grundsätzlich beide die Hälfte?
    Oder nutzt du den pass dann nicht, wenn der kv ihn komplett bezahlen musste? Darf sehr kv ihn dann behalten?
    Der pass ist doch für das Kind. Da kann man ihn doch auch gemeinsam bezahlen. Streiten kann man sich aber sicher auch noch über jeden mist.


    Ab irgendeinem m Zeitpunkt brauch das Kind ja eh ausweispapiere

    Ich schreibe den ganzen Tag an meiner Thesis... weshalb ich :wacko: bin... sorry


    ich meinte das wenn KV UND ich die Ausweispapiere brauchen ich auch von ihm die Hälfte fordern will (ich habe pässe beantragt..da meine Eltern mir einen Urlaub spendieren ins Ausland im Sommer)


    Wenn nur er Pässe brauchen würde, würde ich wollen das er es bezahlt oder hälftig und die Papiere bei mir...


    nunja aktuell ist es so das ich alles bezahlt habe und ich meine es würde sowieso Theater geben...ein Mensch der GEZWUNGEN WERDEN MUSSTE überhaupt Unterhalt für seine Kinder zu zahlen, der seinen Kiddies IMMER wenn sie bei ihm sind Durch Bemerkungen klarmacht, wie teuer sie sind und das er wegen ihnen kein Geld hat tja :kotz


    Ich hab mich nur gefragt ob ich das fordern darf, das er die Hälfte bezahlt... Streitpotenzial gibt es sehr viel aber für meine Gesundheit lasse ich das....

  • Ich frage mich grade.. .vielleicht OT aber grade wg.diesen Reisepassgeschichten... kann ich als BET den UET auffordern die Hälfte der Pass/ Ausweisdokumente zu bezahlen falls er diese fordert?


    Fordern kannst Du das natürlich, aber ein Ausweispapier muss das Kind haben bei einer Reise ins Ausland, also ist dies Sache (einschließlich der Kosten) des BET. Anders sieht das natürlich aus, wenn das Kind binational und deshalb ein zweites Dokument erforderlich ist, welches vielleicht nur der UET braucht.


    Aber deutscher Ausweis (oder Reisepass) sind Sache des BET.

  • [quote='rainbowfish','index.php?page=Thread&postID=2037773#post2037773']


    Wenn nur er Pässe brauchen würde, würde ich wollen das er es bezahlt oder hälftig und die Papiere bei mir...


    nunja aktuell ist es so das ich alles bezahlt habe und ich meine es würde sowieso Theater geben...ein Mensch der GEZWUNGEN WERDEN MUSSTE überhaupt Unterhalt für seine Kinder zu zahlen, der seinen Kiddies IMMER wenn sie bei ihm sind Durch Bemerkungen klarmacht, wie teuer sie sind und das er wegen ihnen kein Geld hat tja :kotz


    Ich hab mich nur gefragt ob ich das fordern darf, das er die Hälfte bezahlt... Streitpotenzial gibt es sehr viel aber für meine Gesundheit lasse ich das....


    Ach für eine Reise geb ich die 9 oder waren es 12 Euro gerne aus :-) außerdem braucht ihn ja meist mehr als einmal