Uneinigkeit über Kontakte

  • CoCo, es wird jetzt unweigerlich eskalieren und ggf eine Klärung über das Gericht herbei geführt werden.
    Daher war es gut, nochmal etwas zu schreiben, damit der Ex und Co. nicht behaupten können, es gäbe kein "Angebot" von mir.
    Auch Gespräche beim Jugendamt sehe keinerlei Lösungmöglichkeit, da es einfach ein organisatorisches Problem des KVs vorliegt und fertig.


    Schließlich sollte der Vater die Bedürfnisse seines Kindes auch berücksichtigen.

  • Mein Eindruck ist, dass Du Dich anstrengen kannst, wie Du willst, dem KV ist mehr an Umgang mit Dir als mit dem Kind gelegen. Denn egal, wen Du als Begleitung vorschlägst (oder er vorschlagen soll), ist er mit niemandem außer Dir einverstanden. Sollte es wie von Dir vermutet irgendwann vor Gericht landen, würde ich an Deiner Stelle auch dafür eine Lösung wollen.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Es geschehen noch Zeichen und Wunder. :strahlen
    Nach dem Mailkontakt mit dem Ex, habe ich bei unserem zuständigen JA angerufen. Die zuständige Mitarbeiterin, die mich beim letzten Mal so angepflaumt hatte war plötzlich richtig freundlich.
    Ich habe ihr direkt gesagt, es hat sich niemand gemeldet und dass der Ex die Verhandlungen eingestellt hatte. Auch dass ich nicht mehr bereit bin auch nur ein wenig dem KV und seinen Helfern entgegen zu kommen.
    Ende vom Lied, der Termin in 4 Wochen bleibt bestehen und ich soll die Nachrichten in Papierform mitbringen. Sie war richtig sauer auf KV, da man es ihr anders darstellte.


    Nun bin ich auf der Suche nach einem passenden Anwalt. Ich bin der endlosen Plapperei müde. Entweder KV nimmt, was er kriegen kann oder er lässt es. Ich bin nicht die Wohlfahrt, die sich weiterhin mit allem verbiegt nur um es allen recht zu machen.
    Was kann ich dafür, dass Ex ein Problem mit meiner Berufstätigkeit hat. :devil:

  • ich würde keinen cm mehr bewegung eintreten lassen. mache einen vorschlag: jedes zweite we 2-3 stunden und wenn nötig in betreuter form bei einer elterninitiative. an deiner stelle würde ich nix mehr betreuen, mich unter der woche nicht verbiegen lassen und dem vater die sache in die hand geben sich mit seinem betreuer über eine betreute umgangseinrichtung zu informieren.
    termin und zeit jedes zweite we kann dir per mail oder brief mitgeteilt werden und gut ist.
    dafür benötigst du weder anwalt noch weitere sinnfreie termine beim jugendamt.


    sollte sich kv nicht melden, dann ist das sein problem. dann schweigt er eben und du lebst dein leben. bring ruhe in dein privatleben und lass kv und seinen komischen betreuer einmal komplett richtig fallen. wer was will wird sich schon melden. wie die sache abläuft wurde dir in verschiedenster form aufbereitet. es kann dich kein mensch zwingen zu dem typen kontakt zu pflegen und ihn zu betreuen. du hast dein leben und wenn er im kindergarten ist, dann ist das seine sache.

  • Nachdem jetzt nun 4 Wochen vergangen sind, gibt es tatsächlich einen neuen Termin. Zu mehr oder weniger meinen Bedingungen. Zumindest muss ich nicht mehr durch die Gegend fahren. Vorerst, der Winter steht vor der Tür. Mal schauen wohin der Herr dann zu gehen wünscht.
    In 2 Wochen steht das nächste JA Gespräch an.

  • Nachdem ich einige Nächte drüber schlafen konnte, habe ich ein mulmiges Gefühl.
    Das letzte Gespräch endete mit einem Antrag auf betreuten Umgang.
    Irgendwie freut es mich, dass ich aus Begleitung raus bin. Aber, sollte der Antrag durchgehen, stehen wir wieder vor demselben Dilemma, ZEIT! Da der betreute Umgang nur in der Kreisstadt möglich ist, muss Kind ja dahin. Wochenende wird weiterhin nicht angeboten.
    Auf die Frage, wie das realisiert werden soll, kam nur mein Bier. Immerhin ist die Frau gewillt einen Anbieter zu finden, der ggf. vor Ort arbeitet, sollte sich keiner finden, der Kind dahin kutschiert.
    Einen solchen Fall, wie uns, dass der BET quasi VZ mit festen Arbeitszeiten, hatte man in dieser Konstellation noch nicht.


    Ich bin gespannt, ob es klappt. Eine Alternative gibt es nicht. Außer KV klagt und ich werde vom Familiengericht dazu verdonnert, das möglich zu machen, ohne Rücksicht auf die Arbeit. Dann bin auch ich diese los.

  • Wäre es denn eine Möglichkeit das Kind von der Person geholt wird dir den Umgang begleitet. Ich weiß das es möglich ist. Dort wurde Kind immer an der Schule abgeholt zum Umgang gebracht und nach dem Umgang nach hause. Hier gibt es auch Anbieter für begleiteten Umgang die am Wochenende das anbieten. Da braucht man aber Bescheinigung vom Arbeitgeber mit dem Arbeitszeiten

  • Wäre es denn eine Möglichkeit das Kind von der Person geholt wird dir den Umgang begleitet. Ich weiß das es möglich ist. Dort wurde Kind immer an der Schule abgeholt zum Umgang gebracht und nach dem Umgang nach hause. Hier gibt es auch Anbieter für begleiteten Umgang die am Wochenende das anbieten. Da braucht man aber Bescheinigung vom Arbeitgeber mit dem Arbeitszeiten


    Die Möglichkeit, der Abholung zuhause, wurde bereits verworfen- kein Versicherungsschutz.
    Meine Hoffnung besteht darin, dass es ggf vor Ort einen Anbieter gibt.
    Ansonsten ist es halt Essig mit.

  • Hallo


    Also, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Gericht Dich verurteilen kann, den Arbeitsplatz aufzugeben, um dem geschiedenen Ex das Kind nachzutragen. Nicht einmal, wenn dieser krank ist. So krank, dass er eine Betreuung nicht geregelt bekommt. Dann wäre ja eher zu überlegen, ob er generell der Betreuung gewachsen ist.


    Nee, lass Dich nicht irre machen. Soll er klagen und soll ein Richter eine Lösung finden.


    Gruß

  • Die Möglichkeit, der Abholung zuhause, wurde bereits verworfen- kein Versicherungsschutz.



    Wer hat das denn gesagt? Also es gibt doch z.B. Umgangspfleger, die betreuten Umgang machen und zu Hause abholen. Da gibt es doch alle möglichen Varianten..


    Ich würde mich aber auch nicht verrückt machen lassen, natürlich kann man von dir nicht erwarten, dass du deine Arbeit aufgibst aus diesem Grund!

  • Umgangspfleger war das Wort. Das Gericht hatte angeordnet in dem Fall. Das er das Kind zu hause abholt, den Umgang begleitet und dann das Kind nach Hause bringt. Ich gehe mal davon aus das es vom Gericht angeordnet war ist es versichert.

  • Die Möglichkeit, der Abholung zuhause, wurde bereits verworfen- kein Versicherungsschutz.


    das finde ich auch sehr befremdlich - Fahrten mit Klienten und deren Angehörigen gehören zum Alltag - wo fehlt denn da wessen Versicherungsschutz? Das Auto des Betreueres ist doch über die Organisation versichert und die Fahrt mit/zum Kind gehören durchaus zum Alltag des Klienten

  • das finde ich auch sehr befremdlich - Fahrten mit Klienten und deren Angehörigen gehören zum Alltag - wo fehlt denn da wessen Versicherungsschutz? Das Auto des Betreueres ist doch über die Organisation versichert und die Fahrt mit/zum Kind gehören durchaus zum Alltag des Klienten


    Das ist sein Privatauto. Und selbst wenn dieser mit Ex Kind abholen würde- wäre es ja auch wieder alleiniger Umgang und die ganze Maßnahme betreuter Umgang wäre hinfällig.


    Wer hat das denn gesagt? Also es gibt doch z.B. Umgangspfleger, die betreuten Umgang machen und zu Hause abholen. Da gibt es doch alle möglichen Varianten..


    Ich würde mich aber auch nicht verrückt machen lassen, natürlich kann man von dir nicht erwarten, dass du deine Arbeit aufgibst aus diesem Grund!


    Du gute Frau vom Jugendamt. Thursdaynext, das ist ja kein Umgangspfleger, der da engagiert wird, sondern eine Abstufung.


    Es wurde ja angefragt ob mein Vater die Fahrten übernimmt. Aber es sieht so aus, als würde er es nicht machen wollen. Dann steht die Chance 50:50, ob dann überhaupt eine solche Maßnahme funktioniert.
    Findet sich in adäquater Zeit kein Anbieter, wird empfohlen eine gerichtliche Klärung zu erlangen. Wobei ich mich dann frage, was denn in einem solchen Fall überhaupt von einem Richter geklärt werden soll, wenn alle sich im Grunde einig sind. Lediglich der praktische Teil, ist der der schwierig ist und eigentlich dann doch wieder dem Jugendamt zufällt, was daran grandios gescheitert ist. :pfeif


  • Auf die Frage, wie das realisiert werden soll, kam nur mein Bier.


    Das ist wieder so typisch für den Laden. Alles, was sich außerhalb von deren Horizont abspielt, ist immer Sache der Eltern oder der Jugendlichen. Der BET muß Umgang möglich machen, aber doch nicht optimieren.


    Wie ich dir bereits an anderer Stelle vor drei Jahren schon geschrieben hatte, ist hier vorrangig der Leistungsträger in die Pflicht zu nehmen. Der Einfachheit halber stelle ich den Text hier noch mal ein: