Umzug, gemeinsames Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei dem Vater

  • Hallo Zusammen,


    erst einmal vielen lieben Dank für die vielen Antworten.


    Ich möchte noch ein bisschen etwas zu unserer Situation hinzu fügen.


    Zwischen meinem Freund und der KM gibt es seit Jahren streit. Es wird immer nur über die Vergangenheit diskutiert und die beiden haben einfach keine gemeinsame Basis mehr. Leider ist die KM so verbittert das sie jede Aussage als persönlichen Angriff aufgreift. Z.B. haben wir vorgeschlagen uns regelmäßig zu treffen um wichtige Dinge die mit dem kleinen zu tun haben zu besprechen. Dort wurden Dinge wie Einschlafprobleme nach den Wochenenden bei der KM und auffälliges Verhalten in der Schule (das durch die Lehrerin mitgeteilt wurde) nach den KM-Wochenenden ganz vorsichtig und ohne Schuldzuweisungen angesprochen. Auch wurden nochmals auf regelmäßige zu Bett geh Zeiten hin gewiesen die für den kleinen unserer Ansicht nach wichtig sind. Nach wie vor erzählt er das er regelmäßig bis spät in die Nacht bei der KM am WE auf bleibt und fällt dann Sonntags Abends total müde ins Bett und hat Montags Schwierigkeiten seinen Rhythmus zu finden. Wir haben dann von der KM gesagt bekommen sie hätte ja sowieso mit dem kleinen so wenig Zeit dann müsste es auch mal erlaubt sein spät ins Bett zu gehen. Solche Situationen sind leider an der Tagesordnung und führen oft zu Unmut.


    Wir möchten der KM weder den Umgang noch die gemeinsame Zeit mit ihrem Sohn stehlen. Wir versuchen gerade für den kleinen eine bessere Situation zu schaffen und gehen immer wieder Kompromisse mit ihr ein, die ihr allerdings auch nicht recht sind.


    Wir haben ihr den Umzugsplan ja nun erst mal in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt und höflich darum gebeten das sie diesem zustimmt. Wir haben darum gebeten das Sie uns innerhalb der nächsten Woche mitteilt ob Sie dies mit tragen würde und haben ihr auch erläutert das die Betreuung ihres Sohnes nach wie vor geregelt ist. Auch das Angebot ihren Sohn an verlängerten Wochenenden doch etwas länger zu sehen wird leider nur mit den Worten "muss ich schauen ob ich da nicht Dienst habe, normale Leute arbeiten" abgespeist.


    Das alles beschäftigt mich zwar sehr und ich muss oft eine Faust in der Tasche machen aber ich versuche immer nett und freundlich zu ihr zu sein und eine gütliche Einigung zu finden. Leider ist dies nicht immer möglich.


    Ich hoffe daher das wir eine gütliche Einigung finden. Falls sie nicht zustimmt möchten wir gerne mit ihr einen Termin bei dem Jugendamt vereinbaren um evtl. Mediation zu erreichen. Wichtig ist nur
    das der kleine nicht darunter leidet. Wir haben ihn auch offen gefragt ob er sich ein Umzug und ein Zusammenwohnen mit mir vorstellen kann und er hat ihm freudig zugstimmt. Ich weiß das dies kein Entscheidungskriterium ist. Wir haben ihm aber auch gesagt das der Umzug auf keinen Fall die Besuchszeiten bei der KM einschränken wird.
    Gerne sind wir auch bereit eine Wegstrecke ihr entgegen zu kommen, sodass sie an dem KM Wochenende nur einmal die zusätzliche Wegstrecke von 22 km auf sich nehmen muss.


    Ich hoffe einfach das wir einen Kompromiss finden.

  • Kurze und konkrete Rückfrage, weil es eben so wichtig ist:


    Habe ich es richtig verstanden, dass gemeinsames Sorgerecht bei Mutter und Vater besteht, nur für den Teilbereich Aufenthaltsbestimmungsrecht hat der Vater das alleinige Recht?

  • Das OLG Hamm hat in einem Grundsatzurteil zum Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) festgeschrieben, dass ein Wechsel des ABR nur möglich ist, wenn dadurch eine "erhebliche" Verbesserung des Kindeswohls stattfindet.
    Dies müsste in diesem Fall von der Mutter bei einer Klage glaubhaft dargelegt werden. Das würde sehr schwer fallen. Denn der Umzug zur Zusammenlegung der Familie findet ja auf jeden Fall statt. Das Kind würde auch bei einem Wechsel des ABR von Vater auf Mutter die bisherige Situation verlassen. Der Nachweis, dass an dem einen neuen Ort es erheblich besser sei als an dem anderen neuen Ort, ist nur schwerlich zu erbringen. Es müssten Defizite bei Vater und Stiefmutter nachgewiesen werden.


    Damit bleibt eigentlich nur, dass das Kind deutlich und lautstark äußert, vom Vater weg zur Mutter ziehen zu wollen. Dann könnte hierin das Gericht eine erhebliche Verbesserung der Situation für das Kind sehen. Dazu müsste das Kind aber alt genug sein, um die Situation einschätzen zu können. Das Alter, verpflichtend gehört zu werden, hat der Gesetzgeber bei 12 Jahren festgelegt. Vorher ist es eine Kann-Bestimmung, die deutlich macht, dass die Meinungsäußerung des Kindes nur eingeschränkt berücksichtigt werden sollte.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke nochmals für die vielen Antworten. Ich bin sehr gespannt was sich noch ergibt.


    Und hoffe das die Einigung mit der Kindsmutter gütlich von statten geht und nicht vor Gericht landet.


    Grüße.


    Daniela