BU fertig, was mache ich jetzt?

  • Hallo, ich bin neu und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann. Ich habe einen Sohn (2). Sein Vater war am Anfang ein paarmal da (wir waren schon in der SS getrennt), aber es gab Probleme, weil er nicht gut auf ihn achtete und meinen Sohn ein paarmal in Gefahr brachte. Trotzdem wollte er ihn allein ganze Tage haben und das ohne festen Wohnsitz. Ich wollte nur betreut den Umgang machen, dann klagte er. Der Beschluss lautete auf BU (ohne irgendwas anderes im Anschluss). Jetzt hatten wir 6x eine Stunde, wo er nur mit ihm in einem Raum saß und spielte. Die Betreuerin sagte, sie hätte mit ihm geredet wegen der Probleme und jetzt soll Umgang unbegleitet stattfinden. Ich finde das viel zu früh! Er hat noch nie gewickelt, hat ihn noch nie versorgt mit Essen u.ä. Als er am Anfang Umgang hätte, hat er ihn z.B. "vergessen" zu füttern. Ich glaube nicht, dass er sich geändert hat bloß weil mal eine mit ihm redet. Aber sie sagte ich muss das machen und wenn nicht geht sie zum Richter und sagt, dass ich beim BU unkooperativ war.
    Ich habe ja nichts dagegen, dass er seinen Sohn sieht, aber nicht alleine, der Kleine versteht doch noch nichts von Gefahren. Und selbst versorgen kann er sich auch nicht. Ich bin echt verzweifelt. Muss ich ihm den Kleinen jetzt so mitgeben oder was habe ich für Möglichkeiten ihn zu schützen?
    Danke fürs Lesen und für Hilfe!

  • meinst Du eine Stunde unbegleitet wäre wirklich ein Problem?


    entscheident ist, was im Urteil steht-


    wenn da keine Zukunftsplanung drin ist, hat der Vater idR. ein Recht auf Feststellung (siehe z.B. hier-


    wichtig wäre, dass Du einen definierten Vorschlag machst, wie der Umgang Deiner Meinung nach zukünftig laufen soll-


    Die Begleitung des Umgangs geht nicht "unbeschränkt" -
    Wie viele Termine braucht es Deiner Meinung nach noch?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Die Anzahl der Termine ist nicht das Problem, sondern die Gestaltung des BU. Er hat nichts dazugelernt und meint er muss das auch nicht, sagt auch dass er das Kind immer gut versorgt hat, aber das stimmt nicht, das könnte ich auch belegen, er will nur nicht die Verantwortung übernehmen für sein nachlässiges Benehmen. Eine Stunde auf dem Spielplatz oder so wäre für mich auch ok, aber er will wieder zurück zu stundenlang irgendwo, wo er gerade mal wieder untergekommen ist und das will ich nicht. Denn dann passiert dem Kleinen wieder was und dann? Das JA übernimmt dann bestimmt nicht die Verantwortung. Und die haben beim letzten Mal sogar gemeint dass ich meine Sorgepflicht verletzte, wenn ich ihm das Baby so mitgebe.

  • Hi,


    wie Luchsie fragt....was steht denn in dem gerichtlichen Beschluß ?
    Kannst diesen ja, anonymisiert hier reinstellen.



    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Da steht nur drin dass BU beschlossen wird, dass das nach Meinung des Gerichts die beste Lösung ist und dass das JA das organisieren muss. Da steht auch keine Begründung, Dauer, gar nichts.

  • Bei uns war es seinerzeit so, dass man sich nach den sechs Umgangsterminen zusammengesetzt hat und konkret besprochen wurde, wie es weitergehen könnte.
    Es hat quasi jeder Beteiligte gesagt, was ihm vorschwebt, und dann wurde versucht, einen Kompromiss zu erarbeiten. Ich glaube, dieses abschließende Elterngespräch gehört eigentlich auch dazu.

  • hallo,


    komisch dass ihr nur 6x begleiteten umgang hattet!


    bei uns hat das damals über ein jahr gedauert...und zwar alle 14 tage 2Std.
    an deiner stelle würde ich nochmal mit dem jugendamt sprechen, ob die das für gut heißen. wenn die der meinung sind, es sind mehr BU nötig, werden die das bei gericht schon durchsetzen.


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • . Aber sie sagte ich muss das machen und wenn nicht geht sie zum Richter und sagt, dass ich beim BU unkooperativ war.

    sorry, aber ist das nicht Erpressung von dieser Mitarbeiterin ?

  • sorry, aber ist das nicht Erpressung von dieser Mitarbeiterin ?

    Finde ich schon, aber die war von Anfang an sehr komisch zu mir und hat den KV aber dauernd gelobt und mir nach jedem BU erzählt wie toll er das alles macht, also spielen mit seinem Kind. Und ich kann es nicht beweisen, dass sie so parteiisch ist und mich unter Druck setzt.
    Aber das mit dem JA wäre eine Idee, dass ich da nochmal versuche mit der Zuständigen zu reden.

  • Pragmatisch gesehen läuft jetzt der Umgang anscheinend aus (so im Urteil, wie du sagst, "nichts" sonst steht). Denn das JA wird keine weiteren Termine mit begleitetem Umgang zur Verfügung stellen. Eine neue Vereinbarung kannst du direkt mit dem Ex schließen. Musst du aber nicht. Das JA kann euch Eltern helfen, eine einvernehmliche Vereinbarung zu treffen. Muss es aber nicht. Genauso wenig musst du eine Absprache treffen.


    Was passiert dann? Es findet kein Umgang statt, wenn du nicht willst. Vater müsste (wegen des fehlerhaften und unvollständigen Gerichtsurteils erneut) auf Umgang klagen. Das Gericht würde eine Entscheidung treffen.


    Im Verfahren würde sicherlich neben den Eltern auch das Jugendamt mit seinen bisherigen Erfahrungen gehört. Wie das Gericht entscheidet, liegt sicherlich an der Argumentation der Eltern und der Darstellung des Jugendamtes. Ob du kooperativ bist oder nicht, ist dabei kein Entscheidungskriterium. Entscheidend ist, ob der Vater in der Lage ist, wie jeder andere "normal Begabte" mit dem eigenen Kind umzugehen oder ob es bei ihm objektiv deutliche Defizite gibt. (Die müsstest du im Falle eines Falles beweisen.)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Naja, erfahrungsgemäß wird sich das Jugendamt und auch das Gericht daran orientieren, was die Fachleute beim begleiteten Umgang beobachtet haben. Wenn die also sagen, er hat das alles ganz toll gemacht und die beiden hatten Spaß zusammen... Was spricht dann dagegen, ihm in ähnlichem Umfang unter ähnlichen Bedingungen die nächsten Umgangskontakte anzubieten?

  • Moin,


    ohne genauer zu wissen, was seinerzeit deines Erachtens schief gelaufen ist und inwiefern genau der Vater das Kind "in Gefahr" brachte, lässt sich das alles nur schwer einordnen.
    BU muss grundsätzlich befristet beschlossen werden. Immer. Schon dass in diesem Beschluss hier keinerlei Befristung und auch sonst keine Orientierung für "was dann" stehen soll, irritiert.
    Und da steht auch nicht, dass danach die Eltern eine Vereinbarung treffen sollen oder dergleichen?


    Oder Beratung beim Jugendamt wahrnehmen sollen? Irgendetwas?


    Oder ist das evtl. eine Eilsache gewesen und das Hauptsacheverfahren steht noch aus?

  • Guten Morgen und danke für die Antworten, das hilft mir sehr mich zu orientieren.


    Im Beschluss steht sonst tatsächlich nichts, weder Übergang zu unbegleitet, noch Einigung der Eltern, keine neuerliche Beratung und keine Befristung. Es steht auch kein Verfahren mehr aus. Der Richter hat aber bei der Verhandlung gesagt, dass er einen vorübergehenden Ausschluss nicht abwegig findet, aber dazu reichte es rechtlich nicht.

  • Also so rechten Sinn ergibt das nicht.


    Unbefristeter BU kann nicht angeordnet werden. Dazu gibt es Grundsatzurteile, das würde die nächste Instanz sofort einatmen.


    Für mich steht hier die Frage im Vorderung, welchen Zweck der BU verfolgte. Deine Erklärung, der KV habe das Kind gefährdet in der Vergangenheit würde für einen überwachenden BU sprechen - dagegen sprechen aber die angeordneten Zeiten. Die und der Bericht des UB sprechen eher für einen Kontroll-BU der quasi deine Vorwürfe am lebenden Objekt überprüfen sollte und - der Tendenz nach - nicht bestätigen kann, weswegen nun praktisch erklärt wird, es bestünde zur Begleitung kein Anlass.


    Wenn du, was ich herauszulesen glaube, einem unbegleiteten Umgang kategorisch außergerichtlich nicht zustimmst, dann wird es eben darauf hinaus laufen, dass es wieder vor Gericht geht mit einem neuen Umgangsantrag, ggf. einer Umgangspflegschaft wenn zu befürchten steht, dass du den Umgang verhinderst und da noch ein Stück weit Monitoring zu haben und dann wird ein klassischer Aufbauplan verfolgt.


    Es ist an dieser Stelle unglaublich schwierig das ganze einzuschätzen, ohne zu wissen, welche Art von Gefährdung da im Raum stand.
    Auch da gibt es ja Grautöne zwischen "hatte nicht überall Kindersicherung in den Steckdosen" und "hat das Kind stundenweise allein in der Wohnung gelassen". Aber dazu schweigst du dich leider aus.

    Einmal editiert, zuletzt von Tüftels ()

  • Ich glaube das hast du falsch verstanden.
    Ich will auf die Gefährdung hier nicht eingehen, weil das jeder lesen kann und ich nicht will, dass es am Ende zugeordnet werden kann. Ist eben eine persönliche Sache.
    Die Gefährdung fand nachweislich statt und geht eher in letztere von dir genannte Richtung. Es hätte schlimm ausgehen können, aber es ging nochmal gut (durch Eingreifen einer dritten Person).
    Ich habe eben Angst, dass es nicht nochmal gut geht. Deswegen möchte ich, dass Umgang geschützt stattfindet, und wenn das nur heißt an einem öffentlichen Ort zB Spielplatz. Er will ihn aber stundenlang alleine irgendwohin mitnehmen, wo ich nicht weiß wo mein Sohn dann ist. Wenn er ihn dann nicht wieder bringt weiß ich noch nichtmal wo ich ihn dann finden kann.
    Mein Problem ist genau das, dass sich beim KV ja nichts ändert wenn er unter Aufsicht ein paarmal mit dem Kind gespielt hat, das klappt und dann ist alles wieder wie vorher.
    Mir geht es nicht um kategorisch ablehnen und Umgangsverweigerung, vsondern darum dass mein Sohn geschützt wird. Er ist doch erst 2!

  • Es ist so, mit diesen Informationen, einfach nicht einzuschätzen, ob eine objektive Gefährdung da war die eine dauerhafte Überwachung erforderlich macht - was du forderst und ein gravierender Eingriff in die Rechte des Vaters wäre - oder ob eine ich nenne es mal denkbare Gefährdung vorgekommen ist, sei das auch mangelnder Erfahrung, Unwissen oder dergleichen, bei der man davon ausgehn kann, dass sie sich nicht wiederholt. Ein klassisches Beispiel wär, der Vater hat einen Moment nicht aufgepasst und das Kind wäre beinahe auf die Straße gelaufen, was aber ein Passant verhindern konnte - das ist eine Gefährdung, zweifellos, aber keine die einen dauerhaft überwachten Umgang rechtfertigt, weil so etwas vorkommen kann.


    Per se hast du kein Informationsrecht was der Vater in der Umgangszeit mit dem Kind unternimmt und wo, solang das Kind dort nicht latent gefährdet ist.


    Die Kernfrage ist - wie wahrscheinlich ist es, dass sich eine solche Gefährdung wiederholt und ist es eine wesentliche Gefährdung. Wenn ersteres wahrscheinlich wäre und letzteres der Fall, würde kaum eine Fachkraft die Verantwortung auf sich nehmen nach 6 Terminen unbegleiteten Umgang zu empfehlen. UBs tendieren erfahrungsgemäß eher zur Übervorsicht und dazu, stumpf und blind Umgang zu begleiten bis ihnen jemand was andres sagt, völlig unabhängig von der Notwendigkeit und dem Sinn dahinter.

  • Ich denke dass es sehr wahrscheinlich ist dass Gefährdungen sich wiederholen bedingt durch die Persönlichkeit des KV, es war mehrmals ganz gravierend Nachlässigkeit im Verhalten. Was du gesagt hast, ob es eine wesentliche Gefährdung ist, ist ein Streitpunkt zwischen mir und dem KV, da gab es aber auch zwischen den Fachleuten Unstimmigkeiten. Eine sagte ganz klar ja, eine andere war sich da nicht so sicher.
    Ich finde aber die Frau vom BU kann das nicht beurteilen nach 6 mal wo der KV sonst auch nichts machen musste als da sein und spielen. Deswegen ärgert mich wie das alles gelaufen ist, denn zwischen dem BU und dem Problem gibt es gar keinen Zusammenhang. Und bei uns ist es umgekehrt, die Frau vom BU will uns eher schnell loswerden.
    Die Kommunikation mit BU-Stelle und JA war auch ganz schlecht.
    Aber eure Antworten helfen mir schonmal die Situation besser zu verstehen. Ich glaube bei uns ist viel schiefgelaufen mit Beschluss, Umsetzung und Kommunikation.

  • Mit begleitetem Umgang hab ich keine Erfahrung, aber wenn im Urteil keine Befristung steht, wie kommt die Frau auf nur 6 Termine? Da würde ich sie fragen, wo im Urteil sie die Befristung liest... Vielleicht versucht sie es auch erst mal so, nach dem Motto "wenn die Mutter nachgibt hab ich weniger Arbeit". Ob sie mit ihrer Beschwerde beim Richter durchkommt ist auch fraglich. Der nickt auch nicht alles ab, nur weil es von "offizieller Seite" kommt.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern