Petition: Keine Kürzungen bei Alleinerziehenden

  • Hallo!


    Ich hoffe, dass ich in der richtigen Rubrik bin.


    Ihr habt ja bestimmt schon alle mitbekommen, dass den Alleinerziehenden hier noch mehr an Sozialleistungen gekürzt werden sollen.
    Dies ist ein Eingriff in die Grundrechte und verfassungswidrig. Der Rechtsstaat wird immer mehr ausgehöhlt.
    Bitte unterschreibt alle diese Petition, auch wenn ihr nicht persönlich betroffen seid.


    https://weact.campact.de/petit…ngen-fur-alleinerziehende


    Danke


    Viele Grüße

  • Der Link ist hier bereits vorhanden... im Thema "habt ihr das gelesen?" :tuedelue

  • Hat eigentlich irgendjemand einen Link zum Gesetzesentwurf -das würde mich ja mal brennend interessieren.


    Auf den erst Blick scheint das ja einfach nur absurd...


    Wer soll das denn auseinander rechnen und was kostet die Person, die das macht? Und haben die Sozialgerichte und Familiengerichte nicht schon genug zu tun :rolleyes: ? Soll da wirklich der Regelsatz gequotet werden? Was ist dann mit den Zeiten, wo sich das Kind in einer Bildungseinrichtung befindet? Fragen über Fragen :D .

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • und vorallem wie soll das gerechnet werden, wenn die kinder 2x im Monat für 4 Std/5 std beim KV sind....((9 :24 ) x4)x2)x2 bzw. ((9:24)x5)x2....wären dann bei mir 9,75 Euro abzuziehen für einen Monat........was ist das denn für ne Hühnerkacke......


    Es lohnt sich nicht weiter Kinder in dieses Land zu gebären.....keiner kann sagen, ob mann/frau mal alleine dasteht......das Risiko ist einfach zu groß.

  • Hat eigentlich irgendjemand einen Link zum Gesetzesentwurf -das würde mich ja mal brennend interessieren.




    Entwurf: http://www.bundesrat.de/drs.html?id=66-16
    Stellungnahme: http://www.bundesrat.de/drs.html?id=66-16%28B%29
    2. Entwurf: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/080/1808041.pdf
    1. Lesung: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/18/18165.pdf#P.16247

  • Ich dachte das war schon immer so und soll nun nur abgeschafft werden. Was durchaus sinnvoll ist. Nur dann bitte nicht zum Nachteil der Kinder.


    Eine Bekannte von mir arbeitet bei der ARGE und erzählte, dass das schlimmste an den Gesetzten wäre, dass der Bedarf eines Kindes immer anteilig auf die Personen aufgeteilt werden müsse je nachdem wie lang das Kind bei welchem Elternteil ist.
    Wobei da dann in den Angaben auch nicht immer Einstimmigkeit herrscht was das ganze noch mehr verkompliziert.


  • :thanks: und uff :rolleyes: : Hast du vielleicht auch den Paragraphen oder zumindest die Seitenzahl? So erschlägt mich das :lach

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Sollte dieser Gesetzentwurf umgesetzt werden, wäre ich als BET davon auch betroffen.
    2 Dinge darf bei bei aller Kritik aber nicht übersehen:


    1. Die Aussage in der Petition zu den Kosten für Miete (Unterkunft, Heizung, Nebenkosten) ist falsch.
    Hier werden keine Kürzungen vorgenommen. Gekürzt wird lediglich der Regelbedarf des Kindes für die Zeit,
    die es beim UET verbringt.


    2. Die Aussage, schon alleine wg. des Aufwandes würde sich die Sache für den Staat nicht rechnen, muss auch nicht unbedingt stimmen.
    Der UET beantragt für die Zeit, in der sich das Kind bei ihm aufhält, Mehrbedarf. (falls er ALG II bezieht)
    Die Summe, die der UET beantragt, zieht man einfach beim BET ab. So ein enormer Aufwand ist das jetzt nicht.


    Daneben muss man auch sehen:
    Dem BET entstehen ja nun tatsächlich an den Tagen, wo der UET das Kind betreut, keine Kosten für Verpflegung, denn dafür hat an den Tagen der UET zu sorgen.
    Mein Sohn ist jetzt z.B. vom 30.04 - 07.05.16 bei seiner Mutter. Klar spare ich in der Zeit das Geld für Essen, Trinken, Pampers, anteilig etwas Strom und Wasser,
    weil Waschmaschine und Trockner weniger laufen, spare die Fahrten zum Kindergarten, usw., usw. Das sind jetzt keine großen Beträge, aber aus Gründen der Gerechtigkeit
    ist das Vorhaben der Regierung schon zu verstehen.


    Das die Situation von AE´s allgemein in vielen Dingen in unserem Land nicht stimmig ist und die finanzielle Ausstattung von AE`s , die im ALG II Bezug sind, deutlich verbessert werden müsste, steht außer Frage.


    LG
    Joachim

  • Gestraft sind noch mehr die Alleinerziehenden, die keinen Unterhalt bekommen. Für meine Tochter z. B. hatte ich Unterhalt bekommen bis August 15, dies wurde an den Regelbedarf angerechnet und das Kindergeld, so dass ich 0 € Regelbedarf für meine Tochter hatte und sogar an meiner Miete was abgezogen wurde... Wo nix ist, kann nichts gekürzt werden!


    Jetzt bekomme ich keinen Unterhalt, so bekommt sie den Regelbedarf, und nun dürfen sie dann laut Gesetz kürzen....


    Das nenne ich hochgradige Ungerchtigkeit

  • Mein Sohn ist jetzt z.B. vom 30.04 - 07.05.16 bei seiner Mutter. Klar spare ich in der Zeit das Geld für Essen, Trinken, Pampers, anteilig etwas Strom und Wasser,
    weil Waschmaschine und Trockner weniger laufen, spare die Fahrten zum Kindergarten, usw., usw. Das sind jetzt keine großen Beträge, aber aus Gründen der Gerechtigkeit
    ist das Vorhaben der Regierung schon zu verstehen.


    Aber der Regelsatz ist ja nicht nur essen... Ich habe gerade mal geschaut, für meinen Großen würde ich 270 Euro bekommen :schiel , wenn der nun jedes zweite Wochenende beim Vater wäre und dies würde gequotet werden wären das 6/30 spich 45 Euro weniger.


    Wenn ich mir nun mal die Kontauszüge vom März anschaue:


    - 11,20 Euro Unfallversicherungen
    - 15 Euro Taschengeld
    - 21,70 Euro Alpenverein
    - 48 Euro Gitarrenunterricht
    - 35 Euro Ausbildungssparplan
    - 260 Euro Klassenfahrt (würde vielleicht übernommen werden?)
    - 51,87 Euro Schulmittagessen (okay das wäre weniger wegen Bildungspakte)
    - 67,14 Euro Kieferorthopäde


    Macht schon 509,91 Euro und mein Kind hatte in dieser Berechnung nur werktägig 1 Mittagessen und auch nur bis zum 17. des Monats, danach waren Ferien ;-) . Von Strom und Wasser ist da noch nix berechnet.... wie soll das mit 225 Euro gehen :frag ? Und wir haben auch noch Schuhe gekauft, eine Jacke, ein T-shirt und sein Rad war in der Inspektion, ja Kino, Schwimmbad, und Klettergarten gab's auch noch -waren ja Ferien :rainbow: . Sprich das Essen, ist der geringste Posten... Meine Kinder bringen ihre Schmutzwäsche übrigens von Papa mit nach Hause -das spart nicht das verschiebt die Wäsche nur :tuedelue .

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Das stimmt so nicht ganz, zumindest nicht bei jedem.


    Die Klamotten die ich als BET von dem mir übrig gebliebenen Geld bezahle, gebe ich zum Umgang mit und bekomme sie im Anschluss ungewaschen zurück. Die Waschmaschine läuft also trotzdem, nur ein paar Tage später.


    Bei uns hat UET wirklich nur die Verpflegungskosten und eventuell Freizeitkosten. Gehen die Schuhe während des Umgangs kaputt, zahle ich die neuen von den "Anspruchstagen" die bei mir sind. Vereine etc, die nicht über BUT abgerechnet werden können zahle ich auch für die gesamte Zeit und wird nicht anteilig vom UET gezahlt. Genau so wie die Dinge für den Schulbedarf.


    Einen regelmäßigen Umgang könnte ich mir also überhaupt nicht leisten, da würde mir nur die Umgangsverweigerung übrig bleiben.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Nahrungsmittel sind ca. 4€ beim Erwachsenen im Regelsatz, beim Kind bestimmt weniger. Kleidung ist ja auch bei den Kürzungen mit eingerechnet. Also muss der andere Elternteil das Kind dementsprechend einkleiden, weil er ja diesen Anteil dann auch bekommt, oder wie stellen sich die Politker das vor? Das gibt bestimmt böses Blut bei manchen ... "Laß ich mein Kind nun die Ferien beim Papa, oder kaufe ich lieber die Winterstiefel, die es bräuchte..."


  • campusmami


    All die Dinge, die Du in der Auflistung aufführst, sind für ein Kind eines ALG II Beziehers nicht vorgesehen.
    Kinder in ALG II Haushalten dürfen von solchem Luxus träumen.


    Das Wäsche schmutzig an Dich übergeben wird, liegt wohl an der Absprache mit dem KV. Wenn er die Wäsche sauber bekommt, hat die auch wieder sauber bei Dir anzukommen.
    Meine Ex bekommt einen Koffer voll Kleidung sauber übergeben und der Inhalt kommt auch gewaschen zurück.


    LG
    Joachim

    Einmal editiert, zuletzt von bay-of-russel ()

  • campusmami


    All die Dinge, die Du in der Auflistung aufführst, sind für ein Kind eines ALG II Beziehers nicht vorgesehen.
    Kinder in ALG II Haushalten dürfen von solchem Luxus träumen.


    LG
    Joachim


    Das geht dann nur, wenn man dann noch was vom Kindergeld und eigenen Regelsatz was abzwacken kann. Meine Tochter macht auch Judo, Jazzdance und Schwimmen und liegt schon über den Betrag, was es da zur Bildung und Teilhabe gibt, den Rest zahle ich halt drauf und lebe sparsam, kauf mir nix neues zum Anziehen und auch meistens nur Gebrauchte Klamotten für die Kinder.


    Klassenfahrten werden übernommen. Auch Nachhilfestunden. Kieferorthopäde muss ich auch bezahlen, Taschengeld ist auch fällig etc....

  • Nahrungsmittel sind ca. 4€ beim Erwachsenen im Regelsatz, beim Kind bestimmt weniger.


    Das könnte man ja dann guten Gewissens abziehen :rolleyes: , aber doch nicht den vollen Regelsatz für den Tag... wobei zum Beispiel das Mittagessen (und wahrscheinlich auch das Frühstück) an Werktagen ja schon vom BET bezahlt wäre :rainbow: . Sorry ich finde das wirklich absurd. Allein die Tatsache, dass man für's Kind eine Art Fahrtenbuch führen müsst :schiel .


    Und ich habe gerade mal nachgesehen, es gibt 620.000 AEs, die diese Leistungen beziehen. Jetzt stelle man sich mal vor ein Leistungssachbearbeiter (hier bekommen die E6) braucht im Jahr nur eine Halbe Stunde um diese Berechnung für den Einzelfall zu machen... das wären ca. 6.501.862,50 Euro 8o Verwaltungsaufwand ohne Porto und Papier :D . Und ich möchte nicht wissen, wie viel dieser Fälle vorm Sozialgericht landen werden :pfeif .

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Ich habe schon in dem anderen Thread geschrieben dass das jetzt auch schon so ist. Die Vereinfachung ist bloß dass nicht jeden Monat wieder ein anderer Bescheid ausgestellt werden muss, sondern der Durchschnittliche Umgang direkt im Vorfeld und aufs ganze Jahr schon einberechnet wird. Da wird, wenn es denn wirklich klappt, sehr viel Verwaltungsarbeit eingespart.


    Ich habe bisher auch jedesmal einen Widerspruch eingelegt wenn mir das Geld für den Umgang abgezogen wird. Bisher habe ich erst einen Widerspruch zurück bekommen und da wurde mir stattgegeben. Es haben auch schon viele dagegen geklagt, aber das Bundessozialgericht hat entschieden dass die Kürzung in der "HerkunftsBG" rechtmäßig ist.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Ich würde jedenfalls auch in Widerspruch gehen, wenn es kommt.


    Würde das unter anderem auch damit begründen, dass der Vater erst mal zu Unterhalt verpflichtet ist, bevor sie mir was abziehen


  • Würde das unter anderem auch damit begründen, dass der Vater erst mal zu Unterhalt verpflichtet ist, bevor sie mir was abziehen


    Würde aber nicht ziehen, die Begründung, weil dir nichts abgezogen wird, sondern den Kindern. Und die hanseatischen Richter haben zuletzt so argumentiert, das doch gar nichts abgezogen wird, sondern nur räumlich anders verteilt.


    Ich beziehe diese Leistungen für die Kinder auch und zahle auch Unterhalt für die Kinder. Das Jobcenter meinte damals, das es dann ja zweimal für die Kinder gezahlt würde. Einmal vom Staat, einmal von mir. Habe ich geantwortet, dann sollen sie sich doch bitte den zuviel gezahlten Unterhalt von der Mutter wieder holen. Dafür haben sie ja das Mittel des Anspruchsübergangs. Das wollte das Jobcenter aber nicht "Dann wird die Mutter bedürftig.". Ach, aber der Vater kann mit den Kindern bedürftig bleiben?


    Ende vom Lied: Im Gerichtsbeschluß steht, das der Mutter nichts abgezogen wird. Grund: Nicht verwaltungspraktikabel, zwei Jobcenter damit zu beschäftigen (eins bei der Mutter, eins bei mir.). Aber auch vor allem, um nicht die tatsächlichen Kinderbedarfe nicht zerpflücken zu müssn (Dann sind wir wirklich bei der angefangenen Milchtüte) und nicht zivilrechtliche Unterhaltsansprüche zu hinterfragen. Allerdings war die Mutter in dem streitgegenständlichen Zeitraum eben nicht hilfebedürftig.


    Stand heute wäre, wie Marc1978 das schon richtig erwähnte, das künftig die Null-Uhr-Eins Regelung gilt. Wo sich das Kind zu dieser Zeit aufhält, fließen die Regelleistungen.

  • Ich habe mich verkehrt ausgedrückt, natürlich vom Kind abziehen, nicht von mir, trotzdem verwalte ich ja das Geld.


    Wenn der Vater Unterhalt nach Tabelle bezahlen würde, wäre der Abzug aber trotzdem dann auf meinem Regelbedarf, weil das Kind kein Regelbedarf mehr hätte