Petition: Keine Kürzungen bei Alleinerziehenden

  • Stand heute wäre, wie Marc1978 das schon richtig erwähnte, das künftig die Null-Uhr-Eins Regelung gilt. Wo sich das Kind zu dieser Zeit aufhält, fließen die Regelleistungen.

    was ist denn die NUll-Uhr-Eins-Regelung?

  • Stand heute wäre, wie Marc1978 das schon richtig erwähnte, das künftig die Null-Uhr-Eins Regelung gilt. Wo sich das Kind zu dieser Zeit aufhält, fließen die Regelleistungen.


    Wenn die Regelung eingeführt wird, wird es so einige Kinder geben, die dann pünktlich zum Frühstück wieder bei dem BET abgeliefert werden... :nixwieweg:thumbsup:

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  • Oh mein Gott können die Ämter froh sein, dass ich mich damit nicht auseinandersetzten muss... die hätten da wirklich keinen Spaß mit mir :D


    Ups, Exilein, das Kind hat den Schlüssel an deinem Tag verlohren --> deine Haftpflicht ist zuständig
    Oh Tag der offenen Tür in der Schule --> Kind, dein Papa backt den Kuchen, ist ja sein Wochenende :D
    Wann war das Geodreieck noch gleich kaputt gegangen? Wer zahlt die Schulbücher, Physik ist nur am Papatag :D


    Ich habe zwei Jungs die wenig pfleglich mit ihrer Kleidung umgehen und denke, das ist der größte Posten. Wenn nun der UET in einem alle zwei Wochenenden System 1/5 der Regelleistung erhielte, müsste er dann nicht auch 1/5 dieser Kosten tragen? Macht man da dann ne Ecxeltabelle :rolleyes: ? Und führt das nicht unweigerlich zu Streit, wenn sowieso wenig Verteilungsmasse vorhanden ist :frag .

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Wir schreiben dann Rechnungen an den Umgangsberechtigten..., wenn er die nicht bezahlt beantrage ich Kleidergeld. Sollte jeder tun, damit dieses Vorhaben zusammenbricht

  • was ist denn die NUll-Uhr-Eins-Regelung?

    Bisher war es so, dass derjenige die Leistung für das Kind bekommt, bei dem es mehr als 12 Stunden pro Tag ist. In Zukunft bekommt der die Leistung, bei dem das Kind um 0.01 Uhr ist.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Wir schreiben dann Rechnungen an den Umgangsberechtigten..., wenn er die nicht bezahlt beantrage ich Kleidergeld.


    Nehmen wir mal an er zahlt, wäre das dann nicht "Einkommen" im Sinne des SGB 2? Ansonsten produziert das dicke Akten und jeden Menge Schriftwechsel, womit die Halbe Stunde Verwaltungsaufwand schon hinfällig wäre 8) .

    LG Campusmami



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    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Würde man tatsächlich Verwaltungsaufwand sparen und die Sache vereinfachen wollen, wäre es besser zu sagen, der BET behält die Leistung und muss die nötige Kleidung für den Umgang stellen und der UET kriegt die 4€ Essensgeld in Form von Mehrbedarf ausgezahlt.
    So wie es jetzt ist, werden A) die Streitigkeiten auf der Elternebene zunehmen und B) muss bei jedem ausgefallenen Umgang Widerspruch eingelegt werden.

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  • Campusmami - aber der Wählerschaft, sprich uns, wird verkauft, dass ja was getan wurde. Schließlich soll der Mensch sich nicht trennen. Und Kinder gefälligst in Frieden und Harmonie groß ziehen. Und vor allem: keine Sozialleistungen beziehen. Der Bezug von Sozialleistungen bekommt so langsam etwas, dem immer unterstellt wird, es würde sich erschlichen.


    Ich frage mich die ganze Zeit, wie das dann bei mir liefe. Wobei weder Ex noch ich Leistungen beziehen.


    Gruß

  • Ich frage mich die ganze Zeit, wie das dann bei mir liefe.


    Ich glaube ja, dass Exilein und ich da schon einen gewissen Spaß hätten, die Sachbearbeiterin gemeinschaftlich mit diversen Schriftsätzen und Forderungen nach Begründungen in den Wahnsinn zu treiben und das System ad absurdum zu führen.


    So habe ich ja nur eine Beobachterrolle... bzw. werden einige Leidtragende bei mir auflaufen :rolleyes2: .

    LG Campusmami



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  • Ich glaube gerade als Normalo geht einen viel Kampfgeist verloren, wenn man über einen längeren Zeitraum auf H4 angewiesen.
    Es ist ja letztenlich egal ob man zu der überschaubaren Gruppe von Leute gehört die sozusagen von der Pieke auf auf die Einkommensart: Sozialleistungen gepolt wurde. Oder ob man wirklich aufgrund unglücklicher Lebensumstände da hineinfällt (wozu Sozialleistungen ursprünglich ja auch angedacht waren).
    In die Schmuddelecke werden beide gerückt (Gesellschaft, Presse, Politik). Und es braucht ein dickes Fell um da noch selbstbewusst gegen zu stehen.

  • Wenn man sieht, dass knapp 50% aller AE auf Sozialhilfe angewiesen sind, wird klar: Hier ist ein Systemfehler. Hier ist der Systemfehler.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Meine Meinung zu der Petition:
    Die ist unsauber gearbeitet. Es sind rechtliche und inhaltliche Fehler drin, weswegen ich sie nicht unterschreiben werde, egal, welcher Ansicht ich in dieser Thematik bin.
    Die Miete wird nicht gekürzt. In der Petition (die ich schon am 27.04. gelesen hatte) war zudem behauptet worden, der Mehrbedarf für Alleinerziehende würde mit dem 7. Lebensjahr des Kindes wegfallen, was nicht stimmt. Offenkundig hat die Petantin dann nachträglich den Text geändert, was mich verwundert ist, dass das möglich ist, nachdem schon Leute unterschrieben haben.
    Zudem gibt es die Regelung schon jetzt und stellt daher keine Rechtsänderung dar. Vorher war dies durch Entscheidungen der Sozialgerichte geregelt worden, dass der Regelsatz auf das UET übergeht, und nun wird es in den Gesetzestext gepackt.


    Inhaltlich sehe ich an dem Übergang der Regelleitung an das UET schon Kritikpunkte, die hier auch bereits genannt wurden.
    -> Der Verwaltungsaufwand ist riesig groß und die Fehleranfälligkeit bei der Berechnung immens. Das wird nur weitere Widersprüche und ggf. auch Klagen produzieren. Das bindet Kapazitäten, die dann nicht mehr für die Bearbeitung der Anträge vorhanden sind.
    -> Der Regelsatz beinhaltet ja nicht nur Verpflegung sondern auch anteilig Stromkosten, Anschaffungen etc. Die dürften eigentlich nicht übertragen werden, da das BET ja i.d.R. für alle Anschaffungen wie Kleidung etc. zuständig ist und bleibt.


    Mein Lösungsvorschlag wäre:
    Keine Kürzung bei den AE, dafür pauschaler Zuschlag von 10 Euro je Betreuungswochenende für das UET. Bei Wechselmodell allerdings ist davon auszugehen, dass sowohl der Eine wie auch der Andere Anschaffungen tätigt. Da sollte der Mehrbedarf für AE beiden ET gegeben werden und die RL hälftig gewährt.
    Das wäre ein überschaubarer Verwaltungsaufwand und m.E. eine gerechte Lösung.

  • Ich unterschreibe auch gerne noch eine andere Petition. Nur ich selbst kann selbst nicht so gut formulieren.


    Also wenn ihr einen Link kennt, dann bitte her damit ;-)

  • Susanne1970
    genau das meinte ich. Die Regelung war nämlich schon so und war schon immer Müll..... und zwar nicht nur für die AE sondern auch für die Sachbearbeiter und den Steuerzahler, der die Sachbearbeiter wieder bezahlen muss.
    Also eine Lose/Lose Situation für alle ...


    Und jetzt wollen sie es noch ins Gesetz schreiben und überall so machen.... :radab:wand:hilfe:tot

  • Lovrel, es wird schon überall gemacht, weil es aktueller Anweisungslage entspricht, weil die JC gehalten sind, die Rechtsprechungen zu beachten.


    Dass das Murks ist, hab ich ja schon geschrieben und da stimm ich Dir zu.


    Das ändert aber nichts daran, dass die Petition an sich unsauber gearbeitet ist.


    F2003, ich habe viele Baustellen, auf denen ich ehrenamtlich unterwegs bin, von daher werde ich eine entsprechende Petition nicht starten :-). Soweit ich weiß, laufen aber verschiedenste Vereinigungen auch gegen diese Regelung Sturm. Mal sehen, ob sich bis zum verabschiedeten Gesetz noch etwas ändert.

  • Im Moment läuft vor allem das Familienministerium Sturm gegen die Vorlage aus dem Arbeitsministerium.

    Liebe Grüße



    Bap



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