Darf der ex Partner die Schwangere ex Partnerin aus der Wohnung werfen??

  • Darf der ex Partner Schwangere Frau
    einfach aus der Wohnung schmeißen?



    Kann der ex Partner ( nicht eheliche )
    die Schwangere ex Partnerin und das gemeinsame Kind da nur er ihm
    Mietvertrag steht aus der Wohnung werfen??



    Er ist nicht der Eigentümer der
    Wohnung nur der Hauptmieter.


    Zwischen dem Paar gab es für die Frau
    einen sogenannten Untermietvertrag.



    Jetzt will der ex Partner der selber
    nie in der Wohnung mit bei Lebte das die Frau mit dem Kind Auszieht (
    Begründung einer Behauptung Mietschulden bei ihrem ex Partner zu
    haben was nicht der Fall war sie sollte nur den Anteil des
    Unterhaltes der Miete an ihn abziehen )



    Bei der Frau wies sich Jahre zu vor
    schwer auf eine Wohnung voralem in dieser passenden Größe (
    mindestens 80 qm und 3 Zimmern ) auf.


    Und nicht nur wegen der Größe oder
    der Zimmer menge sondern auch weil sie oft Absagen bekommen hatte mit
    der aussage Kinder sind zu laut mit einem Hund wer ok.


    Und weil sie von der Jugendzeit eine
    sehr hohe Schufaeintrag hat ( darunter aber keine Mietschulden )



    Was es ihr auch erschwert ein Vermieter
    zu finden der sonst die Panik hat sie könne nicht die Miete bezahlen
    bei so einem Schufaeintrag.


    Doch sie zahlt ja jetzt auch seit
    Monaten die hohe volle Summe und Arbeitet auch.



    Was kann die Frau jetzt tun um doch
    darin wohnen zu können gerade in ihrem zustand obendrauf??



    Muss sie wirklich auf die Straße?


    Hat sie Möglichkeiten die von ihrem ex
    Partner Gerichtlich gemachte Räumungsklage verhindern??



    Ein Familienanwalt gibt es bereits.



    PS: Es bestehen null Mietschulden beim
    Hauseigentümer also dem Vermieter.


    Das kommt alles nur von dem ex Partner
    von ihr der alles tun will damit sie aus der Wohnung fliegt.

  • Hallo, so etwas ist ein komplexes Thema. Mit einem familienanwalt seid ihr doch schon sehr gut beraten.


    Leider ist es aber oft so, dass nur das geschriebene Blatt zählt.


    Wofür zahlt er unterhalt? Gibt's schon ein Kind oder zahlt er ihr Unterhalt? Es ist auf jedenfalls sinnvoll, sich so etwas immer quittieren zu lassen. Wenn es bisher nicht geschah, dann sollte sie jetzt damit anfangen!

    Wahrscheinlich wird in einem Verfahren zu seinen Gunsten entschieden ... Da er das Recht hat, ihr zu kündigen. Allerdings nicht von heute auf morgen.

  • Hallo.


    Er zahlt Unterhalt für das 3 Jährige gemeinsame Kind.
    Er zahlt zur Zeit kein Unterhalt mehr schon seit 4 Monaten.


    Nein kann er in der regel nicht nur A wenn er der Vermieter wer was er aber nicht ist und B wenn er absolut keine andere unterkunft hat was nivcht der fall ist.
    Ihr ex Partner hat 2 Eigentums Miethäuser eines der Häuser davon 1 Wohnung belegt er für sich plus an seiner Arbeitsstelle die ungefär 700 km von seinem wohnort ist besitzt er eine 1-2 zimmer mietwohnung.
    Er will sie nur aus Rache rausschmeißen weil er kein unterhalt mehr zahlen wollte und sie ihm sagte dann müsse sie zum jugendamt und wenn nötig eine unterhaltsklage machen.


    Also kann ich ihr sagen das die Kinder weg kommen?
    Denn 7 Jahre vor dieser jetzige Wohnung wo sie gerade mal 1 ja exakt jetzt drin lebt hatte sie probleme eine Wohnung zu finden.
    Und in Köln ist es erst recht schwer eine 3-4 zimmer wohnung mit mindestens 80 qm zu finden.
    Sie bekam nur absagen wegen ihrer Schufa und weil sie alleinerziehend ist.
    Die beiden lebten nie zusammen.

  • Der Ex Partner kann ihr natürlich kündigen. Ein Grund ist auch ersichtlich. Sie zahlt die Miete nicht mehr (voll). Von meinem Verständnis her geht es nicht in Ordnung, die Miete um den ausbleibenden Unterhalt zu kürzen. Sie hat einen Untermietvertrag, der ist zu bedienen. Wenn Unterhalt ausbleibt, muss sie den titulieren und eintreiben (lassen).

  • Der Ex Partner kann ihr natürlich kündigen. Ein Grund ist auch ersichtlich. Sie zahlt die Miete nicht mehr (voll). Von meinem Verständnis her geht es nicht in Ordnung, die Miete um den ausbleibenden Unterhalt zu kürzen. Sie hat einen Untermietvertrag, der ist zu bedienen. Wenn Unterhalt ausbleibt, muss sie den titulieren und eintreiben (lassen).


    zum einen das und zum anderen stellt sich mir die Frage wieso der Ex sie so wehement ausm Haus haben will, ist sie von ihm schwanger?

  • Er zahlt Unterhalt für das 3 Jährige gemeinsame Kind.
    Er zahlt zur Zeit kein Unterhalt mehr schon seit 4 Monaten.


    Welchen Unterhalt zahlt er denn nicht mehr? Und ist dieser Unterhalt tituliert?
    Das zweite Kind (ungeboren) ist auch vom selben Ex?


    Alles etwas verwirrend.

  • Also zum ersten hat er ihr gesagt sie solle den unterhalt von der miete abziehn nach dem ihr die Tasche in der Stadt geklaut wurde und darin sich alle Karten befanden.
    Unter anderem auch die Karte die er ihr angelegt hatte unter seinem Namen wo er die Jahre zu vor Unterhalt und mehr zahlte.


    Ob das zweite Kind von ihm ist weiß ich jetzt nicht aber laut Wiederspruch § 574 BGB Klausel mit der begründung sie ist Schwanger hat ein Kind und häte große probleme eine neue Wohnung tzu finden.
    Durch diese klausel ist mir bekannt ist es nicht so einfach eine Frau raus zu schmeißen zu dem er selber wollte das sie den unterhalt abziehen soll.
    Seit 1 Januar 2016 zahlt sie die volle Miete von 900 Euro alleine und er kein Cent.
    Zudem hatte er ja letzlich für sich die Wohnung gekündigt und offenbar diese wieder zurückgenommen.
    Aber der Vermieter akzeptierte ihrevolle Mietzahlung nach dem schreiben der Klausel und das sie gern allein mit ihrem Kind die Wohnung mit allen Rechten und Pflichten übernehmen möchte.
    Den er hätte es bei nicht einverstanden sein an die Frau zurücküberweißen müssen.
    Doch der Vermieter selber sagte ihm sei egal wer darin wohnt solange Miete gezahlt wird.
    Das Paar ist unverheiratet.
    Seine kündigung von sich für sich galt dem ende März 2016 somit hat sie allein durch die Mietzahlung von Januar auf Mär und den April die ausgeglichene Miete zurückerstatet wenn auch nicht an ihr ex Partner.
    Doch er ist Hauptmieter und zahlte keinerlei Miete und Co mehr sondern sie.
    Also zahlte sie bis zu seiner eigentlichen Kündigung SEINE Miete.
    Sorry aber so sehe ich das.

  • Also zum ersten hat er ihr gesagt sie solle den unterhalt von der miete abziehn nach dem ihr die Tasche in der Stadt geklaut wurde und darin sich alle Karten befanden.
    Unter anderem auch die Karte die er ihr angelegt hatte unter seinem Namen wo er die Jahre zu vor Unterhalt und mehr zahlte.


    Das ist schonmal eine ganz blöde Situation. Warum wird das nicht ordentlich getrennt? Hat sie kein eigenes Konto? Und wenn nicht, warum nicht? Sie sollte das dann als erstes angehen und ihn auffordern den Unterhalt für das gemeinsame Kind dorthin zu überweisen. Wenn das Kind über 3 Jahre ist steht ihr selbst höchstwahrscheinlich kein Unterhalt mehr für sich selbst zu (was dann auch die ausbleibenden Zahlungen erklären würde), sondern nur noch der Unterhalt für das Kind


    Zitat

    Seit 1 Januar 2016 zahlt sie die volle Miete von 900 Euro alleine und er kein Cent.


    Sie nutzt diese Wohnung ja auch alleine. Warum soll er dann Miete zahlen?


    Zitat

    Zudem hatte er ja letzlich für sich die Wohnung gekündigt und offenbar diese wieder zurückgenommen.


    Das darf er ja auch. Er hat den Mietvertrag alleine unterschrieben. Und er hat dann auch einen Anspruch darauf, dass sie die Wohnung verlässt, damit er sie dem vermieter übergeben kann. Aber das kann sich hinziehen.


    Zitat

    Aber der Vermieter akzeptierte ihrevolle Mietzahlung nach dem schreiben der Klausel und das sie gern allein mit ihrem Kind die Wohnung mit allen Rechten und Pflichten übernehmen möchte.


    Dem Vermieter ist es erstmal egal von welchem Konto die Miete kommt. Das bewirkt aber noch keinen gültigen Mietvertrag. Den muss der Vermieter mit ihr nicht abschließen, wenn er das nicht will.


    Zitat

    Den er hätte es bei nicht einverstanden sein an die Frau zurücküberweißen müssen.
    Doch der Vermieter selber sagte ihm sei egal wer darin wohnt solange Miete gezahlt wird.


    Nö, warum soll er zurücküberweisen. Es ist eine Wohnung angemietet worden, die Miete wird bezahlt. Ob derjenige, der den Mietvertrag unterschrieben hat darin wohnt ist erstmal egal und auch, ob ein anderer für den Mieter die Miete zahlt. Interessanter wird es schon ,wenn ein Untermievertrag besteht bzw. die Wohnung einem anderen überlassen wurde. Da müsste nämlich vorher das Einverständnis des Vermieters eingeholt werden (und zwar schriftlich). Liegt es nicht vor könnte der Vermieter dem Mieter fristlos kündigen.

    Zitat


    Das Paar ist unverheiratet.


    Spielt nur in so fern eine Rolle, als das damit die Mutter nur Anspruch auf 3 Jahre Unterhalt für sich hat


    Zitat

    Doch er ist Hauptmieter und zahlte keinerlei Miete und Co mehr sondern sie.
    Also zahlte sie bis zu seiner eigentlichen Kündigung SEINE Miete.
    Sorry aber so sehe ich das.


    Ich dachte es gibt einen Untermietvertrag? Oder meint sie auf Dauer mietfrei wohnen zu können, nur weil sie nicht im Hauptmievertrag steht?


    Zitat

    Und in Köln ist es erst recht schwer eine 3-4 zimmer wohnung mit mindestens 80 qm zu finden.


    Dann sollte man seine Ansprüche ein wenig runterschrauben. Dann sind eben nur 2-3 Zimmer drin.


    Ich sehe allerdings keinerlei Ansprüche darauf auf Dauer in einer Wohnung bleiben zu können, deren Mieter man nicht ist. Vielleicht lässt sich ja mit dem Vermieter reden und er macht mir ihr einen neuen Mietvertrag

  • Wenn die Schwangere Kontakt mit dem Hauptvermieter hat, und dieser mit der Schwangeren als alleinige Mieterin einverstanden ist, dann soll die Freundin noch mal genau in ihren Untermietvertrag schauen und sich penibel dran halten. Dass sie aktuell SEINEN Mietanteil mit trägt, muss ja auch nicht sein. Da der Ex schon mal gekündigt hat, scheint das Interesse (auf Dauer) nicht groß, diese Wohnung in Kölle halten zu wollen. Zumal er ja auch noch andere Hütten hat.


    Kann die Schwangere beweisen, dass ihr Ex sie aufgefordert hat, seine Unterhaltsschuld von ihrer Mietschuld abzuziehen?


    Um in der Wohnung zu bleiben...


    - Anwalt nehmen, um gegen die Kündigung vorzugehen (bereits geschehen)
    - Mit Vermieter in Kontakt bleiben und sicherstellen, dass sie künftig zur Hauptmieterin wird.
    - Lass den Ex seinen teil der Miete selbst zahlen. Ggf kommt er so in Verzug und bekommt die Kündigung seitens des Vermieters und die Freundin kann dann offiziell die Wohnung übernehmen.
    Dieses Vorgehen auch mit dem Mieter klären, ggf. auf den Immobilienbesitz des Ex hinweisen, damit der Vermieter weiss, dass bei dem Ex zur Not was zu holen ist.


    Ich vermute ja, dass die Freundin von einem anderen schwanger ist, und der Ex nun auf Teufel komm raus verbrannte Erde hinterlassen will.


  • Ich vermute ja, dass die Freundin von einem anderen schwanger ist, und der Ex nun auf Teufel komm raus verbrannte Erde hinterlassen will.

    och was heißt verbrannte Erde, ich vermute das auch und dann hergehen und verlangen das der Ex dann noch bis zum jüngsten Tag für Miete und Unterhalt aufkommt ist schon mehr als dreißt.

  • Also kann ich ihr sagen das die Kinder weg kommen?


    Das hier verstehe ich auch nicht. Wieso sollten die Kinder weg kommen? Will sie sie nicht mehr haben, wenn sie aus der Hütte fliegt? Für Frauen und erst recht für Mütter/Schwangere mit Kind gibt es immer eine Unterkunft. Sogar Mutter-Kind Gefängnisse gibt es. So schwarz würde ich die Situation nicht malen. Als AE Vater hätte sie da mehr Probleme.

  • Hat mit ansprüche nichts zu tun sie hat bald 2 Kinder und braucht wohl auch ein zimmer für sich würde ich mal sagen darum funktionieren viele Ehen und Familien nähmlich nicht.
    Danke für die Hilfe


    Bestimmte Dinge muss man sich leisten können und sie auch bekommen.


    Bei negativer SchuFa sind wohl noch Schulden im Hintergrund. Dann muss man eben in den sauren Apfel beissen und ein paar Jahre etwas kleiner denken.


    3 Zimmer: Wohn-, Kinder- und Schlafzimmer. Damit hat sie das Schlafzimmer für sich und die Kinder können durchaus eine ganze Reihe von Jahren in einem Zimmer leben. Vielleicht sieht die WOhnsituation ja in 3-4 jahren schon wieder anders/besser aus

  • Hat mit ansprüche nichts zu tun sie hat bald 2 Kinder und braucht wohl auch ein zimmer für sich würde ich mal sagen darum funktionieren viele Ehen und Familien nähmlich nicht.
    Danke für die Hilfe

    Familie? Jetzt wirds noch verwirrender. Wen meinst du mit Familie? die zwei Kinder + Mama oder die zwei Kinder, Mama und der neue Freund?

  • Hat mit ansprüche nichts zu tun sie hat bald 2 Kinder und braucht wohl auch ein zimmer für sich würde ich mal sagen darum funktionieren viele Ehen und Familien nähmlich nicht.


    In diesem Fall hat die Wohnungsgröße plus Ausweichwohnungen auf Zweit- und Drittwohnung aber auch nicht geholfen, um die Familie aufrecht zu erhalten. :tuedelue

  • Hallo


    Da die Schwangere nicht arbeitet, stehen ihr von Amts wegen 80m² für sich selbst und die beiden Kinder zu. Vermutlich weniger, da ja bisher nur ein Kind auf der Welt ist. Es wäre also unter Umständen nach der Geburt ein Umzug möglich. Die 80m² dürfen 404€ kalt kosten. Entweder, sie kann das bezahlen oder sie muß halt arbeiten.


    Auch Schwangere müssen Miete zahlen. Sie schuldet also dem Ex die Miete, wenn dieser nachweislich an sie untervermietet hat. Der Unterhalt hat damit nichts zu tun. Der wird nämlich nicht der Mutter, sondern dem Kind geschuldet. Vielleicht möchte der Ex ja auch mit dem Kind in der Wohnung bleiben und die Mutter zieht aus.


    Es wären also die Mietschulden zu bezahlen. Ob der Ex da wohnt oder nicht, ist unerheblich, wenn ein Untermietverhältnis besteht. Dem Vermieter, der an den Ex vermietet hat, dürfte egal sein, woher die Miete fließt, rechtlich tritt er an den Ex heran. Wird keine Miete gezahlt, kann die Wohnung zwangsgeräumt werden, wenn das Amt die Wohnung nicht bezahlt. Dem Ex ist jedenfalls nicht zuzumuten, für die Schwangere zu bezahlen, nur, weil sie schwanger ist. Wie lange sollte das denn laufen? Sie muß sich also selber kümmern. Als Schwangere hat sie vielleicht beim Wohnungsamt bessere Chancen. Ich hätte auch gerne ein großes Haus mit Garten und in bester Wohnlage, weil man da so schön entspannen kann und man ja weiß, wie sehr Kinder unter gestressten Eltern leiden. Tja, darum muß ich mich selber kümmern und dann erkennen: Is nich.


    Den Unterhalt kann sie über eine Beistandsschaft, die beim JuA einzurichten ist, regeln lassen. Ein eigenes Konto gehört her, dann eben ein P-Konto. Unterhalt ist nicht pfändbar. In jedem Fall sollte die Schwangere anfangen, ihre Angelegenheiten erwachsen und verantwortlich zu regeln und nicht vom Ex oder sonst wem Rücksicht auf einen letztlich ja selbst herbeigeführten Zustand einzufordern.


    Gruß