Auslandsaufenthalt

  • Mein Ex-Mann macht mal wieder Probleme.


    Kurz zur Geschichte: gemeinsamer Sohn (7) lebt bei mir, Kind hat Nachname von KV, ich hab meinen behalten, KV Tunesier, waren verheiratet, 2009 Trennung, 2011 Scheidung. Gemeinsames Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht, Ex lebt 30km entfernt, neue Frau und 2 Kinder (ca. 1 und 2 Jahre, wohl wieder schwanger), Unterhaltsregelung über Beistandschaft und Titel, Umgang unter uns geregelt (ca. 1 WE im Monat)


    Mein Ex ist nun total ausgerastet am Telefon.
    Grund wahrscheinlich ein Brief vom Jugendamt.
    Da mein Ex seit August 2015 nur noch 65 Euro Unterhalt zahlt (vorher 154 Euro, und sollte auf 194 oder so erhöht werden, wegen Alter des Kindes glaube ich). daraufhin ging er wohl zum Anwalt und es wurde neu berechnet. Soweit so gut. Nun habe ich im April aber Unterhaltsvorschuss beantragt und bekomme auch welchen. Darüber muss mein Ex wohl informiert wurden sein bzw. eine neue Berechnung wurde angefordert, keine Ahnung.
    Zumindest rief er mich an und "drohte" mit Anwalt, weil ich ihm sein Kind vorenthalten würde und ihm verbiete ihn mit nach Tunesien zu geben und außerdem hätte ich jahrelang zu viel Unterhalt bekommen und solle das zurückzahlen...


    Wir haben uns mündlich darauf geeinigt das er das Kind jedes 2. Wochenende eines Monats sieht. Wir sind beide Vollzeit beschäftigt, auch mit Wochenenddiensten. Er würde nicht alle 14 Tage frei bekommen. So habe ich mit meinem AG geredet, das ich nur ein festes Wochenende arbeite und er hat mit seinem AG geredet, das er eben dieses WE frei bekommt. Das klappte eigentlich auch ganz gut. Es gab Ausnahmen, wo eine Veranstaltung vom Kindergarten aus war, oder wir die Oma 400 km entfernt besucht haben oder ähnliches. Aber dann habe ich ihm das rechtzeitig mitgeteilt und ein Ersatzwochenende angeboten.
    Auch habe ich ihm gesagt, das er ihn auch mal nachmittags abholen kann (aus KITA, Schule) und mit ihm was machen kann, dieses Angebot wurde nie angenommen. Bzw. war unzuverlässig.
    Oft bekomme ich auf Anfragen, ob er an Tag X ihn nehmen könne keine Antwort oder nur, das er sich nochmal meldet. Dann kommt von ihm nichts mehr, sodass ich davon ausgehe, das er nicht kann und plane anders. Am Abend vorher (oder auch 18 Uhr des Tages, wo er ihn nehmen sollte) ruft er dann an und fragt, ob ich ihn denn bringen würde. Natürlich habe ich dann schon ganz anders geplant und sage ihm das auch und bitte ihn, das er sich zeitnaher melden muss.
    Auch wenn er, was wirklich sehr, sehr selten vorkommt, mal außer der Reihe ihn sehen möchte. Er ruft dann immer so kurzfristig an, das wir meist schon verplant sind.
    Und es ist fast immer so, das ich ihn bringen und holen muss (also jedes mal 60km). Das er ihn abholt/bringt ist relativ selten.


    so Punkt 1 also Umgangzeiten: Ich bin immer noch der Meinung so etwas nicht gerichtlich regeln zu müssen. Ich finde, das so ein 14 tägiger erzwungener Umgang nicht gut für das Kind ist. Z.B. wenn ein Kindergeburtstag anliegt oder eine Schulveranstaltung wo er gern teilnehmen möchte, dann aber zum Papa muss (nein Papa fährt dann nicht mit ihm dahin...). Auch, wenn die Oma zu Besuch kommt als Beispiel und er lieber die Oma sehen möchte, weil wir diese auch so selten sehen. Wir bieten dann immer Alternativen an.
    Ich hab ihm jetzt für die nächsten 3 Monate je ein Wochenende angeboten , mit der bitte, mir weitere Terminwünsche zeitnah mitzuteilen (per sms). email hat er nicht, bzw. kenne ich die mail Adresse nicht. Soll ich es noch mal per Einschreiben machen? Auf die SMS hat er nicht reagiert.


    Nun ist es so, das KV und seine Frau wohl sehr viel streiten und sich anschreien und es "immer laut ist". Das bekam ich einmal raus, als Kind bei der Abholung im Auto geweint hat. Er äußerte Angst und das er sich in diesen Situationen hinter dem Schrank versteckt und weint, weil er nicht gesehen werden möchte. Das finde ich echt schrecklich. Sie sprechen arabisch, Kind nur deutsch, d.h. er versteht nichts.
    Außerdem würde KV den ganzen Tag nur schlafen und nichts unternehmen, bis auf Einkauf bei Lidl und Bier und Zigaretten und ein Tüte Süßes an der Bude. Oft lege ich schon Flyer von (kostenlosen) Veranstaltungen für Kinder in die Tasche, aber es ist sehr selten, das etwas unternommen wird. Kind schaut den ganzen Tag TV, spielt Handy, ist auf sich allein gestellt. Feste Schlafenszeiten, Waschen, Zähneputzen, Wäschewechsel findet nicht statt.
    Den Papa zu wecken traut er sich nicht.
    Früher war er eigentlich ganz gern dort, hatte ich den Eindruck. Er fand es toll, das es keine Regeln gibt und keiner sagt, das er TV ausmachen soll usw.
    Mittlerweile möchte er nicht mehr hin (aber bis jetzt auch noch keine Totalverweigerung) ich glaube er möchte beim Papa einfach gut da stehen und ihm nicht sagen, das es ihm nicht gefällt dort.
    Länger als 3 Nächte war er noch nicht da.


    KV verlangt nun, das ich Kind 3 Wochen in den Sommerferien mit nach Tunesien gebe. Sonst würde er das alleinige Sorgerecht beantragen, weil ich ihm den Umgang verweigere. Ich habe angeboten, das er mit Kind gern in D. verreisen kann aber nicht ins Ausland. Erstens weiß ich wie es da abgeht. KV geht feiern mit Freunden, schläft tagsüber. Kind müsste bei den Großeltern bleiben, die er noch nie gesehen hat und dessen Sprache er nicht spricht. Außerdem natürlich der Hintergedanke der Kindesentführung...diese Diskussion hatten wir schon vor der Geburt, als ich darauf gepocht habe, das Kind meinen Namen bekommt. Dann hätte ich jetzt ihm insofern entgegen kommen können, das ich in seinem Land mit Kind Urlaub gemacht hätte. Doch da er seinen Namen hat, kann er ja jederzeit die Ausreise verweigern.
    Weiterer Punkt: Er hat mir gesagt, das er ihn beschneiden lassen möchte. Sogar Kind hat er gesagt, das es in Tunesien ein großes fest geben wird mit vielen Süßigkeiten, wenn sie dahin fahren und er die Haut abschneiden lässt (so hat es Kind mir schon vor ein paar Jahren gesagt). Mein Sohn möchte nicht nach Tunesien.


    Punkt 2: Welche Rechte habe ich? Ich weiß das ich normalerweise verpflichtet bin, ihn auch mit in den Urlaub zu geben bzw. die Hälfte der Sommerferien. Wie ist das mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht? Dann gäbe es ja noch dieses Grenzverbot. Aber das er mit ihn in Urlaub will, ist ja an sich noch keine Drohung das Kind zu entführen. Ach so und meist fahren die mit dem Auto.



    Punkt 3: mit dem Unterhalt. Da glaube ich ja nicht, das ich da etwas zu befürchten habe. Das lief ja alles über das Jugendamt. Oder?


    Soll ich mich rechtlich beraten lassen? Ich habe Angst, das er nur noch wütender wird, wenn ich zum Anwalt gehe. Allerdings wäre es ja gut vorbereitet zu sein, falls er wirklich rechtliche Schritte einleitet.


    Mein Sohn hat leider den Streit mitbekommen, ich habe es nicht gemerkt. Er stand hinter der Tür und ich dachte er schläft schon. Hab halt geweint und wurde auch etwas lauter am Telefon (Lautsprecher war an, sonst verstehe ich Ex immer so schlecht). Er war dann durcheinander und hat auch sehr viel geweint. Wir haben dann viel geredet und ich habe versucht ihn zu beruhigen. Genau sowas wollte ich immer vermeiden, das er da mit reingezogen wird. :flenn

  • Hallo


    Lehn Dich zurück. Tunesien gilt eher nicht als sicheres Land und Du bist nicht verpflichtet, das Kind in ein unsicheres Land reisen zu lassen. Soll er klagen. Du kannst nachweisen, dass er Umgang hat, ergo besteht keine Verweigerung. Unterhalt ist zu zahlen.


    In moslemisch geprägten Kulturen herrscht oft eine andere Auffassung zu Scheidung und den daraus resultierenden Rechten und Pflichten. Insofern hat er wohl nur seinen Frust bei Dir abgeladen, weil Du ja quasi der Ursprung des Ärgers bist. Lass ihn reden. Wenn er ernsthaftes Interesse hat, gibt es begleitete Gespräche und eine gemeinsame Lösung.


    Gruß

  • Die Unterhaltssache vorweg. Das ist unkompliziert. Hier soll und muss er sich mit der Unterhaltsvorschusskasse und der Beistandschaft auseinander setzen. Da bist du außen vor. Das kannst du ihm auch so sagen: Jegliche Beschwerden und Kommentare bitte dorthin ...


    Eine Rückforderung bezahlter Beträge ist in deinem Fall nicht denkbar. Da besteht kein Anspruch.


    Zum Urlaub: Grundsätzlich besteht das Recht auf eine Mitnahme in den Urlaub, gerade auch in das Heimatland. Für eine Entführung spricht wenig, da der Vater ja anscheinend hier seine Ehefrau und weitere Kinder hat, sozial und auch arbeitsmäßig eingebunden ist. Auf den ersten Blick ist also nicht zu erwarten, dass er in Tunesien bleiben würde. Dieses Gefahr müsstest du überzeugend nachweisen. Das ist mutmaßlich schwierig.
    Ansonsten gäbe es als Argumente nur noch, a) dass der Sohn bisher noch nie so lange von dir weg war. Aber ob das Gericht da nicht umgekehrt argumentieren würde. Es wird höchste Zeit, dass das Kind mal länger beim Vater übernachtet. Da ist eine Urlaubssituation sogar günstig ...


    B) Ein Argument könnte die Beschneidung sein. Hier müsstest du aber ebenfalls nachweisen, dass der Ex dies mit dem Tunesienbesuch verbinden würde und dort durchziehen will. Ohne deine Einwilligung wäre eine Beschneidung mutmaßlich sogar als Körperverletzung zu bewerten ... Ob hier ein Gericht ein Reiseverbot aussprechen würde, ist sehr wackelig. Du müsstest konkrete Beweise für die Beschneidungsabsicht vorlegen.


    Auf der Homepage des Auswärtigen Amtes solltest du mal schauen, ob eine Reisewarnung für Tunesien besteht. Und: Ob Tunesien den internationalen Abkommen beigetreten ist zu Familiensachen und ggfls. eine Rückführung durchgesetzt werden könnte, falls der Vater den Sohn in Tunesien behalten würde. Falls das so ist, spricht wenig für die Möglichkeit, ohne konkrete Belege eine Urlaubsreise nach Tunesien rechtlich verhindern zu können.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

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  • Tunesien gilt nicht zu den Ländern des HKÜ!
    Außerdem könnte auch die Mutter in Tunesien nur mit Mühe ein Besuchsrecht erstreiten und das Kind würde nach tunesischem Recht eher bei den Großeltern bleiben, selbst wenn der KV in D wäre!
    Ich würde unbedingt bei der tunesischen Botschaft fragen, ob KV einen Pass beantragt hat.
    Gerade in dem Alter ist es auch aus religiöser Sicht jetzt vielleicht wichtig für den KV den Sohn in sein Land zu bringen. Ist er überhaupt religiös? Oder ist das gar nicht der Fall?
    Erkundige dich beim Verband binationaler Paare!

  • Hallo,


    ich kann Dir nur abraten, dass Du Euer Kind nach Tunesien mitgibst. In allen muslimischen Ländern haben die Vater das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Mutter hat nichts mehr zu melden. Und wenn er droht, das alleinige Sorgerecht zu beantragen, dann laß ihn mal machen. Sehe Du zu, dass Du immer alles entweder schriftlich mit ihm ausmachst, oder unter Zeugen.

  • Danke für eure Antworten.



    Tunesien gilt nicht zu den Ländern des HKÜ!
    Außerdem könnte auch die Mutter in Tunesien nur mit Mühe ein Besuchsrecht erstreiten und das Kind würde nach tunesischem Recht eher bei den Großeltern bleiben, selbst wenn der KV in D wäre!
    Ich würde unbedingt bei der tunesischen Botschaft fragen, ob KV einen Pass beantragt hat.
    Gerade in dem Alter ist es auch aus religiöser Sicht jetzt vielleicht wichtig für den KV den Sohn in sein Land zu bringen. Ist er überhaupt religiös? Oder ist das gar nicht der Fall?
    Erkundige dich beim Verband binationaler Paare!


    thursdaynext, wäre es denn prinzipiell möglich, das KV ohne (original) Geburtsurkunde bei der Botschaft einen Pass beantragen kann?


    Irgendwie ist er schon religiös. Hat auch mal irgendwas von Koranschule gelabert, die bei ihm in der Straße ist. Andererseits ist er Alkoholiker.


    Zu Volleybaps Post: Momentan ist das soziale Leben zwar hier in D. aber ich bin mir nicht sicher, ob sie nicht jederzeit hier die Zelte abbrechen würden. Sie waren 2 mal in diesem Jahr schon in Tunesien und man weiß nie was die dort planen. Allerdings ist das wirklich nur ne wage Vermutung.
    Eine Reisewarnung besteht nicht (außer nicht in entlegene Gegenden zu reisen und Menschenansammlungen zu meiden).

  • Also könnte er wahrscheinlich schon. Da er wahrscheinlich auch eine tunesische Geburtsurkunde ausgestellt bekommt. Das ist relativ einfach. Bitte erkundige dich doch direkt bei der Botschaft. Ich weiß defintiv von Fällen wo das so gelaufen ist, allerdings war der Motor meist sehr religiös motiviert.


    Ich weiß , das es in den meisten Ländern des arabischen Raums relativ einfach ist für einen Vater mit SR ( und auch ohne) einen Pass zu beantragen.
    Ich weiß , dass es viele Frauen gibt die ihre Kinder versuchen aus diesen Ländern zurückzuholen . Über die Behörden geht das fast nie.
    In meiner Familie sind Muslime! Ich habe keine Probleme damit.
    Ich will hier nix hochkochen, wenn's nur zum Verwandtenbesuch geht!!

  • Für Tunesier in meinem Umfeld ist es normal 2-3 mal nach Hause zu fliegen oder wenn es viel Gepäck gibt, auch per Fähre nach Hause zu fahren -
    meist um die Eltern zu besuchen. Zurück kommen alle, denn dort gibt es keine Lebensgrundlage - oft wird noch versucht Geschwister und Co. nachzuholen.
    Wie ist das bei seiner Familie? Gab es damals zu eurer gemeinsamen Zeit Besuche?



    Angst machen, würde mir eine Beschneidung vor Ort - vielleicht kann man dem mit einer med. Beschneidung in D zuvorkommen.


    Unterhalt sollte das Amt regeln - da sehe ich auch keine Probleme.
    Seine Wut ist normal 3-4 Kids, Ämter und Ehefrau - ganz schön viel Streß für so ein ruhiges Leben in D.


    Auch seine Freizeitgestaltung finde ich durchaus nicht unüblich - wenn natürlich auch nicht wünschenswert.

  • Also, ich bin auch Muslim und bin gegen eine Beschneidung. Ich habe 2 Jungs. Sie sollen später selbst entscheiden, was sie möchten, denn schließlich ist das ohne medizinischen Grund eine Körperverletzung. Ich würde es nicht erlauben und erst Recht nicht im Ausland.


    So wie Du schilderst, möchte das Kind nicht nach Tunesien. Hat es das nur bei dir geäußert, oder auch beim Vater? Wenn der Vater schon sein Kind übergeht..... :hae:


    Dann stört mich seine Aussage und Drohung wegen dem alleinigen Sorgerecht. In Tunesien hat er das alleinige Sorgerecht....


    Das sind für mich schon paar Hinweise und Gefahr einer Kindesentführung.